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Kindertagesstättenbedarfsplanung 2019/2020

FB 45/0577/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Der Oberbürgermeister verweist auf die im Kinder- und Jugendausschuss am 05.02.2019 geänderte Beschlussfassung.

Ratsherr Pütz, Piratenfraktion, erklärt, dass er darauf angesprochen worden sei, dass auch die Kita NordKinder gerne in die KiBiz-Förderung aufgenommen würde, ihnen aber die Förderung mit der Aussage, eine genügend hohe U3-Deckung dort zu haben, versagt würde. Dies möge zwar rein zahlenmäßig in Ordnung sein, aber in der Politik solle man nicht einfach nur wissenschaftlich aufrechnen. Er halte es nicht für eine gute Idee, engagierte Personen vor den Kopf zu stoßen und schlage vor, den Beschlussentwurf dahingehend zu ändern, dass diese Kita in die Förderung mit einbezogen werde.

Beigeordnete Schwier teilt mit, dass der Bedarf bei den NordKindern aktuell nicht gesehen werde, die Verwaltung allerdings im Moment in intensiven Gesprächen mit den Beschäftigten und Verantwortlichen dieser Einrichtung sei, um für das nächste oder übernächste Jahr Möglichkeiten zu entwickeln, dort tatsächlich noch Kinderbetreuung zu installieren.

Ratsherr Servos, Vorsitzender der SPD-Fraktion, weiß aus eigener Erfahrung um die gute Arbeit der dort Beschäftigten und auch um den Bedarf im Viertel. Er versichert, dass unabhängig von der Entscheidung einer KiBiz-Förderung oder nicht über alle Fraktionsgrenzen hinweg daran gearbeitet werde, eine Lösung zu finden, wie die Anzahl der Betreuungsplätze sichergestellt werden könne, erst mal vielleicht mit Zwischenlösung und dann ggf. langfristig. Es gelte die Ziele für die Gesamtstadt gegen die Ziele für dieses Viertel und diese konkrete Einrichtung abzuwägen. Die Grundlagenbeschlüsse des Fachausschusses ließen derzeit keinen anderen Beschluss als den hier vorliegenden zu, aber das heiße nicht, dass man nicht gleichzeitig dafür sorge, dass diese Einrichtung, so wie sie sei und mit der hohen Qualität möglichst langfristig erhalten bleiben könne.

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt bei einer Gegenstimme und zwei Stimmenthaltungen mehrheitlich wie folgt: Der Rat der Stadt beschließt 1. die vorgelegte Kindertagesstättenbedarfsplanung 2019/2020 und die damit verbundene Erhöhung des Platzangebotes für ü3-Kinder im Umfang von 84 und für U3-Kinder im Umfang von 71 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen. 2. zur Abeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer Not-KiTa mit insgesamt 60 Plätzen (40 in Gruppenform III c und 20 in Gruppenform I c) in Tägerschaft eines „anderen Trägers“.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretungen nehmen die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2019/2020 zur Kenntnis.

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2019/2020 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die vorgelegte Kindertagesstättenbedarfsplanung 2019/2020 und die damit verbundene Erhöhung des Platzangebotes für ü3-Kinder im Umfang von 84 und für U3-Kinder im Umfang von 71 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zu beschließen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die von der Verwaltung vorgelegte Kindertagesstättenbedarfsplanung 2019/2020 und die damit verbundene Erhöhung des Platzangebotes für ü3-Kinder im Umfang von 84 und für U3-Kinder im Umfang von 71 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Anlage wird die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2019/2020 der Stadt Aachen vorgelegt.

Diese ist dem Landesjugendamt bis spätestens 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindertagesstättenjahr 2019/2020 verbindlich vorzulegen, um die entsprechenden Landeszuschüsse zu erhalten.

Die U3-Bedarfsplanung führt zu einer Versorgungsquote im ü3-Bereich von 93,81 % und im U3-Bereich von 46,25 % im Kindertagesstättenjahr 2019/2020, beginnend mit dem 01.08.2019.

Über die Planung wird die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII/KJHG in ihrer Sitzung im Januar 2019 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich in der Sitzung berichtet.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Für die Umsetzung des Kindergartenbedarfsplans 2019/2020 sind ausreichende Haushaltsmittel etatisiert.

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

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0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

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0

Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Anl.-KEPL 2019-2020
15.9 MB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2019-01-07 FB 45_0577_WP17 Kindertagesstaettenbe SAO.pdf

7.11.2024

18.0 MB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 06.03.2019
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 10:11