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Neufassung des 6. Nachtrages zur Parkgebührenordnung

B 03/0136/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass es sich hierbei um eine kleine Korrektur handele, da bei der Änderung der Parkgebührenordnung die Parkzeitregelung für Elektroautos nicht so angepasst wurde, wie der ursprüngliche Gedanke war und dies jetzt nachgeholt werde.

Ratsfrau Lux, AfD, wird dem Nachtrag zur Parkgebührenordnung nicht zustimmen. Es könne nicht sein, dass eine gehobene Mittelschicht, die sich ein Elektroauto leisten könne, nicht nur gratis parken könne, sondern nun auch noch länger als andere Kfz-Halter den Parkplatz blockiere. Würde man Elektromobilität stärken wollen, solle man hauptsächlich in eine funktionierende Ladeinfrastruktur investieren und keine Konkurrenzsituation schaffen.

Auch die FDP-Fraktion werde der Vorlage nicht zustimmen, erklärt Ratsherr Blum, da diese Entscheidung im absoluten Widerspruch zum vor einiger Zeit beschlossenen Luftreinhalteplan stehe, in dem ausführlich dargestellt sei, dass eine Verringerung des Individualverkehrs und ein Umstieg auf den ÖPNV gewollt sei. Elektroautos seien zwar emissionsarm, würden aber genauso Platz und Parkplätze benötigen wie andere Autos. Die Anzahl der Fahrzeuge in der Stadt würde daher zunehmen, es bestehe eine größere Gefahr für weitere Staus und es käme zu weiterem Parksuchverkehr.

Was als Tarifvorschlag vorliege, sei aber genau das, was im Rahmen der Debatte um den Luftreinhalteplan am 14.11.2018 im Rat beschlossen worden sei, so Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion. Als zusätzlichen Anreiz habe man die Parkdauer für Elektrofahrzeuge erhöht, was man zurücknehmen müsse, wenn der Anteil von Elektrofahrzeugen nennenswert sei. Jetzt hinzugehen und zu sagen, man sei gegen die Begünstigung von Elektrofahrzeugen, weil man wolle, dass die Menschen auf den ÖPNV umsteigen, verkenne vollkommen die Situation. Rd. 60/62 % der Pendler würden den PKW nutzen, auf den ÖPNV entfiele ein Anteil von 13/14 %. Auf den Hauptachsen gebe es keine Kapazität mehr, mit Elektro- oder Dieselbus zusätzliche Mengen an Pendlern in die Stadt zu bringen. Derzeit versuche man, die Mobilität in der Region anders zu organisieren mit dem Projekt Regiotram, die aber nur die Achse Richtung Würselen, Alsdorf und Baesweiler betreffe.

Der Oberbürgermeister erwähnt, dass man über zwei Stunden rede und Pendler, die nur anderthalb Stunden arbeiten würden, eher die Ausnahme seien.

Ratsfrau Breuer, CDU-Fraktion, hätte eine solche Diskussion nicht erwartet, da im Mobilitätsausschuss Einigkeit darüber geherrscht habe, die Elektromobilität nach vorne zu bringen.

Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass es wichtig sei, die Parkscheibe auszulegen. Zwei Stunden gelte dies. Der eigentlich entstehende Effekt sei eine Entlastung der Ladesäulen, denn zurzeit würden viele Elektroautofahrer sich einen Stellplatz an einer Ladesäule suchen, auch wenn sie nicht zwingend laden müssten. Wenn man wolle, dass die im Moment noch relativ geringe Anzahl von Ladesäulen möglichst für die frei blieben, die tatsächlich laden müssten, müsse man ein Ventil schaffen. Das sei der Kern der Regelung, die in der Praxis auch funktioniere.

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt bei vier Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung die geänderte Fassung des 6. Nachtrages zur Parkgebührenordnung.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt die geänderte Fassung des 6. Nachtrages zur Parkgebührenordnung.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Vorlage vom 17.04.2018 (B03/0109/WP17) hat der Rat der Stadt mit der 5. Änderung der Parkgebührenordnung eine Befreiung von Parkgbühren für Elektrofahrzeuge beschlossen. Diese soll für maximal 2 Stunden unter Verwendung einer Parkscheibe gelten. Diese Regelung gilt als Testphase,befristet bis zum 31.05.2020.

Mit der 6. Änderung der Parkgebührenordnung (B03/0126/WP17) wurde jedoch im § 2 Abs. 1 die grundsätzliche Höchstparkdauer in Tarifzone 1 mit 60 Minuten festgelegt und gilt demzufolge auch für Elektrofahrzeuge. Eine derartige Einschränkung war jedoch nicht beabsichtigt.

Die Bekanntmachung des 6. Nachtrages der Parkgebührenordnung erfolgte bisher nicht, da aufgrund der Gebührenanpassung eine Umstellung der Parkscheinautomaten erforderlich war und diese erst in Kürze abgeschlossen sein wird.

Aus diesem Grunde kann der 6. Nachtrag der Parkgebührenordnung zum jetzigen Zeitpunkt noch ergänzt werden.

Ziffer I. des 6. Nachtrages zur Parkgebührenordnung wird wie folgt ergänzt:

Ergänzung des § 2 Abs. 1:

Hinter „Die Höchstparkdauer in Tarifzone I beträgt 60 Minuten.“ wird folgender Satz eingefügt:

„Für Elektrofahrzeuge gilt abweichend hiervon eine Höchstparkdauer von 120 Minuten. § 1 Abs. 3 bleibt unberührt.“


Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2019-02-26 B 03_0136_WP17 Neufassung des 6. na sao

25.11.2024

452.8 KB

Metadaten

TOP
Ö 14
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 06.03.2019
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 10:11