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Winterdienst aus einer Hand

E 18/0168/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Corsten bedankt sich für den ausführlichen Bericht, bemängelt jedoch, dass die Verwaltung es sich mit der Aussage über zu hohe Personalkosten zu einfach mache.

Das größte Problem des Winterdienstes sei, dass die Zuständigkeit in verschiedenen Händen liege. Dies führe zu Schwierigkeiten und Unmut.Der Aachener Stadtbetrieb solle den gesamtstädtischen Winterdienst durchführen, das Gebäude- sowie das Immobilienmanagement verpflichtet werden, den Auftrag an den Aachener Stadtbetrieb abzugeben, so dass dieser die Organisation des Winterdienstes komplett in der Hand halte.

Im zweiten Schritt seien dann die wirtschaftlichen und finanziellen Fragen zu klären. Über die Aufgaben der eigenen Mitarbeiter außerhalb des Winterdienstes könne später nachgedacht werden.

Er bitte um Erstellung einer Vorlage, in der auch darüber berichtet wird, wie zukünftig mit der steigenden Anzahl und Qualität der Radwege umgegangen werde, wie z.B. mit dem Radschnellweg, Radvorrangrouten oder dem Vennbahnweg. Wichtig sei dann auch die Klärung der Frage, wer Kostenträger sei.

Dies solle wenn möglich in der nächsten, spätestens der übernächsten Sitzung beraten werden.

Ratsfrau Parting bittet darum, bis zur endgültigen Entscheidung externe Vergaben in den anderen Bereichen des Stadtbetriebes wie geplant zu beraten und notwendige Ausschreibungen nach Möglichkeit nur für ein Jahr vorzunehmen.

Grundsätzlich sei sie der Meinung, die Aufgaben sollten, wenn finanzierbar, vorwiegend mit eigenem Personal erfüllt werden. Ergänzend bittet sie um einen Hinweis, ob der Winterdienst an Bushaltestellen vom jeweiligen angrenzenden Eigentümer sicherzustellen sei.

Der sachkundige Bürger Szagunn fragt, ob die Verwaltung Kenntnis von den Arbeitsbedingungen der Beschäftigten der beauftragten Fremdfirmen habe. Ihm sei es ebenfalls lieber, die Aufgaben mit städtischen und über das gesamte Jahr beschäftigten Mitarbeitern zu erledigen.

Der sachkundige Bürger Klopstein bemängelt, dass in der Vorlage nicht auf eventuelle Synergieeffekte eingegangen werde.

Der Ausschussvorsitzende Servos bekräftigt, dass sämtliche Vorlagen zu den Vergaben noch einmal unter dem Gesichtspunkt der Synergien zusammengefasst werden müssen.

Der sachkundige Bürger Schmitt-Reiber bemängelt die Berechnungen in der Vorlage zu der Anzahl der benötigten Stellen im Vergleich zu den Kosten der Ausschreibungen durch das Gebäude- sowie das Immobilienmanagement. Von den vergebenen 220.000 Euro blieben nach Abzug der Mehrwertsteuer und des Aufwandes für Material und Maschinen noch ca. 110.000 Euro übrig.

Je nach Stundenlohn entspreche dies ca. 1800 Stunden, die beauftragt worden seien.Die Zahl von 20 bis 40 neu einzustellenden Mitarbeitern sei daher viel zu hoch gegriffen.

Der Betriebsleiter, Herr Thalau, erläutert zusammenfassend, dass die Vorlage zur Organisation des Winterdienstes aus einer Hand in einem ersten Schritt nur grob umrissen werden konnte und einer vertieften sowie zeitlich aufwendigeren Betrachtung bedürfe. Eine Erweiterung der Winterdienstaufgaben erfordere eine Analyse und Neuorganisation der bestehenden Räum- und Streupläne, um sicherlich vorhandene Synergien seriös beziffern zu können.

Bezüglich der Arbeitsbedingungen bei den Fremdfirmen weist er darauf hin, dass die Ausschreibungen konkrete Standards wie beispielsweise der Zahlung des Mindestlohns vorgeben, er aber ansonsten keinen konkreten Einblick in das betriebliche Binnenverhältnis der Auftragnehmer habe.

Ergänzend weist Herr Thalau darauf hin, dass im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht die Straßen bis 07.00 Uhr morgens geräumt sein müssen, so dass bis zu diesem Zeitpunkt ein hoher Personaleinsatzerforderlich sei, um die Aufgaben zeitgerecht zu erfüllen . Da die Stadt keine Saisonarbeitsverträge schließt, sind die für den Wintereinsatz benötigten Mitarbeiter auch im Sommer zu beschäftigten, ein Umstand, der bei einem privaten Anbieter nicht zwingend gegeben ist. Zudem stellt sich die Frage der Vergütung der Mitarbeiter. Eine reine Winterdiensttätigkeit erfordert im Gegensatz zur gärtnerischen Tätigkeit weniger Qualifikation, wenn diese im Sommer zur Ablösung von Fremdvergaben benötigt werde. Dies alles müsse bei der Bewertung des Winterdienstes aus einer Hand berücksichtigt werden.

Der Beigeordnete Dr. Kremer führt ergänzend an, dass das Signal aus dem Ausschuss in Richtung Eigenleistung gehe. Es sei daher zu prüfen, wie der Betrieb insgesamt dahin komme, was sinnvoll und wirtschaftlich gehen könne und wieviel zusätzliches Geld dann in die Hand zu nehmen sei.

Eine Gewinnung von Mitarbeitern über das Teilhabechancengesetz sieht Herr Thalau kritisch. Hier sehe er die Zielsetzung zunächst darin, langzeitarbeitslose Menschen perspektivisch wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Eine Aufgabe wie der Winterdienst unterliege der Verkehrssicherungspflicht, wo der durchgängige Personaleinsatz ab 04:00 Uhr morgens im Einsatzfall zu garantieren sei.

Beschluss

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung einstimmig, ein Konzept zur Organisation des gesamten Winterdienstes der Stadt Aachen aus einer Hand zu erstellen. Dabei soll der Winterdienst für relevante Radwegeverbindungen (u.a. Vennbahnweg, Radschnellwege und Radvorrangrouten) geplant und in das Konzept integriert werden. Der Verzicht bzw. die Reduktion der externen Vergaben wird in Synergie zur Grünpflege und anderen saisonalen Tätigkeiten beim Aachener Stadtbetrieb sowie bei anderen Aufgaben in der Verwaltung in der nächsten Sitzung des Betriebsausschusses vorgestellt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Winterdienst aus einer Hand zustimmend zur Kenntnis und beschließt, den Winterdienst für den Fachbereich Immobilienmanagement (FB 23) und das Gebäudemanagement (E 26) bis auf weiteres durch Fremdvergaben durchführen zu lassen.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Straßen und Gehwege der Dringlichkeitsstufe 1 müssen werktags in der Regel bis zum Einsetzen des Hauptberufsverkehrs (7.00 Uhr) von Eis und Schnee geräumt und gestreut sein (sonn- und feiertags 9.00 Uhr). In den Abendstunden endet die Winterdienstverpflichtung in dieser Dringlichkeitsstufe mit dem Aufhören des allgemeinen Tagesverkehrs (zwischen 20.00 und 22.00 Uhr).

Derzeit durch den Aachener Stadtbetrieb durchgeführter Winterdienst

Der Aachener Stadtbetrieb führt den kommunalen Winterdienst vollumfänglich auf den Fahrbahnen und Radwegen innerhalb der geschlossenen Ortslage der Stadt Aachen durch. Dabei werden rund 1.450 km Fahrbahn und ca. 120 km Radwege in Dringlichkeitsstufen eingeteilt und bei Schnee und Glätte geräumt bzw. gestreut.
Der Winterdienst auf den Gehwegen ist nach der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Aachen auf die angrenzenden Grundstückseigentümer übertragen.

Dort, wo die Stadt selber angrenzende Grundstückseigentümerin ist, trifft sie natürlich auch die Winterwartungspflicht. Dem Aachener Stadtbetrieb obliegt bislang die manuelle Winterdienstpflicht an über 1.000 Objekten.

Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um rund 220 Kreuzungsbereiche, 190 Fußgängerüberwege, 27 Fußgängerzonen, 18 Brücken, 64 Treppenanlagen sowie 410 Gehwege vor städt. Grünanlagen, Spiel- und Sportplätzen. Darüber hinaus hat der Aachener Stadtbetrieb seit 2015 die Winterdienstverpflichtungen des FB 45 an 64 Schulen und 48 Turnhallen übernommen und dadurch eine bisherige Fremdvergabe rekommunalisiert.

Zur Erfüllung all dieser Pflichten sind insgesamt 320 Mitarbeiter/innen des Stadtbetriebes in einem Zweischichtbetrieb im Einsatz (4.00 Uhr - 22.00Uhr), davon anteilig für den manuellen Winterdienst rd. 200 Mitarbeiter/innen.

Derzeit durch E 26 und FB 23 beauftragter Winterdienst

Vor städtischen Grundstücken wird der Winterdienst bislang von den beiden o.g. Fachbereichen fremdvergeben und nicht durch städtisches Personal vorgenommen.
Die Winterdienstdienstverpflichtung des E 26 bezieht sich auf insg. 123 Einzelobjekte mit einer Räum- und Streulänge von 13.465 m.

Der FB 23 ist an 79 Objekten Winterdienstverpflichteter mit einer Räum- und Streulänge von 8.107 m und 21.261 m², in Summe mithin 202 Objekte und 21.572 m sowie 21.261 m².

Das Auftragsvolumen für die Fremdvergaben beläuft sich bei einem Vergabezeitraum von jeweils 4 Jahren bei E 26 auf insg. 494.699,44 € und bei FB 23 auf 385.000,00 €, wobei in beiden Fällen nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet wird.

Winterdienst aus einer Hand

Bei der Übernahme des gesamten städt. Winterdienstes durch den Aachener Stadtbetrieb kann dieser Räum- und Streuverpflichtung in dem geforderten Zeitfenster nur mit zusätzlichen personellen und maschinellen Kapazitäten nachgekommen werden.

Hierzu müssten u.a. folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Die Gesamtflächen des E 26 und FB 23 erweitern den Umfang der bisherigen manuellen Räum- und Streupläne um ca. 20% (bislang ca. 1.000 Objekte; künftiges Soll 1.202 Objekte) und bedingen rein rechnerisch die Erstellung von 10 neuen Räum- und Streuplänen für den manuellen Winterdienst, die erfahrungsgemäß jeweils mit einem Fahrzeug und gleichzeitig 2 Mitarbeitern auszustatten sind. Hieraus errechnet sich ein theoretischer zusätzlicher Personalbedarf von mindestens 20 Mitarbeitern/innen. Zur Sicherstellung des täglichen Gesamtarbeitszeitraumes (18 Std) und Beachtung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit von 10 Std. pro Mitarbeiter/innen kann sich ein Bedarf von bis zu 40 Mitarbeitern/innen ergeben.

Tatsächlich würden bei einer Übertragung der Flächen und Objekte des E 26 und FB 23 auf den Aachener Stadtbetrieb diese teilweise in die bisherigen Räum- und Streupläne integriert werden können, was eine umfangreiche und detaillierte Überplanung und Neueinteilung des manuellen Winterdienstes des gesamten Stadtgebietes erforderlich macht, um entsprechende Synergien zu erzielen. Da die Überplanung noch nicht abgeschlossen ist, kann eine seriöse Schätzung des Mehrbedarfs an Personal und Fahrzeugen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen.

Bei einem derzeit angenommenen Bedarf an 20 zusätzlichen Mitarbeitern würden pro Jahr rd. 1.000.000,- € zusätzliche Personalkosten einzuplanen sein. Hinzu kommen investive Kosten für Fahrzeuge, etc..

Demgegenüber beträgt das Auftragsvolumen des Gebäudemanagements und des Fachbereiches Immobilien für die Fremdleistungen im Winterdienst pro Jahr rd. 200.000,- €, die tatsächlich abgerechneten Leistungen liegen deutlich darunter.

Unabhängig davon erscheint die ganzjährige Beschäftigung zusätzlicher Mitarbeiter/innen im Hinblick auf den reinen Winterdienst in jedem Fall unwirtschaftlicher als die heute beauftragte Fremdleistung, welche lediglich bedarfsbezogen in Anspruch genommen und zu bezahlen ist. Der Mehraufwand ist nur zu rechtfertigen, wenn durch die zusätzlichen Mitarbeiter zusätzliche Betätigungsfelder des Aachener Stadtbetriebs generiert werden könnten, z. Bsp. in der Grünflächenpflege oder der Stadtreinigung. Hierbei ist zu beachten, dass Mitarbeiter/innen in der Grünflächenpflege über eine entsprechende Berufsausbildung verfügen, was eine höhere Vergütung (i.d.R. 2 Entgeltgruppen mehr) bedingt als die für ungelernte Kräfte.

Nicht zu vernachlässigen im Falle eines Mehrbedarfs an Personal ist neben den Sachkosten für zusätzliche Fahrzeuge auch die Frage der räumlichen Unterbringung von Mitarbeitern (Sozialräume, Sanitärräume, Umkleiden und Spinde für Arbeitskleidung etc.) und technischer Ausstattung (Garagen, Stellplätze).


Die räumlichen Kapazitäten im Aachener Stadtbetrieb reichen aktuell schon nicht mehr für das eingesetzte Stammpersonal aus, so dass bereits jetzt auf mobile Container ausgewichen werden muss. Die Aufnahme von zusätzlichem Personal in etwa der oben beschriebenen Größenordnung ist ohne Erweiterung der Betriebsstätten ausgeschlossen.

Fazit

Der finanzielle Aufwand, der sich für den Aachener Stadtbetrieb im Falle des Winterdienstes aus einer Hand ergeben würde, steht faktisch in keinem Verhältnis zu dem derzeitigen Aufwand des E 26 und FB 23 bezüglich der Ausschreibung und Vergabe des Winterdienstes. Im Gegensatz zum bedarfsorientierten, punktuellen Aufwand der Fremdvergabe, entstehen dem Aachener Stadtbetrieb ganzjährig Mehraufwendungen für Personal- und Fahrzeugvorhaltung.

Aus rein wirtschaftlichen Gründen spricht sich der Aachener Stadtbetrieb dafür aus, den Winterdienst weiterhin von E 26 und FB 23 durch Fremdvergaben durchführen zu lassen.

Soweit allerdings die Absicht besteht, dem Aachener Stadtbetrieb zusätzliche oder erweiterte Tätigkeitsfelder, beispielsweise im Bereich der Grünflächenpflege oder der Stadtreinigung zu eröffnen und die Bereitschaft besteht, die erforderlichen Kosten aus Mitteln des allgemeinen Haushalts bereit zu stellen, könnten u.a. die für den Winterdienst aus einer Hand einzuplanenden Mitarbeiter hierfür eingesetzt werden. Dabei wäre bei dieser Überlegung auch der Umfang der Fremdvergaben des Aachener Stadtbetriebs in seinen Geschäftsbereichen insgesamt einzubeziehen und deren mögliche Kompensation durch Eigenleistung.

Hierzu bedarf es der Erarbeitung des vorgenannten ausführlichen Konzeptes. Nicht zuletzt unter dem Gesichtspunkt notwendiger baulicher/räumlicher Erweiterungen scheint eine zeitnahe Umsetzung bereits ab dem Winter 2019/2020 unrealistisch.


Auswirkungen

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2019-02-19 E 18_0168_WP17 Winterdienst aus ein SAO.pdf

7.11.2024

78.4 KB

Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses für den Aachener Stadtbetrieb
Gremium
Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
Datum
Di., 12.03.2019
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 10:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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