12. Februar 2019 um 17:02, Sitzungssaal im Fachbereich Umwelt
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Biologische Vielfalt in Aachens Agrarlandschaft erhaltenRatsantrag der GRÜNE Fraktion im Rat der Stadt Aachen vom 06.02.2017 (Nr. 247/17)

FB 36/0345/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Herr Knörzer (GRÜNE) dankt der Verwaltung für die Vorlage und erläutert dem Ausschuss die Intention des eingereichten Ratsantrages Nr. 247/17. Er erachte es als sinnvoll, einen Ansatz zu finden, dass die Flächen an die Ränder der agrartechnisch genutzten Felder gelegt würden.

Notwendige Wanderwege müssten auf jeden Fall erhalten bleiben und der Einsatz erforderlicher Maschinen im Aachener Stadtbetrieb würde durch seine Fraktion begrüßt. Er fragt die Verwaltung, wann mit der Anschaffung neuer Maschinen zu rechnen sei.

Ratsfrau Dr. Wolf (SPD) begrüßt die laufenden/geplanten Maßnahmen und hinterfragt, ob die Übersicht der Wege mit dem Katasterplan abgeglichen werde.

Herr Wiezorek (FB 36) erklärt, dass bereits dieses Jahr (und in den kommenden Jahren weitere) Musterflächen geschaffen würden. Im Bereich des Aachener Nordens gäbe es in der Landwirtschaft diesbezüglich noch Potentiale.

Die angefragtenMaschinenschaffe der Aachener Stadtbetrieb noch in 2019 an.

Die betroffen Flächen könne man EDV-unterstützt abgleichen und selbstverständlich würden notwendige Wanderwege vorrangig berücksichtigt. An einem Abgleich würde seitens der Verwaltung bereits aktiv gearbeitet. Eine Vorstellung der Ergebnisse sage er für eine Sitzung in 2020 dem Ausschuss zu.

Landwirte würden aktiv mit einbezogen,um somöglichst große Flächen zurückgewinnen zu können.

Ratsherr Corsten (CDU) dankt für die Vorlage. Er sehe die Maßnahmen auf einem guten/richtigen Weg und wäre erfreut über die Zusammenarbeit mit der RWTH Aachen.

Ratsfrau Lürken (CDU) erklärt anhand des Beispiels „Vennbahntrasse“, dass aus ihrer Sicht nicht alle der häufig durchgeführten Mähvorgänge nötig seien.

Ratsherr Neumann (GRÜNE) kritisiert, dass die Landwirte über Jahre hinweg Flächen widerrechtlich nutzen würden. Eine erneute Abgrenzung sei wichtig und nötig. Neben dem positiven Effekt für die Artenvielfalt wäre eine erneute Kontrolle der in Frage kommenden Flächen sinnvoll.

Herr Wiezorek (FB 36) betont, dasses keinen konkreten Zielwert für den Anteil extensiv genutzter Flächen gäbe. Jedoch würden durch den neuen Landschaftsplan stadteigene Flächen hierfür bereit gestellt und zum Teil auch als Ausgleichsflächen genutzt werden. Die Verwaltung würde alles umsetzten, was rechtlich zulässig /möglich sei.

Herr Formen regt an, dieses Thema auch in den Naturschutzbeirat zu platzieren. Ferner bitte er, Projekte, die über Ersatzgelder finanziert würden, im Landschaftsbeirat rechtzeitig bekannt zu geben.

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, in 2020 über den weiteren Fortgang des Projektes zu berichten. Der Ratsantrag Nr. 247/17 vom 06.02.2017 gilt hiermit als behandelt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, in 2020 über den weiteren Fortgang des Projektes zu berichten.

Der Ratsantrag Nr. 247/17 vom 06.02.2017 gilt hiermit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit der Zielsetzung „Biologische Vielfalt in Aachens Agrarlandschaft erhalten“ hat die GRÜNE Fraktion im Rat der Stadt Aachen am 06.02.2017 beantragt, in den zuständigen Gremien folgenden Beschluss zu fassen:

„Die Verwaltung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass nicht verpachtete, öffentliche Flächen in der Aachener Agrarlandschaft nicht unbefugt bewirtschaftet werden. Ziel ist es, öffentliche Flächen aus ökologischen Gründen als „Naturstreifen“ zu erhalten bzw. zurückzugewinnen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die in Aachen tätigen Landwirte zeitnah aufzufordern, die Ausdehnung und den natürlichen Bewuchs von Säumen öffentlicher Wege, von Feldrainen und Ausgleichsflächen zu beachten (späte Mahd, kein Dünger, keine Biozide, keine Zerstörung der Vegetation). Die Einbindung der Landwirtschaftskammer ist erwünscht.“

I. Stellungnahme der Verwaltung:

Der Verlust an biologischer Vielfalt zählt neben Klimawandel und Meeresverschmutzung zu den größten Herausforderungen von globaler Bedeutung. Trotz der bereits 1992 auf der Rio-Konferenz der Vereinten Nationen verabschiedeten Biodiversitätskonvention zum Schutz der biologischen Vielfalt und der im selben Jahr in Kraft getretenen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie der Europäischen Union nimmt die Bedrohung der Biodiversität immer dramatischere Ausmaße an. Begriffe wie Vogel- oder Insektensterben beunruhigen eine zunehmende Zahl von Bürgerinnen und Bürgern.

Zu den Hauptursachen des weltweiten Verlustes an Biodiversität gehören die Zerstörung und Zerschneidung natürlicher Lebensräume, die Intensivierung der Flächennutzung durch Land- und Forstwirtschaft, Siedlungserweiterung sowie der Ausbau von Verkehrswegen (Biodiversitätsstrategie NRW, 2015). Vor allem für Arten, die in der Agrarlandschaft leben, hat sich die Situation in den vergangenen Jahren massiv verschlechtert. So haben im Aachener Norden in den letzten 20 Jahren die Bestände des Rebhuhns um mehr als 60 % und beim Kiebitz um fast 90 % abgenommen, die Vorkommen von Grauammer und Wiesenpieper sind zwischenzeitlich sogar ganz erloschen. Auch bei Arten, die auf blütenreiche Feld- und Wegesränder angewiesen sind (z. B. Wildbienen oder Schmetterlinge) sind deutliche Rückgänge zu verzeichnen.

II. Strategie

Aus Sicht der Verwaltung benennt der vorliegende Ratsantrag grundsätzlich sinnvolle Maßnahmen, um einem weiteren Rückgang der Biodiversität vor Ort entgegenzuwirken; die Verwaltung verfolgt jedoch eine breitere Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt, die nachfolgend kurz vorgestellt werden soll. Anschließend wird der aktuelle Bearbeitungstand des Ratsantrages erläutert.

1. Neuaufstellung Landschaftsplan

Wesentliche Grundlage des Natur- und Artenschutzes in Aachen für die kommenden Jahre und Jahrzehnte wird der neue Landschaftsplan sein, dessen Vorentwurf sich kurz vor der Fertigstellung befindet. Nach dem derzeit noch gültigen Landschaftsplan aus dem Jahr 1988 verfügt die Stadt Aachen über 12 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 471 ha.

Der Vorentwurf des neuen Landschaftsplans sieht eine deutliche Erweiterung der Naturschutzgebietsflächen vor. Zum Erhalt und zur Förderung geschützter Biotoptypen und Arten sieht der neue Landschaftsplan eine Vielzahl spezifischer Maßnahmen vor (z. B. die Biotoptypen abhängige Entwicklung und Pflege von Ackerrandstreifen sowie Grünlandextensivierung). Zur Erhaltung und Optimierung von Lebensräumen seltener Feldvögel und Insekten soll beispielsweise das bereits bestehende Naturschutzgebiet Schneeberg großräumig erweitert werden. Hierbei handelt es sich überwiegend um Ackerflächen. Die Horbacher Börde als Kerngebiet der Aachener Agrarlandschaft soll als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden; bislang galt für diesen Bereich lediglich der Schutz von Bäumen, Gehölzen, Hecken, Tümpeln und Teichen.

2. Vertragsnaturschutz

Die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen im Vertragsnaturschutz bieten die Möglichkeit, im Rahmen einer freiwilligen Kooperation zwischen der unteren Naturschutzbehörde als Bewilligungsbehörde und interessierten Landwirten ein breites Spektrum gezielter Maßnahmen (z. B. naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Ackerflächen, extensive Nutzung von Ackerrändern, extensive Grünlandnutzung) zur Förderung und Erhalt der biologischen Vielfalt zu realisieren. Die Kooperation im Rahmen des Vertragsnaturschutzes ist freiwillig; ein Ausstieg ist nach Ablauf der Vertragslaufzeit uneingeschränkt möglich. Für die langfristige Sicherung von Naturschutzzielen ist dies natürlich von Nachteil. Gegenwärtig (Stand Januar 2019) werden im Aachener Stadtgebiet rund 233 ha als Vertragsnaturschutzflächen bewirtschaftet (ca. 3,6 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche). Im Vergleich zum Vorjahr (ca. 122 ha bzw. 1,9 %) entspricht dies einer Steigerung von rund 90 %. Für den Großteil der im vergangenen Jahr hinzu gewonnenen Vertragsnaturschutzflächen wurden Maßnahmen zur Ackerextensivierung vereinbart.

3. Projekt „100 Äcker für die Vielfalt“

Ziel des von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt geförderten Projektes „100 Äcker für die Vielfalt“ ist die Errichtung eines bundesweiten Schutzgebiets-Netzes für Ackerwildkräuter, um dem voranschreitenden Schwund typischer Ackerwildkrautgesellschaften zu begegnen. Dabei wird regional erzeugtes Saatgut auf sogenannten Schutzäckern ausgebracht, deren Bewirtschaftung sich an den Bedürfnissen der betreffenden Arten orientiert und die als Zentren einer geplanten Wiederansiedlung fungieren.

In Zusammenarbeit mit der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft als regionalem Projektpartner und zwei örtlichen Landwirten wurden zwei Schutzäcker (am Schneeberg und in der Horbacher Börde) angelegt. Damit sollen Wildkrautarten wie Venuskamm, Acker-Rittersporn, Echter Frauenspiegel oder Rauhaarige Platterbse in der Aachener Ackerlandschaft wieder heimisch werden.

4. Gezielte Maßnahmen zum Kiebitzschutz

Erste erfolgreiche Maßnahmen gegen den bereits erwähnten dramatischen Rückgang des Kiebitz in der Aachener Agrarlandschaft wurden im Jahr 2017 gestartet. In Kooperation zwischen der NABU Naturschutzstation Aachen e.V., der unteren Naturschutzbehörde und interessierten Landwirten konnten mehrere Kiebitzgelege geschützt werden. Dabei ermitteln Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Station die genaue Position des Geleges, der Landwirt verzichtet auf die weitere Bewirtschaftung und Ernte einer markierten Teilfläche von ca. 300-1000 m² rund um das betreffende Gelege und erhält hierfür eine durch die untere Naturschutzbehörde ausgezahlte angemessene Ernteausfallentschädigung. Im Rahmen dieses Projektes hatten nahezu alle Landwirte der Station gestattet, ihre Äcker zur Identifikation der Gelege zu betreten.

5. Projektantrag im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt

Die Verwaltung (Aachener Stadtbetrieb und Fachbereich Umwelt) beabsichtigt, sich als Kooperationspartner an einem Förderantrag des Instituts für Umweltforschung der RWTH Aachen im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt zu beteiligen.

Ziel des auf 6 Jahre angelegten Projektes ist es, Grünflächen ökologisch und nachhaltig mit einer standortgerechten arten- und blütenreichen Vegetation als Lebensgrundlage für Spinnen- und Insektenarten zu entwickeln und das hohe Potential dieser heutzutage zumeist verarmten Flächen aufzuzeigen. Zielflächen sind hierbei sowohl Wegeraine in der Agrarlandschaft als auch stadtnahe und innerstädtische Grünflächen. Unter möglichst standardisierten Bedingungen sollen auf allen Testflächen jeweils drei verschiedene Testreihen durchgeführt werden: 1. Das Durchwachsen lassen der vorhandenen Vegetation, 2. Entfernen der vorhandenen Vegetation und Ausbringung von regionalem Saatgut, 3. Zusätzlich zu 2. erfolgt vor der Saatgutausbringung eine Bodenaufbereitung mit dem Ziel einer Nährstoffverarmung/Bodenausmagerung. Die Federführung für die Planung und Umsetzung dieser Maßnahmen wird vorrangig beim Aachener Stadtbetrieb liegen.

Neben einem intensiven ökologischen Monitoring durch das Institut für Umweltforschung sind Veranstaltungen zur Umweltbildung, Öffentlichkeitsarbeit und begleitende Erhebungen zum gesellschaftlichen Bewusstsein weitere Bausteine des geplanten Projektes.

Die Projektskizze soll bis Ende Januar 2019 beim Bundesamt für Naturschutz als Fördergeber eingereicht werden. Im Falle einer positiven Entscheidung und Bewilligung von Fördergeldern eröffnet sich für die Stadt Aachen die Möglichkeit zur Kofinanzierung von Projektmaßnahmen zur Verbesserung der biologischen Vielfalt, die sie ansonsten aus eigener Kraft realisieren müsste.

6. Produktionsintegrierte Ausgleichsmaßnahmen

Grundsätzlich schaffen Ausgleichsmaßnahmen zwar keine Aufwertung des Naturhaushalts, da sie in der Gesamtbilanz einen erfolgten Eingriff lediglich kompensieren, unter günstigen Standortvoraussetzungen können sie dennoch einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität leisten (z. B. durch Anlage von Blüh- und Brachestreifen). Die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen für das grenzüberschreitende Gewerbegebiet Avantis oder den Hochschulcampus Melaten ist hierfür beispielgebend.

Nach Auffassung der Verwaltung können Maßnahmen zur Wiederherstellung blüten- und artenreicher Feldraine im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bzw. als produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen umgesetzt werden. Hinsichtlich konkreter Umsetzungsmöglichkeiten wird gegenwärtig ein Konzept erarbeitet. Dabei soll das Schwergewicht vorrangig auf den Ackerstandorten im Norden des Stadtgebietes liegen. Hier setzt die untere Naturschutzbehörde für ehemalige Wege, deren Parzellen sich nach wie vor in städtischem Eigentum befinden, aber bereits seit vielen Jahren landwirtschaftlich genutzt werden, auf folgende Strategie: Soweit die Parzellen heutige Bewirtschaftungsflächen zerschneiden, strebt die Verwaltung mit den betreffenden Landwirten Vereinbarungen an, um Blühstreifen gleicher Größenordnung an anderen geeigneten Stellen (z. B. entlang heutiger Bewirtschaftungsgrenzen) zu entwickeln; ist dies nicht möglich, wird die eigentlich ausgewiesene Wegeparzelle der Bewirtschaftung entzogen und direkt für Naturschutzzwecke aktiviert.

7. Herstellung artenreicher Weg- und Feldraine

Die Wiederherstellung artenreicher Weg- und Feldraine zur Förderung der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft wird innerhalb der Verwaltung ämter- und fachbereichsübergreifend befürwortet. In einer ersten Abstimmungsrunde haben sich der Aachener Stadtbetrieb, die Bezirksämter Laurensberg und Richterich, der Fachbereich Immobilienmanagement, der Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung sowie die untere Naturschutzbehörde des Fachbereichs Umwelt darauf verständigt, sich bei der Rückgewinnung von derzeit landwirtschaftlich genutzten öffentlichen Wegen oder Wegerainen zunächst auf einige exemplarische Fallbespiele zu konzentrieren. Von der unteren Naturschutzbehörde wurden hierzu in der Gemarkung Laurensberg 6 exemplarische Wegeparzellen identifiziert (Flur 9, Flurstück 67; Flur 10, Flurstück 89; Flur 16, Flurstücke 38, 39,40; Flur 17, Flurstück 45), die nicht mehr existieren und überwiegend ackerbaulich genutzt werden. Die Kreisbauernschaft Aachen wurde über den vorliegenden Ratsantrag informiert und das Vorhaben im Rahmen einer gemeinsamen Besprechung im Frühjahr 2018 näher erläutert. Wie im vorherigen Abschnitt zu „Ausgleichsmaßnahmen“ bereits erwähnt, strebt die Verwaltung hierbei Lösungen an, welche die Interessen der betroffenen Landwirte berücksichtigen (z. B. keine Zerschneidung von Schlägen) und die Umsetzung von Maßnahmen durch eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit begleiten.

Für die Wiederherstellung blütenreicher Wegeraine muss der Aachener Stadtbetrieb sein bisheriges Pflegeregime umstellen (späte erste Mahd mit einem Balken- oder Kreiselmäher mit Abräumen des Mahdgutes anstelle einer frühzeitigen und mehrfachen Mulchmahd). Der Aachener Stadtbetrieb beabsichtigt für die naturraumschonendere Bewirtschaftung im Rahmen seiner Ersatzbeschaffungen sein Anbaugerätespektrum um einen Balkenmäher sowie einen Schwader zu erweitern und im laufenden Jahr in einem mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmten Testgebiet südlich der Orsbacher Straße (siehe Anlage) testweise mit der Umstellung der Pflege zu beginnen. Die erste Mahd soll nicht vor dem 01. Juli durchgeführt werden. Bei Bedarf kann eine zweite Mahd nach dem 15. September erfolgen. Dabei sollen zunächst die Randstreifen der asphaltierten Wege (im Plan blau markiert) und anschließend entlang der Wasser gebundenen Schotterwege (im Plan rot markiert) bearbeitet werden. Ziel dabei ist - im Vergleich zur bisherigen Wegepflege – den erforderlichen Personal-, Zeit- und Materialaufwand sowie die Kosten für eine etwaige Entsorgung des Mahdgutes, Ankauf und Einbringung regionaler Blühsaatmischungen und einer etwaigen Bodenaufbereitung zu ermitteln.

Sobald diese Kennzahlen vorliegen, der personelle Aufwand für die testweise Rückgewinnung landwirtschaftlich genutzter Wege oder Wegeraine ermittelt werden konnte und ein fertiges Konzept zur Nutzung des vorhandenen Aufwertungspotentials als Ausgleichsmaßnahmen vorliegt, wird die Verwaltung den zuständigen Fachausschüssen und dem Rat der Stadt Aachen einen Plan zur Entscheidung vorlegen, ob die Wegepflege großräumiger bzw. flächendeckend zur Entwicklung blüten- und artenreicher Wegeraine umgestellt und hierzu auch sämtliche landwirtschaftlich genutzten Wege und Wegeränder zurückgewonnen werden sollen. Über den weiteren Fortgang des Projektes wird die Verwaltung jährlich einen Bericht erstellen.

III. Fazit

Zur Förderung des Natur- und Artenschutzes stehen der Verwaltung zahlreiche Instrumente zur Verfügung. Im Zusammenspiel der einzelnen Bausteine soll es gelingen, dem deutlich erkennbaren Artenrückgang entgegen zu wirken.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

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Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

* Die finanziellen Auswirkungen werden in der 2019 gestarteten Testphase ermittelt. Maßnahmen, die durch die Verwaltung (insbesondere durch die Grünpflege des Aachener Stadtbetriebes) umgesetzt werden und mit einer Aufwertung des Naturhaushaltes verbunden sind (z. B. Ankauf und Ausbringung regionaler Blühsaatmischungen, Bodenaufbereitungen) können aus Ersatzgeldmitteln finanziert werden.

Zur Erläuterung:

Ersatzgeld wird durch die untere Naturschutzbehörde von Vorhabenträgern eingefordert, wenn die Beeinträchtigung von Natur und Landschaft nicht zu vermeiden oder der Eingriff nicht in angemessener Frist auszugleichen oder zu ersetzen ist. Die Höhe des Ersatzgeldes bemisst sich nach den durchschnittlichen Kosten der nicht durchführbaren Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme. Ersatzgeld ist zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einzusetzen.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig zur Kenntnis genommen.

Weitere Dokumente (2)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

007 TOP - Anlage 1
1.7 MB · PDF
007 TOP - Anlage 2
99.1 KB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2019-01-23 FB 36_0345_WP17 Biologische Vielfalt SAO.pdf

7.11.2024

2.0 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 12.02.2019
Uhrzeit
17:02
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 10:07