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Geschwindigkeitsreduzierende/sicherheitsfördernde Maßnahmen VennbahntrasseAntrag der SPD-Fraktion vom 25.06.2018Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim vom 26.09.2018

FB 61/1117/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Zunächst stellt Frau Claßen die zwischen der Gaststättenbetreiberin und dem Liegenschaftsmanagement getroffene Vereinbarung vor. Danach werden durch die Gaststättenbetreiberin transportable Blumenkästen auf beiden Seiten entlang der Außengastronomie aufgestellt und an wenigen Stellen werden Durchgänge geschaffen. Die Kosten dieser Maßnahme werden von der Gaststättenbetreiberin getragen.

Herr Havertz nimmt Bezug auf die Sitzung der Bezirksvertretung vom 26.09.2018, in der zu der Angelegenheit Vorschläge von Seiten der Politik gemacht wurden. Diese Vorschläge wurden zwischenzeitlich von der Verwaltung geprüft; in der Verwaltungsvorlage wird hierzu Stellung bezogen. Die ursprünglich angedachte Einfriedung durch einen Zaun wird nun durch das Aufstellen transportabler Blumenkästen ersetzt. Herr Havertz geht nochmals auf die wesentlichen Inhalte der Verwaltungsvorlage ein.

Auf Nachfrage von Frau Keller zu Nutzung des Weges und farblichen Flächen antwortet Herr Havertz, dass es eine Umwidmung der Vennbahntrasse zwischen Fuß- und Radweg nicht gegeben hat. Es handelt nach wie vor um einen gemeinsamen Geh-/Radweg. Aber die den Weg nutzenden Fußgänger sind nicht das Gefahrenproblem, sondern die Rad fahrenden Nutzer. Die Straßenverkehrsordnung besagt, die Markierungsfarbe ist weiß und in Baustellenbereichen darf auch gelbe Farbe verwendet werden, die dann die weiße Markierung außer Kraft setzt. Es gibt in der StVO nur weiße Fahrbahnmarkierungen und keine anderen Markierungen die irgendeine straßenverkehrsrechtliche Bedeutung hätten. Die in der Stadt an vielen Stellen existierenden roten Radfahrstreifen sind reine optische Aufmacher, die keine rechtliche Bedeutung haben. Es handelt sich dabei um reine Aufmerksamkeitsfelder.

Für Frau Keller stand die Idee hinter dem Vorschlag einer farblichen Markierung, um bei den Radfahrern auf die Gefahrenstelle hinzuweisen und dadurch mehr Aufmerksamkeit auf die Fußgänger zu erreichen.

Herr Havertz verdeutlicht nochmal, dass die Roteinfärbung von Radwegen nur dort gemacht wird wo andere Verkehrsteilnehmer einen Radweg kreuzen müssen und dort Aufmerksamkeit auf die Radfahrer gelegt werden soll, weil diese die schwächeren Verkehrsteilnehmer sind. An der besagten Stelle vor der Gaststätte fährt der Radfahrer durch. Das Ziel der Maßnahme ist, den Fußgänger beim queren des Radweges aufmerksam zu machen. Dafür hat die Verwaltung vorgeschlagen, das Fahrradpiktogramm in Höhe der künftigen Fußgängerquerungsstelle auf den Asphalt aufzubringen, damit der querende Fußgänger, der beim Queren wartepflichtig ist, den Radfahrer in Erinnerung gebracht bekommt und berücksichtigt. Die Vennbahntrasse ist ein durchgehender Premiumradweg mit einem bestimmten Qualitätsstandart und die Fußgänger, die ihn queren, müssen die Radfahrer beachten.

Die SPD-BF zeigt sich aber insgesamt mit dieser Verwaltungsvorlage zufrieden, weil es doch einige Verbesserungen für die Verkehrssicherheit der Fußgänger an dieser Stelle gibt. Die von der Verwaltung vorgeschlagenen und mit der Gaststättenbetreiberin vereinbarten Maßnahmen sollten daher so schnell wie möglich umgesetzt werden. Im Hinblick auf künftig geplante Verbreiterung und Verschwenkung der Vennbahntrasse ist dies sicherlich ein Provisorium, aber dadurch ist es möglich eine der wenigen Flächen für die Außengastronomie, die im Stadtbezirk vorhanden sind, weiterhin an der Stelle zu erhalten. Sie wird daher dem Beschlussvorschlag zustimmen.

Herr von Thenen macht deutlich, dass die Vennbahntrasse ein Premiumradweg ist, er ist aber auch ein Premiumfußweg. Unter Hinweis auf § 1 der StVO ist der Fahrradfahrer verpflichtet im Zweifelsfall anzuhalten und abzusteigen, wenn sich Personen auf dem Weg befinden. In solchen Fällen hat sich der Fahrradfahrer defensiv zu verhalten, auch auf einem Premiumradweg.

Dem gegenüber führt Herr Havertz aus, dass es in der StVO zum Paragrapf „Fußgänger“ auch die Norm gibt, dass Fußgänger die Straße unter Berücksichtigung des fließenden Verkehres auf der kürzesten Strecke zu queren haben.

Hierzu entgegnet Herr von Thenen abschließend, dass schuldunfähige Kinder nur begrenzt an die Vorschriften der StVO gebunden sind. Soweit die Erziehungsberechtigten die Kinder frei laufen lassen und hinreichend der Kontrolle nachgekommen sind, können Kinder mehr oder weniger tun was sie wollen.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung und die darin enthaltenen Lösungsvorschläge zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich Vennbahntrasse/ Bahnhofsvision Kornelimünster einstimmig zustimmend zu Kenntnis. Der Antrag gilt damit als behandelt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung und die darin enthaltenen Lösungsvorschläge zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich Vennbahntrasse/ Bahnhofsvision Kornelimünster zustimmend zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:


In ihrer Sitzung am 26.09.2018 hat die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim die Verwaltung gebeten, „bis zur entsprechenden Herstellung (der Verschwenkung Vennbahnweg im Bereich des Biergartens Bahnhofsvision, Anm.) in den Sommermonaten provisorische Maßnahmen zur Sicherung der Fußgänger, Biergartenbesucher etc. zu treffen, z. B. durch Flatterbandabsperrung, Piktogrammanbringung oder andere geeignete geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen.“

Anschließend haben sich Vertreter der städtischen Fachdienststellen mit Frau Schillings (Gastronomin), der Mutter des seinerzeit verunglückten Kleinkindes und zwei Vertretern der Polizei erneut vor Ort getroffen. Jede Form dauerhafter baulicher Querelemente oder Aufpflasterungen im Vennbahnweg wird übereinstimmend abgelehnt, weil sie auch bei geschlossener Gaststätte, Dunkelheit oder Schlechtwetter ohne Außenausschank die Radfahrer behindert und gefährdet. Farbliche Flächen auf dem asphaltierten Vennbahnweg ähnlich der Gestaltung im belgischen Raeren sind im deutschen Verkehrsraum nicht zulässig. Weiterhin werden die Radfahrer ihr Geschwindigkeitsverhalten nur von einer erkennbaren gut besuchten Außengastronomie und nicht von bunten Fahrbahnmarkierungen abhängig machen.

Für folgende Gestaltungsvorschläge konnte vor Ort Einigkeit erzielt werden:

-Auswechseln der aus beiden Richtungen vom Gaststättenbetreiber vor Jahren aufgestellten modifizierten Schilder „Kellner“ gegen amtliche Z. 133 „Fußgänger“ oder 136 „Kinder“ durch den Stadtbetrieb Aachen (öffentliche Verkehrsfläche). Die Betreiberin ist bereit, ihre privaten Schildermasten zur vorübergehenden Befestigung der städtischen Schilder bis zur baulichen Verschwenkung des Vennbahnweges in 3 bis 4 Jahren zur Verfügung zu stellen.

-Wegnahme der ersten Gruppe mit drei übereinanderstehenden Windschutzelementen gegenüber der Gaststätte einschließlich des Eckpfostens, um einen besseren Blickkontakt zwischen ankommenden Radfahrern und querungswilligen Kindern/Fußgängern zu gewährleisten. Frau Schillings als Aufstellerin der Wand sagt die Entfernung zu.

-Einzäunung (z.B. Holzzaun in max. 1m Höhe) der Außenbewirtungsfläche gegenüber der Gaststätte im Teilstück zwischen jetziger Windschutzwand und Laterne (ca. 15 m) einschließlich eines 2 m-Stücks quer anstelle des weggenommenen Windschutzelementes (siehe voriger Absatz). Der Zaun ist mit einem Abstand von 50 cm zur Asphaltkante Vennbahnweg in die Nebenanlage zu setzen, um Gefährdungen der vorbei fahrenden Radfahrer zu vermeiden. Neben der Windschutzwand ist eine 2 m breite Lücke als Durchgang für Gäste und Kellner zu lassen, um die Querungsvorgänge auf eine bestimmte Stelle und damit für alle berechenbarer zusammenzufassen (siehe Plan).

Da bezirkliche Mittel für eine solche im öffentlichen Interesse liegende Einfriedung nicht zur Verfügung stehen, müssen sich die Gaststättenbetreiberin und das Städtische Immobilienmanagement bezüglich der Übernahme der Kosten verständigen. Ein Vertreter des Immobilienmanagements (FB 23/20) wird in der Sitzung über das Ergebnis der Verhandlungen mit Frau Schillings, die anfallenden Kosten und die Finanzierung des städtischen Anteils berichten.

-Auftragen eines Z. 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) als Bodenmarkierung in blau-weißer Gestaltung auf den Asphalt des Vennbahnweges in Höhe der zukünftig übrig bleibenden Fußgängerquerungsstelle (Zaunöffnung), um die heraustretenden Fußgänger auf die kreuzenden Radfahrer hinzuweisen.

-Aufstellen je eines oder zwei neonfarbener Plastikfiguren in Kleinkindgröße aus jeder Richtung jeweils 20 m vor der Außengastronomie durch Frau Schillings auf ihrem Grundstück als Hinweise auf querende Kinder (werden jeweils bei besuchsstarker Außengastronomie durch die Gaststätte aufgestellt und wieder eingezogen).

Der in der Bezirksvertretungssitzung am 26.09.2018 ins Gespräch gebrachte Zebrastreifen auf dem Vennbahnweg findet ebenfalls keine Zustimmung, da bei aller Spontanität der querenden Gaststättenbesucher auf jeden Fall diese auch zukünftig beim Queren wartepflichtig sein sollen und dem Vennbahnweg als durchgehendem Premiumradweg der Vorrang verbleiben soll.

Im Oktober 2018 wurde das fortgeschriebene Konzept des „Aktionsplan für mehr Verkehrssicherheit“ im Mobilitätsausschuss vorgestellt. Ein wesentlicher Baustein ist eine „Kommunikationskampagne für mehr
Rücksichtnahme und Sicherheit im Straßenverkehr“. Hierzu wird ein „Katalog öffentlichkeitswirksamer Einzelaktionen“ entwickelt werden, im Rahmen dessen auch Aktionen für mehr Rücksicht auf diesem Abschnitt des Vennbahnweges enthalten sein werden.

Weitere Dokumente (3)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2019-01-02 FB 61_1117_WP17 Geschwindigkeitsredu SAO.pdf

20.11.2024

2.8 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 06.02.2019
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 10:03