21. Februar 2019 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 9Öffentlich

Vorfahrtsregelung Harscampstraßehier: Ratsantrag der Fraktion "Die Linke" vom 05.12.2018

FB 61/1132/WP17 · Kenntnisnahme

Vorfahrtsregelung Harscampstraßehier: Ratsantrag der Fraktion "Die Linke" vom 05.12.2018

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Siepmann begründet den Antrag seiner Fraktion Die Linke. Bezug nehmend auf die Vorlage hoffe er nun, dass die weiteren Planungen die Belange der Radfahrer und Fußgänger zufriedenstellend berücksichtigen werden.

Herr Achilles erklärt, auch wenn die Änderung der Vorfahrt zurzeit noch nicht möglich sei, solle man diese Option im Hinterkopf behalten, für den Fall, dass es nötig ist.

Es ergeht der folgende

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis, dass eine Änderung der Vorfahrt im Verflechtungsbereich der Harscampstraße zu Gunsten von Fußgängern und Radfahrern ohne umfangreiche bauliche Maßnahme rechtlich nicht zulässig ist. Der Antrag gilt als behandelt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis, dass eine Änderung der Vorfahrt im Verflechtungsbereich der Harscampstraße zu Gunsten von Fußgängern und Radfahrern ohne umfangreiche bauliche Maßnahme rechtlich nicht zulässig ist. Der Antrag gilt als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Die Fraktion „Die Linke“ hat am 05.12.2018 beantragt, als Sofortmaßnahme die Vorfahrtsregelung im Bereich Harscampstraße zum Vorteil der Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu ändern. Diese Änderung soll sich auf den Bereich der Harscampstraße zwischen dem sogenannten „Schildplatz“ und der Lothringerstraße (Verflechtungsbereich) auswirken. Dieser Antrag sieht als Sofortmaßnahme vor, dass Autofahrer/innen, die in den Bereich der Radvorrangroute einfahren, die Vorfahrt achten müssen.

Die Harscampstraße befindet sich innerhalb einer 30 km/h-Zone. Heute ist der Übergang von der Lothringerstraße in die Harscampstraße und die anschließende Querung des „Schildplatzes“ in Richtung Schildstraße für Fußgänger und Radfahrer unkomfortabel. Einbiegende, aus der Lothringerstraße kommende, Radfahrer müssen sich auf einem sehr kurzen Abschnitt der Harscampstraße in den fließenden Verkehr einreihen, um im weiteren Routenverlauf in Richtung Schildstraße nach links abbiegen zu können. Die Situation in diesem Verflechtungsbereich wird durch die Einmündung Gottfriedstraße (mit Rechts-vor-Links-Regelung) und dem Verkehrsaufkommen für Radfahrer und Fußgänger sehr komplex. Der „Schildplatz“ wirkt durch seine Gestaltung sehr unübersichtlich und eng. Dieser Platzbereich wird ebenfalls vom Fußgänger- und Radverkehr stark frequentiert.

Die Rad-Vorrang-Route Aachen 1 und der Premiumfußweg 3 verlaufen gemeinsam über Lothringerstraße, Harscampstraße, „Schildplatz“, Schildstraße, Henger-Herrjotts-Fott und Wirichsbongardstraße ins Zentrum.

Um die komplexe Situation zu entschärfen, soll der „Schildplatz“ und der Übergangsbereich in die Harscampstraße (Verflechtungsbereich) sowie die Schildstraße entsprechend den auf einer Rad-Vorrang-Route und einem Premiumfußweg zu berücksichtigenden übergeordneten Bedürfnissen für Fußgänger und Radfahrer umgestaltet werden. Der Mobilitätsausschuss hat bereits am 13.11.2018 die Umgestaltung des „Schildplatzes“ und des Verflechtungsbereiches sowie das Stufenkonzept zur Umsetzung behandelt. Als Sofortmaßnahme sieht dieses Stufenkonzept den Teilrückbau der halbrunden Bank, die Herrichtung des verbleibenden Hecken- und Baumbeetes, die Absenkungen im zukünftigen Bereich der Radfurt auf den sogenannten „Schildplatz“ vor. Auch die Aufstellung von Gefahrzeichen (Zeichen 138 StVO „Radfahrer“) im Verflechtungsbereich der Harscampstraße ist vorgesehen. Zur Erhöhung der Aufmerksamkeit für den Kfz-Verkehr soll das Zeichen zusätzlich als Bodenpiktogramm aufgebracht werden. Dadurch kann bereits eine deutliche funktionale Verbesserung der Situation für den Radfahrer (Rad-Vorrang-Route) und Fußgänger (Premiumfußweg) erzielt werden.

Die Vorfahrtsregeln sind im § 8 der Straßenverkehrsordnung (StVO) niedergeschrieben und beziehen sich nur auf Kreuzungen und Einmündungen. Grundsätzlich hat der an Kreuzungen und Einmündungen die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Anders sieht es bei dem Schildplatz aus. Die Befahrung des Platzes ist für Radfahrer freigegeben. Der Radfahrer wird über einen abgesenkten Bordstein in die Fahrbahn der Harscampstraße geführt. Diese Art Einmündung wird einer Grundstückszufahrt gleichgestellt (siehe § 10 StVO). Die vom Schildplatz kommenden Verkehrsteilnehmer haben sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Sie haben keine Vorfahrt. Das Linksabbiegen von der Harscampstraße in den Schildplatz ist ebenfalls nicht vorfahrtsberechtigt (siehe § 9, Absätze 3 und 4 StVO). Der Gegenverkehr hat grundsätzlich gegenüber dem Linksabbieger Vorrang.

Die Schaffung einer rechtlich möglichen "durchgehenden" Vorfahrtberechtigung im Verflechtungsbereichder Harscampstraße wäre mit einer umfangreichen baulichen Maßnahme verbunden. Hierfür müsstendie verschiedensten Belange bzw. Zielvorstellungen geprüft und bewertet werden. Entsprechend dem Beschluss zur Vorlage "Umgestaltung des "Schildplatzes" im Suermondt-Viertel zur Umsetzung des Premiumfußweges 3 (Innenstadt - Frankenberger Viertel) und der Rad-Vorrang-Route 1 (Eilendorf - Innenstadt - Campus Melaten)" wird die Verwaltungunter Betrachtung des gesamten Verflechtungsbereichs Varianten erarbeiten und der Politik vorstellen.

Fazit:

Die geplanten Maßnahmen reichen zur Verbesserung der Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern aus. Nach den einschlägigen Vorschriften ist die Änderung der Vorfahrt zu Gunsten von Fußgängern und Radfahrern ohne bauliche Maßnahmen in dem Bereich der Harscampstraße rechtlich nicht zulässig.

Abstimmungsergebnis

einstimmig

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2019-01-21 FB 61_1132_WP17 Vorfahrtsregelung Ha SAO.pdf

20.11.2024

295.7 KB

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 21.02.2019
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 10:08