Lärmschutz Driescher Hof - Beratung im Bürgerforum
FB 36/0343/WP17 · Kenntnisnahme
Beratung
Ratsfrau Lürken (CDU) erläutert, dass die Zuständigkeit für die Errichtung einer Lärmschutzwand bzw. die Erneuerung der Asphaltdecke nicht indie Zuständigkeit der Stadt Aachen fiele, sondern diese beim Land NRW bzw. dem Bund liege.
Sie sehe reine Prognosegutachten als nicht ausreichend an und ihre Fraktion wünsche konkrete Messungen. Eine anschließende Vorstellung der Messwerte im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz wäre wünschenswert. Eine neue, lärmmindernde Asphaltdeckewäre aus ihrer Sicht als erste Maßnahme zielführend. Sie dankt der Verwaltung für die Vorlage.
Ratsfrau Dr. Wolf (SPD) stimmt Frau Lürken zu. Sie fragt die Verwaltung, ob schon entsprechende Gespräche geführt würden und ob mögliche Lösungen bekannt seien.
Herr Dr. Kremer (Dez. V) erklärt, dass der Oberbürgermeister in dieser Angelegenheit ein Schreiben an das Bundesministerium gesendet habe und weitere Gespräche stattfinden würden.
Herr Meiners (FB 36) ergänzt, dass die zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung mit Vertretern von „Straßen NRW“ in Kontakt stünden. Die vorhandenen Möglichkeitenzur Unterstützung der Lärmschutzwand seien bei „Straßen NRW“ ausgeschöpft.
Herr Szagunn (PIRATEN) fragt, wie lange die Verfahrensdauer bei einer Lärmschutzwand bzw. einer „Flüster-Asphalt-Decke“ sei und ob die Möglichkeit bestünde, dass die Stadt Aachen ggf. für diese Maßnahmen in Vorleistung treten könne – oder ob dies rechtlich ausgeschlossen wäre.
Ratsherr Neumann (GRÜNE) begrüßt die geplanten Messungen durch die Stadt Aachen. Der Brief des Oberbürgermeisters sei ein gutes Signal. Er bittet die Verwaltung um Rückmeldung über die Reaktion auf das Schreiben und die Messdaten in einem der kommenden Ausschüsse.
Ratsherr Blum (FDP) zeigt Verständnis für die in diesem Bereich wohnenden Bürgerinnen und Bürger. Finanziell wäre diese Maßnahmen nicht allein durch die Stadt umsetzbar. Er bittet die Verwaltung jedoch um Prüfung, ob eine Kostenteilung für die Lärmschutzwand (Stadt, Land, Bund) als Kompromiss möglich sei.
Ratsfrau Lux (AfD) zeigt sich mit der in der Vorlage beschriebenen Situation nicht zufrieden. Der neu verlegte Asphalt sei keine Langzeitlösung und der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz solle eigene/weitere Messungen aktiv unterstützen. Eine permanente Belastung durch Lärm würde die Menschen krank machen und die Anwohner müssten geschützt werden. Ein einfaches Schreiben an das Ministerium sehe sie nicht als ausreichend an. Es müsse mehr Druck seitens der Stadt Aachen und der kommunalen Politik erfolgen.
Herr Özbay (Integrationsrat) lobt die Verwaltung für die Gespräche und fragt, ob in den Prognosen das Thema „E-Mobilität“ berücksichtigt wurde.
Herr Formen (NABU) spricht sich für ein Tempolimit von 100 km/h für dieses Autobahnstück aus. Die geltende Gesetzteslage würde gegen die Errichtung einer Lärmschutzwand sprechen. Er verweist darauf, dass die Lärmbelastungen in den Wohnungen hoch wären, aber noch im Rahmen des Zulässigen.
Ratsherr Deumers (LINKE) schließt sich den Aussagen der CDU-Fraktion an. Er wünsche sich ebenfalls eigene Messungen und eine entsprechende Erweiterung des Beschlussvorschlages. Die Stadt und die kommunale Politik sollten weiter aktiv nach besseren Lösungen suchen. Er hinterfragt, ob der vorhandene Asphalt auch bei Regen noch die gewünschte Wirkung hätte.
Herr Dr. Kremer (Dez. V) sichert zu, dass eigene Messungen durch die Stadt Aachen durchgeführt würden. Es werden weitere Gespräche erfolgen, jedoch müssten geltende Zuständigkeiten eingehalten werden; zunächst müsse die Antwort des Bundesverkehrsministeriums abgewartet werden.
Herr Meiners (FB 36) nimmt zu den gestellten Fragen Stellung. Eine Geschwindigkeitsreduzierung sei grundsätzlich geeignet, um eine Belastung zu verringern. Jedoch bliebe weiterhin das Problem der hohen LKW-Anteile auf der BAB 44, wodurch die Wirksamkeit einer Tempobegrenzung auf 100 km/h gering ausfalle. Im übrigen würde ein Tempolimit auf 100 km/h meistens nur bei Unfallschwerpunkten eingerichtet.
Da die Verkehrsmengen immer weiter anstiegen und nicht jährlich neue Berechnungen durch „Straßen NRW“ wiederholt würden, werde bei den Analysen von „Straßen NRW“ stets eine Prognose über die zukünftige Entwicklung erstellt. Messungen seien formal und grundsätzlich nicht geeignet, da diese rechtlich nicht anerkannt würden. Ferner hätte die Witterung starken Einfluss auf die Messwerte. Ein Vergleich mit älteren Messwerten könnte dennoch aufschlussreich sein.
Nasser Asphalt habe negative Auswirkungen auf die Lärmentwicklung. Bei Regen würden die Kraftfahrer (aus Sicherheitsaspekten) jedoch langsamer fahren und somit weniger Lärm generieren. Konkrete Ergebnisse gäbe es hierzu jedoch nicht.
Herr Meiners (FB 36) sehe das primäre Lärmproblem im Driescher Hof nicht in den Gebäuden. Die Richtlinien des Bundes bezögen sich auf Werte innerhalb von Wohnräumen und dort würden die Grenzwerte auch eingehalten. Ermittelte Werte in Gärten/Außenbereichen würden von „Straßen NRW“ dagegen nicht berücksichtigt, da diese Werte nicht maßgeblich für eine Sanierungsentscheidung seien.
Der Anteil der E-Mobilität müsse ca. 30% betragen, um eine leichte Reduzierung des Lärms zu generieren. Diesen Anteil könnte man definitiv nicht in den kommenden 10 Jahren erreichen.
Herr Szagunn (PIRATEN) ergänzt hierzu, dass auch Elektro-Fahrzeuge Abrollgeräusche verursachen. Er würde ebenfalls die Verwaltung bitten, ein Tempolimit (100 km/h) zu prüfen und dieses Thema nachzuhalten. Er unterstütze die Idee einer Kostenteilung.Bis dato seien leider noch kein „Flüster-Asphalt“ an diesem Streckenabschnitt vorhanden. Im übrigen sehe er eine freiwillige Leistung der Stadt Aachen nicht als Rechtsverstoß an.
Ratsfrau Lürken (CDU) ermahnt, man müsse sich an Gesetzte halten und auch andere Menschen in Aachen wären (dauerhaftem) Lärm ausgesetzt. Sie sehe einige Vorschläge aus dem Ausschuss daher als unrealistisch an. Man solle den Bürgern keine Versprechen geben, die man nachweislich nicht halten könne. Eigene Messungen, Gespräche und Maßnahmen wie z.B. der Brief an das Ministerium seien der richtige Weg.
Herr Meiners (FB 36) antwortet Herrn Formen (NABU) auf seine Frage, wie weit man noch vom Auslösewert entfernt sei, dass die Werte an diesem Autobahnabschnitt eventuell 1-3 dBA unterschritten sein dürften. Eine bewusste Erhöhung des Lärms, um den Auslösewert zu erreichen, könne keinesfalls eine Lösung darstellen.
Ratsfrau Lux erklärt für die AfD, dass schnell eine Möglichkeit gefunden und umgesetzt werden müsse. In Richtung Verwaltung bittet sie um Auskunft, wie kurzfristig eigene Messungen durchgeführt werden könnten und ob hierbei klimatische Aspekte sowie die Jahreszeiten berücksichtigt würden.
Ratsherr Blum (FDP) berichtet aus eigener Erfahrung, dass es in Deutschland viele Autobahnabschnitte gäbe, die aus Lärmschutzgründen über eine temporäre (oft auch eine dauerhafte) Tempobegrenzung verfügten.
Herr Prof. Dr. Müggenborg (CDU) erklärt, dass das Land und der Bund nur bei wesentlichen Eingriffen (z.B. Ausbau auf 3-spurige Autobahn o.ä.) an den Lärmschutz gebunden wäre.
Herr Meiners (FB 36) erinnert, dass eine Lärmsanierung durch den Bund bzw. das Land auf freiwilliger Basis erfolge. Nach einer bundeseinheitlichen Prüfung sei derBundzunächst bereit gewesen, eine Lärmschutzwand zu errichten. Jedoch würden nachder Straßensanierung die Grenzwerte unterschritten, sodass hierzu nach Umplanung keine Notwendigkeit mehr bestanden hätte. Es handele sich somit um eine Entscheidung des Landes bzw. des Bundes im Rahmen der dargestellten Regeln.
Die Ausschussvorsitzende fasst die erfolgte Diskussion zusammen und formuliert einen erweiterten Beschlussvorschlag:
„Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht zur Kenntnis. Weiterhin beauftragt er die Verwaltung, folgende Punkte zu erfüllen:
-Es sollen weitere, eigene Messungen durchgeführt werden.
-Die hierdurch erworbenen Messergebnisse sollen dem Ausschuss zeitnah mitgeteilt werden.
-Eine Reaktion/Antwort auf das Schreiben des OBM soll dem Ausschuss zeitnah mitgeteilt werden.
-Klärung mit „Straßen NRW“, was für die Einrichtung eines Tempolimits auf 100 km/h zu unternehmen ist.
-Erneutes Aufgreifen des Themas in einem der kommenden Ausschüsse.“
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Hintergrund
Erhebliche Teile des Ortsteils Driescher Hof müssen auch nach der EU-Umgebungslärmkartierung der Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt, als mittel oder stark lärmbelastet eingestuft werden; der beigefügte Ausschnitt aus der Lärmkartierung (Stand 2018) zeigt die Situation eindrucksvoll. Als besonders betroffen gelten die autobahnnahen Stichstraßen mit Einfamilienhausbebauung, die 1. Reihe mit Geschosswohnbauten entlang der Stettiner Straße sowie die Straße Krummerück.
Abb. Lärmkarte aus der Lärmkartierung 2018 (Lden: Tag–Abend–Nacht– Lärmindex über 24 Stunden)
Abb. Lärmkarte aus der Lärmkartierung 2018 (Lnight: Nacht - Lärmindex)
Angesichts dieser Situation fordern die Bürger des Ortsteils schon seit dem Jahr 2000 eine Verbesserung ihrer Wohnsituation. Hauptursache der Lärmimmissionsbelastung ist die unmittelbar an dem Gebiet bzw. ihren Grundstücken verlaufende Bundesautobahn A44. Insbesondere der Freiraum (Gärten, Grünflächen)wird von den Bürgern als stark verlärmt wahrgenommen; darüber hinaus werden an einigen Wohnblocks erhebliche Belastungen durch Schallreflektion beklagt.
Die Lärmsanierung an einer Straße wird vom jeweils zuständigen Baulastträger – hier Straßen.NRW - als freiwillige Leistung auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen durchgeführt, soweit diese vor dem 1.4.1974 (Inkrafttreten des BImschG) für den Verkehr freigegeben wurde. Voraussetzung für die Lärmsanierung ist die Überschreitung bestimmter Auslösewerte. Die betroffene Wohnbevölkerung hatte dementsprechend beim zuständigen Baulastträger Straßen.NRW eine Überprüfung auf Lärmsanierung beantragt. Hierzu nahmen die Anwohner direkten Kontakt mit dem Landesbetrieb Straßenbau auf, unterstützt durch ein Schreiben der Verwaltung, mit der Forderung die vorhandene Lärmschutzwandzu erhöhen.
Stellungnahmevon Straßen.NRW
Im vorliegenden Fall stellte Straßen.NRW seinerzeit fest, dass die sogenannten Auslösewerte nach der Berechnung von Straßen.NRWnicht überschritten waren; dementsprechend konnte Straßen.NRW keine lärmmindernden Maßnahmen ergreifen.
Nach Absenkung der Lärmsanierungsgrenzwerte im Jahr 2010 ergab eine Nachberechnung dann jedoch möglichen Handlungsbedarf. Diese neue Bewertung wurde der Verwaltung vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung durch Straßen.NRW mitgeteilt.
Entwurf zur Lärmsanierung des Straßen.NRW
Der auf Basis der Neueinschätzung entwickelte Entwurf zur Lärmsanierung, sah an der A44 Driescher Hof vor, dass die vorhandene Lärmschutzwand abgerissen und in diesem Bereich der A44 eine etwas von der Fahrbahn abgerückte Wand von 4m Höhe errichtet werden soll. Gemäß dem allgemein üblichen Verfahren musste der Entwurf zur Prüfung und Genehmigung dann jedoch final zum Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI); zu einer abschließend Genehmigung durch das BMVI kam es seinerzeit jedoch nicht.
Laut Angaben von Straßen.NRWwurde auf Grund neuer Entwicklungen und Anforderungen dann im Jahr 2018 ein sogenannter Erhaltungsentwurf für denselben Streckenabschnitt der A44 erarbeitet. Auch dieser Erhaltungsentwurf ist vor Umsetzung durch das zuständige Bundesministerium zu genehmigen. Somit „überlagerten“ sich beide Genehmigungsprozesse für den betroffenen Streckenabschnitt.
Die Prüfung des Bundesministeriums ergab nunmehr, dass die Erneuerung der zunächst favorisierten Lärmschutzanlage nicht mehr notwendig wird, wenn man bei der Lärmsanierungsberechnung den lärmmindernden Asphalt berücksichtigt, der im Zuge der Instandhaltung ohnehin eingebaut wird. Auf diese Weise wurde die Lärmschutzwand als aktive Lärmschutzmaßnahme zur Lärmsanierung durch eine andere aktive Lärmschutzmaßnahme, „herausgeprüft“. Durch den Einbau des lärmmindernden Asphalts wird gemäß Lärmsanierungsberechnung eine Lärmminderung von 2 dB(A) erreicht; dies reicht aus, um die Auslösewerte für Lärmsanierung zu unterschreiten. Ein Anspruch auf weitere Lärmsanierungsmaßnahmen entfällt.
Beratungen im Bürgerforum
Hauptthema des Bürgerforums am 2.Oktober 2018 war die o.g. Entscheidung, nach der die zunächst geplante Lärmschutzwand durch einen lärmmindernden Asphalt (aktive Lärmschutzmaßnahme) ersetzt wird. Das Forum war von Anwohnern gut besucht; Vertreter von Straßen.NRW haben die aktuellen Planungen vorgestellt und erläutert. Die Anwohner des Driescher Hofes hatten Gelegenheit, ihre Betroffenheit zu schildern, Fragen zu stellen und Anregungen zu geben. Straßen.NRW erklärte insbesondere die Entscheidungsabläufe des BMVI. Die vorgelegte Neubewertung und die darauf basierende Entscheidung konnte die Bürgerschaft erwartungsgemäß nicht überzeugen.
Angesichts der unbefriedigenden Gesamtsituation hat das Bürgerforum beschlossen, die Thematik erneut im zuständigen Fachausschuss (Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz) aufzurufen und über kommunale Handlungsoptionen zu beraten.
Prüfaufträge aus dem Bürgerforum
Das Bürgerforum hatte die Verwaltung insbesondere darum gebeten, zu folgenden, von den Bürgern aufgerufenen Punkten Stellung zu beziehen:
- Zur Vorgehensweise des Straßen.NRW
Berücksichtigung der Prognoseverkehrszahlenfür das Jahr 2030 auf der BAB 44
Stellungnahme der Verwaltung: Zur Einschätzung der Lärmsituation werden Beurteilungspegel mit dem aktuellen Verkehrsaufkommen nach dem in den RLS-90 (Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990) vorgeschriebenen Verfahren berechnet und den festgelegten Auslösewerten gegenübergestellt. Die Bemessung des Umfangs der Lärmschutzmaßnahmen erfolgt dann jedoch auf der Grundlage der zukünftigen Verkehrsmenge (Prognose). Das angewandte Prognoseverfahren ist verwaltungsseitig nicht zu beanstanden und entspricht den Regeln der Technik.
Vorrang von Lärmberechnungen als Bemessungsgrundlage für Maßnahmen vor Lärmmessungen
Stellungnahme der Verwaltung: Die Ermittlung der Auslösewerte sind nach dem in den RLS-90 vorgeschriebenen Verfahren vorzunehmen. Messungen sind dabei nicht zulässig.
Wirkungsverlust von lärmmindernder Asphalt über die Jahre
Stellungnahme der Verwaltung:Lärmmindernder Asphalt wurde in einer Vielzahl von Straßenbauprojekten erprobt und hält in der Regel viele Jahre. Erst nach ca. 10 Jahren wird die oberste Schicht von 4 cm ersetzt.
- Zu lärmrelevanten, kommunalen Fragestellungen
Zusätzliche Lärmbelastungen im Driescher Hof durch Verkehre ins Gewerbegebiet Debyestr. / Neuenhofstr. (incl. Polizeipräsidium)
Stellungnahme der Verwaltung:Durch die sukzessive Ausweitung des Gewerbegebietes und die aktuelle Ansiedlung des Polizeipräsidiums werden neue Verkehre induziert. Die Auswirkungen werden von städtischer Seite im Lärmaktionsplan abgebildet und bewertet. Signifikante Veränderungen des Belastungsbildes im Driescher Hof sind insbesondere wegen der hohen Vorbelastungen bzw. der Lärmüberlagerung durch die A 44 nicht zu erwarten.
Bewertung verschiedener Handlungsoptionen (lärmoptimierter Asphalt, Wand) hinsichtlich ihrer Wirkung für den Driescher Hof
Stellungnahme der Verwaltung: Gemäß überschlägiger Kalkulation der Verwaltung wäre eine neu gebaute 4m hohe Lärmschutzwand signifikant effektvoller als die vorgelegte Lösung.
Nach den Planungen von Straßen.NRW bleibt die vorhandene 2m hohe Lärmschutzwand erhalten; ergänzend wird ein lärmmindernder Asphalt mit einem Lärmminderungspotential von 2 dB(A) eingebaut. Eine 4m hohe Lärmschutzwand bringt dagegen in einem Abstand von 200m je nach Beschaffenheit der Wand eine Lärmreduktion von ca. 11 dB(A); die Kombination von 2 m Wand und lärmminderndem Asphalt bringt für diesen Abstand dagegen nur ca. 8 dB(A). Die Differenz von 3 dB(A) ist eine wahrnehmbare Größe; als „Daumenwert“ entsprechen 3dB(A) einer Halbierung der Verkehre.
Wegen der Vielzahl von Betroffenen in diesem verdichteten Stadtteil wäre es daher aus fachlicher Sicht zielführend, eine hocheffiziente Lärmminderungsmaßnahme durchzuführen, die einen aktiven Beitrag zur kommunalen Lärmaktionsplanung und damit zur langfristigen Stärkung der Wohnqualität dieses Quartiers liefert.
Erhöhte Lärmbelastung durch Schallreflektion des Brander Walles in Richtung Driescher Hof
Stellungnahme der Verwaltung: Dämme oder Erdwälle verursachen keine Reflektionen; diese Auffassung ist insoweit unzutreffend.
Schreiben des Oberbürgermeisters Philipp an das BMVI
Stellungnahme der Verwaltung: Ein Schreiben wurde gefertigt und an das BMVI versandt; in dem Schreiben wird BMWI mit Nachdruck gebeten, gemeinsam mit Straßen.NRW nach Lösungen zu suchen, um den Bau einer Lärmschutzwand doch noch zu ermöglichen.
Ergebnisse und Schlussfolgerungen:
- Straßen.NRWhat als Baulastträger der A 44 die Situation im Driescher Hof nach den üblichen Regelwerken (Richtlinien der Lärmsanierung) überprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass aus formalen Gründen kein Anspruch auf Errichtung einer effektiven Lärmschutzwand besteht. Anders ausgedrückt: zwar ist die Lärmbelastung im Driescher Hof hoch, sie übersteigt aber nicht den vom Gesetzgeber festgelegten Schwellenwert.
- Die betroffenen Bürger sind „irritiert“ über den Entscheidungsprozess und mit der weniger effektvollen Lärmminderungslösung im Zuge der Fahrbahnsanierung (lärmmindernder Asphalt auf der A44) nicht einverstanden; die Bürger fordern eine effektive und sichtbare Schallschutzmaßnahme (Wand).
- Im Vergleich zu passiven Schallschutzmaßnahmen stellen Lärmschutzwände entlang von Autobahnabschnitten und weiteren anbaufreien Verkehrsachsen i.d.R. – so auch am Driescher Hof –das weniger bürokratische, aber auch wirksamere und effizientere Instrument zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität dar.
- Sinnvolle Sanierungsstrategien unterscheiden sich hier erkennbar von der Bekämpfung innerörtlicher Lärmbelastungs-Schwerpunkte, die eher auf Verkehrsminderung, lärmmindernde Asphalte und passiven Schallschutz an den Gebäuden fokussiert sind. Im Ergebnis fehlen den Städten in Wohnquartieren von Autobahnen alternative Instrumente bzw. Lösungsstrategien zur lärmtechnischen Verbesserung. Die von einigen Städten (u.a. Düsseldorf, Bochum) angebotenen Schallschutzfensterprogramme für besonders lärmbelastete Straßenabschnitte sind - wegen der oben beschriebenen Ausgangssituation (Belastung der Außenflächen) - kaum geeignet, hier einen Interessenausgleich zu erzielen.
- Eine Kostenübernahme durch die Stadt für die Errichtung der Schallschutzwand scheidet angesichts der Zuständigkeiten für die Lärmsituation an der A 44 aus.
- Die Stadt wird die Gespräche mit BMWI bzw. Straßen.NRW fortsetzen, um ggf. doch noch eine Lösung im Sinne der Bürgerschaft zu finden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||||||
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 91598
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=91598
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2019-01-23 FB 36_0343_WP17 Laermschutz Driescher SAO.pdf
7.11.2024
292.1 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
- Gremium
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum
- Di., 12.02.2019
- Uhrzeit
- 17:02
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 10:07