Änderung der Rechnungsprüfungsordnung aufgrund der Änderungen durch das 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz und der hierdurch zum 01.01.2019 in Kraft getretenen Änderungen der Gemeindeordnung NW
FB 14/0212/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Emmerich erläutert, dass der Rechnungsprüfung nun verbindlich vorgegeben ist, die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems zu prüfen (§ 104 Abs. 1 Nr. 6 GO NRW). Ebenso ist die bislang pflichtige Aufgabe der Prüfung der Jahres- und Gesamtabschlüsse in der RPO als vom Rat übertragene Aufgabe definiert. Sofern die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen das gleiche Rechnungswesen haben wie die Kernverwaltung, kann die örtliche Rechnungsprüfung den Jahresabschluss prüfen. Er macht insbesondere auf die im Vergleich zur Vorlage redaktionelle Änderungen in § 10 Abs. 4 Satz 2 aufmerksam: „ Zugleich beschließt der Rat (vorher: „er“) über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.“
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Kenntnisnahme und Empfehlung für den Rechnungsprüfungsausschuss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die geänderte Rechnungsprüfungsordnung zur Kenntnis und empfiehlt sie dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung.
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat der Stadt beschließt auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses die Rechnungsprüfungsordnung mit Inkrafttreten zum 01.05.2019
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist mit der Bekanntmachung der Neufassung am 01.01.2019 in Kraft gesetzt worden. Hierbei ergaben sich im Bereich der örtlichen und überörtlichen Rechnungsprüfung umfangreiche Änderungen sowohl in redaktioneller als auch in inhaltlicher Hinsicht mit Auswirkungen auf die Arbeit des Fachbereichs Rechnungsprüfung. So ist der Rechnungsprüfung nun verbindlich vorgegeben, die Wirksamkeit der internen Kontrollen im Rahmen des internen Kontrollsystems zu prüfen (§ 104 Abs. 1 Nr. 6 GO NRW). Hierzu werden zur Zeit Konzepte ausgearbeitet. Ebenso ist die bislang pflichtige Aufgabe der Prüfung der Jahres- und Gesamtabschlüsse in der RPO als vom Rat übertragene Aufgabe definiert. Sofern die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen das gleiche Rechnungswesen haben wie die Kernverwaltung, kann die örtliche Rechnungsprüfung den Jahresabschluss dieser Eigenbetriebe prüfen.
Die geänderte RPO ist mit einer synoptischen Gegenüberstellung der Veränderungen dieser Vorlage beigefügt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Weitere Dokumente (2)
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Technische Details
ID: 91906
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=91906
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2019-02-19 FB 14_0212_WP17 Aenderung der Rechnun SAO.pdf
7.11.2024
379.3 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
- Gremium
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Datum
- Do., 04.04.2019
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 14 - Fachbereich Rechnungsprüfung
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 10:29