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Kindertagesstättenbedarfsplanung 2019/2020

FB 45/0577/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne begrüßt Herrn Kaldenbach, stellvertretender Leiter im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule.

Herr Kaldenbach stellt die Kindertagesstättenbedarfsplanung anhand einer Präsentation vor. Diese ist in Allris als Anlage beigefügt.

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne bedankt sich für den Vortrag. Sie bedauert die schlechte Versorgungsquote bei gleichzeitig steigenden Bedarfszahlen und befürchtet, dass der Bedarf auch wegen des gerade stattfindenden Generationenwechsels in Richterich in Zukunft weiter steigen wird.

Herr Bezirksvertreter Feil sieht ebenfalls einen steigenden Bedarf aufgrund der Umstrukturierung der Wohnbesiedelungen und ergänzt, dass der Bedarf für die neue KITA Richtericher Dell allein durch das Neubaugebiet bestehe. Steigenden Bedarf aufgrund einer Umstrukturierung sieht Herr Kaldenbach zum jetzigen Zeitpunkt nicht, die steigende Kinderzahl müsse man über einen Zeitraum von 2-3 Jahren beobachten und ggfls. kurzfristig reagieren.

Herr Kaldenbach erklärt auf Nachfrage von Herrn Bezirksvertreter Pontzen, dass die dargestellte Quote von 15% Kindern, die von außerhalb des Sozialraums in den Kitas des Sozialraums 9 betreut werden, im üblichen Rahmen liege. Innerhalb des Stadtgebietes haben die Eltern freieKITA-Wahl, Restriktionen seien nur für Kinder von außerhalb vorgesehen.

Der Fachbereich sei dabei, die Wanderungsbewegungen zu analysieren.

Auf weitereNachfrage von Herrn Bezirksvertreter Pontzen erläutert Herr Kaldenbach, dass die geplante KITA im Neubaugebiet Richtericher Dell trotz Verschiebung der Realisierung des Neubaugebietes mittelfristig in der Planung bleibe. Ein Mehrbedarf an Plätzen im Sozialraum 9 könne durch Ausweichmöglichkeiten im benachbarten Sozialraum 10 aufgefangen werden. Daher bestehe hier – im Gegensatz zu anderen Sozialräumen - ein geringerer Druck zur Errichtung neuer KITAs.

Herr Kaldenbach erläutert auf die Frage von Herrn Bezirksvertreter Dr. Kuhrt-Lassay zum tatsächlichen Bedarf an U3 –Betreuung im Sozialraum, dass man aus den Einrichtungen keine Zahlen erhalte, wieviel Kinder abgewiesen werden. Jedoch sei im Sozialraumteam 9 kein Nachfragedruck im Fachbereich bekannt. Er ergänzt auf Nachfrage von Herrn Bezirksvertreter Brantin, dass auch keine Zahlen über mögliche Abweisung von Kindern aus dem Sozialraum bedingt durch Einpendler erhoben werden.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2019/2020 zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretungen nehmen die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2019/2020 zur Kenntnis.

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2019/2020 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die vorgelegte Kindertagesstättenbedarfsplanung 2019/2020 und die damit verbundene Erhöhung des Platzangebotes für ü3-Kinder im Umfang von 84 und für U3-Kinder im Umfang von 71 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zu beschließen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die von der Verwaltung vorgelegte Kindertagesstättenbedarfsplanung 2019/2020 und die damit verbundene Erhöhung des Platzangebotes für ü3-Kinder im Umfang von 84 und für U3-Kinder im Umfang von 71 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Anlage wird die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2019/2020 der Stadt Aachen vorgelegt.

Diese ist dem Landesjugendamt bis spätestens 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindertagesstättenjahr 2019/2020 verbindlich vorzulegen, um die entsprechenden Landeszuschüsse zu erhalten.

Die U3-Bedarfsplanung führt zu einer Versorgungsquote im ü3-Bereich von 93,81 % und im U3-Bereich von 46,25 % im Kindertagesstättenjahr 2019/2020, beginnend mit dem 01.08.2019.

Über die Planung wird die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII/KJHG in ihrer Sitzung im Januar 2019 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich in der Sitzung berichtet.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Für die Umsetzung des Kindergartenbedarfsplans 2019/2020 sind ausreichende Haushaltsmittel etatisiert.

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

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Ergebnis

0

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0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

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0

Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

Abstimmung: einstimmig

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Anl.-KEPL 2019-2020
15.9 MB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2019-01-07 FB 45_0577_WP17 Kindertagesstaettenbe SAO.pdf

7.11.2024

18.0 MB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Datum
Mi., 30.01.2019
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 10:00

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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