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Rödgener Straße, Verkehrsbelastung

FB 61/1142/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Der Bezirksamtsleiter stellt die Messergebnisse der Geschwindigkeitsüberprüfungen in der Roedgener Straße vor.

Aufgrund des mehrfach erfassten unauffälligen Geschwindigkeitsniveaus sind zurzeit keine baulichen Maßnahmen in der Roedgener Straße notwendig. Wie sich der Bau der Wohnanlage mit den zusätzlichen Fahrzeugbewegungen auf die gefahrenen Geschwindigkeiten auswirkt, bleibt abzuwarten.

Die Bezirksvertretung spricht sich dafür aus, dass die Verwaltung nach dem finalen Abschluss der Baumaßnahmen nochmals Geschwindigkeitsmessungen durchführen soll.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Anlass

In der Einwohnerfragestunde der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf am 09.03.2016 berichtete ein Anwohner über die Verkehrssituation in der Rödgener Straße und den Wunsch eine Verkehrsberuhigung zu erzielen. Die Bezirksvertretung hatte daraufhin zugesagt, dass die Verkehrsmengen und gefahrenen Geschwindigkeiten in der Rödgener Straße durch die Fachverwaltung erfasst und ausgewertet werden. Die Ergebnisse wurden der Bezirksvertretung am 07.09.2016 vorgestellt. Aufgrund des hohen Geschwindigkeitsniveaus wurde die Fachverwaltung beauftragt kostengünstige Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Rödgener Straße zu prüfen. Die Ergebnisse dieser Prüfung wurden in der Sitzung am 29.03.2017 vorgetragen. Demnach ist alternierendes Parken als kostengünstige und fahrdynamisch wirksame Maßnahme zur Verkehrsberuhigung nicht möglich, da die verbleibende Restfahrbahnbreite nicht richtlinienkonform wäre. Prognostiziert wurde jedoch, dass sich der Bau einer Wohnanlage (Bachterrassen) sowie das Anlegen eines Parkstreifens vor dem Gebäude positiv auf das Geschwindigkeitsniveau in der Rödgener Straße auswirken würden.

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf beauftragte die Verwaltung bis zum Abschluss der Bauarbeiten in regelmäßigen Abständen Geschwindigkeitserhebungen vorzunehmen. Parallel sollte aus dem gewonnen Erkenntnissen Maßnahmen ermittelt werden, die zu einer Verkehrsberuhigung führen.

2. Analyse und Planung

Nach der Sitzung der Bezirksvertretungssitzung am 29.03.2017 führte die Abteilung Bußgeldverfahren fließender Verkehr (FB 32/110) zwischen Mai 2017 und Juli 2018 Geschwindigkeitsmessungen in der Rödgener Str. durch. Insgesamt wurde bei 39 Fahrzeugen eine erhöhte Geschwindigkeit festgestellt (vgl. Tabelle 1). Da der zuständige Mitarbeiter langzeitkrankt ist, folgten nach dem Sommer 2018 keine weiteren Messungen durch FB 32.

Tabelle 1:

Mobile Geschwindigkeitsmessungen durch FB32

Datum

Anzahl der Fälle der erhobenen Verwarn- bzw. Bußgelder

Fahrzeuge gesamt

09.05.2017

13

55

09.06.2017

25

117

03.07.2018

1

unbekannt

Im Zeitraum 13.-29.08.2018 erfolgte eine Verkehrsmessung mit Hilfe einer Geschwindigkeitsanzeigetafel des Bezirks Eilendorf etwa auf Höhe der Hausnummer 105. Über den gesamten Zeitraum betrug die Durchschnittsgeschwindigkeit insgesamt 29 km/h. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 82 km/h. Die Geschwindigkeit V85, die am ehesten das tatsächliche Fahrverhalten wiedergibt und von 85 % aller Fahrzeuge nicht überschritten wird, betrug 37 km/h. Der Anteil der Geschwindigkeiten größer 40 km/h betrug 7,2 %. Damit ist die Geschwindigkeitssituation in der Rödgener Straße auch im Vergleich zu Situationen in anderen Aachener Straßen unauffällig. Nach den in Aachen angewendeten Bewertungsinstrumentarien ist das Prüfen besonderer Maßnahmen nicht erforderlich.

Im Zeitraum vom 14.-21.11.2018 wurde durch die Abteilung Verkehrsplanung und Mobilität noch eine weitere Verkehrsmessung im Bereich der neuen Wohnanlage durchgeführt. In diesem Zeitraum war der Parkstreifen baulich fertiggestellt und wurde bereits genutzt.

Über den gesamten Zeitraum betrug die Durchschnittsgeschwindigkeit insgesamt 27 km/h (27 km/h in Fahrtrichtung Zehnthofweg und 27 km/h in Fahrtrichtung Brühlstraße). Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 64 km/h (in Fahrtrichtung Brühlstraße). Die Geschwindigkeit V85, die am ehesten das tatsächliche Fahrverhalten wiedergibt und von 85 % aller Fahrzeuge nicht überschritten wird, betrug 34 km/h (34 km/h in Fahrtrichtung Zenthofweg und 35 km/h in Fahrtrichtung Brühlstraße). Der Anteil der Geschwindigkeiten größer 40 km/h betrug 3,4 % (2,4 % in Fahrtrichtung Zenthofweg und 4,4 % in Fahrtrichtung Brühstraße).

Auch nach den Ergebnissen der erneuten Geschwindigkeitsmessung ist das Geschwindigkeitsniveau der Rödgener Straße als unauffällig einzustufen.

An der Rödgener Straße sind 38 Eigentumswohnungen und eine Tiefgarage entstanden. Ein Parkstreifen mit sechs Parkplätzen wurde im öffentlichen Raum angelegt. Zum Ende des Jahres 2018 haben die ersten Eigentümer ihre Wohnungen bezogen. Der Wohnkomplex wird voraussichtlich im Frühjahr 2019 vollständig bewohnt sein. Die langfristige Auswirkung der Ein- und Ausfahrten der Tiefgarage sowie die des Parkstandes vor dem Wohnkomplex auf die gefahrenen Geschwindigkeiten wird sich erst nach dem vollständigen Bezug der Wohnungen feststellen lassen.

3. Fazit und Empfehlung

Aufgrund des mehrfach erfassten unauffälligen Geschwindigkeitsniveaus sind zurzeit keine baulichen Maßnahmen in der Rödgener Straße notwendig. Wie sich der Bau der Wohnanlage mit den zusätzlichen Fahrzeugbewegungen auf die gefahrenen Geschwindigkeiten auswirkt, bleibt abzuwarten.

Die Verwaltung empfiehlt daher nach Bezug aller Wohnungen die Geschwindigkeiten zu überprüfen und erneut ein Geschwindigkeitsprofil zu erstellen. Auf dieser Grundlage kann entschieden werden, ob Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung notwendig sind.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Anlage 1 - Foto
165.6 KB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2019-02-07 FB 61_1142_WP17 Roedgener Strasse_ Ver SAO.pdf

24.11.2024

262.3 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 10
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Datum
Mi., 13.03.2019
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 10:14