Lothringerstraße zwischen Harscampstraße und WilhelmstraßeUmbau als Fahrradstraße und Premiumfußweg in Folge von Regionetz-Maßnahme
FB 61/1121/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Weiser erläutert die Planung mittels einer Präsentation.
Herr Lindemann weist hinsichtlich der Gestaltung von Fahrradstraßen auf den Beschluss des Mobilitätsausschusses vom 13.09.2018 hin, wonachdie optimale Breite der Fahrgasse bei 4,50 m
liegt und nur in begründeten Ausnahmefällen hiervon abgewichen werden sollte. Die maßgebliche Frage hier sei, ob genügend Parkplätze zur Verfügung stehen oder ob es Parkdruck gibt. Die Parkplatzfrage sollte bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 20.03.2019 geklärt werden.
Herr Deloie ist verwundert, dass die Vorzugsvariante den Erhalt der Parkplätze beinhaltet.Zu Beginnder Einrichtung derRad-Vorrang-Routensollten keine Fehler gemacht werden. In Bezug auf die Luftreinhaltung regt er an, den Radverkehr zu fördern und den prozentualen Anteil zu steigern. Andererseits weist er aber auch auf den hohen Parkdruck in der Innenstadt hin. Die Verwaltung möge ein Alternativparkflächenkonzept prüfen, um den Verlust der Parkplätze zu kompensieren. In diesem Zusammenhang erläutert er ein Kurzhaltezonen-Beispiel aus Mannheim und bittet um Prüfung, ob eher die Süd-oder die Nordseite zum Parken geeignet ist. Des Weiteren bittet er, die
Einbahnstraßenregelung noch mal zu überprüfen.
Herr Müller teilt mit, dass es die Möglichkeit der Kurzhaltezonen gibt. Auch habe es Überlegungen hinsichtlich eines Parkkonzeptes gegeben. Das vorliegende Ergebnis sei eine Abwägung der unterschiedlichen Interessen.
Herr Weiser geht auf die Baumstandorte ein und führt aus, dass die Nordseite der zum Parken geeignete Bereich ist.
Herr Moselage spricht sich für die Vorzugsvariante aus und erläutert in diesem Zusammenhang das Problem der Enge in der Innenstadt. Die Verkehrsteilnehmer müssten Rücksicht aufeinander nehmen.
Ferner erkundigt er sich nach den Kosten für die Varianten 2 und 3.
Herr Weiser teilt mit, dass für die Varianten 2 und 3 zusätzliche Kosten in Höhe von 70.000,00 € enstehen würden.
Herr Klopstein fragt an, warum bei einer Rad-Vorrang-Route mit unteren Maßen gearbeitet werde.
Frau Gaube befürwortet für ihre Fraktion die Variante 2 und begrüßt, dass heute keine Entscheidung in der Angelegenheit getroffen wird.
Auch Herr Achilles ist für die Variante 2.
Ein Beschluss wird nicht gefasst.
Abschließend erläutert Herr Müller das Datum der Tischvorlage „Fahrplanmaßnahmen Juni 2019“ und teilt mit, dass es sich hierbei um das Startdatum derVorlage handelt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der Variante 1 (Plan-Nr.: 2018/12-11) den Planungsbeschluss für die Maßnahme zu fassen und die Verwaltung damit zu beauftragen, die Ausbauplanung zu erarbeiten.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Er fasst auf Grundlage der Variante 1 (Plan-Nr: 2018/12-11) den Planungsbeschluss für die Maßnahme und beauftragt die Verwaltung damit, die Ausbauplanung zu erarbeiten.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Von März bis November 2019 wird Regionetz Tiefbauarbeiten in der Lothringerstraße zwischen der Harscampstraße und der Wilhelmstraße vornehmen. Im Zuge der Wiederherstellung soll die Lothringerstraße in diesem Abschnitt als Teil der in Planung bzw. Umsetzung befindlichen Rad-Vorrang-Route Aachen 1 und des Fußgängerpremiumweges 3 (s. Anlage 1) entsprechend der funktionalen Belange dieser übergeordneten Netzkonzepte umgestaltet werden.
Heutige Situation
Als Verbindung zwischen dem Innenstadtbereich und dem Frankenberger Viertel stellt die Lothringerstraße bereits heute eine stark von Fußgängern und Radfahrern genutzte Achse im Suermondtviertel dar. Durch Netzunterbrechungen und -einschränkungen für den Kfz-Verkehr weist der hier betrachtete Abschnitt für den Kfz-Verkehr im Gegensatz zum nichtmotorisierten Individualverkehr keine übergeordnete Verbindungsfunktion auf. Aufgrund des von der Lothringerstraße aus erreichbaren Parkhauses "Lothringerstraße" (weitere Zufahrt auch über Theaterstraße) sowie des "Berufskollegs für Wirtschaft und Verwaltung der StädteRegion Aachen" übernimmt die Straße für den Kfz-Verkehr überwiegend hierfür eine Erschließungsfunktion.
In der Tagesspitzenstunde (7:30 - 8:30 Uhr) nutzen 326 Kfz-Nutzer, 270 Radfahrer und 245 Fußgänger die Straße an der Einmündung Wilhelmstraße. Die Kfz-Stärke ist aufgrund des Unterrichtsstarts des Berufskollegs stark auf die morgendliche Spitzenstunde konzentriert. Über den Gesamttag (7- 19 Uhr) verteilt sich der aufkommensbezogene Modal-Split der Lothringerstraße (im Einmündungsbereich Wilhelmstraße) auf 35% Kfz, 28% Radfahrer und 37% Fußgänger.
Die Lothringerstraße im Bereich zwischen Wilhelmstraße und Harscampstraße ist Teil einer Tempo 30-Zone. Die Straße ist in ihrer gesamten Länge von ca. 200m im Trennprinzip ausgebaut (s. Anlage 3). Der Abschnitt zwischen der Wilhelmstraße und der Zufahrt zum Berufskolleg ist als Einbahnstraße (in Richtung Harscampstraße) ausgewiesen. Die nutzbare Fahrbahn weist hier eine Breite von 3,60m auf. Beidseitig stehen durch das zulässige Fahrbahnrandparken in diesem Abschnitt insgesamt 26 Parkplätze zur Verfügung. Der Radverkehr wird in Fahrtrichtung der Einbahnstraße auf der Fahrbahn geführt. In Gegenrichtung steht dem Radfahrer der Seitenraum auf nördlicher Seite, ausgeschildert als "Gehweg (Radfahrer frei)", zur Verfügung. Die Nebenanlage hat hier eine Breite von 3,37m (1,70m ehemaliger benutzungspflichtiger Radweg; 1,67m Gehweg). Auf südlicher Seite ist der Gehweg 1,50m breit.
Der nicht als Einbahnstraße ausgewiesene Abschnitt zwischen der Zufahrt zum Berufskolleg und der Harscampstraße weist an der engsten Stelle eine nutzbare Fahrbahnbreite von 4,55m auf. Zwischen den Baumfeldern ist das Fahrbahnrandparken beidseitig möglich (21 Parkplätze). Der Radfahrer wird gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn geführt. Für den Fußverkehr stehen Gehwege mit einer Breite von 2,00m (nördliche Seite) bzw. 2,40m (südliche Seite) zur Verfügung.
Insgesamt entsprechen die Querschnittsmaße der Lothringerstraße im betrachteten Abschnitt nicht den Richtlinien für Anlage von Stadtstraßen (RASt 06). Eine Anpassung des Straßenraums ist - insbesondere unter Berücksichtigung der besonderen Belange der hier zukünftig verlaufenden Rad-Vorrang-Route und des Premiumfußweges - erforderlich.
Planung
Die Planung sieht grundsätzlich vor, die heutige verkehrliche Funktion der Lothringerstraße beizubehalten, wobei die besonderen Ansprüche für den Fuß- und Radverkehr durch verschiedene Maßnahmen berücksichtigt werden:
- Die Lothringerstraße soll in dem gesamten Abschnitt zwischen der Harscampstraße und der Wilhelmstraße als Fahrradstraße ausgewiesen werden. Ein entsprechender Ratsantrag („Fahrradstraße im Suermondtviertel“) wurde im Jahr 2009 von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen gestellt (s. Anlage8). Die Gestaltung der Fahrradstraße erfolgt gemäß der am 13.09.2018 vom Mobilitätsauschuss beschlossenen Standards (s. Anlage 2).
- Eine Kfz-Freigabe der Fahrradstraße ist zur Erreichbarkeit der in der Straße liegenden Ziele vorgesehen; im Bereich zwischen der Wilhelmstraße und der Zufahrt Berufskolleg weiterhin als Einbahnstraße. Der Radverkehr soll auch hier in beiden Richtungen auf der Fahrbahn geführt werden. Hierzu ist in diesem Abschnitt eine Verbreiterung der Fahrgasse notwendig.
- Im Zuge der Fahrradstraßenausweisung soll eine Vorfahrtberechtigung der Lothringerstraße gegenüber der Richardstraße erfolgen. Entsprechend der Gestaltungsstandards wird der Knotenbereich rot eingefärbt.
- Die Querung der Wilhelmstraße für Fußgänger und Radfahrer kann über die existierende signalisierte Furt (separiert für Radfahrer und Fußgänger) erfolgen. Die Furtmarkierung wird an die neue Straßenraumaufteilung angepasst.
- Der Einmündungsbereich der Lothringerstraße / Wilhelmstraße soll gepflastert werden. Durch den Oberflächenmaterialwechsel wird zum einen der Beginn der Fahrradstraße optisch verdeutlicht. Zum anderen dient es der Kennzeichnung der Fläche, die dem Fußgänger zum (unsignalisierten) Queren der Lothringerstraße entlang der Wilhelmstraße vorbehalten ist.
- Durch die Verlagerung des Radverkehrs auf die Fahrbahn, bleibt die Nebenanlage auch im Einbahnstraßenbereich ausschließlich dem Fußverkehr vorbehalten und verbreitert sich hier auf der nördlichen Seite (Seite des Premiumweges) auf 2,90 m. Diese Gehwegbreite zieht sich bis zur Kultureinrichtung „Raststätte“ durch.
- Im gesamten Abschnitt sollen zudem zwischen den Parkständen auf nördlicher Seite sechs neue Baumfelder entstehen. Diese sollen eine grüne Achse entlang des Premiumfußweges 3 ausbilden und dadurch die Nutzerqualität für den Fußgänger aber auch den Radfahrer erhöhen. Durch diese ergänzenden Baumpflanzungen gelingt eine vollständige Begrünung der nördlichen Gehwegseite zwischen Wilhelmstraße und Harscampstraße.
- Als weitere Maßnahme des Premiumfußweges wird eine Aufenthaltszone auf Höhe der Kultureinrichtung „Raststätte“ errichtet. Neben der Baumpflanzung umfasst dies die Schaffung einer Sitzgelegenheit für den Fußgänger.
- Zudem wird zu einem späteren Zeitpunkt das große Baumfeld zwischen Richardstraße und Harscampstraße zu einer begehbaren Baumscheibe umgewandelt und damit auch an dieser Stelle eine Verbesserung für die Fußgänger erreicht. Diese Maßnahme wird an dieser Stelle aus Gründen der Vollständigkeit (Abschnitt Wilhelmstraße bis Harscampstraße) bereits in dieser Vorlage erwähnt.
Die grundsätzliche Zielsetzung der Planung - das heißt die Berücksichtigung der besonderen Belange des Rad- und Fußverkehrs - kann durch unterschiedliche Ausprägungen der genannten Maßnahmen in Bezug auf den Aufwand und die Auswirkung auf andere verkehrliche Belange erreicht werden. Die verschiedenen Varianten werden im Folgenden aufgeführt:
Variante 1 (Vorzugsvariante):
Die Variante 1 sieht die Umsetzung der Fahrradstraße und des Premiumfußweges bei Beibehaltung aller Parkplätze und Bestandsbäume vor (s. Anlage 4). Hierzu bedarf es des oben beschriebenen Umbaus der nördlichen Nebenanlage im Bereich zwischen Wilhelmstraße und Zufahrt Schule. Die Fahrgassenbreite der Fahrradstraße entspricht den Standards und beträgt im Kfz-Einbahnstraßenbereich 3,55 m zzgl. je 0,5 m Sicherheitstrennstreifen zum Parken. Das Begegnen zweier nebeneinander fahrender Radfahrer und eines Pkws ist allerdings hier sowie partiell auch in weiteren Abschnitten der Straße nicht möglich. Besondere gegenseitige Rücksichtnahme ist erforderlich. Im Bereich des vorgesehenen Umbaus beträgt die Gehwegbreite 2,90 m. Der Gehweg auf südlicher Seite sowie der gesamte Abschnitt zwischen der Zufahrt Parkhaus und der Harscampstraße wird mit Ausnahme der Herstellung zweier zusätzlicher Baumfelder baulich nicht verändert.
Variante 2:
Die Variante 2 sieht die optimale Umsetzung der Fahrradstraße und des Premiumfußweges bei Reduzierung von 22 Parkplätzen und Fällung von vier Bestandsbäumen vor (s. Anlage 5).
Für die Umsetzung ist ein Komplettumbau der Straße erforderlich. Auf der gesamten Straßenlänge wird die Fahrradstraße mit der optimalen Fahrgassenbreite von 4,50 m (zzgl. 0,75 m Sicherheitstrennstreifen zum Parken) ausgebaut. Das Begegnen zweier nebeneinander fahrender Radfahrer und eines Pkws wird auf der gesamten Straßenlänge ermöglicht. Der Gehweg auf nördlicher Seite wird auch im Bereich zwischen Zufahrt Schule und Richardstraße auf 2,90 m verbreitert. Auf der südlichen Seite wird der Gehweg im Abschnitt der Einbahnstraße mit einer Breite von 2,50 m hergestellt. Zur Umsetzung dieser für den Rad- und Fußverkehr optimalen Querschnittsaufteilung bedarf es der Wegnahme des Parkstreifens (inkl. Baumfelder) auf südlicher Seite.
Variante 3:
Die Variante 3 sieht die optimale Umsetzung des Premiumweges auf gesamter Länge sowie die optimale Umsetzung der Fahrradstraße im Bereich zwischen der Zufahrt Berufskolleg und der Harscampstraße bei der Reduzierung von 4 Parkplätzen und der Fällung von vier Bäumen vor (s. Anlage 6).
Der Umbau und die Querschnittsaufteilung entspricht Variante 2. Allerdings wird im Einbahnstraßenbereich der südliche Gehweg nicht verbreitert und der Parkstreifen bleibt erhalten. Dadurch resultiert hier – entsprechend Variante 1 – eine Fahrgassenbreite von 3,55m zzgl. je 0,50m Sicherheitstrennstreifen. In diesem 90m langen Abschnitt ist das Begegnen zweier nebeneinander fahrender Radfahrer und eines Pkws nicht möglich. Die Herstellung der optimalen Fahrgassenbreite im Bereich zwischen der Zufahrt Berufskolleg und der Harscampstraße erfordert die Wegnahme des kurzen Parkstreifens und der Baumfelder auf südlicher Seite.
Die Park- und Baumbilanzen sowie die resultierenden Fahrgassen- und Gehwegbreiten der drei Varianten sind in Anlage 7 gegenübergestellt.
Nach Abwägung aller Belange wird die Variante 1 als Vorzugsvariante ausgewählt. Hierdurch kann entsprechend der übergeordneten Bedeutung der Straße für den nichtmotorisierten Individualverkehr eine deutliche Verbesserung für den Rad- und Fußverkehr erreicht werden. Durch die Ausweisung und auffällige Gestaltung der Fahrradstraße wird der Radverkehr auf der Fahrbahn priorisiert. Der Gehweg bleibt dem Fußverkehr vorbehalten und wird im stark frequentierten Bereich zwischen der Zufahrt Berufskolleg und der Wilhelmstraße auf der besonnten Nordseite deutlich verbreitert. Die Straße gewinnt durch die Schaffung von Baumfeldern und eines möblierten Bereiches an Aufenthaltsqualität. Der Umbau der Straße begrenzt sich auf die Nordseite des Einbahnstraßenabschnittes.
Im Gegensatz zu den Alternativvarianten ist die Fällung von Bestandsbäumen nicht erforderlich. Zudem können in diesem Teil der Bewohnerparkzone S mit sehr hohem Parkdruck sowie der regelmäßigen Vollauslastung des Parkhauses „Lothringerstraße“ bei der gewählten Variante alle Parkplätze im öffentlichen Straßenraum erhalten bleiben, sodass auch die Belange des ruhenden und fließenden Kfz-Verkehrs berücksichtigt werden.
Kosten und Finanzierung
Für die Umsetzung der Maßnahme entsprechend der Vorzugsvariante ist überschlägig mit Kosten in Höhe von 195.000 € (Umbau 125.000 €, Baumfelder 60.000 € und Markierung / Beschilderung Fahrradstraße 10.000 €) zu rechnen. Der Umbau erfolgt im Anschluss an die Regionetz-Maßnahme und wurde mit dieser abgestimmt. Synergieeffekte können gegebenenfalls die anfallenden Kosten reduzieren. Eine genaue Kostenermittlung wird im Rahmen der Ausführungsplanung erfolgen. Der Umbau sowie die Markierung / Beschilderung der Fahrradstraße wird im Rahmen des Projektes „Rad-Vorrang-Route Aachen 1 - Sicher und komfortabel mit Pedelecs durch die Stadt" gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung bei PSP-Element 5-120102-900-08100-300-1 / 4-120102-969-8 "Radvorrangroute1". Die sechs neuen Baumfelder werden Kosten in Höhe von ca. 60.000 € erzeugen. Diese Teilmaßnahme wird mit im Rahmen des Innenstadtkonzeptes aus Mitteln der Städtebauförderung gefördert. Mittel zur Ausführung der Baumfelder stehen im Haushalt bei PSP-Element 5-130101-900-03300-300-1 "Baumpflanzungen in der Innenstadt (ISK)" zur Verfügung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120102-900-08100-300-1 Radvorrangroute1 | |||||||||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschriebener Ansatz 2019 | Ansatz 2020 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||||||
Auszahlungen | 1.393.600 | 1.393.600 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||||||
Ergebnis | 1.393.600 | 1.393.600 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||||||||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||||||||||
PSP-Element 4-120102-969-8 Radvorrangroute1 | |||||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2019* | Fortgeschriebener Ansatz 2019* | Ansatz 2020 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | |||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 188670,46** | 188.670,46 | 204.000 | 204.000 | 0 | 0 | |||||||||
Abschreibungen | 186.500,00* | 186.500,00 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||||||
Ergebnis | 307.170,46 | 307.170,46 | 204.000 | 204.000 | 0 | 0 | |||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||||||||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||||||||||
*aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2018
**Haushaltsansatz i.H.v. 68.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 120.670,46 €
Finanzielle Auswirkungen PSP Element 5-130101-900-03300-300-1 Baumpflanzungen in der Innenstadt (ISK) | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschriebener Ansatz 2019 | Ansatz 2020-2022 | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020-2022 | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 120.000 | 120.000 | 400.000 | 400.000 | 520.000 | 520.000 |
Auszahlungen | 170.000 | 170.000 | 500.000 | 500.000 | 670.000 | 670.000 |
Ergebnis | -50.000 | -50.000 | -100.000 | -100.000 | 150.000 | 150.000 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
PSP-Element 4-130101-932-2 Baumpflanzungen in der Innenstadt (ISK) | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschriebener Ansatz 2019 | Ansatz 2020-2022 | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020-2022 | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 120.000 | 120.000 | 400.000 | 400.000 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 170.000 | 170.000 | 500.000 | 500.000 | 0 | 0 |
Ergebnis | -50.000 | -50.000 | -100.000 | -100.000 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben/ | |||||
Die Kosten für die Maßnahme „Herstellung 6 neuer Baumstandorte in der Lothringer Straße“ belaufen sich auf 60.000,-- €.
Die erforderlichen Mittel stehen unter dem PSP-Element 5-130101-900-03300-300-1, 78350000 in diesem Jahr als Ansatz in ausreichender Höhe zur Verfügung.
Die Maßnahme wird im Rahmen des Innenstadtkonzeptes „Wohnumfeldverbesserung durch Baumpflanzungen“ zu 80% gefördert.
Erst ab dem 4.Jahr nach Fertigstellung übernimmt E 18 die Pflege und Unterhaltung.
Aufgrund der zurzeit insgesamt im Stadtgebiet bestehenden negativen Baumbilanz fallen zum jetzigen Zeitpunkt keine zusätzlichen Folgekosten an.
Die Summe der jährlich anfallenden Pflege- und Unterhaltungskosten für alle städtischen Bäume werden auf Grundlage des zurzeit in Aufstellung befindlichen Baumkatasters sowie im Rahmen des Grünflächenmanagements ermittelt.
Weitere Dokumente (8)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 91518
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=91518
Hauptdokument
Hauptdokument
Sammeldokument.pdf
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Datum
- Mi., 06.02.2019
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 10:04