NRW-Förderprogramm - Moderne Sportstätte 2022- Tagesordnungsantrag der CDU- und SPD-Fraktionen vom 13.02.2019
FB 52/0111/WP17 · Kenntnisnahme
Beratung
Im Rahmen der Wortmeldungen von den Ratsfrauen Brammertz und Eschweiler sowie von Frau Frey und den Herren Dr. Nadzeyka und Paul wird deutlich, dass die Förderrichtlinien zu dem o. a. Förderprogramm vorliegen müssen, um beurteilen zu können, ob und welche Maßnahmen im Rahmen dieses Programms gefördert werden können usw..
Ratsfrau Eschweiler gibt an, dass davon auszugehen ist, dass die Richtlinien im Juni 2019 vorliegen werden.
Sie weist darauf hin, dass durch den Tagesordnungsantrag frühzeitig auf das NRW-Förderprogramm - Modernen Sportstätte 2022 - hingewiesen werden sollte.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss nimmt den Sachstandbericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt den Stadtsportbund Aachen e. V. in den kommenden Sitzungen über die weiteren Entwicklungen zu berichten.
In Vertretung
(Schwier)
Beigeordnete
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die CDU- und SPD-Fraktionen haben mit Antrag vom 13.02.2019 die Verwaltung gebeten das NRW-Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ dem Ausschuss vorzustellen.
Mit dem Sportstättenförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ sollen Sportvereinen und Sportverbänden von 2019 bis 2022 zur Modernisierung und Instandsetzung, zur energetischen Sanierung und für den barrierefreien Ausbau von Sportstätten Landesmittel bereitgestellt werden.
Das Fördervolumen beträgt insgesamt 300 Millionen Euro. Für 2019 stehen 30 Millionen zur Verfügung, die restlichen 270 Millionen werden bis 2022 zur Verfügung gestellt.
Den einzelnen Kommunen wird ein festgelegter Betrag zugeordnet. Das Volumen soll sich aus dem Fünffachen der jeweiligen Sportpauschale auf Basis 2018 ergeben.
Für Aachen würde dies ein Fördervolumen von knapp 3,3 Millionen bedeuten.
Die Verteilung und Abwicklung soll auf dem Weg über den Landessportbund NRW durch die Sportbünde vor Ort erfolgen.
Empfänger sollen Sportvereine sein, die am 15.10.2018 als Mitglied im Stadtsportbund, Kreissportbund, Gemeindesportverband oder Landesportbund eingetragen und Eigentümer der Sportanlage, langfristige vertragliche Nutzer einer kommunalen Sportanlage oder langfristige Mieter bzw. Pächter kommunaler Sportanlagen sind.
Die konkrete Förderrichtlinie wird derzeit erarbeitet, gemäß den aktuellen Verlautbarungen wird eine
Veröffentlichung im ersten Halbjahr 2019 angestrebt.
Weitere Dokumente (1)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 91972
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=91972
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2019-02-21 FB 52_0111_WP17 NRW-Foerderprogramm - SAO.pdf
20.11.2024
348.4 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sportausschusses
- Gremium
- Sportausschuss
- Datum
- Do., 21.03.2019
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 10:17