Verlegung des Haarbaches im Zuge des Abbruchs und Neubaus der Haarbachtalbrücke durch Straßen NRWhier: Genehmigungsantrag gemäß § 68 WHG
FB 36/0336/WP17 · Kenntnisnahme
Verlegung des Haarbaches im Zuge des Abbruchs und Neubaus der Haarbachtalbrücke durch Straßen NRWhier: Genehmigungsantrag gemäß § 68 WHG
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Herr Bündgens erkundigt sich danach, ob die Kosten der Maßnahme durch Straßen NRW oder den Wasserverband Eifel-Rur übernommen werden. Herr Meiners erwidert, dass Straßen NRW Vorhabenträger sei und insofern davon auszugehen sei, dass auch die Kosten der Verlegung des Haarbaches durch Straßen NRW übernommen werden. Inwieweit jedoch zwischen Straßen NRW und dem Wasserverband eine vertragliche Regelung hinsichtlich der Kosten getroffen werde, könne er nicht sagen. Herr Bündgens gibt an dieser Stelle zu bedenken, dass im Falle, dass der Wasserverband die Kosten übernehme, eine Umlegung der Kosten auf die Bürger erfolge.
Herr Stolz fügt hinzu, dass die Flächen, auf welchen die Verlegung erfolge, entweder im Eigentum der Stadt Aachen oder im Eigentum von Straßen NRW liegen, so dass eine Kostenumlegung an die Anlieger auszuschließen sei.
Frau Dr. Maxam erkundigt sich danach, ob der Durchlass des Haarbaches am Nirmer Weg weiter verrohrt erfolge oder ob auch an dieser Stelle eine Aufwertung erfolge. Ihr wird bekanntgegeben, dass auch an dieser Stelle eine naturnahere Gestaltung erfolge.
Darüber hinaus möchte Frau Dr. Maxam wissen, ob eine Verfüllung der Sedimente des alten Bachbettes in das neue Bachbett erfolge.Sie würde dies befürworten, da so ein Schutz des mit wichtigen Organismen gefüllten Sedimentsboden erfolgen könne. Herr Meiners schlägt vor, dies als Anregung an den Vorhabenträger weiterzugeben.
Herr Slevogt schlägt vor, im Rahmen der Haarbachverlegung einen Altarm zu bilden. Dazu gibt Herr Stolz bekannt, dass dies auch seine Vorstellung gewesen sei, diese Idee jedoch beim Vorhabenträger nicht auf Zustimmung gestoßen sei.
Herr Bündgens bedauert es, dass die in der Vergangenheit existierende Mäandrierung des Haarbaches kaum noch zu erkennen ist. Er weist darauf hin, dass es sich um ein aus naturschutzfachlicher Sicht durchaus wertvolles Gebiet handele und findet es sehr schade, wie damit umgegangen werde. So sei beispielsweise in der Kahlgrachtstraße der Eisvogel und am Nirmer Weg die Nachtigall ansässig gewesen. Er fragt an, ob dies in die Artenschutzprüfung eingeflossen sei. Dazu gibt Herr Meiners bekannt, dass diese Prüfung eingriffsbezogen erfolge und die Kahlgrachtstraße nicht zum Eingriffsgebiet zähle.Herr Bündgens plädiert für ein baubegleitendes ökologisches Monitoring.
Herr Slevogt erkundigt sich danach, ob die Fundamente der temporären Brücke wieder komplett entfernt werden. Dies wird durch Herrn Meiners bestätigt. Herr Slevogt bittet darum, den Vorhabenträger darauf ausdrücklichwie folgt hinzuweisen: „Der Naturschutzbeirat geht davon aus, dass die temporär errichteten Brückenpfeiler nach Abschluss der Baumaßnahme komplett entfernt werden“. Da dies jedoch nicht die Maßnahme „Verlegung des Haarbaches“ sondern die Maßnahme „Neubau Haarbachtalbrücke“ betrifft, ist die oben stehende Aussage des Naturschutzbeirates im Zusammenhang mit der letztgenannten Maßnahme weiterzugeben.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Naturschutzbeirat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Zuge des Neubaus der Haarbachtalbrücke werden durch den Landesbetrieb Straßen Flächen unterhalb der Brücke und beidseits des Haarbaches durch den Baubetrieb (Abbruch und Neubau) in Anspruch genommen. Im Bereich der auf der Ostseite geplanten provisorischen Brückengründung wird der Haarbach zunächst bauzeitlich auf einer Länge von ca. 25 Meter verlegt.
Im Endzustand soll zwischen der Bachbettböschung und der neuen Brückengründung ein Mindestabstand von 5 m eingehalten werden. Um dies zu gewährleisten, ist eine Verlegung des Haarbaches nach Fertigstellung der Haarbachtalbrücke auf einer Länge von 160 Meter geplant.
Die Verlegung in dem von der Baudurchführung betroffenen Abschnitt des Haarbaches erfolgt unter Beachtung der Leitbilder für Fließgewässer in NRW.
Es ist eine Gewässerumlegung als Initialgerinne geplant, das eine eigendynamische Entwicklung des Baches zulässt. Die Bachgestaltung orientiert sich am Leitbild für Talauebäche im Grundgebirge.
Der Entwicklungskorridor ist ca. 30 Meter breit und durch die Brückengründungen begrenzt.
In das vorhandene, temporär durch die Baustelleneinrichtung überprägte Gelände, wird ein Bachbett mit ca. 9 Meter Breite eingegraben. Innerhalb des Profils wird eine Fließrinne für Niedrigwasser ausgebildet. Die Sohlbreite bei mittleren Abflüssen beträgt ca. 3 Meter. An geeigneten Stellen werden Strömungslenker installiert und Totholz verbleibt kontrolliert in der Umgebung des Gewässers. Es erfolgt keine durchgehende Bepflanzung. Es werden einzelne Initialbepflanzungen durchgeführt, ansonsten wird der gesamte Entwicklungskorridor der freien Sukzession überlassen.
Gegenüber dem Ist-Zustand stellt die Planvariante eine signifikant naturnähere Haarbachgestaltung dar. Artenschutz, Gewässerökologie und Hochwasserschutz werden davon profitieren.
Weitere Dokumente (4)
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Technische Details
ID: 91499
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=91499
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2019-01-08 FB 36_0336_WP17 Verlegung des Haarba SAO.pdf
7.11.2024
2.2 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Naturschutzbeirates
- Gremium
- Naturschutzbeirat
- Datum
- Di., 05.02.2019
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 10:02