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Realisierung des Bonussystems – Mobile Medienkoffer für die Digitalisierung der Schulen gemäß Medienkonzept

FB 45/0596/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Griepentrog ist der Meinung, dass der geübte Umgang mit neuen Medien Teil der Grundbildung werde, ebenso wie Lesen, Schreiben und Rechnen. Daher müsse sich auch das Bildungssystem verstärkt damit auseinandersetzen. Aber hierfür würden finanzielle Mittel und Medienkonzepte benötigt, allerdings mangele es vor allem an Erstgenanntem. Sie könne nicht nachvollziehen, warum nun die Gymnasien und Gesamtschulen priorisiert würden, da diese bereits zu einem Großteil mit Medien ausgestattet worden seien. Gleichzeitig könnten auch die Haupt- und Realschulen fertige Medienkonzepte vorweisen, was ursprünglich ein ausschlaggebendes Argument für die Bereitstellung von Medien gewesen sei. Dies würde ihrer Ansicht nach die Ungerechtigkeit zwischen den Schulen erneut bekräftigen. Die Medienkoffer würden zudem die Schulen in die Lage versetzen, die Medien flexibel einsetzen zu können. Daher stimme sie grundsätzlich dem von CDU und SPD vorgeschlagenen Bonussystem zu, regt aber an, den Beschlussvorschlag zu erweitern und das Bonussystem auf alle Schulen anzuwenden.

Herr Fischer unterstreicht, dass mehr finanzielle Mittel notwendig seien. Laut der Vorlage könnten Grundschulen mit einem vollständigen Medienkonzept zwar bereits zum jetzigen Zeitpunkt einen Medienkoffer abrufen, allerdings würde dieser dann mit den Mitteln für turnusmäßige Ausstattung verrechnet, sodass die Grundschulen im Vergleich zu den Gymnasien und Gesamtschulen keinen zusätzlichen Bonus erhalten würden. Daher würde sich die Fraktion DIE LINKE bei der Abstimmung enthalten.

Herr Brantin erläutert, dass das Bonussystem begünstigend für die Schulen sein solle, die bereits ein fertiges Medienkonzept erstellt hätten aber turnusmäßig noch nicht von der Ausstattung profitieren könnten. Mit dem Bonussystem solle die Motivation der Schulen aufrechterhalten werden. Er bestätigt, dass die Grundschulen aktuell eher benachteiligt würden, allerdings hätten CDU und SPD aus diesem Grund bereits einen entsprechenden Ratsantrag gestellt, um hier entgegen zu wirken.

Herr Sahm findet das Modell zwar ansprechend und die Medienkoffer seien flexibel auf bestimmte Situationen im Schulalltag anwendbar, allerdings sei die Finanzierung aus seiner Sicht weiterhin unklar. Er erkundigt sich daher, ob die turnusmäßige Ausstattung der Schulen überhaupt noch zeitgemäß sei und ob die Abläufe nicht flexibler ausgestaltet werden könnten.

Herr Krott unterstreicht, dass es diese Herausforderung auch in vielen anderen Städten gebe. Es sei jedoch notwendig, zu prüfen, ob in den Schulen bereits die notwendigen Kapazitäten vorhanden seien, um die Medien auch geeignet und sinnvoll in den schulischen Alltag integrieren zu können. Haupt-, Real- und Förderschulen seien nicht bewusst ausgelassen worden, vielmehr seien diese erst vor kurzem turnusmäßig ausgestattet worden.

Frau Griepentrog merkt an, dass die Ausstattung der Schulen viel langsamer voranschreitet als die tatsächliche digitale Entwicklung. Die Forderung nach immer neuen Konzepten sei nicht zielführend. Vielmehr seien beispielsweise Ipad-Koffer mittlerweile eine Standardausrüstung in Schulen und learning-by-doing gelebte Praxis. Sie plädiere dafür, dass die Schulen die Medien direkt vor Ort austesten. Daher betont sie erneut die Wichtigkeit, alle Schulen gleichzeitig mit den zusätzlichen Medien aus dem Bonussystem auszustatten und nicht den Turnus abzuwarten.

Frau Heider empfindet die in der Vorlage genannte Summe von 204.000 Euro als nicht transparent. Sie könne nicht erkennen, wie die Kosten im Einzelnen entstehen würden und wie der Beschaffungsvorgang verlaufe. Sie könne die getroffenen (Kauf-) Entscheidungen nicht nachvollziehen.

Frau Langfort-Riepe, Leiterin des Euregionalen Medienzentrums, erläutert, dass die Vorlage bereits eine Begründung für die Kaufentscheidung von Apple-Endgeräten gebe. Der Verwaltungsaufwand sei bei diesen Geräten sehr gering, die Bedienung sei intuitiv und benutzerfreundlich und pädagogische Apps seien bereits vorhanden. Zwar würden die Programme Gute Schule 2020 und die kommunale Medienentwicklungsplanung personelle Ressourcen binden, allerdings sei sie zuversichtlich, dass die Schulen mit Unterstützung der regioIT mit der nun vorgeschlagenen Bonus-Lösung schneller ausgestattet werden könnten.

Frau von Jakubowski von der Schulaufsicht der StädteRegion Aachen dankt dem Euregionalen Medienzentrum für die gute und umfassende Begleitung und Unterstützung der Schulen vor Ort. Die Lösung mit den Medienkoffern sei pädagogisch sinnvoll und sie wünsche sich eine analoge Ausstattung aller Schulformen.

Herr Rohé empfindet das Bonussystem nicht als Motivation für die Schulen sondern eher als Demotivation der Schulen, die trotz eines fertigen Medienkonzeptes nicht davon profitieren würden.

Herr Brantin betont, dass das Ziel des Bonussystems die Angleichung der turnusmäßigen Ausstattung sei und Schulen, die erst in 2021 Medien erhielten, nun vorgezogen behandelt würden.

Frau Keller informiert abschließend darüber, dass nun auch der Digitalpakt der Bundesregierung beschlossen worden sei und sie hoffe, dass damit weitere Fördermittel in den städtischen Haushalt und somit in die Schulen einfließen könnten.

Es wird über den erweiterten Beschlussvorschlag der Fraktion DIE GRÜNE abgestimmt:

„Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Umsetzung des Bonussystems und dehnt das System auf alle Schulen aus.“

Der erweiterte Beschlussvorschlag wird bei 6 Zustimmungen mehrheitlich abgelehnt.

Beschluss

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Umsetzung des Bonussystems.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Umsetzung des Bonussystems.

Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage:

Im Oktober 2018 hat der Schulausschuss ein Bonussystem für die Schulen beschlossen, die über ein vollständiges und schlüssiges Medienkonzept verfügen. Demnach sollen Schulen der Stadt Aachen, die bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 ein Medienkonzept einreichen und noch nicht nach diesem ausgestattet wurden oder zeitnah ausgestattet werden, einen Bonus in Höhe von 2000,- € pro Zug (Medienkonzept bis Ende des Schuljahres 2018/2019) oder in Höhe von 1000,- € pro Zug (Medienkonzept bis Ende des Schuljahres 2019/2020) in Anspruch nehmen können. Mit diesem Verfahren soll eine schnellere Umsetzung der Medienkonzepte ermöglicht werden, um die Lehrkräfte bei der Implementierung von Medienbildung im Fachunterricht zu unterstützen und aktuellen Ausstattungsbedarfen zu entsprechen.

In Hinblick auf die turnusmäßigen Ausstattungsprozesse und die oben genannten Kriterien betrifft das Bonussystem alle Gymnasien und Gesamtschulen, die bis zum Ablauf der Frist über ein von den Medienberatern der Kompetenzteams der StädteRegion in Zusammenarbeit mit dem Euregionalen Medienzentrum als vollständig und schlüssig gesichtetes Medienkonzept verfügen. Die turnusmäßige Regelausstattung der Gymnasien erfolgt erst im Jahr 2021. Bezogen auf die Beschleunigung der Prozesse und Ausstattungsbedarfe sind die Gesamtschulen ebenfalls eingeschlossen.

Haupt-, Real- und Förderschulen erhalten keinen Bonus, da der Ausstattungsprozess bei diesen Schulformen auf der Grundlage aktueller Medienkonzepte gerade abgeschlossen wurde. Die Grundschulen werden dem Turnus entsprechend in den kommenden zwei Jahren ausgestattet. Eine Beschleunigung der Prozesse ist daher nur punktuell und über ein teilweises Vorziehen der turnusmäßigen Ausstattung notwendig.

2. Voraussetzungen:

Um die Schulen entsprechend ihrer schulischen Medienkonzepte mit einem Bonus ausstatten zu können und gleichzeitig eine schnelle Umsetzung der Prozesse zu ermöglichen, muss das zugrundeliegende Verfahren den nachfolgenden Bedingungen entsprechen: Die personellen und zeitlichen Ressourcen innerhalb der Verwaltung sind knapp bemessen. Die Realisierung der kommunalen Medienentwicklungsplanung und die Umsetzung des Förderprogrammes „Gute Schule 2020“ binden derzeit alle Kapazitäten. Das Bonussystem setzt insofern einen möglichst geringen Verwaltungsaufwand bei gleichzeitiger Beschleunigung der Beschaffungsprozesse voraus. Zudem muss das in der kommunalen Medienentwicklungsplanung verankerte Primat der Pädagogik unbedingt eingehalten werden, denn die Grundlage aller Ausstattungsprozesse bilden auch in diesem Falle die schulischen Medienkonzepte. Die Individualität der Konzepte bedingt wiederum eine Varianz im Bonussystem, um die für das jeweilige Konzept möglichst passende Lösung zu finden. Die aktiven Komponenten werden den Schulen zusätzlich gewährt und gehen somit ggfs. über die in der Kommunalen Medienentwicklungsplanung festgelegte Ausstattungsquote von 7:1 hinaus.

3. Vorschlag mit Begründung:

Die zuvor genannten Schulen können sich auf der Grundlage ihrer Medienkonzepte und innerhalb der festgelegten finanziellen Rahmenbedingungen mit vorab definierten mobilen Medienkoffern sofort ausstatten.

Tablets sind die Basis dieser Kofferlösungen. Aufgrund ihrer großen Überlegenheit hinsichtlich der Handhabung (große Auswahl an unterrichtsrelevanten Apps, geringes Gewicht, lange Akkulaufzeiten, sehr geringe Reparaturanfälligkeit, Flexibilität, Intuitivität) bilden sie derzeit die Speerspitze der lernförderlichen IT und eröffnen neue Möglichkeiten zum Beispiel in Hinsicht auf:

-Mobilität

-Interaktionsmöglichkeiten

-Individueller Förderung und Schüleraktivierung

-Multifunktionalität (Funktionen sind u.a.: Dokumenten- und Filmkamera, Textverarbeitung, Audioaufnahmen etc.)

-Konnektivität

-Spontanität

-Kollaboration in Echtzeit

Das Euregionale Medienzentrum und die Medienberater des Kompetenzteams der Städteregion beraten „herstellerneutral“. Im Falle der Tablets für die Kofferlösungen legen sich die kommunalen und staatlichen Medienexperten jedoch auf die Geräte des Herstellers Apple fest. Genau wie die Medienberatung NRW sehen sie u.a. die folgenden Vorteile im Einsatz von iPads[1]:

-Mit der kostenlosen Classroom App wird das iPad schnell zum Unterrichtsassistenten und unterstützt Lehrkräfte darin, Lernende durch den Unterricht zu führen.

-Zahlreiche weitere kostenlose Apps wie iMovie und Pages gehören zur Standardausstattung und lassen sich pädagogisch sinnvoll in den Fachunterricht integrieren.

-Diese verschiedenen Apps und die Möglichkeit, dass die iPads sich auch unabhängig von einem Internetzugang miteinander vernetzen (AirDrop) und Ergebnisse schnell über die Kombination von AppleTV und Beamer kabellos präsentiert werden können, führen bereits dazu, dass der Unterricht einen breiten digitalen Mehrwert erfährt, auch wenn eine Schule noch nicht über flächendeckendes WLAN verfügt. Außerdem kann das iPad Geräte wie Dokumentenkameras weitestgehend ersetzen.

-iPads befinden sich innerhalb einer geschlossenen Umgebung, sodass davon ausgegangen werden kann, dass die Geräte eine weitestgehend identische Konfiguration haben. Tablets anderer Anbieter (z.B. Android) können sich in der Konfiguration sehr stark unterscheiden, was die Arbeit für Lehrkräfte deutlich erschwert.

-iPads haben sich in Relation zu anderen Tablets als besonders intuitive Werkzeuge erwiesen, was den Einstieg in die Arbeit mit ihnen für die Lernenden und die Lehrkräfte als besonders niederschwellig gestaltet.

Zudem sind die kommunalen und staatlichen Medienexperten der Medienzentrums mit den Geräten vertraut und können Lehrkräfte im Rahmen der bestehenden Schulungsangebote bestmöglich beraten. Hinsichtlich anderer Betriebssysteme kann eine professionelle Unterstützung derzeit nicht gewährleistet werden.

Die Medientechniker des Euregionale Medienzentrum erstellen für jeden Koffer eine standardisierte Geräte- und Zubehörliste. Zeitaufwendige Beratungsgespräche, individuelle Kostenkalkulationen und langwierige Installationsarbeiten entfallen. Die mobile Medienausstattung kann nach Abnahme eines vollständigen und schlüssigen Medienkonzeptes innerhalb von ca. zehn Wochen beschafft werden. Dabei ist die Technik in den Koffern hochwertig und zukunftsgerichtet. Die Varianz der Koffer nimmt zudem Rücksicht auf die Individualität der Medienkonzepte und die jeweiligen infrastrukturellen Voraussetzungen (in den Bereichen WLAN und Präsentationstechnik). In der Basisausstattung kostet der Koffer ca. 11 500,-€.

Die folgenden Kofferlösungen bilden die Grundlage des Bonussystems:

4. Grundschulen:

Die Grundschulen werden im Rahmen der kommunalen Medienentwicklungsplanung in den nächsten zwei Jahren sukzessive ausgestattet. Damit Grundschulen, die bereits jetzt über ein vollständiges und schlüssiges Medienkonzept verfügen, ihre pädagogischen Vorhaben direkt umsetzen können, werden sie in das Bonussystem folgendermaßen integriert: Grundschulen mit abgenommenen Medienkonzept können sich sofort mit einem standardisierten Medienkoffer im Wert von 5000,-€ ausstatten. Die Mittel dafür werden später auf die turnusmäßige Ausstattung angerechnet (im Rahmen der kommunalen Medienentwicklungsplanung erhalten alle Grundschulen neben dem Rechneraustausch pro Ausstattungsintervall 5000,-€ zusätzlich, die gemäß Medienkonzept verausgabt werden können). Dabei wird die Motivation der Lehrkräfte bezogen auf die Weiterentwicklung der pädagogischen Medienarbeit in den Blick genommen und den Lehrkräften die Möglichkeit eröffnet, sich mit dem Einsatz mobiler Endgeräte im Unterricht vertraut zu machen und neue Unterrichtsformen zu erproben.

Der Koffer für die Grundschulen enthält die folgenden Komponenten:

5. Finanzielle Auswirkungen:

Der Bonus, der die Gymnasien und Gesamtschulen mit einem abgenommenen Medienkonzept betrifft, wird mit zusätzlichen Mitteln gewährt. Bei den Gymnasien werden bei der Kalkulation der Mittelzuweisungen 67 Züge zugrunde gelegt (30 Sek I; 37 Sek II), bei den Gesamtschulen 35 Züge (20 Sek I; 15 Sek II). Die Höhe des Bonus erlaubt eine Anschaffung von mindestens einem mobilen Medienkoffer, ohne dass eine Co-Finanzierung aus dem Schulbudget oder durch den Förderverein notwendig wird. Die Verausgabung der Mittel erfolgt investiv (Kauf). Die Lizenzkosten für die Geräteverwaltung (MDM-System) sind wie bisher üblich aus dem Schulbudget zu bezahlen. Durch den Bonus entstehen unter Berücksichtigung der Anzahl der bereits vorliegenden Konzepte von sieben Schulen und dem Eingang der noch zu erstellenden Konzepte von fünf Schulen (bis Ende des Schuljahres 2018/2019 oder im Schuljahr 2019/2020) zusätzliche Kosten zwischen bis zu 164.000 € und 204.000 €, sofern alle Schulen den Bonus abrufen.

Grundschulen mit einem vollständigen und schlüssigen Medienkonzept können die in der kommunalen Medienentwicklungsplanung verankerten Mittel in Höhe von 5000,-€ bereits vor der turnusmäßigen Ausstattung in Form eines Medienkoffers in Anspruch nehmen. Die Mittel dafür sind bereits für die Haushaltjahre 2019/2020 eingeplant worden und können auf die turnusmäßige Ausstattung angerechnet werden. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.

[1]vgl. http://www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/Medienberatung/Lern-IT/Ausstattung/Tablets/, abgerufen am 19.11.2018

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

1) 5-030302-900-01500-900-1, SK 78320000

Investive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschrie-be­ner Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschrie-bener Ansatz 2020 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

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0

0

0

Auszahlungen

1) 150.000

150.000

75.000

75.000

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Ergebnis

-150.000

-150.000

-75.000

-75.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

1) 1-030302-900-4, SK 57110040

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschrie-be­ner Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschrie-bener Ansatz 2020 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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0

0

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Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

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Abschreibungen

1) 150.000

150.000

75.000

75.000

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Ergebnis

-150.000

-150.000

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75.000

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: 4 Einstimmig.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2019-02-25 FB 45_0596_WP17 Realisierung des Bon SAO.pdf

7.11.2024

263.9 KB

Metadaten

TOP
Ö 18
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses gemeinsam mit dem Schulausschuss
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 19.03.2019
Uhrzeit
16:30
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 10:15

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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