19. März 2019 um 18:00, Gemeindezentrum Preuswald
TOP 4.2Öffentlich

Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h auf der Lütticher Straßehier: Antrag der Bürgerinitiative Preuswald vom 17.12.2018

FB 61/1156/WP17 · Kenntnisnahme

Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h auf der Lütticher Straßehier: Antrag der Bürgerinitiative Preuswald vom 17.12.2018

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Vorsitzende Dr.Lassay begrüßt zu diesem Antrag die Sprecher der antragstellenden Bürgerinitiative Preuswald sowie der Stadtteilkonferenz Preuswald und bittet Herrn Dr. S. für beide Institutionen den Antrag vorzustellen.

Herr Dr. S. erläutert den Antrag anhand einer Präsentration und geht insbesondere auf die gesamte Historie zu den Bemühungen der Initiativen ein, die Lütticher Straße durch eine Geschwindigkeitsreduzierung zu beruhigen. Die Präsentation wird mit der Niederschrift im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Auch stellt Herr Dr. S. die bisher erfolglosen Aktionen der Initiativen und die abschlägigen Stellungnahmen der Verwaltung dar. Erst mit diesem Antrag und der Beratungsvorlage für das Bürgerforum scheint erstmalig ein Teilerfolg erzielt zu werden. Er bedankt sich hierfür bei allen Unterstützenden, insbesondere bei der anwesenden Frau Bezirksbürgermeisterin Conradt für deren Einsatz.

Frau Bezirksbürgermeisterin Conradt äußert ihren Respekt für die Beharrlichkeit der Initiative und dankt auch Frau Ernst, Leiterin der Unteren Straßenverkehrsbehörde der Stadt Aachen, für die erfolgte Lösungsbereitschaft, zumindest einen Abschnitt als geschlossene Ortschaft auszuweisen und in diesem Bereich eine Reduzierung auf 50 km/h herbeizuführen.

Frau Ernst gibt als Vertreterin der zuständigen Unteren Straßenverkehrsbehörde im Rahmen einer kurzen Zusammenfassung eine erläuternde Einführung in die Inhalte der Verwaltungsvorlage. Sie betont ausdrücklich, dass die StVO in dieser Angelegenheit kein Ermessen zulässt. Auch erläutert sie die nachgereichte und bestätigende Stellungnahme des Landesbetriebes Straßen.NRW.

Herr Bausch kann die Euphorie hinsichtlich des Vorschlages der Verwaltung nicht nachvollziehen. Er betont, dass es in den letzten Jahren viele erfolglose Initiativen zu dieser Thematik gegeben hat, jedoch erst die Behandlung im Bürgerforum zu einem Fortschritt führt. Leider geht dieser nicht so weit, dass eine Regelung im Sinne des berechtigten Antrages erfolge, sondern lediglich eine Lösung gefunden wurde. Herrn Bausch erschließt sich im Übrigen die Vorlage nicht in Gänze und geht weiterhin auf die Gefahrenlagen im Bereich der Lütticher Straße, wie z.B. Grundschule, Kindergarten und Kletterwald sowie zukünftig auch Discounter ein, die eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h eher als bei anderen Abschnitten sehr begründbar machen. Außerdem verfüge die Lütticher Straße über die Besonderheit, dass etwas zurückliegende Häuser durch private Zuwegungen an die Straße angebunden sind, was die gleiche Situation der geschlossenen Bebauung, wie des nun vorgeschlagenen Abschnittes, darstellt. Seines Erachtens sind genügend Grundlagen vorhanden, eine weitergehende Regelung zu finden. Er bittet um Stellungnahme, warum der Abschnitt von weiteren ca. 150 m bis über den Kreuzungsbereich des Stadtteils Preuswald/Ecke Reimser Straße hinaus nicht vollständig als geschlossene Bebauung betrachtet wird.

Hierzu nimmt Frau Ernst direkt Stellung und erklärt, dass die zurückliegende Bebauung als eine Nebenanlage betrachtet wird und nicht einer geschlossenen Bebauung zugeordnet werden kann.

Herr Adenauer dankt Herrn Dr. S. für seinen Vortrag und schließt sich den Ausführungen des Herrn Bausch an. Er betont den ausdrücklichen politischen Willen, eine einheitliche Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h über den gesamten unteren Abschnitt der Lütticher Straße ab dem Unteren Backertsweg einzuführen.

Herr Neumann merkt an, dass man anhand dieses Sachverhaltes die Notwendigkeit einer zeitgemäßen Anpassung der StVO erkennen kann.

Herr Schober nimmt für den ADFC ebenfalls Stellung zum Sachverhalt und kritisiert insbesondere die ständigen Wechsel der Geschwindigkeitsbeschränkungen 50 und 70 km/h im unteren Abschnitt der B 264. Er schlägt vor, den Abschnitt zwischen Lütticher Straße 509 und 578 einheitlich mit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h auszuweisen. Darüber hinaus vertritt er die Auffassung, dass die Gehwegbreiten im gemeinsamen Nutzungsbereich für Radfahrer und Passanten nicht der rechtlichen Mindestnorm entsprechen.

Herr Lindemann schlägt vor, auf Höhe des zukünftigen Ortseingangsschildes die Fahrbahn mit einer großen Geschwindigkeitsbeschränkung (50 km/h) zu markieren. Herr Adenauer bittet hierzu die mobile Mess-Signalanlage dort aufzustellen.

Eine Anwohnerin bezeichnet den stetigen Geschwindigkeitswechsel von 50 und 70 km/h als absurd und betont, dass man ein Fahrverhalten hieran nur schwer anpassen kann.

Herr Bausch bittet nochmals darum, den Abschnitt Lütticher Straße 509 bis über den Kreuzungsbereich Preuswald/Ecke Reimser Straße hinaus als geschlossene Ortschaft auszuweisen.

Frau Vorsitzende Dr. Lassay bezweifelt, dass Beteiligte Bemühungen verfolgen würden, eine solche Regelung rückgängig machen zu lassen.

Aufgrund der umfassenden und eindeutigen Diskussion im Gremium schlägt Frau Vorsitzende Dr. Lassay vor, dass der Vorschlag der Verwaltung lediglich als Mindestlösung zur Kenntnis genommen wird und um die Vorschläge der Herren Bausch und Adenauer zu erweitern ist.

Frau Vorsitzende Dr. Lassay lässt sodann über einen entsprechend formulierten Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschluss:

Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, dass eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h auf der Lütticher Straße im Abschnitt Bildchen-Preuswald wegen fehlender Rechtsgrundlage nicht zulässig ist. Die Bebauung im Abschnitt zwischen Lütticher Straße 509 und Lütticher Straße 529 wird jedoch direkt von der Lütticher Straße erschlossen, so dass hier eine geschlossene Ortschaft im Sinne des Gesetzes vorliegt. Die Verwaltung ist bereit, diese mittels Ortstafeln entsprechend auszuweisen, wodurch auf einer Länge von max. 300 m de facto auch eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erreicht wird.

Des Weiteren empfiehlt das Bürgerforum dem Mobilitätsausschuss zu beschließen, den Abschnitt zwischen Lütticher Straße 509 bis über den Kreuzungsbereich Preuswald/Ecke Reimser Straße hinaus als geschlossene Ortschaft auszuweisen.

Weiterhin wird dem Mobilitätsausschuss die Prüfung empfohlen, den gesamten Abschnitt zwischen Lütticher Straße 509 bis zur belgischen Staatsgrenze als geschlossene Ortschaft, bzw. mit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 k/mh auszuweisen.

Beschluss

Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, dass eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h auf der Lütticher Straße im Abschnitt Bildchen-Preuswald wegen fehlender Rechtsgrundlage nicht zulässig ist. Die Bebauung im Abschnitt zwischen Lütticher Straße 509 und Lütticher Straße 529 wird jedoch direkt von der Lütticher Straße erschlossen, so dass hier eine geschlossene Ortschaft im Sinne des Gesetzes vorliegt. Die Verwaltung ist bereit, diese mittels Ortstafeln entsprechend auszuweisen, wodurch auf einer Länge von max. 300 m de facto auch eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erreicht wird. Des Weiteren empfiehlt das Bürgerforum dem Mobilitätsausschuss zu beschließen, den Abschnitt zwischen Lütticher Straße 509 bis über den Kreuzungsbereich Preuswald/Ecke Reimser Straße hinaus als geschlossene Ortschaft auszuweisen. Weiterhin wird dem Mobilitätsausschuss die Prüfung empfohlen, den gesamten Abschnitt zwischen Lütticher Straße 509 bis zur belgischen Staatsgrenze als geschlossene Ortschaft, bzw. mit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h auszuweisen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis, dass eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h auf der Lütticher Straße im Abschnitt Bildchen-Preuswald wegen fehlender Rechtsgrundlage nicht zulässig ist. Die Bebauung im Abschnitt zwischen Lütticher Straße 509 und Lütticher Straße 529 wird jedoch direkt von der Lütticher Straße erschlossen, so dass hier eine geschlossene Ortschaft im Sinne des Gesetzes vorliegt. Die Verwaltung ist bereit, diese mittels Ortstafeln entsprechend auszuweisen, wodurch auf einer Länge von max. 300 m de facto auch eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erreicht wird.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Die Lütticher Straße wird als Bundesstraße B 264 in dem Bereich zwischen Ortsausgang Aachen und der Grenze Bildchen heute straßenrechtlich als sogenannte „freie Strecke“ mit der Hauptfunktion einer weiträumigen Verkehrsverbindung betrieben. Sie dient als Verbindungsfunktion zwischen dem benachbarten Belgien und der Innenstadt und nimmt täglich ca. 11.000 Fahrzeuge in beide Fahrtrichtungen auf. Sie ist in ihrem heutigen Ausbau nach dem Stand der Technik und unter Berücksichtigung bestehender gesetzlicher Regelungen sicher und leistungsfähig. Sie liegt in der freien Strecke in der Straßenbaulast des Landesbetriebes Straßenbau NRW.

Grundsätzlich gilt außerorts eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Auf der Lütticher Straße wurde wie an anderen klassifizierten Straßen auch wegen der dortigen Einmündungen die zulässige Höchstgeschwindigkeit bereits auf 70 km/h reduziert. Eine weitere Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist entsprechend der Regelungen in der Straßenverkehrsordnung nur bei Vorliegen einer geschwindigkeitsbedingten Gefahrenlage möglich. Das wiederum bedeutet, dass sich Unfälle trotz Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit ereignet haben müssen.

Haben sich hingegen Unfälle aufgrund von überhöhter Geschwindigkeit ereignet, müssen Maßnahmen ergriffen werden, die die Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit bewirken.

Anders verhält sich die Rechtslage in einer Baustellensituation. Hier kann die Straßenverkehrsbehörde die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu sicheren Baustellenabwicklung reduzieren. Da zwischenzeitlich die Leitungsarbeiten der Regionetz und die Aushubarbeiten für den Discounter begonnen haben, wurde mit Verkehrsanordnung vom 19.09.2018 die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf einer Länge von 150 m vor und hinter der Einmündung „Unterer Backertsweg“ auf 50 km/h reduziert.

Ein einfaches Versetzen der bereits bestehenden Ortstafeln „Stadt Aachen“ bis hinter die Siedlung Preuswald ist nicht zulässig. Ortstafeln stehen ohne Rücksicht auf Gemeindegrenzen und Straßenbaulast am Beginn der geschlossenen Bebauung auf einer der beiden Straßenseiten. Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke direkt von der in Rede stehenden Straße erschlossen werden. Daher stehen die Ortstafeln „Stadt Aachen“ und „Stadt Aachen Ende“ auch in Fahrtrichtung stadtauswärts am Beginn des Waldstückes. Dahinter liegend beginnt in Fahrtrichtung stadtauswärts die zuvor beschriebene „freie Strecke“.

Die Verwaltung hat entsprechend dem Beschluss des Mobilitätsauschusses die beteiligten Behörden (Polizei und Landesbetrieb Straßenbau NRW) zu einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h angehört.

In einer ersten Stellungnahme vom 03.03.2017 teilte die Polizei mit, dass sich in der Zeit von 2014 bis 2016 lediglich zwei Unfälle ereignet haben, die nicht geschwindigkeitsbedingt waren.

In einer weiteren Stellungnahme vom 27.06.2018 hat die Polizei mitgeteilt, dass sich in den letzten 3 Jahren im Bereich Unterer Backertsweg insgesamt lediglich 3 Unfälle ereignet haben, die allerdings auch nicht geschwindigkeitsbedingt waren.

Insofern liegt zum einen keine Unfallhäufungsstelle im Sinne des Erlasses zu den Aufgaben der Unfallkommission vor, zum anderen ist die Unfalllage insgesamt als unauffällig zu bezeichnen. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von derzeit 70 km/h auf 50 km/h ist wegen fehlender Rechtsgrundlage nicht zulässig.

Im Rahmen eines Langzeitgeschwindigkeitsprofils hat die Verwaltung zwischenzeitlich die Fahrgeschwindigkeiten in diesem Bereich in der Zeit vom 18.09.2018 bis 25.09.2018 verifiziert. Das Messgerät wurde im Bereich Hausnummer 509 installiert – die Messung ist mit folgendem Ergebnis geendet:

In dem gesamten Zeitraum wurden insgesamt 74.704 Fahrzeuge in beide Fahrtrichtungen registriert.

Dies entspricht einer Tagesbelastung von 10.504 Fahrzeugen. Die sogenannte V 85 betrug 72 km/h. Dies bedeutet, dass 85 % aller Verkehrsteilnehmer mit einer Geschwindigkeit von bis zu 72 km/h unterwegs waren. Dabei wurden eine Höchstgeschwindigkeit stadtauswärts von 140 km/h um 18.33 Uhr und eine Höchstgeschwindigkeit stadteinwärts von 123 km/h um 23.53 Uhr festgestellt.

Die Überschreitung bei 80 km/h lag bei durchschnittlich 3,6 %. Im Vergleich zu anderen Messergebissen ist das Ergebnis absolut in Ordnung, so dass sich hieraus grundsätzlich keine Handlungsnotwendigkeit ergibt.

In ihrer Stellungnahme vom 03.03.2017 hat die Polizei weiter mitgeteilt, dass alleine die durch den Discounter zu erwartenden Abbiege- bzw. Einbiegeverkehre aus Sicht der Polizei keinesfalls für die gesamte Strecke von ca. 720 m zwischen den Hausnummern 509 (Einmündung Unterer Backertsweg) und 552 (Ende der Siedlung Preuswald auf der rechten Seite in Fahrrichtung stadtauswärts) eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h begründen.

Darüber hinaus bewertet die Polizei die vorhandene Querungshilfe als sicher und ausreichend. Die Einschätzung wird dadurch bestätigt, dass sich in dem Bereich keine Unfälle ereignet haben. Für den Schulweg ist die Lichtzeichenanlage in Höhe der Reimser Straße empfohlen und sinnvoll.

Die Polizei kann sich allerdings in der Stellungnahme vom 03.03.2017 eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h im Bereich der Bebauung zwischen den Hausnummern 509 und 529 mittels Ausweisung als geschlossene Ortschaft mit den entsprechenden Ortstafeln vorstellen. Aus polizeilicher Sicht ist in diesem Bereich der Charakter einer geschlossenen Ortschaft wegen der in Fahrtrichtung Belgien auf der linken Seite liegenden Bebauung gegeben. Die dortigen Häuser werden direkt von der in Rede stehenden Lütticher Straße erschlossen. Eine weiterreichende Ausweisung der geschlossenen Ortschaft in Fahrtrichtung Belgien ist nicht möglich, weil die dortige Bebauung nicht direkt von der Lütticher Straße sondern von einer Nebenfahrbahn erschlossen ist.

Durch die Ortstafeln ergibt sich dann de facto auf einer Strecke von insgesamt max. 300 m die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Zu diesem Vorschlag hat die Straßenverkehrsbehörde den Landesbetrieb Straßenbau NRW angehört. In seiner Stellungnahme vom 24.05.2017 hat dieser mitgeteilt, dass weder eine Festlegung als Ortsdurchfahrt noch eine straßenverkehrsrechtliche geschlossene Ortschaft gewünscht ist. Er hat sich grundsätzlich für die Beibehaltung der vorhandenen Geschwindigkeitsregelung von 70 km/h ausgesprochen. Die weitere Verkehrsentwicklung nach Eröffnung des Discounters soll abgewartet werden.

In einer der Verwaltung bekannten Stellungnahme vom 05.12.2017 hat der Landesbetrieb diese Auffassung gegenüber der Bürgerinitiative Preuswald erneut bestätigt und darauf hingewiesen, dass nach Eröffnung des Discounters und einer Evaluation der Verkehrsentwicklung ggf. auch die Nachrüstung einer Signalanlage in Betracht gezogen werden kann.

Die Verwaltung schließt sich grundsätzlich der rechtlichen Bewertung der Polizei zur geschlossenen Ortschaft zwischen den Hausnummern 509 und 529 an. Bisher bestanden jedoch Bedenken, ob die Ortstafeln auf der kurzen Distanz von max. 300 m für alle Verkehrsteilnehmer begreifbar sind und deren Bedeutung von allen umgesetzt wird.

Die derzeitige baustellenbedingte Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h auf einer Länge von max. 150 m vor und hinter der Einmündung „Unterer Backertsweg“ wird akzeptiert. Zumindest liegen der Verwaltung keine anderen Erkenntnisse vor. Diese Erfahrung veranlasst die Verwaltung nunmehr dazu, die geschlossene Ortschaft zwischen den Hausnummern 509 und 529 mittels Ortstafeln auszuweisen. Verbunden hiermit ist selbstverständlich die Hoffnung, dass die Verkehrsteilnehmer die Bedeutung der Ortstafeln (50 km/h) erkennen und umsetzen. Hierzu hat die Verwaltung erneut den Landesbetrieb Straßenbau NRW am 31.01.2019 angehört. Eine Stellungnahme ist bis heute allerdings nicht eingegangen. Da die Verwaltung keine Anhaltspunkte dafür hat, dass sich die bisherige Einschätzung des Landesbetriebes grundlegend geändert hat, wird die Verwaltung unabhängig davon als anordnungsberechtigte Behörde die Ortstafeln gegenüber dem Landesbetrieb anordnen. Eine Änderung in der Straßenbaulast tritt durch diese Maßnahme nicht ein.

Fazit:

Aufgrund fehlender Rechtsgrundlage ist eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h nicht zulässig. Da die Bebauung im Abschnitt zwischen den Hausnummern 509 und 529 direkt von der Lütticher Straße erschlossen ist, liegt hier eine geschlossene Ortschaft vor, die im Sinne der Straßenverkehrsordnung mittels Ortstafeln entsprechend ausgewiesen werden kann. Auf einer Länge von max. 300 m gilt somit de facto eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Aufgrund der Erfahrungen mit der derzeitigen baustellenbedingten Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h vor und hinter der Einmündung „Unterer Backertsweg“ und deren offensichtlichen Akzeptanz durch die Verkehrsteilnehmer, ist die Verwaltung bereit, die vorgenannten Ortstafeln anzuordnen und hierdurch eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zu erreichen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

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Ertrag

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Sachaufwand

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Abschreibungen

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

Einstimmig 5 Mitteilungen Frau Vorsitzende Dr. Lassay bittet um entsprechende Ergänzung der Tagesordnung und Herrn Geber um Mitteilungen der Verwaltung. - Errichtung eines Jugendunterstandes in der Barbarastraße Die in der Sitzung des Bürgerforums am 27.11.2018 behandelte Anregung nimmt in der Ausführung Gestalt an. Hinsichtlich der erforderlichen Nutzungsvereinbarung für das städtische Grundstück steht nun der Vertragspartner „Verein zur Förderung der Kinder und Jugendlichen im Stadtteil Aachen-Rothe Erde e.V.“ zur Verfügung. Dieser wird auch die Finanzierung und den Bau organisieren. - Campus Festival – Kimiko 2019, 15./16. 06.2019 Seitens der Organisation des Festivals der RWTH Aachen, liegt eine Anfrage an das Bürgerforum vor, sich durch eine Aktion und auch Podiumsdiskussion mit dem Oberbürgermeister an dem Festival zu beteiligen. Gerne werden Vorschläge hierzu aus dem Gremium angenommen. - Sitzung des Bürgerforums am 14.05.2019 Die nächste Sitzung findet am 14.05.2019 im Stadtbezirk Brand statt und behandelt ausschließlich Brander Themen. Zurzeit liegen zwei Anträge aus der Bander Bevölkerung und ein TOP der Verwaltung vor. Frau Vorsitzende Dr. Lassay schließt die Sitzung um 19.30 Uhr.

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2019-02-25 FB 61_1156_WP17 Reduzierung der zulae SAO.pdf

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Ö 4.2
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bürgerforums
Gremium
Bürgerforum
Datum
Di., 19.03.2019
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Status
öffentlich
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 10:16

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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