21. März 2019 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 7Öffentlich

NRW-Förderprogramm - Moderne Sportstätte 2022- Tagesordnungsantrag der CDU- und SPD-Fraktionen vom 13.02.2019

FB 52/0111/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Im Rahmen der Wortmeldungen von den Ratsfrauen Brammertz und Eschweiler sowie von Frau Frey und den Herren Dr. Nadzeyka und Paul wird deutlich, dass die Förderrichtlinien zu dem o. a. Förderprogramm vorliegen müssen, um beurteilen zu können, ob und welche Maßnahmen im Rahmen dieses Programms gefördert werden können usw..

Ratsfrau Eschweiler gibt an, dass davon auszugehen ist, dass die Richtlinien im Juni 2019 vorliegen werden.

Sie weist darauf hin, dass durch den Tagesordnungsantrag frühzeitig auf das NRW-Förderprogramm - Modernen Sportstätte 2022 - hingewiesen werden sollte.

Beschluss

Der Sportausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt einstimmig den Stadtsportbund Aachen e. V. in den kommenden Sitzungen über die weiteren Entwicklungen zu berichten

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Sportausschuss nimmt den Sachstandbericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt den Stadtsportbund Aachen e. V. in den kommenden Sitzungen über die weiteren Entwicklungen zu berichten.

In Vertretung

(Schwier)

Beigeordnete

Erläuterungen

Erläuterungen:


Die CDU- und SPD-Fraktionen haben mit Antrag vom 13.02.2019 die Verwaltung gebeten das NRW-Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ dem Ausschuss vorzustellen.

Mit dem Sportstättenförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ sollen Sportvereinen und Sportverbänden von 2019 bis 2022 zur Modernisierung und Instandsetzung, zur energetischen Sanierung und für den barrierefreien Ausbau von Sportstätten Landesmittel bereitgestellt werden.

Das Fördervolumen beträgt insgesamt 300 Millionen Euro. Für 2019 stehen 30 Millionen zur Verfügung, die restlichen 270 Millionen werden bis 2022 zur Verfügung gestellt.

Den einzelnen Kommunen wird ein festgelegter Betrag zugeordnet. Das Volumen soll sich aus dem Fünffachen der jeweiligen Sportpauschale auf Basis 2018 ergeben.

Für Aachen würde dies ein Fördervolumen von knapp 3,3 Millionen bedeuten.

Die Verteilung und Abwicklung soll auf dem Weg über den Landessportbund NRW durch die Sportbünde vor Ort erfolgen.

Empfänger sollen Sportvereine sein, die am 15.10.2018 als Mitglied im Stadtsportbund, Kreissportbund, Gemeindesportverband oder Landesportbund eingetragen und Eigentümer der Sportanlage, langfristige vertragliche Nutzer einer kommunalen Sportanlage oder langfristige Mieter bzw. Pächter kommunaler Sportanlagen sind.

Die konkrete Förderrichtlinie wird derzeit erarbeitet, gemäß den aktuellen Verlautbarungen wird eine

Veröffentlichung im ersten Halbjahr 2019 angestrebt.

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2019-02-21 FB 52_0111_WP17 NRW-Foerderprogramm - SAO.pdf

20.11.2024

348.4 KB

Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sportausschusses
Gremium
Sportausschuss
Datum
Do., 21.03.2019
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 10:17