TOP 3Öffentlich

Änderung des § 27 Gemeindeordnung NRW

FB 56/0226/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Keltek berichtet mündlich über die Änderungen des § 27 der Gemeindeordnung, wie sie aus der Anlage zu TOP 3 ersichtlich sind; insbesondere:

  • die Änderung der Überschrift des § 27 von „Integration“ in „Politische Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte“
  • die automatische Erstellung eines Wählerverzeichnisses durch die Gemeinde und damit für viele Wahlberechtigte den Wegfall des Aufwandes, dass man sich in ein Wählerverzeichnis eintragen lassen muss, sofern die Einbürgerung in der Wohnortstadt stattgefunden hat.
  • Den Auslagenersatz für Mitglieder des Integrationsrats, der in Absatz 7 enthalten ist.

Frau Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, hat die Forderungen des Landesintegrationsrates weitgehend unterstützt, insbesondere dahingehend, dass die Anzahl der Ratsmitglieder im Integrationsrat die Minderheit darstellt. Zugleich ist die Einbeziehung der Ratsmitglieder von großer Bedeutung. Diese können die Ideen des Integrationsrates in den Rat weiter tragen. Die Entscheidung, sachkundige Bürger in den Integrationsrat mit Stimmrecht aufzunehmen, sieht er kritisch, da es sich bei diesen nicht um gewählte Vertreter handelt.

Ob ein Integrationsrat gute Arbeit leistet, hängt davon ab, ob die Mitglieder sich ihrer Verpflichtung bewusst sind und regelmäßig zu Sitzungen erscheinen und dort produktiv mitarbeiten. Zudem ist es wichtig, dass die Arbeit des Integrationsrates von der Verwaltung und der Politik unterstützt wird.

Für ihn ist der Integrationsrat in seiner jetzigen Form die beste Lösung, da er die größtmögliche politische Mitbestimmung beinhaltet. Migrantenvertreter haben hier die Möglichkeit, sich mit Ratsmitgliedern auszutauschen und gemeinsam auf Augenhöhe zu beraten. Sie können so gleichberechtigt mit Ratsmitgliedern in einem Gremium die Gesellschaft mit gestalten und er appelliert an alle Integrationsratsmitglieder, diese Chance zu nutzen.

Herr Özbay dankt Herrn Keltek für die Ausführungen. Er fragt nach, warum die Einrichtung eines Integrationsausschusses überhaupt diskutiert wurde.

Herr Keltek erwidert, dass der Koalitionsvertrag in Hektik erstellt wurde und das zunächst geplante Modell des Integrationsausschusses ein Fehler war.

Herr Georgiadis fühlt sich davon diskriminiert, dass dem Integrationsrat auch Ratsmitglieder angehören, da diese nicht von Migranten gewählt wurden. Zudem kritisiert er die Existenz des Integrationsrates an sich, da dieser keine Entscheidungsbefugnisse habe und kein Geld zu verteilen habe.

Herr Keltek erläutert, dass ein Integrationsrat ohne Ratsmitglieder rechtlich nicht möglich ist. Er verweist nochmals auf die Vorteile, wenn Ratsmitglieder mit Migrantenvertretern gleichberechtigt zusammen arbeiten. Nur mit deren Hilfe können Ratsbeschlüsse erwirkt werden.

Frau Fröhlich bittet alle Parteien, nur Ratsmitglieder mit Migrationshintergrund in den Integrationsrat zu entsenden. Sie fragt nach, ob für den Nachweis der Wahlberechtigung immer die Einbürgerungsurkunde erforderlich ist, oder ob der Personalausweis ausreicht.

Herr Keltek erläutert, dass, wenn die Einbürgerung in der Wohnortskommune stattgefunden hat, man automatisch eine Wahlbenachrichtigung erhält. Wurde man in einer anderen Stadt eingebürgert, muss man sich als wahlberechtigt eintragen lassen.

Für viele Wahlberechtigte sei die Orientierung über Listen schwierig. Er regt an, dass die Parteien Listen erstellen sollten, um die Positionen der Kandidaten zu verdeutlichen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Beschluss

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Artikel 1 Absatz 5 des Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Stärkung des Kreistags und zur Änderung kommunalrechtlicher, haushaltsrechtlicher und steuerrechtlicher Vorschriften hat der Landtag am 12.12.2018 die Änderung des § 27 Gemeindeordnung NRW beschlossen.

Als Anlage 1 ist der § 27 GO NRW in der geänderten Form beigefügt. Die Änderungen wurden grau markiert.

In § 27 Abs. 12 GO NRW ist geregelt, dass anstelle eines Integrationsrates durch Beschluss des Rates ein beratender Ausschuss (Integrationsausschuss) gebildet werden kann.

Herr Keltek, der Vorsitzende Landesintegrationsrates, wird in der Sitzung einen Vortrag zur Novellierung des § 27 GO NRW halten.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

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0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2019-01-03 FB 56_0226_WP17 Aenderung des _ 27 Ge SAO.pdf

7.11.2024

180.8 KB

Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Integrationsrates
Gremium
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Datum
Mi., 30.01.2019
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 09:59