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Stiftung Elisabethspitalfonds - Zuschuss an den SKM Aachen e.V. für das Projekt "Gewaltlos stark"

FB 20/0192/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Hansen findet es gut, dass es dieses Projekt gibt, weist aber darauf hin, dass auch Männer Opfer von Gewalt sein können. Er fragt nach, ob weitere Drittmittelaquise betrieben wurde und ob der Zuschuss durch die StädteRegion abgelehnt wurde.

Herr Schlaak erklärt, dass es ein Ausschlusskriterium für die Bewilligung von Stiftungsmitteln gewesen wäre, wenn finanzielle Mittel von anderer Stelle beantragt worden wären.

Herr Frankenberger bestätigt, dass die StädteRegion die Förderung einer halben Stelle für den Bereich der StädteRegion beschlossen hat und die andere halbe Stelle für den Bereich der Stadt Aachen nun von der Stadt finanziert werden soll. Aus fachlicher Sicht ist „Gewaltlos stark“ ein gutes Projekt und ein entsprechender Bedarf in Aachen vorhanden.

Frau Koentges befürwortet die finanzielle Unterstützung des Projektes. Die Beratungszahlen steigen. Es ist gut, dass ein Fokus auf Präventionsarbeit gerichtet wird.

Herr Schäfer regt die Zusammenarbeit mit anderen Projekten wie „Frauen helfen Frauen“ an.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Beschluss

Der Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie beschließt den Zuschuss in einer Gesamthöhe von 44.400 € an den SKM Aachen e.V. für das Projekt „Gewaltlos stark“ aus der „Stiftung Elisabethspitalfonds“ für das Jahr 2019.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie beschließt den Zuschuss in einer Gesamthöhe von 44.400 € an den SKM Aachen e.V. für das Projekt „Gewaltlos stark“ aus der „Stiftung Elisabethspitalfonds“ für das Jahr 2019.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Antrag vom 18.01.2019 beantragte der SKM Aachen e.V. für das Projekt „Gewaltlos stark“ einen Zuschuss in einer Gesamthöhe von 44.400 € für das Jahr 2019.

Durch die Stiftungsverwaltung konnte festgestellt werden, dass das vorgenannte Projekt dem Satzungszweck der „Stiftung Elisabethspitalfonds“ im Sinne der Förderung der Wohlfahrtspflege entspricht.

Das Gleichstellungsbüro der Stadt Aachen hat das Projekt aus fachlicher Sicht als förderungswürdig bewertet.

Die Zweckidentität im Sinne der steuerlichen Gemeinnützigkeit ist ebenfalls gegeben.

Der o.g. Betrag kann durch die Stiftung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stiftungserträgen des Jahres 2019, nach In-Kraft-Treten der Haushaltssatzung des Jahres 2019 als Zuschuss gewährt werden.

Gemäß §6 lit. b) der Satzung der „Stiftung Elisabethspitalfonds“ entscheidet der zuständige Fachausschuss der Stadt Aachen über unterjährige Einzelmaßnahmen bei einem Betrag von über 20.000 Euro über die Vergabe der Stiftungsmittel.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

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0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Dokumente (5)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2019-01-31 FB 20_0192_WP17 Stiftung Elisabethsp SAO.pdf

25.11.2024

7.3 MB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie
Gremium
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Datum
Do., 21.02.2019
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 10:09