Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Aachen*2030- Aufstellungs- und Offenlagebeschluss- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB- Umweltbericht
FB 61/1125/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Zur Vorbereitung der politischen Beratungen standen den Mitgliedern der Bezirksvertretung die umfangreichen Unterlagen über den Flächennutzungsplan (FNP) sowie weiterführende Hilfestellungen und Erläuterungen online im Vorfeld der Beratung zur Verfügung.
Frau Rohde und Frau Fischer stellen einführend den FNP anhand einer Präsentation vor, erläutern die bisherige und künftige Verfahrensweise, die grundlegenden Inhalte und deren Bausteine und den zeitlichen Ablauf der Planung.
Herr von Thenen verdeutlicht, dass er über die einzelnen bezirklichen Prüfflächen nacheinander beraten und abstimmen lassen wird.
Frau Kranefeld erläutert die inhaltlichen und wichtigsten Punkte des FNP, wie Bevölkerungs-, Haushalts-, Wirtschaftsentwicklung und den damit verbundenen künftigen Wohn- und Gewerbeflächenbedarf bis zum Jahre 2035. Es werden anschließend die 16 bezirklichen Prüfflächen einzeln vorgestellt und beraten.
Zu Fläche KW-GE-04 - Nerscheider Weg Variante 3
Frau Kranefeld erläutert, dass der alte FNP noch eine sehr große gewerbliche Baufläche darstellt. Zum Vorentwurf ist diese Fläche bereits reduziert worden. Die Bezirksvertretung hatte damals noch keine alternative Baufläche beschlossen, sondern sich dem Vorschlag der Verwaltung angeschlossen. Die erneute Prüfung sieht eine Reduzierung der Fläche wegen des benachbarten Feuchtbiotops vor. Die verkleinerte Fläche ist dennoch nach der Wertstufe C als kritisch zu betrachten, denn erheblich sind Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und Oberflächenwasser. Aus städtebaulicher Sicht wird die Fläche dennoch als geeignet eingestuft, weil sie erschlossen ist und sich an ein bestehendes Gebäude anschließt.
Die CDU-BF begrüßt den Vorschlag der Verwaltung und wird diesem zustimmen.
Auf Nachfrage der SPD-BF antwortet Frau Hoffmann, dass es immer wieder aus Sicht des Umweltschutzes kritische Flächen geben wird auf die man trotzdem nicht verzichten kann. Hier wurde allerdings bereits eine deutliche Flächenreduzierung zur derzeitigen Festsetzung vorgenommen. Anderseits weiß die Verwaltung von den Erweiterungsabsichten, vor denen die Verwaltung sich nicht immer verschließen kann. Sollten dort künftig bauliche Maßnahmen geplant sein, muss mit entsprechenden Auflagen gearbeitet werden.
Abschließend schließen sich die SPD-BF und Frau Opitz dem Vorschlag der Verwaltung an.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig, diese Fläche als gewerbliche Baufläche im FNP auszuweisen.
Zu Fläche KW-GR-04 - Inde Hahn
Frau Kranefeld erläutert den Wunsch des Sportvereins dort ein größeres Parkplatzangebot anzubieten. Die Fläche wird als Grünfläche dargestellt. Im Vorentwurf gab es diese Anregung noch nicht, sie ist als Eingabe im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung herangetragen worden. Die Fläche wurde als Grünfläche mit der Wertstufe G geprüft, weil hier der kritische Punkt des Landschaftsaspektes als erheblich eingestuft wurde, was immer einen Eingriff darstellt. Die Fläche soll aber nicht für eine Sporthalle, sondern als Parkfläche genutzt werden, obwohl die verkehrliche Anbindung durch den Ort Hahn schwierig ist. Deswegen ist die städtebauliche Eignung nur als bedingt geeignet bewertet.
Die SPD-BF begrüßt diese Planung sehr, denn die derzeitigen Verkehrsverhältnisse in Hahn sind katastrophal. Für die Sportler und Gäste des Vereins wäre dies eine gute Entwicklung, weil man dadurch eine ganze Menge an Problemen entflechten kann. Sie stimmt dem Vorschlag daher zu.
Auf Nachfrage der Grüne-BF antwortet Frau Kranefeld, dass eine Sportplatznutzung dieser Fläche theoretisch möglich wäre. Ein derartiges Vorhaben und die ggf. damit verbundene Errichtung einer Flutlichtanlage wäre inhaltlich in einem Bebauungsplanverfahren zu prüfen.
Auch die CDU-BF begrüßt die vorgestellte Planung, damit die Verkehrsproblematik dort für Sportler und Besucher entzerrt werden kann.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig, diese Fläche als Grünfläche, Sportplatz im FNP auszuweisen.
Zu Fläche KW-WO-01 - Frankensteg
Frau Krankefeld erläutert, dass diese Fläche bereits im bestehenden FNP als Wohnbaufläche ausgewiesen ist; sie wurde in der neuen Planung lediglich etwas zurückgenommen. Die Bezirksvertretung hat damals keine alternative Darstellung beschlossen. Erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt sind nicht vorhanden. Für die Verkehrsanbindung ist die Fläche nur bedingt geeignet.
Die CDU-BF lehnt diesen Vorschlag aus verkehrlichen Gründen ab, da der Frankensteg eine sehr enge Straße ist und sie es nicht als sinnvoll ansieht dort weitere Wohnbebauung vorzusehen. Dies unabhängig von den Sichtbezügen, die in der Denkmalbereichssatzung vorgestellt worden sind.
Die SPD-BF stimmt der vorgestellten Planung zu, weil sie keine substantiellen Veränderungen gegenüber dem einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung aus dem Jahre 2014 sieht. Da sich nach ihrer Auffassung daran nichts geändert hat setzt sie sich weiterhin für eine Wohnbebauung dort ein, zumal das Gebiet nicht sehr groß ist und sich die Verkehrsbelastung in Grenzen hält.
Auf Nachfrage der Grüne-BF nach einer alternativen Zuwegung in dieses Wohngebiet, antwortet Frau Kranefeld, dass eine derartige Prüfung auf der Ebene des FNP nicht stattfindet. Eine Alternativanbindung wäre dann im Bebauungsplanverfahren zu prüfen.
Beschlüsse:
Die Bezirksvertretung lehnt mehrheitlich bei vier Ja-Stimmen die Darstellung der Fläche im FNP als Wohnbaufläche ab.
Die Bezirksvertretung stimmt mit sechs Ja-Stimmen dem Vorschlag, die Fläche im FNP als Grünfläche auszuweisen, zu.
Frau Rohde schlägt hinsichtlich der verschiedenen Kategorien im FNP vor, die Fläche als landwirtschaftliche Fläche auszuweisen, wenn keine Wohnbaufläche gewünscht wird.
Die CDU-BF schließt sich den Ausführungen der Verwaltung an; daraufhin ergeht ein erneuter
Beschluss:
Die Bezirksvertretung stimmt mit sechs Ja-Stimmen dem erneuten Vorschlag zu, die Fläche im FNP als landwirtschaftliche Fläche auszuweisen.
Zu Fläche KW-WO-02 - Dorffer Straße
Frau Kranefeld informiert, dass sich diese Fläche im Bereich des Friedhofes befindet und auch die nicht mehr benötigte Erweiterungsfläche des Friedhofes aufnimmt. Die Bezirksvertretung hat sich damals für eine landwirtschaftlich genutzte Fläche ausgesprochen. Es handelt sich hierbei um eine unkritische Fläche nach Wertstufe H, also mit geringen ökologischen Auswirkungen. Kritisch wird die verkehrliche Anbindung hin Hinblick auf den Ort Kornelimünster gesehen.
Die CDU-BF lehnt diese Fläche als Wohnbaufläche aus verkehrlicher Sicht ab. In der Dorffer Straße ist eine Engstelle ohne Gehwege und daher für die Schüler absolut ungeeignet. Auch die Sichtachsen auf den Fronhof, die Kirche St. Stephanus und das Naturdenkmal Huldigungsthron sowie auf den Jüdischen Friedhof sollten durch eine Bebauung nicht verloren gehen.
Auch die SPD-BF lehnt diese Fläche als Wohnbaufläche ab.
Beschlüsse:
Die Bezirksvertretung lehnt bei zwei Stimmenthaltungen den Vorschlag mehrheitlich ab, die Fläche im FNP als Wohnbaufläche auszuweisen.
Die Bezirksvertretung stimmt einstimmig dem Vorschlag zu, die Fläche im FNP als Fläche für die Landwirtschaft auszuweisen.
Zu Fläche KW-WO-16 - Heidchen
Nach den Ausführungen von Frau Kranefeld handelt es sich hierbei um eine unkritische Fläche nach Wertstufe H, also mit geringen ökologischen Auswirkungen und daher als geeignet für eine Wohnbaufläche einzustufen.
Unter Hinweis, dass in Walheim fast kaum noch Wohnbauflächen vorhanden sind, begrüßt die CDU-BF diesen Vorschlag und es ergeht folgender
Beschluss:
Die Bezirksvertretung stimmt einstimmig dem Vorschlag zu, die Fläche im FNP als Wohnbaufläche auszuweisen.
Zu Fläche KW-WO-23 - Schmithofer Weg
Frau Kranefeld erörtert, dass es sich hierbei um eine aus ökologischer Sicht unkritische Fläche nach Wertstufe H handelt. Die bereits vorhandene Bebauung wurde dabei mit aufgegriffen.
Die CDU-BF begrüßt den Vorschlag, diese Fläche als Wohnbaufläche auszuweisen. Sie weist jedoch darauf hin, dass bei einer geplanten Bebauung die nordwestlich dahinter liegende landwirtschaftlich genutzte Fläche nicht mehr erreicht werden kann, weil die Zufahrten durch die Bebauung entfallen und sich am hinteren Abschluss eine Höckerlinie befindet. Sie schlägt daher vor, die gesamte Fläche gänzlich bis zur Höckerlinie als Wohnbaufläche vorzusehen.
Die SPD-BF begrüßt den Vorschlag, die Lücke in der Bebauung zu schließen und auch die weitere Wohnbebauung in Sinne des Vorschlages der CDU-BF.
Frau Rohde wünscht eine genaue Abgrenzung der Fläche, weil der Verwaltung noch nicht deutlich ist, welche Fläche exakt gemeint ist. Diese Angaben werden für die weitere Bearbeitung benötigt.
Herr von Thenen lässt zunächst über den Vorschlag der Verwaltung abstimmen, daher ergeht folgender
Beschluss:
Die Bezirksvertretung stimmt einstimmig dem Vorschlag zu, entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung die Fläche im FNP als Wohnbaufläche auszuweisen.
Bezüglich der von der CDU-BF vorgeschlagenen Erweiterung der Wohnbaufläche in nordwestlicher Richtung und im hintere Bereich bis hin zur Höckerlinie wird die Begrenzung in gemeinsamer Absprache zwischen der CDU-BF, Herrn von Thenen und den Vertreterinnen der Fachverwaltung (namentlich als Schmithofer Weg I bezeichnet) festgelegt. Es ergeht daraufhin folgender
Beschluss:
Die Bezirksvertretung stimmt einstimmig dem Vorschlag der CDU-BF zu, die nordwestlich hinter der bereits von der Verwaltung vorgeschlagenen Wohnbaufläche und bis zur Höckerlinie gelegene Fläche (Schmithofer Weg I) im FNP als weitere Fläche für die Wohnbebauung auszuweisen.
Zu Fläche KW-WO-24 - Lichtenbusch Innenbereich Variante 2
Frau Kranefeld erläutert, dass die bisherige Fläche mit dem innenliegenden Grünstreifen nun als durchgehende Wohnbaufläche neu geplant wurde. Die Fläche ist geeignet; erhebliche Auswirkungen sind nicht zu erwarten.
Nachdem die CDU-BF den Vorschlag begrüßt, ergeht folgender
Beschluss:
Die Bezirksvertretung stimmt einstimmig dem Vorschlag zu, die Fläche im FNP als Wohnbaufläche auszuweisen.
Zu Fläche KW-WO-25 - Abtei
Frau Kranefeld erläutert, dass diese Fläche mit der Wertstufe C nicht unkritisch ist, da erhebliche Auswirkungen auf das Landschaftsbild, Pflanzen, Tiere und Kulturgut zu erwarten sind. Die Nähe zu dem großen Baukörper der Abtei muss in einem künftigen Bebauungsplanverfahren berücksichtigt werden.
Die CDU-BF begrüßt den Vorschlag und sieht die verkehrliche Anbindung als optimal an. In Verbindung mit dieser Fläche würde sie auch vorschlagen, die Alternativfläche KW-WO 26 aufzunehmen. In diesem Zusammenhang schlägt sie weiter vor, die Fläche des ehem. Sportplatzes, die zwischen den flächen KW-WO-25 und KW-WO-26 liegt, ebenfalls aufzunehmen.
Die Grüne-BF möchte die Fläche lieber verkleinert auf den rechten Raum sehen, um dort die vorhandene Bebauung zu schließen und die verbliebene Fläche als Grünfläche geschützt wird.
Frau Kranefeld weist darauf hin, dass die dargestellte Flächen Bruttobauflächen sind. In einem späteren Bebauungsplan können sehr genau Grünstreifen und Abschirmungen zur Landschaft festgesetzt werden.
Für die SPD-BF macht es Sinn, die gesamte Fläche als Wohnbaufläche vorzusehen. Es liegt dann in der Hand der politischen Gremien im Rahmen eines Bebauungsplanes die entsprechenden Festsetzungen zu treffen. Sie wird daher dem Verwaltungsvorschlag zustimmen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung stimmt einstimmig dem Vorschlag zu, die Fläche im FNP als Wohnbaufläche auszuweisen.
Zu Fläche KW-WO-27 - Oberforstbach Kirche Variante 2
Frau Kranefeld erläutert, dass die Fläche gut geeignet ist, da keine größeren ökologischen Auswirkungen zu befürchten sind.
Nachdem Sprecher aller in der Bezirksvertretung vertretenen Parteien den Vorschlag der Verwaltung begrüßen, ergeht folgender
Beschluss:
Die Bezirksvertretung stimmt einstimmig dem Vorschlag zu, die Fläche im FNP als Wohnbaufläche auszuweisen.
Zu Fläche KW-WO-28 - Schleckheim Kroitzheide Variante 2
Frau Kranefeld erläutert kurz die alternative verkleinerte Darstellung. Es ist mit Auswirkungen auf Boden, Pflanzen und Tiere zu rechnen. Dennoch kann die Fläche als geeignet angesehen werden.
Die SPD-BF stimmt dem Verwaltungsvorschlag zu, da sich die negativen Auswirkungen in Grenzen halten.
Nachdem auch die CDU-BF dem zustimmt, ergeht folgender
Beschluss:
Die Bezirksvertretung stimmt einstimmig dem Vorschlag zu, die Fläche im FNP als Wohnbaufläche auszuweisen.
Zu Fläche KW-WO-29 - Schmithofer Straße Variante 2
Frau Kranefeld informiert, dass ursprünglich eine größere Fläche geprüft worden ist, aber aufgrund der benachbarten Wasserschutzzone jetzt auf die kleinere Fläche begrenzt worden ist.
Die CDU-BF begrüßt den Verwaltungsvorschlag und nach kurzen Verständnisfragen von SPD- und Grüne-BF ergeht folgender
Beschluss:
Die Bezirksvertretung stimmt einstimmig dem Vorschlag zu, die Fläche im FNP als Wohnbaufläche auszuweisen.
Zu Fläche KW-WO-30 - Kornelimünster Süd Variante 2
Frau Kranefeld informiert, dass die Fläche bereits im alten FNP als Wohnbaufläche dargestellt ist. Alternativ wurde die Fläche auch auf Grünfläche, so wie sie sich derzeit darstellt, geprüft und dass die Auswirkungen auf die Tierwelt hinsichtlich des Artenschutzes erheblich sind. In der Gesamtabwägung wurde jedoch unter Beteiligung des Fachbereiches Umwelt festgestellt, dass sie als Wohnbaufläche vertretbar ist, wenn andere Bereiche geschont werden.
Die SPD-BF stimmt dem Verwaltungsvorschlag zu. Sie zeigt sich gespannt auf die künftigen Klagen über die vom Sportplatz ausgehenden Lärmimmissionen, wenn dort eine Wohnbebauung errichtet ist.
Die Grüne-BF lehnt diese Flächennutzung ab. Die Bezirksvertretung hat sich schwerpunktmäßig für die Verdichtung der Wohnbebauung in Kornelimünster/West entschieden, deshalb sollte die in Rede stehende Fläche so beibehalten werden.
Die CDU-BF stimmt der Fläche allerdings mit einem Änderungswunsch hinsichtlich des benachbarten Sportplatzes zu. Die Prüffläche KW-GR-01 auf der anderen Seite der Straße Romerich bis zur Nütheimer Straße würden sie als Fläche für einen weiteren Sportplatz vorsehen. Der bestehende Sportplatz ist bereits jetzt überbenutzt. Wenn Kornelimünster-West II fertiggestellt ist und perspektivisch Kornelimünster-Süd dazukommt, dann wird ein weiterer Sportplatz benötigt. Daher muss man die Fläche KW-WO-30 in verkleinerter Form ab dem Wendehammer und in Verbindung mit der Fläche KW-GR-01 sehen. Die angedachte südöstlich gelegene Wohnbaufläche vom Wendehammer bis zur Straße St. Gangolfsberg sollte daher entfallen.
Es ergeht daraufhin folgender
Beschluss:
Die Bezirksvertretung stimmt bei zwei Gegenstimmen mehrheitlich dem Vorschlag zu, die Fläche im FNP als Wohnbaufläche in eingeschränkter bzw. begrenzter Form entsprechend der vorstehenden Beratung auszuweisen.
Zu Fläche KW-WO-31 - Gangolfsberg Variante 2
Frau Kranefeld informiert, dass die Fläche aus Sicht des Artenschutzes kritisch zu bewerten ist, aber es gibt keine weiteren erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt. Hier sieht die Verwaltung die Möglichkeit einen Ortsrand zu gestalten.
Nachdem einige Fragen der SPD-BF hinsichtlich des Landschaftsschutzes von Frau Hoffmann und Frau Kranefeld beantwortet werden und die CDU-BF der Fläche in der vorgestellten Form zustimmt, ergeht folgender
Beschluss:
Die Bezirksvertretung stimmt einstimmig dem Vorschlag zu, die Fläche im FNP als Wohnbaufläche auszuweisen.
Zu Fläche KW-WO-32 - Königsmühlenweg Variante 2
Frau Kranefeld verdeutlicht, dass es sich hier um eine unproblematische und kleine Fläche handelt.
Nachdem die CDU-BF dieser weiteren Lückenschließung in Walheim zustimmt, ergeht folgender
Beschluss:
Die Bezirksvertretung stimmt einstimmig dem Vorschlag zu, die Fläche im FNP als Wohnbaufläche auszuweisen.
Zu Fläche KW-WO-33 - Hahner Straße Vatiante 2
Frau Kranefeld informiert über die Reduzierung der Fläche und die Einstufung in die Wertstufe H mit geringen unerheblichen Auswirkungen auf die Umwelt.
Nachdem die CDU-BF dem Verwaltungsvorschlag zustimmt, ergeht folgender
Beschluss:
Die Bezirksvertretung stimmt einstimmig dem Vorschlag zu, die Fläche im FNP als Wohnbaufläche auszuweisen.
Zu Fläche KW-WO-34 - Auf dem Büschling
Frau Kranefeld erläutert, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Vorschlag gemacht wurde dort eine zweite Reihe Wohnbebauung zu ermöglichen. Bei der Prüfung wurden erhebliche Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Landschaft und Oberflächenwasser festgestellt. Die Verwaltung ist aber insgesamt der Auffassung, dass dies vertretbar ist und die Fläche geeignet ist.
Die Grüne-BF lehnt den Verwaltungsvorschlag aus Gründen des Natur- und Umweltschutz ab, weil es sich um ein schützenswertes Gebiet handelt. Außerdem ist die verkehrliche Anbindung schlecht.
Nachdem die CDU- und die SPD-BF sich für den Verwaltungsvorschlag aussprechen, ergeht folgender
Die Bezirksvertretung stimmt bei zwei Gegenstimmen mehrheitlich dem Vorschlag zu, die Fläche im FNP als Wohnbaufläche auszuweisen.
Zu Fläche KW-GR-01 - Nütheimer Straße Süd
Herr von Thenen erläutert den Vorschlag der CDU-BF an der dortigen Stelle zu prüfen, eine Grünfläche als Sportplatz vorzusehen. Im Bereich der Alternativfläche war die Sporthalle abgelehnt worden.
Für die SPD-BF macht es Sinn diese Fläche für einen Sportplatz vorzusehen, weil die Bevölkerung in Kornelimünster in den nächsten Jahren anwachsen wird und der Bedarf dann vorhanden sein wird. Sie wird daher diesem Vorschlag zustimmen.
Die CDU-BF schließt sich diesen Ausführungen an, weil perspektivisch gesehen der vorhandene Sportplatz nicht ausreichen wird. Die derzeit angespannte Situation könnte dann entzerrt werden.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung stimmt einstimmig dem Vorschlag der CDU-BF zu, die Fläche KW-GR-01 Nütheimer Straße Süd im FNP als Grünfläche, Sportplatz, darzustellen.
Zu Fläche Oberforstbacher Straße Ecke Wildenhofweg
Herr von Thenen stellt den Vorschlag der CDU-BF, die Fläche des aufgegebenen, ehemaligen Sportplatzes als Wohnbaufläche auszuweisen, vor.
Die CDU-BF erläutert, dass diese aufgegebene Sportplatzfläche in Verbindung mit den Flächen KW-WO-25 und KW-WO-26 als Arrondierung gesehen werden sollte, um perspektivisch noch weitere Entwicklungsmöglichkeiten in Kornelimünster zu haben.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung stimmt bei zwei Gegenstimmen und zwei Stimmenthaltungen mehrheitlich dem Vorschlag der CDU-BF zu, die Fläche des ehemaligen und aufgegebenen Sportplatzes an der Oberforstbacher Straße Ecke Wildenhofweg als Wohnbaufläche im FNP auszuweisen.
Zu Fläche KW-WO-26 - Kornelimünster Nord
Nachdem Herr von Thenen diese Alternativfläche vorstellt, ergeht folgender
Beschluss:
Die Bezirksvertretung stimmt bei zwei Gegenstimmen mehrheitlich dem Vorschlag der CDU-BF zu, die Fläche als Wohnbaufläche im FNP auszuweisen.
Zu Fläche Schmithofer Weg I (gelegen nordwestlich hinter der Fläche KW-WO-23)
Herr von Thenen weist an dieser Stelle auf die zuvor beratene Fläche hin, die als Schmithofer Weg I benannt wurde. An dieser Stelle bittet Frau Rohde die CDU-BF, diese Fläche für die künftigen weiteren politischen Beratungen in den genauen Abgrenzungen konkret zu definieren. Herr von Thenen unterbricht hierfür die Sitzung und Vertreter der CDU-BF zeigen der Verwaltung die räumlichen Abgrenzungen der hinter der Fläche KW-WO-23 Schmithofer Weg gelegenen in Rede stehenden Fläche bis zur Höckerlinie auf.
Anschließend wird die Sitzung durch Herrn von Thenen wieder eröffnet; er weist auf den Beschlussvorschlag der Verwaltung auf Seite 4 der Vorlage hin.
Die CDU-BF möchte den ersten Absatz des Beschlussvorschlages unverändert lassen und beantragt den zweiten Absatz wie folgt zu abzuändern bzw. zu ergänzen:
„Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanes Aachen*2030 mit den von der Bezirksvertretung im Einzelnen nach Prüfung beschlossenen Flächen für die Dauer von fünf Wochen zu beschließen.
Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Planungsausschuss darüber hinaus, die sog. Prüffläche KW-GR-01 Nütheimer Straße Süd als Fläche zur Anlage eines weiteren Sportplatzes für Schul- und Vereinsnutzung in die Prüfung einzubeziehen, für die Fläche Oberforstbacher Straße Ecke Wildenhofweg (aufgegebene Sportfläche) für die Wohnbebauung eine Prüfung zu beantragen und die Fläche KW-WO-26 Kornelimünster Nord weiter als Wohnbebauungsfläche aufzunehmen und die Fläche KW-WO-23 Schmithofer Weg um die hintere Fläche bis zur Höckerlinie als Wohnbaufläche zu erweitern.“
Herr von Thenen korrigiert insoweit, dass bisher immer formuliert wurde als „Darstellung in den FNP aufzunehmen“ anstelle von „eine Prüfung zu beantragen“.
Die SPD-BF vertritt die Meinung, dass man den Beschlussvorschlag der Verwaltung eigentlich nicht ändern muss. Andernfalls müsse man jeden einzelnen Beschluss, der hier heute zum FNP getätigt worden ist, mit in den Beschlussvorschlag aufnehmen. Die Bezirksvertretung hat einzelne Beschlüsse gefasst und darum braucht man die anderen nicht besonders hervorzuheben. Deswegen ist der Beschlussvorschlag der Verwaltung eindeutig und ausreichend.
Herr von Thenen sieht dies anders, und zwar dass durch den vorgeschlagenen zweiten Absatz zunächst auf das summarische Ergebnis abgestellt wird und im Weiteren auf die Darstellungen der Prüfflächen die bislang nicht in der Form beraten wurden und diese werden dann weiter expliziert aufgeführt. Insofern ist das summarische Ergebnis in der Textdarstellung enthalten. Darüber hinaus haben wir aber unsere einzelnen Darstellungen präzisiert aufgeführt.
Für die Grüne-BF würde dies bedeuten, dass die Bezirksvertretung bei allen Flächen einstimmig beschlossen hat. Da aber teilweise nicht einstimmig abgestimmt wurde, kann sich die Grüne-BF bei dem Beschlussvorschlag der CDU-BF nur enthalten.
Nach weiterer Diskussion zwischen Herrn von Thenen und der Grüne-BF über die Art des Beschlussvorschlages und der Abstimmung ruft Herr von Thenen den erweiterten Beschlussvorschlag der CDU-BF auf und verliest diesen wie folgt:
„Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanes Aachen*2030 mit den von der Bezirksvertretung im Einzelnen nach Prüfung beschlossenen Flächen für die Dauer von fünf Wochen zu beschließen.
Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Planungsausschuss darüber hinaus, die sog. Prüffläche KW-GR-01 Nütheimer Straße Süd als Fläche zur Anlage eines weiteren Sportplatzes für Schul- und Vereinsnutzung in die Darstellung des FNP aufzunehmen, die Fläche Oberforstbacher Straße Ecke Wildenhofweg (aufgegebene Sportfläche) als Fläche für Wohnbebauung im FNP darzustellen und die Fläche KW-WO-26 Kornelimünster Nord weiter im FNP als Wohnbebauungsfläche darzustellen. Die nordwestlich hinter der Fläche KW-WO-23 Schmithofer Weg gelegene Fläche bis zur Höckerlinie als Wohnbaufläche mit der Benennung Schmithofer Weg I darzustellen.“
Es entsteht erneut eine intensive und anhaltende Diskussion zwischen Herrn von Thenen, der Grüne- und der SPD-BF über die Gestaltung des Beschlussvorschlages und den damit verbundenen Sinn der Abstimmung, in der die SPD-BF den Vorschlag macht, über die einzelnen Absätze des Beschlussvorschlages auch einzeln abzustimmen.
Abschließend greift Herr von Thenen den Vorschlag auf, über die einzelnen Absätze getrennt abzustimmen und es ergehen daraufhin folgende
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
DieBezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 in der vorgelegten Fassung für die Dauer von fünf Wochen zu beschließen.
DieBezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 in der vorgelegten Fassung für die Dauer von fünf Wochen zu beschließen.
DieBezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 in der vorgelegten Fassung für die Dauer von fünf Wochen zu beschließen.
DieBezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 in der vorgelegten Fassung für die Dauer von fünf Wochen zu beschließen.
DieBezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 in der vorgelegten Fassung für die Dauer von fünf Wochen zu beschließen.
DieBezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 in der vorgelegten Fassung für die Dauer von fünf Wochen zu beschließen.
DieBezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 in der vorgelegten Fassung für die Dauer von fünf Wochen zu beschließen.
DerAusschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Planungsausschuss gemäß § 5 Abs. 5 BauGB den Umweltbericht als eigenständigen Teil der Begründung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Er beschließt die Aufstellung gemäß §2 Abs. 1 BauGB und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 in der vorgelegten Fassung für die Dauer von fünf Wochen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Planungsanlass und bisheriger Verlauf des Neuaufstellungsverfahrens zum Flächennutzungsplan Aachen*2030
Der Planungsausschuss der Stadt Aachen hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 12.6.2008 beauftragt, die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aachen durch ein externes Büro vorzubereiten. Neben den veränderten Rahmenbedingungen, neuen gesetzlichen Grundlagen und Vorgaben haben sich auch die voraussehbaren Bedürfnisse einer städtebaulichen Entwicklung für die Stadt Aachen geändert. Somit ergab sich die Notwendigkeit, die nach der beabsichtigten städtebaulichen Nutzung sich ergebende Art der Bodennutzung in den Grundzügen neu darzustellen. Im März 2010 wurde unter dem Titel Aachen*2030 mit der Arbeit am Masterplan und dem neuen Flächennutzungsplan für Aachen begonnen, der zukünftig den derzeit rechtsgültigen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1980 mit seinen Änderungen ersetzen soll. Für die inhaltliche Erarbeitung wurde das Büro BKR, Büro für Kommunal- und Regionalplanung, Aachen, beauftragt.
Am 19. Dezember 2012 hat der Rat der Stadt Aachen den Masterplan Aachen*2030 als Ausdruck eines gemeinsamen Grundverständnisses über die gesamtstädtische Zielkonzeption beschlossen. Die räumlich darstellbaren Zielaussagen galt es anschließend in den neu aufzustellenden Flächennutzungsplan Aachen*2030 zu überführen.
Der Planungsausschuss hat am 03.04.2014 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und den Richtlinien des Rates Ziffer III, 1 und 2 zum Vorentwurf des neuen Flächennutzungsplan Aachen*2030 durchzuführen.
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz hat den Bericht der Verwaltung am 08.04.2014 zur Kenntnis genommen.
Im Rahmen der Programmberatung haben die Bezirksvertretungen am 30.04.2014, 06.05.2014 und 14.05.2014 zum Teil abweichende Beschlüsse zur Darstellung im Flächennutzungsplan-Vorentwurf gefasst. Die alternativen Nutzungsziele aus den Bezirken wurden als Varianten für die Frühzeitige Beteiligung aufgenommen und in der Planzeichnung des Flächennutzungsplan-Vorentwurfs ergänzend dargestellt.
In einer ergänzenden Programmberatung am 15.05.2014 hat der Planungsausschuss den Bericht der Verwaltung über die Beratungen in den Bezirksvertretungen zur Kenntnis genommen und beschlossen, neben der am 03.04.2014 beschlossenen Plandarstellung mit den in den Bezirken beschlossenen Varianten des Vorentwurfs des Flächennutzungsplans einschließlich der Anpassung an ein damals laufendes Verfahren Münsterstraße die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und den Richtlinien des Rates Ziffer III, 1 und 2 durchzuführen.
Die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 23.06. – 01.08.2014 statt. Am 23.06.2014 wurde eine öffentliche Veranstaltung zur Bürgerinformation durchgeführt. Hieran nahmen über 100 Bürgerinnen und Bürger teil. Darüber hinaus wurden im Zeitraum zwischen dem 24.06. und 03.07.2014 Bürgersprechstunden in allen Stadtbezirken angeboten, um die Öffentlichkeit direkt vor Ort über die Planung in den Bezirken zu informieren. Dieses Angebot haben rund 100 Interessierte wahrgenommen.
Die Träger Öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 16.07. – 29.08.2014 beteiligt.
In der darauffolgenden Zeit erfolgten wiederholt Sachstandsberichte zu aktuellen Verfahrensständen [PLA, AUK und Bezirke am 06.11.2014, 18.11.2015 bzw. 29.10./5.11.2014; PLA am 25.02.2016 und 17.05.2018 (nicht öffentlich)] bzw. zum Thema Klimafolgenanpassungskonzept in Verbindung mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 (PLA am 27.08.2015, AUK am 23.06.2015).
Abwägung
In der anschließenden Erarbeitungsphase wurden die rund 800 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Schriftstücke mit Anregungen und Hinweise aus der Öffentlichkeit und von Behörden und Trägern öffentlicher Belange sorgfältig ausgewertet und einer fachlichen Bewertung unterzogen. Dabei wurden alle aus der Beteiligung eingegangenen Eingaben im weiteren Verfahren nach den Regularien des Baugesetzbuches behandelt und private und öffentliche Interessen untereinander und gegeneinander abgewogen.
Über die zum Verfahren der Neuaufstellung des FNP eingegangenen Stellungnahmen hinaus wurden drei bisher laufende FNP-Änderungsverfahren, die parallel zur Aufstellung eines Bebauungsplans eingeleitet wurden, einschließlich der hierzu vorgebrachten Stellungnahmen in die Abwägung zur Neuaufstellung des FNP integriert. Es handelt sich um die Verfahren:
- 128. FNP-Änderung – Richterich, Vetschauer Weg Süd
- 131. FNP-Änderung – Richterich, Richtericher Dell
- 118. FNP-Änderung – Aachen-Mitte, Campus West
Weitere zurzeit parallel laufende Änderungsverfahren wurden nicht aufgenommen, da ein früherer Abschluss des Verfahrens absehbar ist. Alle vorgesehenen Änderungen gehen konform mit den nun vorgesehenen Darstellungen des Flächennutzungsplans Aachen*2030.
Im Unterschied zur bisher im Rahmen von Bauleitplanverfahren durchgeführten Abwägungen mit einer direkten Antwort auf jede einzelne Eingabe sind alle vorgebrachten Aspekte thematisch gebündelt und zusammengefasst worden. Dadurch werden Wiederholungen vermieden und der Umfang des Abwägungsberichts bei gleichen Inhalten reduziert.
Um in Anbetracht des großen Umfangs der eingebrachten Schreiben eine nachvollziehbare Abwägung zu gewährleisten, erfolgte die Sortierung und Behandlung der durch Bürgerinnen und Bürger eingebrachten Aspekte entsprechend folgender Inhalte:
- Teil C2 – Allgemeine Aspekte, die sich auf fachlich oder räumlich übergreifende Themenfelder beziehen
- Teil C3 – Räumliche Aspekte, die einen unmittelbaren räumlichen Bezug auf eine konkrete Fläche oder Örtlichkeit haben
Der Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den Schriftstücken der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgt nach der bisher üblichen Vorgehensweise mit einer direkten Antwort ohne thematische und räumliche Bündelung der Aspekte in Teil C4.
Nach Fassung des Offenlagebeschlusses erhalten alle BürgerInnen, die eine Stellungnahme im Rahmen der Frühzeitigen Bürgerbeteiligung eingereicht haben, ein Schreiben mit allgemeinen Hinweisen zur Systematik der Abwägung, der Berücksichtigung ihrer eigenen Stellungnahme sowie zum weiteren Vorgehen.
Die Vielzahl der vorgebrachten Anregungen, Einwände und Bedenken zu einzelnen Flächen und Vorschläge für neu zu prüfende Flächen erforderten einen umfassenden Auswertungs – und Abwägungsprozess. Während dieses Planungsprozesses wurden Daten und Untersuchungen aktualisiert und aufbereitet. Die Ergebnisse sind in den weiteren Planungsprozess eingeflossen. Auch haben sich neue Prüfaufträge ergeben, die weitere Untersuchungen und Gutachten erforderlich machten.
Im Anschluss an die Auswertung der Eingaben wurden Entwurfsvorschläge für den FNP erarbeitet, welche zunächst intern mit den prozessbegleitenden Arbeitsgruppen aus Politik und Verwaltung (Verwaltungswerkstatt und interfraktionelle Gesprächsrunden) sowie der Bezirksregierung diskutiert und abgestimmt wurden. Hierbei ging es vor allem um die Variantendiskussion mehrerer Flächendarstellungen in sogenannten räumlichen Fokusbereichen. Dies beinhaltete insbesondere die Darstellungsvorschläge für die Varianten aus dem FNP-Vorentwurf, die aus abweichenden Beschlusslagen der Bezirksvertretungen hervorgegangen waren. Mit der Bezirksregierung Köln wurde intensiv über die Darstellung der Einzelhandelsthematik diskutiert. Hieraus ergibt sich neben der inhaltlichen Tiefe der Darstellung auch die Notwendigkeit einer Anpassung der „Sortimentsliste Aachen“. Hiernach muss zukünftig auch das Sortiment „Getränke“ als zentrenrelevant eingestuft werden. Dem trägt der Flächennutzungsplan Rechnung. Die Anpassung der „Sortimentsliste Aachen“ erfolgt parallel zur Aufstellung des Flächennutzungsplans in einem gesonderten Verfahren.
Anpassungs- und Überarbeitungsphase
Aufgrund der am 24.03.2017 beschlossenen Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) und im Zuge dessen auch angepassten anderen maßgeblichen Vorschriften musste eine substantielle inhaltliche Überarbeitung des Vorentwurfs des Flächennutzungsplans vorgenommen werden. Eine der wesentlichen Änderungen lag in der Einführung einer neue Gebietskategorie, die es ermöglicht, in bereits bestehenden verdichteten, nutzungsgemischten Bereichen wie z.B. dem Frankenberger Viertel ein so genanntes „Urbanes Gebiet (MU)“ festzusetzen. Da sich in der Logik der Baunutzungsverordnung (BauNVO) „Urbane Gebiete“ aus gemischten Bauflächen (M) entwickeln müssen, wurden die Darstellungen des Flächennutzungsplan-Entwurfs hieran angepasst. Daraus resultierte eine gezielte Überprüfung des Auswertungs- und Abwägungsprozesses der rund 1.560 Schriftstücke aus dem Beteiligungsprozess sowie der Anpassung der zu bewertenden Prüfflächen und der Dossiers. Diese stellen das „Herzstück“ des Flächennutzungsplans dar, da hiermit erstmals eine umfassende und transparente Flächenbewertung auf gesamtstädtischer Ebene möglich wird.
Der neue FNP soll unter anderem die planerischen Erfordernisse zur Anpassung von Siedlungs- und Infrastrukturen, Freiräumen und Gewässern an die Folgen des Klimawandels konkretisieren. Die im Vorentwurf des FNP zunächst vorläufigen Abgrenzungen eines „Schutzbereichs Stadtklima“, durch die Bereiche der Stadt mit erhöhtem Bedarf an Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel gekennzeichnet wurden, wurden im weiteren Prozess in die Schutzbereiche Stadtklima und Belüftungsbahn Stadtklima differenziert.
Aufgrund der Entscheidung des BVerwGs vom 13.12.2018, das die 117. Änderung des FNPs – Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen – für unwirksam erklärt hat, können die Inhalte dieser Änderung nicht wie ursprünglich vorgesehen in den FNP Aachen*2030 übernommen werden. Das Thema Windenergie wurde daher inhaltlich aus dem FNP Aachen*2030 herausgelöst. Es ist nun vorgesehen, ein Änderungsverfahren parallel zur Neuaufstellung des FNPs Aachen*2030 durchzuführen.
Im Jahr 2018 wurde der Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstellung des Landschaftsplans der Stadt Aachen gefasst. Mit der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im IV Quartal 2018 am Landschaftsplan liegt für geplante Naturschutzgebiete (§ 23 BNatSchG), Naturdenkmale (§ 28 BNatSchG) und geschützte Landschaftsbestandteile (§ 29 BNatSchG) ab dem Zeitpunkt der Beteiligung bis zum Inkrafttreten des Landschaftsplans als Satzung, längstens drei Jahre, gemäß § 48 LNatSchG NRW eine Veränderungssperre vor. Da mit der Neuaufstellung des Landschaftsplans auch die Grenzen der Natur- und Landschaftsschutzgebiete neu festgesetzt werden, sind die bislang rechtskräftigen NSG und LSG nachrichtlich nicht mehr in die Planzeichnung des FNP übernommen worden. Entsprechend § 5 Abs. 4 Satz 2 BauGB werden zum jetzigen Zeitpunkt lediglich die Abgrenzungen der geplanten NSG nachrichtlich dargestellt. Beide Planverfahren verlaufen derzeit parallel. Die nachrichtliche Darstellung der NSG-Abgrenzung wird sukzessiv bis zu Rechtskraft des Landschaftsplans im FNP nachrichtlich übernommen und der Plan somit fortgeschrieben.
Aus der oben beschriebenen Überarbeitungsphase resultiert nun der vorliegende FNP- Entwurf einschließlich der Entwurfsbegründung und des Umweltberichts.
Da der Flächennutzungsplan der Stadt Aachen abschließend von der Bezirksregierung Köln genehmigt wird, wurden frühzeitig und regelmäßig Abstimmungen mit der Regionalplanungsbehörde durchgeführt, um einzelne der o.g. Themenfelder inhaltlich so vorabzustimmen, dass im Rahmen der Genehmigungsphase die wesentlichen Fragestellungen als geklärt gelten können. Die Anfrage zur landesplanerischen Anpassung gem. §34 LPlG wird parallel zu den politischen Beratungen gestellt, so dass eine landesplanerische Einschätzung der Regionalplanungsbehörde vor Beginn der Offenlage erwartet werden kann.
Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Es wurden zahlreiche Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit zum FNP-Vorentwurf, Stand 26.05.2014, vorgebracht. Inklusive der oben genannten integrierten Parallelverfahren waren 876 Schriftstücke mit insgesamt 855 Aspekten in der Abwägung zu berücksichtigen.
Die Anregungen umfassten unterschiedliche Schwerpunkte. Teilweise bezogen sich die Einwendungen auf konkrete Flächenausweisungen, teilweise auf grundsätzliche und übergeordnete Themenfelder.
In der Gesamtschau bezogen sich zahlreiche Anregungen auf die Vermeidung einer unangemessenen Inanspruchnahme von Flächen und Ressourcen im Aachener Stadtgebiet. Es wurde die Berücksichtigung von Umweltbelangen und der Erhalt des Stadt- und Landschaftsbildes, aber auch der Erhalt wertvoller landwirtschaftlicher Flächen angemahnt. Diese Grundtendenz drückte sich auch in konkreten und zahlreichen Vorschlägen zum Verzicht auf einzelne Flächenausweisungen aus. Im Zusammenhang mit den Flächenausweisungen im FNP-Vorentwurf wurde der durch die Stadt prognostizierte Bauflächenbedarf (Gewerbe und Wohnen) in Frage gestellt.
Andererseits wurden auch Vorschläge zur Entwicklung von Bauflächen vorgebracht, bspw. um die Entwicklung der Aachener Wirtschaft zu fördern sowie ein differenziertes Wohnraumangebot in Aachen entwickeln zu können.
Die Stadt Aachen hat im Sinne des § 1 Abs.3 Baugesetzbuch (BauGB) alle eingebrachten Belange untereinander und gegeneinander abgewogen und im Sinne der geordneten städtebaulichen Entwicklung bewertet und gewichtet. Hierfür hat die Stadt zunächst grundsätzliche Fragen, Kritik und Zweifel an Bedarfsermittlungen aufgegriffen. Im Ergebnis wurde auf die vorgebrachten Bedenken mit einer umfassenden Fortschreibung und Aktualisierung der Ermittlung der abwägungsrelevanten Grundlagen reagiert. Diese aktualisierten und vollständigen Abwägungsgrundlagen dienten als belastbare Basis, um alle bisherigen Flächenausweisungen des Vorentwurfs für den FNP-Entwurf erneut auf den Prüfstand zu stellen und im Rahmen der Abwägung zu bewerten. Die Ergebnisse sind im Entwurf der Begründung und des Umweltberichts sowie in der Umweltprüfung und der städtebaulichen Eignungsprüfung transparent dokumentiert.
Im Rahmen der Gewichtung der sich konträr gegenüberstehenden Belange spielte der Zielkonflikt zwischen der Rücknahme von Bauflächen einerseits und der zumindest weitgehenden Deckung der für Aachen bestehenden Wohnbauland- und Gewerbeflächennachfrage eine tragende Rolle. In der Abwägung gewichtete die Stadt die Belange einer neuen Flächenausweisung zur Deckung bestehender Baulandbedarfe in unterschiedlichen Standorten höher als die Belange bspw. des Freiraumschutzes, des Erhalts des derzeitigen Siedlungsgefüges oder des Erhalts von landwirtschaftlichen Flächen.
Auf Basis der gesamtstädtischen Betrachtung sieht die Verwaltung insgesamt ein ausgewogenes Maß zwischen geordneter städtebaulicher Entwicklung durch Bauflächendarstellung und dem Schutz des Außenbereichs und Freiraum. Der Anregung, Flächen und Ressourcen zu schonen, wird in der Abwägung mit anderen Belangen – hier insbesondere der Bereitstellung von Wohnbauflächen und gewerblichen Bauflächen - so weit wie möglich und in einem in der Gesamtschau verträglichen Umfang gefolgt.
Weitere Stellungnahmen bezogen sich auf das Thema Mobilität und Verkehr. Diesbezügliche Anregungen wurden im Rahmen der Abwägung so weit wie möglich berücksichtigt; konnten jedoch aufgrund der groben Maßstäblichkeit und der gesetzlichen Aufgabe des FNP (Darstellung der Art der Bodennutzung – keine Darstellung von Einzelmaßnahmen) nicht auf der Ebene des FNP umgesetzt werden.
Weitere Stellungnahmen bezogen sich auf den Verfahrensablauf und die Art der Beteiligung sowie die Transparenz und Zugänglichkeit von Gutachten, das Verhältnis des FNP zur Landes- und Regionalplanung sowie auf diverse andere Themen.
Diese Stellungnahmen wurden soweit möglich im FNP berücksichtigt bzw. Fragen geklärt. Einige Themen bezogen sich auf detailliertere Planungsebenen und waren nicht für die Maßstabsebene des FNP maßgeblich. Hinsichtlich der Beteiligungsverfahren wurden Vorschläge und Anregungen zur Verbesserung der Beteiligung aufgenommen. Diese sollen soweit möglich für das weitere Verfahren berücksichtigt werden. Eine Transparenz und Zugänglichkeit zu relevanten Gutachten wird im Rahmen der Offenlage gewährleistet.
Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Auch von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden zahlreiche Stellungnahmen zum FNP-Vorentwurf, Stand 26.05.2014, vorgebracht. Inklusive der oben genannten integrierten Parallelverfahren waren 160 Schriftstücke mit insgesamt 461 Aspekten in der Abwägung zu berücksichtigen.
Die Eingaben der Behörden und Träger öffentlicher Belange enthielten Hinweise zu Leitungstrassen, zu Schutzabständen sowie Anregungen zu ergänzenden Fachgutachten und Darstellungen, bspw. zum Denkmalschutz oder zu Darstellungen im Umfeld der RWTH Aachen.
Die Nachbarkommunen begrüßten im Grundsatz die Entwicklung in Aachen und betonten den Wunsch nach Fortsetzung der laufenden Kooperationsgespräche.
Aufstellungs- und Offenlagebeschluss zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Aachen*2030
Die Verwaltung empfiehlt für die Neuaufstellung des FNP den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu fassen und den Entwurf des FNP in der vorliegenden Form gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Dabei soll die Dauer der Offenlage abweichend von der vom Gesetzgeber geforderten 4-wöchigen Auslegung aufgrund der Komplexität und der gesamtstädtischen Bedeutung des Planwerks 5 Wochen betragen, damit der Öffentlichkeit mehr Zeit zur Einsichtnahme sowie zur Erstellung der Eingaben gegeben werden kann.
Weitere Angebote zur Information der Öffentlichkeit
Aufgrund der Komplexität der inhaltlichen Zusammenhänge und des Verfahrens, der Verfahrensdauer und des hohen öffentlichen Interesses an der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ist eine transparente Kommunikation mit der Öffentlichkeit wichtig. Zur Information der Öffentlichkeit soll daher eine weitere öffentliche Veranstaltung durchgeführt werden. Diese soll dazu dienen, die wesentlichen Inhalte des Flächennutzungsplans und die ihm zu Grunde gelegten Prognosen zu erläutern. Weiterhin sollen hier Erläuterungen zu den Unterlagen gegeben werden, die in der parallel stattfindenden Offenlage ausliegen. Weiterhin ist vorgesehen, in allen Bezirken Bürgersprechstunden anzubieten. Hier stehen dann Vertreter des Büros BKR sowie der Verwaltung zur Erläuterung der Inhalte des Flächennutzungsplans für Rückfragen zur Verfügung. Jeder, der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eine Stellungnahme abgegeben hat, erhält ein Anschreiben, aus dem hervorgeht, an welcher Stelle in der Abwägung diese Stellungnahme berücksichtigt wurde. Mit diesem Angebot geht die Stadt Aachen weit über das gesetzlich verankerte Maß der Bürgerbeteiligung und –Information hinaus und trägt so dem hohen Informationsbedarf der Öffentlichkeit Rechnung.
Finanzielle Auswirkungen
Gemeinsam mit dem Büro BKR Aachen wurde der Masterplan Aachen*2030 zur strategischen Stadtentwicklung und zur Vorbereitung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Aachen erstellt. Der Rat der Stadt Aachen hat den Masterplan als Ausdruck eines gemeinsamen Grundverständnisses über die gesamtstädtische Zielkonzeption beschlossen. Die räumlich darstellbaren Zielaussagen sind in den neu aufzustellenden Flächennutzungsplan zu überführen.
Für die noch ausstehenden Schritte zur Fertigstellung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 stehen jährliche Mittel bei PSP-Element 4-090101-902-4 „Masterplan/Flächennutzungsplan“ im Haushalt bereit.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschriebener Ansatz 2019 | Ansatz 2020 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||||||||||
PSP-Element 4-090101-902-4 „Masterplan/Flächennutzungsplan“ | ||||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2019* | Fortgeschriebener Ansatz 2019* | Ansatz 2020 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 95.000 | 95.000 | 285.000 | 285.000 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 95.000 | 95.000 | 285.000 | 285.000 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||||||||||
*zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2018
Weitere Dokumente (24)
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Technische Details
ID: 92244
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=92244
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2019-01-15 FB 61_1125_WP17 Neuaufstellung des F SAO.pdf
7.11.2024
70.3 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 3
- Sitzung
- Öffentliche/nichtöffentliche Sondersitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Datum
- Do., 21.03.2019
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Status
- öffentlich
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 10:19