21. März 2019 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 21Öffentlich

Schleidener Straße von Ortseingang bis Montebourgstraße/Hahner Straße (1.BA) Zukünftige Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen

B 03/0135/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, für die als Hauptverkehrsstraße ausgebaute Erschließungsanlage „Schleidener Straße von Ortseingang bis Montebourgstraße/Hahner Straße“ Vorausleistungen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) zu erheben und den Beitragspflichtigen die Ablösung der Beitragspflicht anzubieten.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Mobilitätsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, für die als Hauptverkehrsstraßeausgebaute Erschließungsanlage „Schleidener Straße von Ortseingang bis Montebourgstraße/Hahner Straße“ Vorausleistungen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) zu erheben und den Beitragspflichtigen die Ablösung der Beitragspflicht anzubieten.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Die Schleidener Straße wurde im 1. Bauabschnitt (BA) von Ortsanfang bis Hsnr. 126 neu ausgebaut und am 29.04.2015 straßenbautechnisch abgenommen. Dieser Abschnitt endet ca. 65 m vor dem geplanten Kreisverkehr an der Einmündung Montebourgstraße bzw. Hahner Straße.

Um den für die Abwicklung der Zuwendungen notwendigen Verwendungsnachweis erstellen zu können, müssen für den 1. BA die anteilmäßigen Beiträge Dritter (KAG-Beiträge) ermittelt werden. Eine Heranziehung der Beitragspflichtigen zum endgültigen Beitrag kann zurzeit jedoch noch nicht erfolgen, da der für eine Abschnittsbildung nach dem Ausbaubeitragsrecht erforderliche Ausbau der Reststrecke bis zum Kreisverkehr erst im 2. BA realisiert werden soll.

Dieser Abschnitt kann jedoch derzeit nicht in Angriff genommen werden, da weitere Straßenbaumaßnahmen im Umfeld die Fortsetzung der Maßnahme Schleidener Straße beeinflussen:

-Abschluss des derzeitigen Ausbaus der Albert-Einstein-Straße

-Ausbau Hasbach, geplant von Herbst 2019 bis Sommer 2020

-Ausbau Kreisverkehr Albert-Einstein-Straße / Montebourgstraße, Baubeginn geplant nach Fertigstellung Hasbach, voraussichtlich Herbst 2020, Ausbauzeit ca. 4 Monate

Weitere Voraussetzung für die Fortführung der Maßnahme im 2. BA ist der derzeit noch ungewisse Abschluss des Planfeststellungsverfahrens für die Kreuzung der Bahnlinie, eine im Nachgang zum Planfeststellungsverfahren zu aktualisierende Ausbauplanung sowie eine erneute Beantragung und Bewilligung einer Zuwendung. Der zu erwartende zeitliche Abstand zwischen dem Abschluss der bereits erfolgen Ausbauarbeiten (1. BA bis Hsnr. 126) und den noch fehlenden Arbeiten (Restfläche 1. BA von Hsnr. 126 bis Kreisverkehr und 2. BA) von mindestens 7 Jahren hat somit keine bautechnischen Gründe und kann die Beitragsfähigkeit der Maßnahme im 1. BA infrage stellen. Die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht für den 1. BA durch Erfüllung des Bauprogramms ist derzeit nicht absehbar. Daher sollen die Beitragspflichtigen in diesem Abschnitt auf Basis der bisher entstandenen Kosten zu einer Vorausleistung herangezogen werden. Gleichzeitig soll ihnen unter Hinzurechnen der kalkulatorischen Restausbaukosten die Ablösung der Ausbaubeiträge angeboten werden.

Die Verwaltung gibt dem Mobilitätsausschuss zur Kenntnis, dass sie beabsichtigt, für die als Hauptverkehrsstraße ausgebaute Erschließungsanlage „Schleidener Straße von Ortseingang bis Montebourgstraße/Hahner Straße“ Vorausleistungen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) zu erheben und den Beitragspflichtigen die Ablösung der Beitragspflicht anzubieten.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

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Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

PSP 5-120102-900-02900-160-1, Kostenart 68870000 Erschließungsbeiträge

Maßnahmebezogene Einnahmen

Die Höhe der Beiträge gem. § 8 KAG NW kann zurzeit nicht beziffert werden.

Abstimmungsergebnis

einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2019-02-21 B 03_0135_WP17 Schleidener Strasse v SAO.pdf

7.11.2024

104.5 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 21
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses und AVV-Beirats
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 21.03.2019
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 10:18