22. Januar 2019 um 18:00, Aula der städt. GGS Am Haarbach
TOP 4.3Öffentlich

Geplanter KiTa-Neubau an der Welschen Mühle in Aachen-Haaren

FB 45/0584/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Die Vorsitzende Frau Dr. Lassay begrüßt die beiden Antragstellerinnen, Frau L. und Frau D. sowie die zahlreichen Anwohner*innen aus Haaren. Darüber hinaus begrüßt Sie den Leiter des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule, Herrn Brötz und Frau Hildesperger vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen.

Die beiden Antragstellerinnen stellen anhand einer Präsentation ihren Antrag vor und erläutern ihre Auffassung, dass ein anderer Standort – z.B. „Burghöhenweg“ - für einen KiTa-Neubau in Haaren, als der angedachte an der Welschen Mühle, geprüft werden soll. Es wird betont, dass keine Bedenken gegen eine in Haaren zu errichtende neue KiTa bestehen, sondern lediglich der Standort „Welsche Mühle“ keine Akzeptanz findet.

Die Präsentation wird mit der Niederschrift in Allris zur Verfügung gestellt.

Herr Brötz erläutert die Gründe für die vorgesehene Planung aus Sicht der mit dieser Entscheidung befassten Fachbereiche. Es wird der dringende Handlungsbedarf hinsichtlich einer neuen KiTa im Sozialraum 8 dargestellt. Derzeit gibt es erhebliche Schwierigkeiten geeignete Grundstücke zu finden, als optimal sind keine zu bezeichnen.

Frau Hildesperger erläutert, dass man hinsichtlich des Standortes Welsche Mühle derzeit erst am Beginn sämtlicher planerischen Verfahren sei. Auch ist es in diesem Verfahrensstand nicht möglich z.B. vier Standorte gleichzeitig zu prüfen. Der von den Antragstellerinnen genannte alternative Standort „Burghöhenweg“ ist bislang noch nicht in Planungen eingeflossen.

Im Anschluss an diese einleitenden Erläuterungen gibt die Vorsitzende Frau Dr. Lassay den Dialog mit den anwesenden Bürger*innen frei. Diesseits werden verschiedene Fragen und Auffassungen zum Ausdruck gebracht.

Der Anwohner Herr D. hält die Entscheidungskriterien zu Gunsten des Standortes „Welsche Mühle“ für nicht nachvollziehbar und weist darauf hin, dass das Grundstück „Laachgasse“ als Standort nicht weiter verfolgt wurde, da Anwohnende dieses ablehnten.

Eine Anwohnerin und ehrenamtlich Tätige im Seniorenzentrum „Am Haarbach“ bezeichnet die Streuobstwiese an der Welschen Mühle als einziges und letztes Kleinod in Haaren und betont, dass diese Fläche häufig von den Bewohner*innen des anliegenden Seniorenzentrums aufgesucht wird.

Die Anwohnerin Frau M. verliest eine Stellungnahme über die Entwicklung Haarens, insbesondere in Bezug auf das Haarbachtal.

In dieser Stellungnahme werden ebenso wie in weiteren zahlreichen Wortmeldungen der Anwesenden die sozialen und ökologischen Aspekte sowie Aspekte der Stadtgestaltung im Stadtbezirk Haaren zur Aufrechterhaltung der Grünfläche an der Welschen Mühle wie folgt vorgetragen:

Aufgrund der Frequentierung der Grünfläche hat diese nach Ansicht der Anwesenden eine hohe Wohlfahrtswirkung für die in Haaren lebende Bevölkerung. Die Grünfläche stelle besonders für die wachsende Gruppe der älteren Menschen – insbesondere aus dem anliegenden Seniorenzentrum – eine wertvolle Fläche dar. Dieses Gebiet gilt als demenzfreundlich, da man leicht zum Seniorenzentrum zurückfinden kann.

Gleichfalls wird betont, dass aus ökologischer Sicht eine Bebauung dieser Fläche nicht nachvollziehbar ist. Die Grünfläche würde von der Haarener Bevölkerung aufgrund des schützenswerten und alten Baum- sowie Heckenbestandes als wertvoll und innerorts unvergleichbar empfunden. Die bisherige planungsrechtliche Festlegung als Grünfläche würde dies bestätigen.

In diesem Zusammenhang wurde seitens der Bürgerschaft auch die stadtgestalterische Entwicklung Haarens mehrfach betont. Die zum Umfeld der Welsche Mühle gehörende Grünfläche sei innerorts die letzte ihrer Art und in diesem Ambiente prägend für den Außenbezirk Haaren.

Die Verkehrs- und Parksituation in der dortigen Mühlenstraße sowie Auf der Hüls würde derzeit bereits als sehr schwierig empfunden, eine weitere Belastung durch Bring- und Holverkehr als unzumutbar.

Auch sei die Fläche für die geplante KiTa zu klein, handele es sich doch im Sinne der angedachten Gruppen- und Belegungszahl um eine der größten KiTas in ganz Aachen.

Ein Anwohner fragt nach der angedachten Nutzfläche auf der Grünfläche Welsche Mühle. Es wird ebenfalls auf den Erhalt des anliegenden Teichs und gleichfalls auf die von ihm ausgehenden Gefahr für die zu betreuenden Kinder hingewiesen.

Herr Bezirksbürgermeister Corsten beantwortet umgehend diese Frage und erläutert, dass ausschließlich die Streuobstwiese als Nutzfläche angedacht ist. Das Gebäude soll an der Ostseite in 22m Länge - an der Straßenseite beginnend - entstehen.

Herr Brötz fügt ergänzend hinzu, dass für sechsgruppige Einrichtungen die gesetzliche Vorgabe besteht, 1.080 qm Gebäudefläche (hier zweigeschossig aufgeteilt) und zusätzlich 1.800 qm Außengelände zur Verfügung stehen müssen.

In diesem Zusammenhang betont Herr Brötz, dass bei einer erforderlichen und möglichen Prüfung weiterer Grundstücke als KiTa-Standorte, sein Fachbereich auch dies unterstützen wird.

Frau Hildesperger erläutert die planungsrechtlichen Verfahrensabläufe. Man befindet sich noch in erster Abstimmung mit der Verwaltung. Das Bebauungsplanverfahren zum Standort Welsche Mühle müsste zunächst noch aufgestellt werden. Bei einem reibungslosen Verlauf muss hierfür ein Zeitraum von zwei Jahren eingeplant werden. In Anbetracht einer Planungs- und Bauphase von weiteren drei Jahren könnte eine Realisierung des KiTa-Neubaus somit frühestens in fünf Jahren nach Beginn des Bebauungsplanverfahrens erfolgen.

Für Herrn Kollig ist nicht nachvollziehbar, dass das städtische Grundstück „Burghöhenweg“ als KiTa-Standort nicht diskutiert wird.

Frau Lürken erläutert, dass die Fokussierung auf ein bestimmtes Grundstück in diesem Planungsstand zu früh ist und die Verwaltung die weiteren vorgeschlagenen Grundstücke prüfen und das Ergebnis der Politik vorstellen soll.

Herr Bausch betont aufgrund der Dringlichkeit die hohe politische Priorität, möglichst zeitnah den Bedarf an KiTa-Plätzen zu decken. Verzögerungen durch Bebauungsplanverfahren und sich hieraus ergebende Rechtsstreitigkeiten sollen vermieden werden. Er schlägt außerdem vor, dass der Stadtrat darüber diskutiert, nichtstädtische Grundstücke für neue KiTa-Standorte anzukaufen.

Herr Bezirksbürgermeister Corsten betont nochmals, dass der Bezirksvertretung wichtig ist, den KiTa-Neubau nicht zu dicht an die Welsche Mühle zu platzieren. Die Verwaltung soll auch andere in Frage kommende Grundstücke prüfen.

Frau Begolli betont ebenfalls, dass hinsichtlich der Schaffung von KiTa-Plätzen dringender Bedarf besteht, sie jedoch nicht nachvollziehen kann, warum – wie den Beratungsvorlagen zu entnehmen ist – ein Grundstück mit den meisten Nachteilen ausgewählt wurde.

Frau Vallot bekräftigt den Denkmalschutz beim Areal „Welsche Mühle“ und bezweifelt, dass eine Bebauung auf der angedachten Grünfläche rechtlich möglich ist.

Frau Bürgermeisterin Scheidt teilt mit, dass das Grundstück „Burghöhenweg“ dem KJA nicht als möglicher KiTa-Standort benannt, bzw. vorgestellt wurde und schlägt vor, bei dieser neuen Situation „nochmal auf Anfang zu gehen“ und die Prüfung dieses Standortes zu empfehlen.

Frau Lürken schließt sich dieser Auffassung an und schlägt gleichfalls vor, das städtische Grundstück „Burghöhenweg“ sowie weitere in Frage kommenden Grundstücke – ohne Vernachlässigung des engen Zeitplans – als möglichen KiTa-Standort prüfen zu lassen.

Frau Vorsitzende Dr. Lassay dankt allen Beteiligten für die ausführliche sowie konstruktive Diskussion und lässt sodann über nachfolgenden Beschlussvorschlag abstimmen:

Beschluss

Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt das städtische Grundstück „Burghöhenweg“ und andere alternative Standorte für einen KiTa-Neubau zu prüfen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Mit Schreiben vom 07.12.2018 haben zwei Anwohnerinnen aus Haaren Stellung zu dem geplanten sechsgruppigen KiTa-Neubau an dem Standort Welsche Mühle genommen und um Suche eines alternativen Standorts für eine KiTa in Haaren gebeten.

In Aachen-Haaren (Sozialraum 8) besteht seit geraumer Zeit der Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen.

Im Rahmen der Aufstellung eines neuen Bebauungsplans im Bereich Aachen-Haaren Ortsmitte (Friedensstraße/ Germansstraße/ Laachgasse) wurde daher im Jahr 2017 geprüft, ob in diesem Bebauungsplan ein Standort für eine KiTa berücksichtigt werden kann.

Im Ergebnis dieser Prüfung hat sich der Standort am Eingang zum neuen Wohngebiet an der Laachgasse herauskristallisiert. Der Kinder- und Jugendausschuss (KJA) wurde hierüber mit einer entsprechenden Sachstandsvorlage in seiner Sitzung am 14.03.2017 in Kenntnis gesetzt (siehe FB 61/0647/WP17).

Dem Prüfauftrag der Bezirksvertretung Aachen-Haaren vom 06.09.2017 folgend hat die Verwaltung geprüft, ob der beabsichtigte KiTa-Neubau auch auf dem Flurstück 394, Flur 22, Gemarkung Haaren (Akazienstraße – Bolzplatz) möglich ist und eine Vergleichsaufstellung der beiden Standorte für die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren am 11.10.2017 erstellt.

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren hat unter Berücksichtigung dieser Vergleichsaufstellung beschlossen, dass diePlanung des KiTa-Neubaus am Standort Akazienstraße mit hoher Priorität weiter zu verfolgen ist und für den Standort nicht Voraussetzung sei, an der Stelle gleichzeitig einen Bolzplatz zu gewährleisten (siehe FB 45/0431/WP17).

Der Bolzplatz an der Akazienstraße befindet sich allerdings in einem guten Zustandund wird viel genutzt; die Suche nach einem Ersatz-Standort stellt sich überdies als sehr schwierig dar.

Seitens der Verwaltung wurde vor diesem Hintergrund nach einem weiteren alternativen Standort für einen KiTa-Neubau in Haaren gesucht und das Grundstück Welsche Mühle geprüft.

Grundlage für die Auswahl dieses möglichen Standorts war eine verwaltungsinterne Prüfung von verschiedenen verfügbaren Grundstücken. In diesem Zusammenhang wurden in einer fachbereichsübergreifenden Arbeitsgruppe insgesamt acht potenzielle Standorte für einen KiTa-Neubau in Haaren geprüft. Im Ergebnis dieser Prüfung sind die drei Grundstücke Friedensstraße/ Germansstraße/ Laachgasse, Akazienstraße und Welsche Mühle in die engere Auswahl als potenziellen KiTa-Standort gekommen, während für die anderen fünf Grundstücke aus verschiedenen Gründen (z.B. Lage und Erreichbarkeit) von einer weitergehenden Detailprüfung abgesehen wurde.

Im Rahmen der verwaltungsinternen Prüfung wurden die Grundstücke Burghöhenweg/ Am Burgberg und Hofenbornstraße/ Ecke Auf der Hüls nicht als potenzielle KiTa-Standorte benannt, sodass diese beiden Grundstücke entsprechend auch zu keinem Zeitpunkt in dem durchgeführten Standortscreening, in der verwaltungsinternen Abstimmung und in der politischen Beratung als Option thematisiert wurden.

Für die Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren am 24.04.2018 und für die Sitzung des KJA am 29.05.2018 wurden vor diesem Hintergrund die drei v.g. möglichen Standorte für einen KiTa-Neubau in Haaren benannt.

Unter Berücksichtigung der in diesem Zusammenhang erstellten Vergleichsübersicht der drei Standorte hat sich der KJA dem Vorschlag der Bezirksvertretung Aachen-Haaren hinsichtlich eines KiTa-Neubaus am Standort Welsche Mühle angeschlossen.

Der aktuellen politischen Beschlusslage folgend treibt die Verwaltung derzeit die Prüfung und Planung eines KiTa-Neubaus am Standort Welsche Mühle voran.

Für die Errichtung einer KiTa an diesem Standort muss ein Bebauungsplan aufgestellt bzw. der Bebauungsplan Nr. 659 für den entsprechenden Teilbereich geändert werden. Das Verfahren zur Aufstellung bzw. Änderung des Bebauungsplans wird nach bisherigem Zeitplan voraussichtlich im Frühjahr 2020 abgeschlossen werden können.

Planungsrechtlich ist die Errichtung eines KiTa-Neubaus an dem StandortBurghöhenweg/ Am Burgberg grundsätzlich möglich. Um eine verbindliche Aussage zur tatsächlichen Realisierung einer KiTa an diesem Standort treffen zu können, bedürfte es allerdings einer weiteren Detailprüfung (konkrete Eigentumsverhältnisse, technische Bebaubarkeit, Größe, Zuschnitt und Abstandsflächen, Verkehr, Umwelt, Lärm, Kinderzahlen im Lebensraum etc.), die entsprechend politisch beauftragt werden müsste.

Ob die Errichtung eines KiTa-Neubaus an dem Standort Hofenbornstraße/ Ecke Auf der Hüls planungsrechtlich möglich ist, konnte in der Kürze der Zeit nicht abschließend geprüft werden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Keine finanziellen Auswirkungen, da es sich um eine Berichtsvorlage handelt.

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2019-01-17 FB 45_0584_WP17 Geplanter KiTa-Neuba SAO.pdf

21.1.2025

5.7 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 4.3
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bürgerforums
Gremium
Bürgerforum
Datum
Di., 22.01.2019
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 09:54

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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