Neues Kurhaus - Sachstand
E 88/0080/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Frau Wulf bezieht sich auf die an die Betriebsausschussmitglieder im Vorfeld der Sitzung verschickte Vorlage und berichtet über den aktuellen Sachstand der Prüfaufträge, die der Rat der Stadt Aachen der Verwaltung am 19. September 2018 erteilt hat, wie folgt:
1. Nutzung des Erdgeschosses durch Eurogress für Tagungen und Kongresse
Frau Wulf erläutert anhand der Grundrisse die Ergebnisse / Anforderungen, die in mehreren Abstimmungsterminen zwischen E 88 und E 26 für die Nutzung des Erdgeschosses durch E 88 erarbeitet worden sind. Die Ergebnisse dieses Abstimmungsprozesses sind dem Planungsteam des Generalplaners Höhler + Partner zur Verfügung gestellt worden, so dass eine weitere zügige Bearbeitung gewährleistet ist.
2. Umsatzsteuerpflichtige büro-orientierte Nutzung des Obergeschosses
Frau Wulf erläutert, dass sie für den Betrieb des Neuen Kurhauses einen Businessplan erstellt hat, dessen Ergebnisse bereits in den finanziellen Aufwand, der in der Betriebsausschusssitzung am 18.09.2018 vorgestellt worden ist, eingeflossen sind. Sie hat hierfür die Anfragesituation ausgewertet sowie die Möglichkeiten, die sich aus der Funktionalität sowie der Kapazität der Räumlichkeiten ergeben, berücksichtigt. Hieraus hat sie als Prognose für das erste Betriebsjahr ca. 114 Veranstaltungen im Neuen Kurhaus angenommen. Sie schätzt, dass sich diese Zahl im dritten Betriebsjahr auf bis zu 139 Veranstaltungen steigern lässt. Die jährliche Veranstaltungszahl ist mit der im Tivoli vergleichbar. Dort werden ca. 80 bis 100 Veranstaltungen pro Jahr durchgeführt.
Aufgrund der geschätzten Veranstaltungszahlen für das Neue Kurhaus lässt sich der Personalbedarf für den Tivoli in Teilen mit dem zusätzlichen Personalbedarf für den Betrieb des Neuen Kurhauses vergleichen. Für die Betreuung der Veranstaltungen im Tivoli wurden zwei Projektleiterinnen im Geschäftsbereich Veranstaltungen eingestellt. Die Buchhaltung, die Vermarktung, die veranstaltungstechnische Betreuung sowie die logistischen Arbeiten (Umbau der Bestuhlung etc.) sind von den vorhandenen Mitarbeitenden des Eurogress übernommen worden. Sie kommt daher zu dem Schluss, dass die Planung, Organisation und Durchführung der im Neuen Kurhaus geplanten Veranstaltungen mit dem vorhandenen Mitarbeiterstamm nicht zu stemmen ist. Da zudem im Neuen Kurhaus technisch komplexere Veranstaltungen als im Tivoli durchgeführt werden, ist es zwingend notwendig, dass eine technische Betreuung (Bühnentechnik, Beschallung, Beleuchtung…) der Veranstaltungen vor Ort gewährleistet ist. Für den Betrieb des Neuen Kurhauses müssen insgesamt acht neue Mitarbeitende in allen Geschäftsbereichen eingestellt sowie zwei weitere Ausbildungsplätze geschaffen werden.
Es ergeben sind 6 Vollzeitstellen, 2 Teilzeitstellen und 2 Ausbildungsplätze.
Für die neuen Mitarbeitenden und Auszubildenden stehen im Eurogress keine zusätzlichen Büroräume zur Verfügung, deshalb müssten Büroräume im Neuen Kurhaus realisiert werden. Da in diesem Fall eine effektive Zusammenarbeit der gesamten Eurogress Verwaltung nicht zu verwirklichen ist, ist eine komplette Verlegung der Verwaltung vom Eurogress in das Neue Kurhaus im Zuge der Sanierung anzustreben. Frau Wulf stellt den Ausschussmitgliedern anhand von Grundrissplänen und Fotos die derzeitige Aufteilung und Ausstattung der Büros, Arbeitsplätze, Werkstätten und Sozialräume im Eurogress vor. Viele dieser Arbeitsplätze und Sozialräume sind im Keller untergebracht, verfügen über kein Tageslicht und korrelieren in Art und Ausstattung zum Teil mit der Arbeitsstättenverordnung. Frau Wulf stellt die mögliche Verteilung der Büroflächen im Neuen Kurhaus, die gemeinsam mit E 26 erarbeitet wurde, vor. Für die zukünftig benötigten insgesamt 45 Mitarbeitenden stünden im Neuen Kurhaus 493 m² zur Verfügung. Derzeit verteilen sich im Eurogress 35 Mitarbeitende auf 388 m². Weitere Synergien einer Verlegung der Verwaltung in das Neue Kurhaus ergeben sich laut Frau Wulf dadurch, dass die Konferenzräume im Eurogress nicht mehr zu Künstlergarderoben umgebaut werden müssten. Ein Teil der freiwerdenden Büroflächen (ca. 150 qm) könnten dauerhaft als Künstlergarderoben ausgestattet werden. Frau Wulf erläutert, dass Konferenzräume hochwertig gestaltete und ausgestattete Räume mit integrierter Medientechnik sind. Die Nutzung der Räume erfolgt dementsprechend. Die Ausstattung von Künstlergarderoben muss eher praktisch und einfach sein, da sowohl Crews als auch Künstler häufig wenig sorgsam mit den Räumen umgehen.
Sie erklärt, dass bei Konzerten die gesamte Ausstattung für die Künstler in rollbaren Koffern mitgebracht wird. Diese werden zu Beginn des Aufbaus durch den Konferenzraumflur zu den Räumen gebracht und anschließend wieder zurück. Hierdurch entstehen immer wieder Verschmutzungen sowie Schäden an Wänden und Türen im Flur sowie in den Konferenzräumen. Im Jahr 2018 wurden die Konferenzräume 339 mal als Künstlergarderoben genutzt, insbesondere in der Karnevalssession sind die Konferenzräume zahlreich belegt und werden durch die sachfremde Nutzung erheblich verschmutzt und beschädigt. Frau Wulf sieht in der vollständigen Verlegung der Verwaltung ins Neue Kurhaus die folgenden Vorteile:
•Effektive Zusammenarbeit der Verwaltung des Eurogress
•Einsparung von ca. 20.000 Euro/Jahr für den Umbau der Konferenzräume zu Künstlergarderoben
•Reduzierung des Reparatur- sowie Instandhaltungsaufwands der Konferenzräume
•Optimierung nicht zulässiger Bürosituationen
Im Anschluss erläutert Herr Sterck, E 26, die Abhängigkeiten, die eine externe Nutzung für die weiteren Planun-gen bedeuten. Damit die verschiedenen Nutzungsarten (Durchführung von Veranstaltungen / Nutzung von Büroflächen) nicht kollidieren, muss die Erschließung des vermieteten Teils durch einen separaten Eingang erfolgen. Sowohl aus bautechnischen als auch aus Brandschutzgründen kann laut Herrn Sterck der Zugang nur über seitliche Eingänge im Bereich des Haupttreppenhauses erfolgen. Die bisher offene Foyersituation müsste dazu geschlossen werden, die angedachte Nutzung der Flächen für Veranstaltungen und Ausstellungen würde deutlich eingeschränkt werden. Um Barrierefreiheit im OG zu gewährleisten, müsste außerdem ein weiterer Aufzug eingeplant werden. Im Übrigen müssten abgeschlossene Kreisläufe (Schließanlage, Haustechnik, etc.) generiert werden.
Der sich hieraus ergebende zusätzliche finanzielle Aufwand müsste in dem m²-Preis für die externe Vermietung berücksichtigt werden.
3. Nutzungen des Untergeschosses für Kleinkunst, Club oder Diskothek. Suche nach möglichen Interessenten. Konzept durch diese. Darstellung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses
Der Kulturbetrieb hat in der ihm bekannten Kleinkunstszene nachgefragt, ob Interesse besteht, dass UG im Neuen Kurhaus zu betreiben. Des Weiteren wird in Zusammenarbeit mit dem Kulturbetrieb geprüft, ob eine Verlegung der Veranstaltungen aus der Klangbrücke in das Neue Kurhaus umsetzbar wäre. Ergebnisse dazu liegen derzeit noch nicht vor.
4. Klärung bezüglich Finanzierung, Besitzverhältnissen sowie Zuständigkeiten unabhängig von der Feststellung der Nutzung zu einem späteren Zeitpunkt
Grundsätzlich sollte die Vergabe des Gutachtens nach der Entscheidung über die gewollte bzw. mögliche Belegung im 1. OG erfolgen. Vor dem Hintergrund der jetzigen Plan- und Belegungsabsichten und zur vorsorglichen Vermeidung zeitlicher Verzögerungen wird derzeit die Vergabe so vorbereitet, dass eine Entscheidung darüber noch im Januar bzw. nach Angebotsabfrage Mitte Februar erfolgen kann.
5. Erstellung einer „vertieften Planung inklusive konkreteren Kostenschätzungen“ bezogen auf die oben dargestellten Nutzungen und Vorlage dieser im Betriebsausschuss und im Hauptausschuss zur weiteren Beschlussfassung
Frau Wulf stellt den weiteren Zeitplan des Projekts dem Betriebsausschuss vor.
Seit 30.01.2019Wiederaufnahme der Planungen durch den Generalplaner Höhler & Partner
10.07.2019Befassung Hauptausschuss und Rat mit „vertiefter Kostenschätzung“
Vorbehaltlich der weiteren Detailplanung des Generalplaners könnte der weitere Zeitplan wie folgt aussehen:
Anfang 10/2019vollständige Entwurfsplanung
Bis Ende 01/2020Ausführungsplanung
Bis Anfang 09/2020Vorbereitung der Vergaben etc.
Ab 10/2020Bauausführung
Bis 02/2023Fertigstellung
Ende 04/2023Inbetriebnahme
Die im Betriebsausschuss vertretenden Fraktionen erläutern in der anschließenden Diskussion ihre Positionen.
Die CDU-Fraktion ist der Ansicht, dass der Betriebsausschuss Eurogress nicht berechtigt ist, über die Nutzung städtischer Liegenschaften zu entscheiden. Diese Entscheidung obliege dem Hauptausschuss. Der Betriebsaus-schuss Eurogress könne lediglich eine Empfehlung an den Hauptausschuss aussprechen. Weiterhin ist sie der Meinung, dass die zur Verfügung gestellte Vorlage nicht ausreichend die im Vortrag dargestellten Synergieeffekte und sonstige Fakten (Verlegung Verwaltung, Schonung Konferenzräume, Schaffung rechtskonformer Arbeitsplätze…) enthalten habe. Sie bittet darum, eine ausführlich ausgearbeitete Vorlage dem Hauptausschuss zu dessen nächster Sitzung zur Verfügung zu stellen. Im Übrigen weist sie darauf hin, dass der Politik ausreichend Zeit gewährt werden müsse, um über alle Konsequenzen ausreichend nachdenken und diskutieren zu können. Um nachträgliche Kostenexplosionen zu vermeiden, müsse genau gerechnet werden und Amortisationsmöglichkeiten geprüft werden. Außerdem weist die Fraktion daraufhin, dass zum jetzigen Zeitpunkt von einem Investitionsrahmen für das Neue Kurhaus von 38-42 Millionen € ausgegangen wird.
Die Fraktion Die Linke sieht sich durch die Ausarbeitungen der Verwaltung bestätigt und ist restlos von dem ausgearbeiteten Konzept überzeugt. Die Linke befürwortet ausdrücklich die Verlegung der kompletten Verwaltung ins Neue Kurhaus. Da alle dargestellten Fakten lange bekannt gewesen seien, sieht die Fraktion keine Gründe für eine weitere Verzögerung.
Die Fraktion der Grünen ist nach wie vor nicht davon überzeugt, dass das Neue Kurhaus die richtige Kapazität für eine Erweiterung des Eurogress hat. Die bekannte Position der Fraktion hat sich nicht geändert, deshalb stimmen sie den Vorschlägen nicht zu.
Die FDP-Fraktion unterstützt den Vorschlag, dass die Verwaltung des Eurogress in das Neue Kurhaus verlegt wird. Sie weist darauf hin, dass vor allem für die nicht der Arbeitsstättenverordnung entsprechenden Büros im Eurogress schnellstmöglich Abhilfe geschaffen werden müsse. Außerdem bemerkt sie, dass bisher seitens der Verwaltung valides Datenmaterial immer rechtzeitig zur Verfügung gestellt worden sei. Sie bittet um Zusendung der Präsentation.
Die SPD-Fraktion bedankt sich für die gut vorbereitete und logisch dargestellte Präsentation des derzeitigen Sachstandes. Sie bittet darum, alle ausgeführten Fakten und Synergieeffekte sowie die zu erwartenden Abgrenzungsauswirkungen bei einer externen Vermietung in einer Vorlage für den Hauptausschuss zusammen zuführen. Ein gemeinsam mit der CDU-Fraktion im Vorfeld erarbeiteter Beschlussvorschlag wird von Herrn Linden an alle Ausschussmitglieder verteilt.
Nach Abschluss der Diskussion fasst der Ausschussvorsitzende die zentralen Punkte zusammen:
•Der Betriebssauschuss Eurogress kann nur eine Empfehlung an den zuständigen Hauptausschuss aussprechen, da er nicht befugt ist, über städtische Liegenschaften zu entscheiden. Der von der Verwaltung vorgeschlagene Entwurf ist entsprechend zu ändern.
•Eine außerordentliche Sitzung des Betriebsausschusses könnte zeitnah anberaumt werden, falls das notwendig sein sollte.
•Es soll ausreichend Zeit zur Auseinandersetzung mit dem Thema bestehen.
Der Ausschussvorsitzende lässt über den zuvor verteilten gemeinsamen Beschlussvorschlag der Fraktionen von CDU und SPD abstimmen:
Der Betriebsausschuss Eurogress empfiehlt dem Hauptausschuss, im Rahmen der Sanierung des Neuen Kur-hauses im Obergeschoss Büroflächen vorzusehen, deren Nutzung durch den Eigenbetrieb oder Dritte erfolgen soll.
Der Beschlussvorschlag wird mehrheitlich, mit zwei Gegenstimmen, angenommen.
Weiterhin wird an Frau Wulf der Auftrag erteilt, den Betriebsausschussmitgliedern die zu diesem Thema gehaltene Präsentation zur Verfügung zu stellen. Außerdem wird beschlossen, dass für die nächste Sitzung des Hauptausschusses die zu erwartenden Synergieeffekte durch die Verlegung der Verwaltung ins Neue Kurhaus aufgezeigt werden. Zudem sollen für die Sitzung die Ausführungen von Herrn Sterck, E 26, zu den zu erwartenden Konsequenzen bei einer Nutzung des OG durch Dritte dargestellt werden.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss beschließt, dass aufgrund der Verlegung der Verwaltung des Eurogress im Zuge der Sanierung des Neuen Kurhauses in das Obergeschoss keine Flächen für eine externe büro-orientierte Nutzung im Obergeschoss vorgesehen werden.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Vorbemerkung
Nach der Sitzung des Hauptausschusses am 4. Juli 2018 ist unter Leitung des Dezernats VI eine fachbereichsübergreifende Projektgruppe eingerichtet worden, die die sich aus den Rats- bzw. Ausschusssitzungen ergebenden Aufgaben bearbeitet und hierzu regelmäßig austauscht. In der Projektgruppe sind die Eigenbetriebe Eurogress (E 88) und Gebäudemanagement (E 26), der Fachbereich Immobilienmanagement (FB 23) sowie das Dezernat II (in Person von Herrn Guth) vertreten. Sofern notwendig wurden bzw. werden Vertreter weiterer Fachbereiche eingeladen.
In seiner Sitzung am 19. September 2018 hat der Rat die Verwaltung mit folgenden weiteren Prüfungen beauftragt:
- Nutzung des Erdgeschosses durch Eurogress für Tagungen und Kongresse
- Umsatzsteuerpflichtige büro-orientierte Nutzung des Obergeschosses
- Nutzungen des Untergeschosses für Kleinkunst, Club oder Diskothek. Suche nach möglichen Interessenten. Konzept durch diese. Darstellung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses
- Klärung bezüglich Finanzierung, Besitzverhältnissen sowie Zuständigkeiten unabhängig von der Feststellung der Nutzung zu einem späteren Zeitpunkt
- Erstellung einer „vertieften Planung inklusive konkreteren Kostenschätzungen“ bezogen auf die oben dargestellten Nutzungen und Vorlage dieser im Betriebsausschuss und im Hauptausschuss zur weiteren Beschlussfassung
Der Sachstand der einzelnen Prüfaufträge ist wie folgt:
- Nutzung des Erdgeschosses durch Eurogress für Tagungen und Kongresse
In mehreren Abstimmungsterminen haben die bei E 88 und E 26 zuständigen Projektteams die Umsetzung der Anforderungen von E 88 für das Erdgeschoss erarbeitet, weitere Fragestellungen eruiert und daraus weitere Aufgaben abgeleitet. Ziel ist es, den Planern umfänglich alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, um mit dem Planungsprozess zügig beginnen zu können. Das Planungsteam des Generalplaners Höhler + Partner steht ab Ende Januar 2019 zur Verfügung.
- Umsatzsteuerpflichtige büro-orientierte Nutzung des Obergeschosses
Für den Betrieb des Neuen Kurhauses müssen im E 88 neue Mitarbeiter eingestellt werden. Darüber hinaus werden weitere Ausbildungsplätze geschaffen. Im Eurogress stehen keine zusätzlichen Büroräume zur Verfügung. D.h., es müssten mindestens für die neuen Mitarbeiter (8) und Auszubildenden (2) Büroräume im Neuen Kurhaus realisiert werden. Allerdings ist in diesem Fall eine effektive Zusammenarbeit der gesamten Eurogress Verwaltung nicht möglich. Daher ist eine komplette Verlegung der Verwaltung vom Eurogress in das Neue Kurhaus im Zuge der Sanierung anzustreben.
Zudem hat die Verlegung der Verwaltung des Eurogress in das Neue Kurhaus folgenden Vorteil: Büroräume im Eurogress können zu Künstlergarderoben umgestaltet werden. Da es im Eurogress keine Künstlergarderoben gibt, werden die Konferenzräume sowohl als Räume für Kongresse als auch als Künstlergarderoben für Konzerte genutzt. Dies erfordert immer wieder ein neues Einrichten, abhängig von dem jeweiligen Nutzungszweck. Durch diese Maßnahme lässt sich der immer wiederkehrende Aufwand für das Einrichten der Konferenzräume als Künstlergarderoben deutlich reduzieren. Es ist davon auszugehen, dass hierdurch pro Jahr Kosten in Höhe von 20.000 Euro eingespart werden können.
Mit der Vorgabe, in einem Gebäudeflügel eine externe umsatzsteuerpflichtige büro-orientierte Nutzung zu realisieren, haben die Projektteams von E 88 und E 26 geprüft, ob die in einem „Flügel“ des Gebäudes im Obergeschoss zur Verfügung stehende Fläche für die Unterbringung der Verwaltung des Eurogress ausreichend ist. In dieser Prüfung sind die vorhandenen Gebäudestrukturen (tragende Wände, Fensterzuschnitte und –größen) berücksichtigt worden.
Vorbehaltlich der endgültigen Planung durch den Generalplaner Höhler + Partner hat die interne Bedarfsprüfung folgende Ergebnisse gebracht:
- Im linken Gebäudeflügel stehen insgesamt ca. 287 qm Bürofläche, verteilt auf 12 Büros, zur Verfügung.
- Im rechten Gebäudeflügel stehen ca. 206 qm Bürofläche, verteilt auf 8 Büros, zur Verfügung.
- Weitere 123 qm im rechten Gebäudeflügel sind als Funktionsräume (z.B. Lager Caterer, Ausgabe Caterer, Lager Eurogress, Technik etc.) vorgesehen.
- Im Eurogress wird derzeit eine Bürofläche von insgesamt ca. 388 qm von 30 Mitarbeitern sowie 5 Auszubildenden genutzt. D.h., in diesem Gebäude stehen ca. 11,09 qm Bürofläche pro Mitarbeiter/Auszubildendem zur Verfügung.
- Wenn die gesamte Verwaltung des Eurogress, inklusive der zusätzlichen Mitarbeiter für den Betrieb des Neues Kurhauses, dort untergebracht wird, werden für insgesamt 38 Mitarbeiter und 7 Auszubildende Büroflächen benötigt. Unter Berücksichtigung der Gebäudestruktur werden dann sowohl die Büroflächen im linken wie auch im rechten Gebäudeflügel benötigt. Dies sind insgesamt 493 qm. Insofern stünden pro Mitarbeiter/Auszubildender 10,96 qm Bürofläche zur Verfügung. Die Inanspruchnahme von Bürofläche pro Mitarbeiter/Auszubildender wäre somit im Neuen Kurhaus etwas geringer als im Eurogress.
In der Gegenüberstellung lässt sich der jetzige Bürobedarf im Vergleich zum zukünftigen Bürobedarf wie folgt darstellen:
Eurogress | Neues Kurhaus | |
Anzahl Mitarbeiter | 30 | 38 |
Anzahl Auszubildende | 5 | 7 |
Gesamt | 35 | 45 |
Bürofläche | 388 qm | 493 qm |
Bürofläche pro Mitarbeiter/Auszubildendem | 11,09 qm | 10,96 qm |
Als Gesamtergebnis der internen Bedarfsprüfung bleibt festzuhalten, dass im Obergeschoss keine Flächen für eine externe büro-orientierte Nutzung zur Verfügung stünden.
3. Suche nach Interessenten für mögliche Nutzungen des Untergeschosses sowie Vorlage von Nutzungskonzepten
Um den konkreten Bedarf für die Stadt Aachen im Bereich Kleinkunst/Clubszene oder auch weitere Bedarfe zu formulieren und potentielle Interessenten zu identifizieren, wurde die Projektgruppe durch die Fachkompetenz des Kulturbetrieb (E 49) ergänzt. Der Kulturbetrieb hat in der ihm bekannten und in Frage kommenden Kleinkunstszene geprüft, ob ein Interesse an der Nutzung vorhanden sein könnte. Alle bisherigen Antworten fielen negativ aus. Mit FB 32 wurde Kontakt aufgenommen, da dort alle Betreiber von Clubs, Diskotheken bekannt sind.
Des Weiteren ist beabsichtigt, in Zusammenarbeit mit E 49 zu prüfen, ob die Bedarfe der Nutzer der Klangbrücke im Untergeschoss und ggf. im Erdgeschoss realisiert werden könnten.
4. Realisierung einer umsatzsteuerpflichtigen Vermietung des Neuen Kurhauses mit dem Ziel des möglichst vollumfänglichen Vorsteuerabzugs
Mit Beschluss vom 04.07.2018 beauftragte der Hauptausschuss die Verwaltung zu untersuchen, wie eine umsatzsteuerpflichtige Vermietung des Neuen Kurhauses realisiert werden kann. Ziel der umsatzsteuerpflichtigen Nutzung ist es, den Vorsteuerabzug für die Sanierung und Einrichtung des Objektes zu ermöglichen.
Die Verwaltung hatte dazu bei der Kanzlei VBR Dr. Paffen Schreiber und Partner mbB (VBR) ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben, dessen Inhalt bereits Gegenstand der dem Beschluss zugrundeliegenden Beratungsvorlage im Betriebsausschuss Eurogress und dem Hauptausschuss war.
Dieses Gutachten kann alleine Beurteilungsgrundlage der umsatzsteuerrelevanten Aspekte sein. Weitere Modellgestaltungsfragen hinsichtlich darüber hinausgehender finanz- und haushaltsrelevanter Fragestellungen bedürfen einer ergänzenden Begutachtung und Prüfung aller (finanz-)rechtlichen Aspekte, insbesondere steuer- und bilanzrechtlicher Art, sowie diesbezüglicher Optimierungsmöglichkeiten. Grundsätzlich sollte die Vergabe des Gutachtens nach der Entscheidung über die gewollte bzw. mögliche Belegung im 1. OG erfolgen. Vor dem Hintergrund der jetzigen Plan- und Belegungsabsichten und zur vorsorglichen Vermeidung zeitlicher Verzögerungen wird derzeit die Vergabe so vorbereitet, dass eine Entscheidung darüber noch im Januar bzw. nach Angebotsabfrage Mitte Februar erfolgen kann.
5. Erstellung einer „vertieften Planung inklusive konkreteren Kostenschätzungen“ bezogen auf die oben dargestellten Nutzungen und Vorlage dieser im Betriebsausschuss und im Hauptausschuss zur weiteren Beschlussfassung
Das Planungsteam des Generalplaners Höhler + Partner wurde nach Planungsstopp betriebsintern auf andere Projekte verteilt und muss nun wieder im laufenden Betrieb aus diesen herausgezogen werden. Von Anfang an war klar, dass dies bis zu vier Monate dauert. Das Team steht vollzählig ab Ende Januar 2019 wieder zur Verfügung.
Am 30.01.2019 findet die konstituierende Sitzung zum Projektneustart mit allen Beteiligten statt. Ab dann kann die Planung wieder aufgenommen werden.
Die geforderte „vertiefte Kostenschätzung“ beinhaltet die Bearbeitung vorgezogener Leistungsanteile der Entwurfsplanung (Lph 3), kann aber die Planungstiefe – und somit die Kostensicherheit – einer vollständigen Entwurfsplanung nicht ersetzen; daher verbleiben größere Planungsunsicherheiten.
Nachfolgender Grobterminplan bis zur erneuten Befassung von HA/Rat im Sinne des Prüfauftrags 5 (Sitzung Rat vom 19.09.2018) ist aus Sicht der Verwaltung realistisch:
-Wiederaufnahme der Planung am 30.01.2019
-Lph 2 (Vorplanung) mit „vertiefter Kostenschätzung“ (= vorgezogene Anteile der Lph 3 Entwurfsplanung): bis Anfang Juni 2019 (somit rd. 4 Monate)
-Baufachliche Prüfung durch E 26
-Information VV: 18.06.2019
-Befassung HA / Rat am 10.07.2019 mit der „vertieften Kostenschätzung“
Die nachfolgenden Schritte und Termine bedürfen noch der weiteren Detailplanung des GP’s und stellen nur erste Orientierungswerte dar:
-Vollständige Entwurfsplanung (Kostenberechnung)/ Genehmigungsplanung (Lph 3+4): bis Anfang 10/2019 (2,5 Monate)
-Baubeschluss auf Basis Vorentwurfsplanung/Kostenschätzung oder Entwurfsplanung/ Kostenberechnung?:
-Ausführungsplanung (Lph 5): bis Ende 01/ 2020 (4 Monate)
-Vorbereitung der Vergaben/ Erstellung LV’s aller Gewerke/ EU-weite Ausschreibungen (Lph 6+7): bis Anfang 09/2020 (8 Monate)
-Bauausführung (Lph 8): ab 10/2020
-Fertigstellung: 02/ 2023
-Inbetriebnahme: Ende 04/ 2023
Bezüglich der Inbetriebnahme halten sowohl der E 88 als auch der E 26 ein Zeitfenster mit Puffer für sinnvoll. Vorauslaufend ist eine Vermarktung zwei Jahre vor Fertigstellung.
Der gesamte Planungs- und Ausführungsprozess wird auf Parallelisierung und auf Möglichkeiten der Optimierung - z.B. durch Vorziehen von Arbeiten - hin untersucht, um weitere Synergien zu erzeugen.
Technische Details
ID: 91638
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=91638
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2019-01-28 E 88_0080_WP17 Neues Kurhaus - Sach SAO.pdf
7.11.2024
402.0 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses für das Eurogress
- Gremium
- Betriebsausschuss Eurogress
- Datum
- Di., 12.02.2019
- Uhrzeit
- 17:02
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- E 88 - Eurogress
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 10:06
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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