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Antrag der SPD-BF in der BV Brand vom 31.10.2018hier: Aufstellen von öffentlichen Laubkisten im Stadtbezirk durch den Aachener Stadtbetrieb

E 18/0162/WP17 · Entscheidungsvorlage

Antrag der SPD-BF in der BV Brand vom 31.10.2018hier: Aufstellen von öffentlichen Laubkisten im Stadtbezirk durch den Aachener Stadtbetrieb

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Beratungsergebnis:verwiesen

Beratung

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns verweist auf die Vorlage.

Frau Müller erklärt, dass die SPD-BF nicht mit dem Ergebnis der Vorlage einverstanden sei, obwohl sich die Verwaltung viel Mühe mit der Begründung gegeben habe, warum eine Anschaffung von zusätzlichen Behältnissen für das im Herbst anfallende Laub nicht möglich ist. Aufgrund von Recherchen im Internet habe sie festgestellt, dass es andere Städte in Nordrhein-Westfalen mit vergleichbaren Problemen gebe und an Lösungen gearbeitet werde. So würden von anderen Großstädten von Mitte Oktober bis Anfang Dezember Laubsäcke an die betroffenen Bürger teilweise kostenlos oder gegen eine Gebühr von 1,00 – 2,25 € pro Stück ausgegeben. Um eine gebührenrechtliche Ungleichbehandlung zu vermeiden, könnte die Verwaltung Laubsäcke in den Bezirken gegen eine geringe Gebühr ausgeben, so wie es in Essen, Dortmund, Mülheim, Köln, Oberhausen, Hamburg etc. praktiziert werde. Als Politikerin sehe sie sich in der Pflicht, den Bürgerinnen und Bürgern Hilfestellung und Unterstützung zu geben. Sie erwarte daher von der Verwaltung, nach Lösungen für das bereits im Bürgerforum vorgetrageneProblem zu suchen. Sie schlägt einen Beschluss dahingehend vor, dass die Bezirksvertretung Aachen-Brand die Verwaltung auffordert, auf der Grundlage der aufgeführten Beispiele eine für die Bürger verträgliche Lösung zu finden.

Herr Müller von der SPD-BF berichtet, dass die Stadt Essen laut Internetrecherche 150.000 Säcke zur Verfügung stelle und von Ende Oktober bis Mitte Dezember kostenlos abhole, um mit Hilfe der Bürger öffentliche Wege, Plätze und Straßen schneller wieder laubfrei zu bekommen. Ebenso solle eine Verstopfung der Rinnsteine und Gullys verhindert werden. Die Säcke aus weißem Recyclingkunststoff hätten sich inzwischen etabliert, weil sie trotz Nässe und Beschädigungen immer einsatzfähig blieben. Er sei deshalb der Meinung, dass die Verwaltung den Bürgern entgegenkommen solle.

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF ist für jeden Baum in Brand dankbar. Im Bürgerforum sei das Thema thematisiert werden, weil eine ältere Dame aus Brand nicht in der Lage war, das Laub der städt. Bäume zu entsorgen. In diesem Zusammenhang sei aber die Schaffung von Präzedenzfällen problematisch, da die Bürgerinnen und Bürger originär dazu verpflichtet seien, sich um das Laub der städt. Bäume zu kümmern. So könne das Laub z. B. im Garten kompostiert werden. Es solle nicht zu Lasten der Allgemeinheit gehen, wenn sich eine kleine Gruppe von Bürgern nicht dazu in der Lage sieht, das Laub selbst zu entsorgen. In den Außenbezirken würden geringere Anliegerbeiträge als in der Innenstadt erhoben, da die Gehwege nicht vom Stadtbetrieb gereinigt würden. Letztendlich gehe es um das Laub, das innerhalb eines Monats anfalle und in diesem Zeitraum nicht in die grüne Tonne passe. Da sich das Thema nicht nur auf Brand beziehe, sei eine gesamtstädtische Betrachtung durch den Aachener Stadtbetrieb erforderlich.

Herr Hußmann von der GRÜNEN-BF schließt sich den Ausführungen von Ratsfrau Lürken an. Seine Fraktion habe sich seinerzeit gegen die Nutzung der gelben Säcke und für die Einführung einer gelben Tonne ausgesprochen. Für ihn sei das Laub kein Abfall und solle deshalb am besten kompostiert werden. Die Anschaffung der Laubsäcke lehne er ab.

Frau Müller von der SPD-BF erklärt, dass die Laubsäcke für alle Außenbezirke und nicht nur für Brand eingesetzt werden sollten. Es solle letztendlich den Personen eine Möglichkeit zur kostenpflichtigen Laubentsorgung gegeben werden, die selbst dazu nicht in der Lage seien.

Herr Hellmann von der SPD-BF erläutert, dass Ausgangspunkt für die Vorlage der Vorschlag zum Aufstellen der Laubkisten gewesen sei. Die Verwaltung präsentiere in ihrer Vorlage keinen Vorschlag zur Problemlösung, sondern dokumentiere lediglich, wie es nicht gehe. Im Bezirk Brand gebe es Straßen ohne Bäume und Straßen mit altem Baumbestand. Da die Entsorgung der anfallenden Blätter nicht einfachsei, solle eine kreative Lösung ähnlich wie in anderen Städten dafür gefunden werden. Die Angelegenheit solle zur Entscheidung an den Aachener Stadtbetrieb abgegeben werden.

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF entgegnet, dass Laubkisten beantragt worden seien und die Verwaltung deshalb auch darauf eingehe. Es gehe um ein neues System und damit auch um zusätzliche Gebühren. Deshalb empfehle sie, die Angelegenheit an den Aachener Stadtbetrieb zu verweisen.

Herr Depenbrock von der GRÜNEN-BF ist der Auffassung, dass das Äquivalenzprinzip Leistung und Kosten vorsieht. Es sei fraglich, wie groß das Problem überhauptsei.

Herr Müller von der SPD-BF merkt an, dass ein Mitarbeiter des Stadtbetriebes bei der angesprochenen Bürgerin vor Ort gewesen sei und festgestellt habe, dass dort 40 Säcke mit Laub gesammelt werden müssten. Der Mitarbeiter habe diese Menge als ortsüblich bezeichnet.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und verweist den Antrag unter Bezugnahme auf das Protokoll an den Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebes.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Antrag der SPD-Bezirksfraktion gilt somit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit dem als Anlage beigefügten Antrag der SPD-BF vom 31.10.2018 wird der Aachener Stadtbetrieb gebeten zu prüfen, ob seitens der Stadt Aachen im öffentlichen Straßenraum Laubsammelboxen aufgestellt werden können, die durch den Aachener Stadtbetrieb geleert würden.

Ausgangslage

Im gesamten Stadtgebiet Aachen gibt es rund 120.000 Bäume, wovon allein ca. 35.000 Bäume im öffentlichen Straßenraum stehen.

Etwa 1.000 Tonnen Laub müssen in den Monaten Oktober und November durchschnittlich von Hand aufgeladen oder von Kehrmaschinen aufgesaugt und entsorgt werden. Dabei handelt es sich um das Dreifache der normalen Kehrichtmenge, die von unseren Mitarbeitern in dieser Zeit von den Straßen und Gehwegen gefegt und gesaugt werden.

Rechtslage

Wer auf Laub ausrutscht und sich verletzt, kann ggf. einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gegen den Reinigungspflichtigen geltend machen. Wenn die satzungsgemäße Reinigungspflicht bei der Gemeinde liegt, haftet diese auch im Schadensfall. Anderenfalls der private Grundstückseigentümer.

Die §§ 2 und 3 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Aachen regeln, wer wo reinigen muss und wie oft. Hierbei umfasst eine ordnungsgemäße Reinigung die Beseitigung von Unrat jeder Art, insbesondere Kehricht, Schlamm, Unkraut, Laub sowie sonstiger den Verkehr behindernder oder gefährdender Gegenstände und Stoffe.

Durch die Rechtsprechung wird der Umfang der Verkehrssicherungspflicht eingeschränkt. Der Pflichtige muss nicht jeder möglichen Gefahr vorbeugen. Daher hat er nur solche Maßnahmen und Vorkehrungen zu treffen, die nach den Sicherheitserwartungen der Allgemeinheit im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren geeignet sind, Gefahren möglichst abzuwenden (Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.12.1984, Az. VI ZR 218/83).

Laubbeseitigung durch den Aachener Stadtbetrieb

Die Mitarbeiter des Aachener Stadtbetriebs müssen das Laub von 1160 km Straßen und Gehwegen in Aachen satzungsgemäß beseitigen.

Laubbeseitigung durch Anlieger

Hinsichtlich der Reinigungsverpflichtung sind in den Reinigungsklassen S 8 und S 9 rund 728 km Gehwege im Stadtgebiet Aachen auf die angrenzenden Grundstückseigentümer übertragen.

Dort, wo die Anlieger zur Reinigung verpflichtet sind, gilt dies uneingeschränkt auch für die Laubbeseitigung. Dabei wird nicht unterschieden zwischen Laub von privaten Bäumen oder Laub von Bäumen, die sich im öffentlichen Straßenraum befinden.

Städt. Möglichkeiten zur Laubbeseitigung:

Der Aachener Stadtbetrieb bietet derzeit 5 Möglichkeiten an, Laub aus der Anliegerreinigung oder von Privatgrundstücken zu entsorgen:

1. kostenlose Selbstanlieferung am Kompostplatz Aachen Brand,

2. kostenlose Selbstanlieferung am Recyclinghof Kellershaustraße,

3. kostenlose Selbstanlieferung an den 27 Standorten der mobilen Grünschnittsammlung,

4. über die vorhandenen Bioabfallbehälter,

5. über ein zeitlich befristetes erhöhtes Bioabfallbehältervolumen (zeitlich begrenzte Gebührenerhöhung).

Laub kann zudem auch gut zwischenlagert und nach der Laubzeit über die Bioabfallbehälter entsorgt werden, wenn diese gering befüllt sind.

Erweiterung des bisherigen Angebotes

Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels verschließt sich der Aachener Stadtbetrieb als kundenorientierter Dienstleister grundsätzlich nicht dagegen, seine Angebotspalette den veränderten Bedürfnissen anzupassen. Gleichwohl sind bei derartigen Erwägungen auch immer die gebührenrechtlichen Konsequenzen sowie die am Gemeinwohl orientierte Aufgabenerfüllung im Sinne der Daseinsvorsorge zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass zur Befriedigung von Individualinteressen einer Minderheit keine neuen Aufgaben zu Lasten der Allgemeinheit finanziert werden können und dürfen. Dies würde dem Äquivalenzprinzip der Kommunalabgabengesetzes NW widersprechen und wäre mithin rechtswidrig.

Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass neue Leistungsangebote aus Gründen der Gleichbehandlung nicht nur für einzelne Bevölkerungsteile, sondern immer bezogen auf die gesamte Stadt Aachen geprüft und eingeführt werden müssen.


Durch das flächendeckende Aufstellen von Laubboxen würden zusätzliche Kosten u.a. durch Sondernutzungsgenehmigungen, Investitionen und Entsorgungsfahrten entstehen.
Das Problem der missbräuchlichen Nutzung wurde durch Abfrage bei anderen Kommunen, die Laubboxen im Einsatz haben, bestätigt. In der Gemeinde Würselen liegt beispielsweise der Fehlbefüllungsgrad bei ca. 30%. Die erforderliche Nachsortierung wäre ebenfalls mit zusätzlichem Kostenaufwand verbunden. Eine weitere Gefahr besteht darin, dass wilder Müll / wilder Sperrmüll an den Boxen abgestellt wird.
Da sich die Laubsammelboxen zudem nur 2-3 Monate im Jahr im öffentlichen Straßenraum befänden, müsste für die übrige Zeit eine großflächige Unterbringung der Boxen gewährleistet sein.

Des Weiteren ist die Gehwegreinigung in den städt. Außenbezirken ausnahmslos auf die angrenzenden Grundstückseigentümer übertragen, wodurch natürlich auch keine Gebühren hierfür erhoben werden. Mit dieser Übertragung ist jedoch nicht nur die Reinigung des Gehweges, sondern auch die Entsorgung des aufgenommenen Straßenkehricht wie z.B. des Laubes übertragen und damit ebenfalls Aufgabe des Pflichtigen. Dementsprechend sind auch die in den Bezirken zu zahlenden Straßenreinigungsgebühren deutlich geringer als im Bezirk Aachen-Mitte mit städt. Gehwegreinigung. Demzufolge würde durch das Aufstellen von Laubboxen in den Stadtbezirken eine gebührenrechtliche Ungleichbehandlung entstehen, wenn die Kosten der Laubsammelboxen incl. der Entsorgung des Laubes durch eine entsprechende Gebührenfinanzierung umgelegt würden.

Fazit und Empfehlung
Aufgrund der vorstehenden Erläuterungen empfiehlt der Aachener Stadtbetrieb, keine zusätzliche Laubsammlung durch Laubsammelboxen einzuführen.

Der Aachener Stadtbetrieb verweist auf die verstärkte Nutzung der bereits bestehenden Systeme.


Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-12-06 E 18_0162_WP17 Antrag der SPD-BF in SAO.pdf

16.11.2024

211.9 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 30.01.2019
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Geändert
2.4.2026
Inhalt abgerufen
5. April 2026 um 20:08