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III. Änderung Bebauungsplan Nr. 800 - Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen/Heerlen - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Richterich zwischen Staatsgrenze Niederlande/ Deutschland, Alter Heerler Weg und Bocholtzer Weghier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB

FB 61/1115/WP17-1 · Entscheidungsvorlage

III. Änderung Bebauungsplan Nr. 800 - Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen/Heerlen - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Richterich zwischen Staatsgrenze Niederlande/ Deutschland, Alter Heerler Weg und Bocholtzer Weghier:Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt mit einer Enthaltung den Bericht der Verwaltung zur III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 800 zur Kenntnis. Er weist nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurück. Der Rat der Stadt beschließt die III. Änderung Bebauungsplan Nr. 800 – Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen/Heerlen – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Richterich zwischen Staatsgrenze Niederlande/Deutschland, Alter Heerler Weg und Bocholtzer Weg gen. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 800 zur Kenntnis.

Er weist nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurück.

Der Rat der Stadt beschließt die III. Änderung Bebauungsplan Nr. 800 - Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen/Heerlen - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Richterich zwischen Staatsgrenze Niederlande/ Deutschland, Alter Heerler Weg und Bocholtzer Weg gem. §10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Inhalt der Vorlagen

FB 61/1024/WP17Änderungs- und Offenlagebeschluss

FB 61/1155/WP17-1Bericht über das Ergebnis der Offenlage

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

Für den Geltungsbereich der III. Änderung des Bebauungsplans Nr. 800 wurde bereits in 2012 im Rahmen der I. Änderung des Bebauungsplans die Programmberatung im Planungsausschuss und in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich durchgeführt. Ziel war bereits damals die Vereinfachung der bisherigen Festsetzungen, um das Gewerbegebiet Avantis (Teilbereich auf deutschem Staatsgebiet) für ein breiteres Spektrum an Unternehmen attraktiv zu machen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 02.05.2012 bis 15.05.2012 stattgefunden.Im weiteren Verfahren wurde der Geltungsbereich der I. Änderung verkleinert auf den Teilbereich westlich der bereits errichteten Ringerschließung (Avantisallee) und nördlich des sogenannten Forums (Grünfläche im Zentrum des Gebiets) und das Verfahren zur Rechtskraft gebracht.

2013 wurde durch die II. Änderung die Verkehrsfläche der Avantisallee auf Höhe des Hofs Rutherford verändert, um im zentralen Bereich des Plangebiets Flächen für die Ansiedlung eines großflächigen Logistikbetriebs bereit zu stellen.

Der Geltungsbereich der III. Änderung umfasst wieder den gesamten deutschen Teil des Gewerbegebiets Avantis, um für den Gesamtbereich ein einheitliches Planwerk zu erhalten. Die Festsetzungen der I. und II. Änderung gehen im Entwurf für die III. Änderung auf.

Da die Ziele der III. Änderung identisch sind mit den Zielen der I. Änderung, konnte das Verfahren auf Grundlage der 2012 erfolgten Programmberatung und der anschließenden frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fortgeführt werden.

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.10.2018 über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung beraten und dem Rat der Stadt empfohlen, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Er beschloss zudem gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Bebauungsplans und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 800.

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich hatte am 12.09.2018 aus bezirklicher Sicht eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen.

Die öffentliche Auslegung der Bebauungsplanänderung fand in der Zeit vom 05.11.2018 bis 07.12.2018 statt. Parallel wurden 24 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

Der Planungsausschuss hat sich am 07.02.2019 mit dem Ergebnis der öffentlichen Auslegung beschäftigt und wie folgt beschlossen:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die III. Änderung des Bebauungsplans Nr. 800 – Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen / Heerlen - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich hat in ihrer Sitzung am 30.01.2019 einen gleichlautenden Empfehlungsbeschluss gefasst.


Weitere Dokumente (2)

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Begründung
14.7 MB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2019-02-04 FB 61_1115_WP17-1 III. aenderung bebauu sao

25.11.2024

22.8 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 06.03.2019
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 10:11