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Kindertagesstättenbedarfsplanung 2019/2020

FB 45/0577/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns begrüßt Frau Olbertz und Herrn Brötz vom Fachbereich Kinder, Jugend und Schule

Herr Brötz bedankt sich für die Einladung und teilt mit, dass die Vorlage für die heutige Sitzung federführend durch Frau Olbertz erstellt worden sei. Man befinde sich in einem dynamischen Umfeld mit sich ändernden Rahmenbedingungen. Die Stadt Aachen mache gute Fortschritte im Hinblick auf den Neubau von Kindertagesstätten. In den Jahren 2012 - 2019 seien in Aachen ca. 1.000 KiTa-Plätze geschaffen worden, so dass sich die Gesamtzahl der Plätze nun auf 8.094 belaufe. Vor dem Hintergrund, dass umfangreiche Baumaßnahmen mit der Schaffung der KiTa-Plätze einhergehen, halte er diese Zahl für beachtlich.

Frau Olbertz erklärt anhand einer Power-Point-Präsentation die KiTa-Bedarfsplanung 2019 – 2020.

Sie werde auf die aktuellen, gesetzlichen und inhaltlichen Entwicklungen eingehen, die gesamtstädtische Ausgangslage sowie die Ergebnisse der KEPL 2019/2020 vorstellen und eine Detailbetrachtung des Sozialraums 12 geben.

Aktuell gebe es ein Gesetz für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten KiBiz. Hierbei handele es sich um eine Anschlussfinanzierung für das Übergangsjahr 2019/2020 bis zur KiBiz-Revision 2020/2021. Die bestehenden Standards sollen hierdurch weiter finanziert und auskömmlich gestaltet werden. Die bestehenden plusKiTas und Sprachförderkitas würden auch für das Übergangsjahr 2019/2020 weiter gefördert. Die erforderliche politische Bestätigung solle in der kommenden Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses erfolgen. Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindergartenbetreuung sei am 01.01.2019 mit dem Ziel in Kraft getreten, die Qualität weiter zu entwickeln und eventuell bestehende Unterschiede zwischen den Bundesländern anzugleichen. Es lägen im Moment noch keine Erkenntnisse darüber vor, wie die zusätzlichen Fördermittel in NRW verwendet werden. Bislang fehle die kommunale Einbindung. Der Fachbereich erarbeite in Zusammenarbeit mit den freien Trägern und dem Gesundheitsamt ein gesamtstädtisches Konzept zur inklusiven Förderung. Am 04.12.2018 habe der Kinder- und Jugendausschuss die Einrichtung eines Inklusionsfonds beschlossen. Frau Olbertz geht noch auf andere Betreuungsformen sowie die Randzeitenbetreuung ein.

Gesamtstädtisch gebe es steigende Geburten- und Kinderzahlen in der Stadt Aachen, die die Versorgungsquoten beeinflussen und den Effekt der geschaffenen neuen Betreuungsplätzekompensieren.

Im U3-Bereich seien 71 neue Plätze geschaffen worden, so dass mit insgesamt 2.095 Plätzen eine Versorgungsquote von 46,25 % erreicht werde. Im Altersbereich Ü3 seien 84 Plätze neu geschaffen worden. Mit 5.982 Plätzen betrage die Versorgungsquote in diesem Bereich 93,81 %. Trotz intensiver Ausbaubemühungen aller Beteiligten gelinge leider keine Steigerung der Versorgungsquoten. Allerdings werde in 5 Sozialräumen die Zielversorgungsquote von 50 % im U3-Bereich erreicht bzw. überschritten. In keinem Sozialraum liege die U3-Quote unter 40 %. In allen Sozialräumen mit größerem Ausbaubedarf seien Baumaßnahmen in der Planung bzw. Realisierung.

In Brand seien 191 U3-Pätze und 473 Ü3-Plätze vorhanden, was einer Versorgungsquote von 90,69 % im Ü3- und 40,10 % im U3-Bereichentspreche. Die Anzahl der planungsrelevanten Kinder sei bislang rasant angestiegen, allerdings seit dem letzten Jahr rückläufig. Insgesamt besuchen 91,33 % der Brander Kinder auch eine KiTa im Bezirk. Der Auslastungsgrad in KiBiz geförderten KiTas sei mit 101,76 % hoch. Perspektivisch sei ein 5-6 gruppiger KiTa-Neubau im Bereich der ehemaligen Tuchfabrik Becker (Tuchmacherviertel) geplant, um die Versorgungsquoten zu steigern. Hierdurch könnten dann Ü3- zu U3-Plätzen umgewandelt werden.

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF bedankt sich für den engagierten Vortrag. Gesamtstädtisch seien die Zahlen für sie in Ordnung, für den Bezirk Brand sehe sie aber Schwierigkeiten. Die Bürgerinnen und Bürger würden daher den Vorwurferheben, dass trotz fehlender Infrastruktur weiter Wohnraum gebaut werde. Bereits im September 2015 sei in der Bezirksvertretung Aachen-Brand beschlossen worden, dass bei Auflegung neuer Bebauungspläne der Bau von KiTas zu berücksichtigen sei. Die CDU-BF werde einen Antrag dahingehend stellen, bestehende Gebäude bautechnisch zu ertüchtigen, z.B. durch eine zusätzliche Geschossebene. Im Rahmen des Bebauungsplans für den Bereich Karl-Kuck-Straße, Borussia Sportplatz, sei Wohnbebauung vorgesehen. Sie bittet darum, innovativ über eine zusätzliche KiTa in diesem Bereich nachzudenken.

Herr Hellmann von der SPD-BF bedankt sich bei Frau Olbertz und Herrn Brötz für die gesamtstädtisch geleistete Arbeit. In früheren Jahren sei in der Bezirksvertretung Aachen-Brand kein Bedarfsplan vorgestellt worden. Er begrüßt, dass durch den Neubau der KiTa Kollenbruch eine Versorgungslücke geschlossen werde. Die Schwierigkeit bestehe darin, dass bei Planung eines Baugebietes zunächst nicht ermittelt werden könne, wie viele Personen tatsächlich dort hinziehen. Beim U3-Bereich liege die Versorgungsquote bei 45 %. Frau Olbertz bestätigt auf seine Nachfrage hin, dass sich die U3-Zahlen tatsächlich an die Hochrechnung orientieren.

Herr Brötz teilt ergänzend mit, dass die Verwaltung den U3-Bedarf realistisch berechne und Kinder bereits ab dem 3. Lebensmonat berücksichtige. Andere Kommunen würden erst Kinder ab dem 13. Lebensmonat einbeziehen. Für die Neubaugebiete sei die Anzahl der Kinder nicht einfach zu planen. In Brand seien die Anzahl der Kinder zuletzt zurückgegangen. Da die Investitionsentscheidungen für den KITA-Neubau für 30 - 40 Jahre ausgelegt seien, werde in Aachen eine „kleinräumige Bevölkerungsprognose“ erstellt. Außerdem werde zunehmend auf Investorenprojekte gesetzt, da die Stadt Aachen selbst kaum noch geeignete Grundstücke besitze.

Herr Depenbrock von der GRÜNEN-BF bedankt sich für die fundierte und verständlich erläuterte Verwaltungsvorlage. Er fragt nach, ob in den Berechnungen für den Kollenbruch die Ist-Zahlen enthalten seien bzw. neu kalkuliert werden müsse.

Ratsherr Blum von der FDP äußert sich besorgt über den U3-Bereich. Hinter den Zahlen stünden schließlich persönliche Schicksale, die von Bürgerinnen und Bürgern bereits mehrfach in Sitzungen der Bezirksvertretung angesprochen worden seien. In Brand gebe es entsprechende Neubaugebiete mit Familien und kleinen Kindern, die auf einen KiTa-Platz angewiesen seien. Sein Appell gehe deshalb dahin, alles für den Bau neuer KiTas zu tun.

Frau Olbertz bestätigt auf Nachfrage von Frau Stockem von der SPD-BF, dass es zukünftig auch sozialraumübergreifende Betrachtungen geben werde. Man beobachte die Pendelbewegungen, analysiere sie und ziehe daraus Rückschlüsse auf Bedürfnisse in den Sozialräumen. Herr Brötz teilt ergänzend mit, dass die Politik vor der Frage stehe, ob eine 50 %-ige Versorgungsquote ausreichend sei. Dies könne in den einzelnen Aachener Sozialräumen unterschiedlich sein. Deshalb würden die Wanderungsbewegungen betrachtet. Da die Quote der Brander Kinder in Brander KiTas sehr hochsei, würden vermutlich viele Kinder neue KiTa-Plätze in Brand belegen.

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns bedankt sich bei Frau Olbertz und Herrn Brötz für die gute Planung. Für ihn sei nicht die allein die Berücksichtigung im Haushalt maßgeblich. Es müsse aber weiter gebaut werden. Aufgrund der eingetretenen Verzögerungen sei Brand im U3-Bereich der am schlechtesten versorgte Sozialraum. Die Quote von 40 % werde zwar erreicht, aber nur um 0,1 % überschritten. Auch mit einer neuen KiTa im Tuchmacherviertel werde die Zielquote von 50 % nicht erreicht. Selbst unter Berücksichtigung von Umwandlungspotentialen zwischen U3 und Ü3 sei die Zielvorgabe nicht zu erreichen. Mittelfristig werde daher eine weitere KiTa im Bezirk Brand benötigt, obwohl es schwierig sei, dafür ein geeignetes Grundstück zu finden. Glücklicherweise können aufgrund der guten Versorgungsquoten in den angrenzenden Sozialräumen – insbesondere Kornelimünster – Wanderungsbewegungen stattfinden und die prekäre Situation in Brand aufgefangen werden. Zwar betrage die vom KJA gesetzte politische Zielquote 50 %, doch gehe es nicht um die Zahl, sondern um einen bedarfsgerechten Ausbau. Um die selbst gesetzten Ziele zu erfüllen, seien nach wie vor Anstrengungen mit städt. Einrichtungen und freien Trägern erforderlich.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2019/2020 zustimmend zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretungen nehmen die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2019/2020 zur Kenntnis.

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2019/2020 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die vorgelegte Kindertagesstättenbedarfsplanung 2019/2020 und die damit verbundene Erhöhung des Platzangebotes für ü3-Kinder im Umfang von 84 und für U3-Kinder im Umfang von 71 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zu beschließen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die von der Verwaltung vorgelegte Kindertagesstättenbedarfsplanung 2019/2020 und die damit verbundene Erhöhung des Platzangebotes für ü3-Kinder im Umfang von 84 und für U3-Kinder im Umfang von 71 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Anlage wird die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2019/2020 der Stadt Aachen vorgelegt.

Diese ist dem Landesjugendamt bis spätestens 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindertagesstättenjahr 2019/2020 verbindlich vorzulegen, um die entsprechenden Landeszuschüsse zu erhalten.

Die U3-Bedarfsplanung führt zu einer Versorgungsquote im ü3-Bereich von 93,81 % und im U3-Bereich von 46,25 % im Kindertagesstättenjahr 2019/2020, beginnend mit dem 01.08.2019.

Über die Planung wird die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII/KJHG in ihrer Sitzung im Januar 2019 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich in der Sitzung berichtet.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Für die Umsetzung des Kindergartenbedarfsplans 2019/2020 sind ausreichende Haushaltsmittel etatisiert.

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (1)

Anl.-KEPL 2019-2020
15.9 MB · PDF

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2019-01-07 FB 45_0577_WP17 Kindertagesstaettenbe SAO.pdf

7.11.2024

18.0 MB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 30.01.2019
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
2.4.2026
Inhalt abgerufen
5. April 2026 um 20:08

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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