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Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Aachen*2030- Aufstellungs- und Offenlagebeschluss- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB- Umweltbericht

FB 61/1125/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns begrüßt Frau Rohde vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Herrn Wiezorek vom Fachbereich Umwelt und Herrn Noky vom Büro BKR.

Die Beratung soll mit einer allgemeinen Einführung in das Thema beginnen. Im Anschluss werden die einzelnen Prüfflächen behandelt und darüber abgestimmt. Auf die Vorlage wird verwiesen.

Frau Rohde betont unter Hinweis auf ihre Power-Point-Präsentation, dass die Aufstellung eines Flächennutzungsplans eine besondere Angelegenheit sei, die ein Planer meist nur einmal im Berufsleben begleiten dürfe. Seit dem Vorentwurf sei zunächst eine Entscheidung über die einzelnen Varianten getroffen worden. Die Nutzungsalternativen seien in Hinblick auf Grün- oder Wohnbauflächen unter Berücksichtigung des Klimaanpassungskonzepts der Stadt Aachen überprüft worden. Zu Gewerbeflächen- und Wohnbauflächenbedarf seien viele Fragen gestellt worden, insgesamt ca. 800 Eingaben von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange seien eingebracht worden. Zum Entwurf des Flächennutzungsplans gehören u.a. der Teil A (städtebauliche Begründung nebst Anlagen), Teil B (Umweltbericht nebst Anlagen) sowie Teil C (Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung).

Hinsichtlich der Eignung und Umweltverträglichkeit seien überwiegend unbebaute Flächen an insgesamt 111 Standorten überprüft worden. Die meisten Flächen seien aus umwelttechnischer Sicht problematisch. Zunächst seien die eingegangenen Schriftstücke mit einer entsprechenden Nummer katalogisiert, nach räumlichen und allgemeinen Aspekten sortiert und so in die Abwägung einbezogen worden. Alle Eingaben würden unter Mitteilung der Schriftstück-Nummer beantwortet.

Diese Verfahrensweise vermeide Wiederholungen, gewährleiste eine einheitliche Antwort auf die jeweils gleiche Eingabe, reduziere den Gesamtumfang des Abwägungsberichts erheblich und ermögliche die Filterung nach Themen und Räumen.

Herr Bernd Noky stellt als Vertreter des Büros BKR anhand einer Power-Point-Präsentation den Entwurf des FNP Aachen*2030 vor. Er weist darauf hin, dass die Denkweise der Planung aus dem gesamtstädtischen Blick heraus zu sehen sei, wobei die Umsetzung für den Bezirk berücksichtigt werde. Zunächst sei aus der gesamtstädtischen Betrachtung heraus die Bevölkerungsprognose zu betrachten, deren Beginn sich auf das Jahr 2013 beziehe. Die Einwohnerzahl Aachens betrage aktuell ca. 255.967 Einwohner und werde bis zum Jahre 2035 auf ca. 264.500 anwachsen. Eine Zunahme von 8.533 Einwohnern ergebe rechnerisch 4.816 zusätzliche Haushalte. Der Wohnbauflächenbedarf werde demnach mit 199 ha prognostiziert. Unter Berücksichtigung der unbebauten Potenzialflächen, der Baulücken, der Flexibilitätsreserve und der Bebauungsplanreserven verbleibe ein Wohnbauflächenbedarf von 177,5 ha brutto. Die Neudarstellung im FNP Aachen*2030 berücksichtige gesamtstädtisch 100,0 ha, so dass ein nicht gedeckter Bedarf von 77,5 ha verbleibe. Der Gewerbeflächenbedarf 2035 setze sich aus der Bedarfsberechnung (Gewerbe- und Industrieflächenbedarfsprognose) und der Trendfortschreibung (Regionales Gewerbeflächenmonitoring) zusammen und betrage 238,0 h bzw. 207,40 ha. Als Mittelwert ergebe sich ein Gewerbeflächenbedarf von 222,7 ha. Hiervon abzuziehen seien die unbebauten Potenzialflächen im Bestand von 84,6 ha, so dass sich bei Neudarstellung des FNP Aachen*2030 mit weiteren 61,7 ha ein ungedeckter Bedarf bzw. unter Berücksichtigung des Flächenpotentials in den neu dargestellten gemischten Bauflächen von 61,7 ha ergebe.

Bei der Umsetzung im FNP-Entwurf für den Bezirk Brand hätten sich wesentliche Aspekte in der frühzeitigen Beteiligung ergeben. So habe es zum Beispiel Pro und Contra für das Gewerbegebiet Brand Nord oder Wohnflächen südlich der Trierer Straßegegeben.

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF bedankt sich bei Frau Rohde und Herrn Noky für ihre Vorträge. Im Jahre 2014 sei der FNP Aachen*2030 zuletzt in der Bezirksvertretung Brand behandelt worden. In der Zwischenzeit sei viel geschehen. Sie bedanke sich bei der Verwaltung für die Sorgfalt und Mühe, mit der die zahlreichen Eingaben aus städtebaulicher und Umweltsicht geprüft worden seien. Der gesamte Entwurf sei gut aufbereitet worden, so dass man nun dazu in der Lage sei, sich mit den relevanten einzelnen Flächen auseinander zu setzen. Der Flächennutzungsplan schaffe kein unmittelbares Baurecht. Auch wenn 1/3 der Flächen für den Wohnbedarf und 1/4 der Fläche für den Gewerbebedarf fehlten, müsse sorgfältig geprüft werden, da es keine unproblematischen Flächen gebe und der Platz begrenzt sei.

Herr Hellmann von der SPD-BF schließt sich den Ausführungen von Ratsfrau Lürken an und bedankt sich ebenfalls bei den Vortragenden für die hervorragende Vorbereitung. Die Beratung werde durch die gesonderte Darstellung von 8 Flächen für Brand erleichtert. Bezüglich der Prognose zur Bevölkerungsentwicklung bis 2025 seien ca. 8.500 neue Bürgerinnen und Bürger zu erwarten, die 4.816 Haushalte ausmachen würden. Demgegenüber werde ein Bedarf für 10.630 Wohneinheiten festgestellt.

Frau Rohde bestätigt, dass die Zahlen zunächst einmal widersprüchlich erschienen. Hinter den Zahlen und der Berechnung steckten noch weitere Annahmen. So entstünden zwar neue Wohngebäude, doch demgegenüber würden andere abgerissen. Außerdem müsse der demographische Wandel berücksichtigt werden. Es gebe mehr Studierende sowie ältere Menschen und das Wohnbedürfnis verändere sich. Ferner gebe es zahlreiche Menschen in Aachen ohne eine Wohnung, insbesondere Flüchtlinge.

Herr Noky stellt die 8 Prüfflächen in Brand vor und bittet jeweils um einen Empfehlungsbeschluss.

BR-GE03 Brand Nord Variante 3

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF merkt an, dass es sich um eine große Fläche handele, die früher teilweise als Mülldeponie genutzt worden sei. Es seien daher bereits Überlegungen angestellt worden, dort ein Gewerbegebiet zu entwickeln. Da aus dem Umweltbericht hervorgehe, dass es sich hier um ein Kaltluftentstehungsgebiet handelt, solle der im Jahre 2014 eingebrachte südliche Bereich herausgenommen und die Fläche entsprechend verkleinert werden.

Einem von Ratsherrn Palm geäußerten Wunsch folgend erläutert Herr Noky die genaue Lage des Betrachtungsgebietes nordöstlich der Eilendorfer Straße in der Nähe der A 44. Auf die Frage des Ratsherrn Palm nach der Eignung für eine gewerbliche Nutzung geht Herr Wiezorek vom Fachbereich Umwelt ein. Als Lagerfläche eigene sich die ehemalige Deponie durchaus, eine Bebauung mit einer Gründung sei aber eher schwierig. Diese Situation sei allerdings im Gesamtgebiet Aachen vergleichbar mit anderen Konversionsflächen.

Herr Hußmann von der GRÜNEN-BF stellt fest, dass ausführlich auf die Umwelteinflüsse hingewiesen worden sei. Zwar habe Ratsfrau Lürken bereits auf die Besonderheit des Gebietes hingewiesen und den Vorschlag gemacht, die Flächenausweisung wie im Vorentwurf zu reduzieren, doch schlage er für seine Fraktion vor, lediglich den heute schon veräußerten Teil des Grundstücks für eine gewerbliche Nutzung auszuweisen.

Ratsfrau Lürken verweist auf die ehemalige Deponie und stellt klar, dass durch den Flächennutzungsplan kein unmittelbares Baurecht geschaffen werde. Ob dies später erfolgen könne, würden die Proben und das weitere Verfahren zeigen.

Bereits vor 4 Jahren sei über diese Stelle diskutiert worden, so Herr Hellmann von der SPD-BF. In der Zwischenzeit seien umfangreiche Prüfungen mit dem Ergebnis vorgenommen worden, dass es eine aus Umweltgesichtspunkten sensible Fläche sei. Seine Fraktion schließe sich daher dem Vorschlag von Ratsfrau Lürken an, den südlichen Bereich herauszunehmen.

Herr Hußmann von der GRÜNEN-BF bestätigt, dass noch keine Entscheidung über eine Bebauung getroffen werde; dennoch werde eine Entscheidung darüber getroffen, wie der Bereich entwickelt werde. Diese Fläche sei nicht zuletzt im Zusammenhang mit dem Ausbau der BAB-Anschlussstelle Eilendorf-Süd von Bedeutung. Seine Fraktion spreche sich daher gegen die Entstehung eines größeren Gewerbegebietes an dieser Stelle und für den Schutz des Außenbereichs aus.

Herr Wiezorek sieht zwar keinen akuten Handlungsbedarf, doch es biete sich eine Möglichkeit über die Entwicklung des Geländes eine Sanierung zu erhalten, ohne die Stadt Aachen in die Verantwortung zu nehmen und erhebliche Haushaltsmittel zu investieren.Auf die Nachfrage des Ratsherrn Palm hinsichtlich der Bodenbelastungen eingehend erläutert Herr Wiezorek, dass die Ausweisung als Gewerbefläche nicht unmittelbar Hochbauten zur Folge haben würde. Was gebaut werden könne, werde erst in einem späteren Verfahren geklärt. Aktuell gehe es um die Vorbereitung einer möglichen Entwicklung.

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF ergänzt, dass man sich des Problems der Belastung durchaus bewusst sei. Ihrer Erfahrung nach prüfe die Umweltbehörde sorgfältig, um jegliche Gefahr auszuschließen. Es handele sich um eine Fläche, die unmittelbar neben der Autobahn und hinter einem Großhandel liegt. Der obere Bereich solle daher für Gewerbe verplant werden. Ein großer Teil des Areals, das nie von der Mülldeponie betroffen gewesen war, werde wegen der betroffenen Umweltbelange herausgenommen.

Ratsherrn Palm gehe es nur um eine rationale Abwägung. Seine Auffassung sei auch die Auffassung vieler Brander Bürgerinnen und Bürger.

Herrn Hußmann von der GÜNEN-BF bestätigt, dass es keine einfachen Flächen gebe. Es gebe aber auch nicht viele Betrachtungsflächen mit diesem hohen Schutzgut. Daher solle der Bereich so verkleinert werden, dass die rechte Grenze des bereits veräußerten Grundstückes gleichzeitig die Grenze dieses Gebietes werde.

Herr Hellmann von der SPD-BF verweist auf die Abwägung der Verwaltung, wonach eine Nutzung als Gewerbefläche denkbar sei. Die Verkleinerung der Fläche um ca. 1/3 sei ein nachvollziehbarer Kompromiss unter Berücksichtigung der angrenzenden Autobahn und der vorhandenen großen Betriebe.

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns erinnert daran, dass bei der zu betrachtenden Fläche das wesentliche Problem im Umweltbericht das Thema Kaltluft sei. Aber die Ausweisung einer Gewerbefläche bedeute nicht zwingend, dass dieses Schutzgut beeinträchtigt werde. Der Umweltbericht des Planverfahrens betreffe die Gesamtfläche. Die Herausnahme des südlichen Teils verbessere das Ergebnis in der abschließenden Bewertung und sei daher ein guter Kompromiss.

Herr Müller von der SPD-BF merkt an, dass die Kaltluftschneise berücksichtigt werde, da die Bebauung auf diesem Gebiet in der Höhe beschränkt sei.

Herr Hußmann von der GRÜNEN-BF bittet, über den Vorschlag seiner Fraktion gesondert abzustimmen.

BR-GE03 Brand Nord Variante 3

Empfehlungsbeschluss:

Die Bezirksvertretung Brand spricht sich mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen ohne Enthaltungen für eine Verkleinerung des Zuschnittes der Gewerbefläche um den südlichen Bereich analog der Variante des Vorentwurfes aus.

Der Vorschlag der GRÜNEN-BF wird mit 2 Ja- und 10 Neinstimmen mehrheitlich ohne Enthaltungen abgelehnt.

BR-MI-03 Krauthausen Ost

Herr Noky verweist auf die vorhandene Erschließung der Fläche und schlägt eine Ausweisung als Mischgebiet vor.

Herr Auler von der CDU-BF begrüßt den Vorschlag der Verwaltung. Eine Seite entlang der Krauthausener Straße sei dort bereits bebaut und entsprechende Infrastruktur sei vorhanden.

Herr Hellmann von der SPD-BF schließt sich ebenfalls dem Vorschlag an, da es logisch erscheine, dort zu bauen. Dies könne in der Folge sogar eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit auf der Krauthausener Straße bringen.

Laut Ratsherrn Palm macht der Vorschlag Sinn, da sich dahinter viele Wiesenflächen Richtung Dorff erstreckten. Er schätzt, dass es sich um eine Fläche von 300 - 400 m handelt.

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns erklärt, dass er eine Schätzung der Flächengröße für schwierig halte, da es sich um keine parzellenscharfe Darstellung handelt. Die gesamte Betrachtungsfläche sei 1,18 ha groß.

Ratsherr Blum von der FDP enthält sich als Anwohner bei der Stimmabgabe.

Herr Hußmann von der GRÜNEN-BF stimmt dem Vorschlag im Namen seiner Fraktion zu.

BR-MI-03 Krauthausen Ost

Empfehlungsbeschluss:

Die Bezirksvertretung Brand spricht sich einstimmig bei einer Enthaltung für den Vorschlag der Verwaltung aus.

BR-VS-01 Krauthausen

Herr Noky verweist auf die vertretbare Nutzung als Versorgungsfläche für Elektrizität und die vorhandene Anbindung.

BR-VS-01 Krauthausen

Empfehlungsbeschluss:

Die Bezirksvertretung Brand spricht sich einstimmig bei einer Enthaltung für den Vorschlag der Verwaltung aus.

BR-WO-01 Friedhof Kolpingstraße

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF erinnert daran, dass man die Fläche vor 5 Jahren noch anders gesehen habe, da seinerzeit noch kein Tuchmacherviertel, keine Bebauung auf dem Sportplatz Karl-Kuck-Straße und auch keine Bebauung im Bereich Heussstraße aktuell gewesen sei. Beim Ausbau im Bereich Marktplatz habe sich die Bedeutung der Parkanlage an der Eschenallee gezeigt. Der auf dem Friedhofsgelände angesprochene Bereich habe ebenfalls Park- und Erholungscharakter.

Herr Hellmann von der SPD-BF weist darauf hin, dass er schon vor 4 Jahren dafür gewesen sei, diese Grünfläche zu erhalten.

Herr Depenbrock von der GRÜNEN-FBF schließt sich dieser Auffassung an. Die Grünfläche solle erhalten bleiben.

Auch Ratsherr Palm ist für den Erhalt der Grünfläche. Die Eilendorfer Straße sei stark verdichtet und ein neues Wohngebiet könnte verkehrlich nicht verkraftet werden.

Herr Blum von der FDP äußert Verständnis für die Bedenken der Bürger, doch seien die 27 Friedhofsflächen im Gesamtgebiet Aachen zu groß und nicht mehr notwendig. Dies führe zu entsprechend hohen Friedhofsgebühren.

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns plädiert mit dem Blick auf kommende Generationen für eine Erhaltung als Grünfläche. Mit den Flächen müsse sparsam umgegangen werden, auch wenn Brand weiter wachse und sich viele junge Familien ansiedeln würden. Der Friedhofsbereich sei die „grüne Lunge“ an der Kolpingstraße.

Ratsfrau Lürken spricht sich für eine Beschlussfassung in Sinne einer Friedhofsfläche aus, da zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der fehlenden parzellenscharfen Abtrennung noch keine Ausweisung als Parkflächen angebracht sei.

BR-WO-01 Friedhof Kolpingstraße

Empfehlungsbeschluss:

Die Bezirksvertretung Brand spricht sich einstimmig gegen eine Wohnbaufläche und für die Ausweisung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof aus.

BR-WO-03 Buchenheck

Herr Noky stellt fest, dass die Fläche bereits für den Wohnungsbau vorgesehen sei. Es seien nur geringe Auswirkungen auf die Umwelt zu befürchten.

Herr Auler von der CDU-BF merkt an, dass das Gebiet gut geeignet sei und an die Wohnbebauung anschließe.

Herr Hußmann von der GRÜNEN-BF enthält sich bei der Stimmabgabe wegen Wohnortnähe.

BR-WO-03 Buchenheck

Empfehlungsbeschluss:

Die Bezirksvertretung Brand spricht sich einstimmig bei einer Enthaltung für den Vorschlag der Verwaltung aus.

BR-WO-10 Pützgasse

Herr Hellmann von der SPD-BF stellt fest, dass über diese Position vor 4 Jahren noch nicht gesprochen und sie jetzt erst als Anregung aufgenommenworden sei. Seinerzeit sei keine Einigung erzielt worden, an der Niederforstbacher Straße bis zur Pützgasse zu planen, da dies eine Ausweichfläche für das Kalkwerkgelände gewesen sei. Aufgrund des hohen Flächenbedarfs für Wohnungsbau schließe sich seine Fraktion dem Verwaltungsvorschlag an.

Herr Hußmann von der GRÜNEN-BF schließt sich dem Vorschlag ebenfalls an.

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF stellt fest, dass es sich um einen Lückenschluss an dieser Stelle handele.

BR-WO-10 Pützgasse

Empfehlungsbeschluss:

Die Bezirksvertretung Brand spricht sich einstimmig für den Vorschlag der Verwaltung aus.

BR-WO-11 Trierer Straße Variante 2

Herr Noky weist darauf hin, dass die Umweltauswirkungen durch die Verkleinerung der Fläche reduziert worden seien.

Herr Hellmann von der SPD-BF sieht das Problem bei der verkehrlichen Erschließung, die über die Straßen Am Rollefer Berg und Ringstraße erfolgen solle. Seinerzeit sei über eine Anbindung des Geländes an die Trierer Straße diskutiert worden. Da die Trierer Straße keine Bundes- sondern nur noch eine Landesstraße sei, solle die seinerzeit abgelehnte Anbindung nochmal geprüft werden.

Nach Ansicht des Herrn Auler von der CDU-BF sei dieser Bereich der Trierer Straße für die Ortseingangssituation für Brand entscheidend. Mit einer neuen Einmündung würde der Charakter des Ortseingangs verloren gehen. Aufgrund der Hanglange und der vorhandenen Entwässerungsprobleme sei die Erschließung des Grundstücks nicht einfach. Von den dargestellten Varianten sei die jetzt vorgeschlagene Lösung die beste.

Herr Hußmann von der GRÜNEN-BF findet den Vorschlag mit der zusätzlichen Ecke gut und bittet darum, über die Variante des Vorentwurfs abzustimmen.

BR-WO-11 Trierer Straße Variante 2

Empfehlungsbeschluss:

Die Bezirksvertretung Brand spricht sich mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen für den Vorschlag der Verwaltung aus.

BR-WO-12 Wilhelm-Ziemons-Straße

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF hält den Bereich an der Schwimmhalle für gut geeignet und stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu.

Herr Depenbrock von der GRÜNEN-BF gibt zu bedenken, dass es sich bei dieser Fläche um einen gut genutzten Bolzplatz handele, der auch für die Triathlon-Veranstaltung genutzt werde. Aber in der Abwägung halte er eine Bebauung für sinnvoll.

BR-WO-12 Wilhelm-Ziemons-Straße

Die Bezirksvertretung Brand spricht sich einstimmig für den Vorschlag der Verwaltung aus.

Sodann lässt Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns über den umfassenden Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen:

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahme der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung gem. § Abs. 3 BauGB die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanes Aachen*2030 in der vorgelegten Fassung für die Dauer von 5 Wochen zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

DieBezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 in der vorgelegten Fassung für die Dauer von fünf Wochen zu beschließen.

DieBezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 in der vorgelegten Fassung für die Dauer von fünf Wochen zu beschließen.

DieBezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 in der vorgelegten Fassung für die Dauer von fünf Wochen zu beschließen.

DieBezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 in der vorgelegten Fassung für die Dauer von fünf Wochen zu beschließen.

DieBezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 in der vorgelegten Fassung für die Dauer von fünf Wochen zu beschließen.

DieBezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 in der vorgelegten Fassung für die Dauer von fünf Wochen zu beschließen.

DieBezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 in der vorgelegten Fassung für die Dauer von fünf Wochen zu beschließen.

DerAusschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Planungsausschuss gemäß § 5 Abs. 5 BauGB den Umweltbericht als eigenständigen Teil der Begründung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er beschließt die Aufstellung gemäß §2 Abs. 1 BauGB und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 in der vorgelegten Fassung für die Dauer von fünf Wochen.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Planungsanlass und bisheriger Verlauf des Neuaufstellungsverfahrens zum Flächennutzungsplan Aachen*2030

Der Planungsausschuss der Stadt Aachen hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 12.6.2008 beauftragt, die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aachen durch ein externes Büro vorzubereiten. Neben den veränderten Rahmenbedingungen, neuen gesetzlichen Grundlagen und Vorgaben haben sich auch die voraussehbaren Bedürfnisse einer städtebaulichen Entwicklung für die Stadt Aachen geändert. Somit ergab sich die Notwendigkeit, die nach der beabsichtigten städtebaulichen Nutzung sich ergebende Art der Bodennutzung in den Grundzügen neu darzustellen. Im März 2010 wurde unter dem Titel Aachen*2030 mit der Arbeit am Masterplan und dem neuen Flächennutzungsplan für Aachen begonnen, der zukünftig den derzeit rechtsgültigen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1980 mit seinen Änderungen ersetzen soll. Für die inhaltliche Erarbeitung wurde das Büro BKR, Büro für Kommunal- und Regionalplanung, Aachen, beauftragt.

Am 19. Dezember 2012 hat der Rat der Stadt Aachen den Masterplan Aachen*2030 als Ausdruck eines gemeinsamen Grundverständnisses über die gesamtstädtische Zielkonzeption beschlossen. Die räumlich darstellbaren Zielaussagen galt es anschließend in den neu aufzustellenden Flächennutzungsplan Aachen*2030 zu überführen.

Der Planungsausschuss hat am 03.04.2014 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und den Richtlinien des Rates Ziffer III, 1 und 2 zum Vorentwurf des neuen Flächennutzungsplan Aachen*2030 durchzuführen.

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz hat den Bericht der Verwaltung am 08.04.2014 zur Kenntnis genommen.

Im Rahmen der Programmberatung haben die Bezirksvertretungen am 30.04.2014, 06.05.2014 und 14.05.2014 zum Teil abweichende Beschlüsse zur Darstellung im Flächennutzungsplan-Vorentwurf gefasst. Die alternativen Nutzungsziele aus den Bezirken wurden als Varianten für die Frühzeitige Beteiligung aufgenommen und in der Planzeichnung des Flächennutzungsplan-Vorentwurfs ergänzend dargestellt.

In einer ergänzenden Programmberatung am 15.05.2014 hat der Planungsausschuss den Bericht der Verwaltung über die Beratungen in den Bezirksvertretungen zur Kenntnis genommen und beschlossen, neben der am 03.04.2014 beschlossenen Plandarstellung mit den in den Bezirken beschlossenen Varianten des Vorentwurfs des Flächennutzungsplans einschließlich der Anpassung an ein damals laufendes Verfahren Münsterstraße die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und den Richtlinien des Rates Ziffer III, 1 und 2 durchzuführen.

Die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 23.06. – 01.08.2014 statt. Am 23.06.2014 wurde eine öffentliche Veranstaltung zur Bürgerinformation durchgeführt. Hieran nahmen über 100 Bürgerinnen und Bürger teil. Darüber hinaus wurden im Zeitraum zwischen dem 24.06. und 03.07.2014 Bürgersprechstunden in allen Stadtbezirken angeboten, um die Öffentlichkeit direkt vor Ort über die Planung in den Bezirken zu informieren. Dieses Angebot haben rund 100 Interessierte wahrgenommen.

Die Träger Öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 16.07. – 29.08.2014 beteiligt.

In der darauffolgenden Zeit erfolgten wiederholt Sachstandsberichte zu aktuellen Verfahrensständen [PLA, AUK und Bezirke am 06.11.2014, 18.11.2015 bzw. 29.10./5.11.2014; PLA am 25.02.2016 und 17.05.2018 (nicht öffentlich)] bzw. zum Thema Klimafolgenanpassungskonzept in Verbindung mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 (PLA am 27.08.2015, AUK am 23.06.2015).

Abwägung

In der anschließenden Erarbeitungsphase wurden die rund 800 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Schriftstücke mit Anregungen und Hinweise aus der Öffentlichkeit und von Behörden und Trägern öffentlicher Belange sorgfältig ausgewertet und einer fachlichen Bewertung unterzogen. Dabei wurden alle aus der Beteiligung eingegangenen Eingaben im weiteren Verfahren nach den Regularien des Baugesetzbuches behandelt und private und öffentliche Interessen untereinander und gegeneinander abgewogen.

Über die zum Verfahren der Neuaufstellung des FNP eingegangenen Stellungnahmen hinaus wurden drei bisher laufende FNP-Änderungsverfahren, die parallel zur Aufstellung eines Bebauungsplans eingeleitet wurden, einschließlich der hierzu vorgebrachten Stellungnahmen in die Abwägung zur Neuaufstellung des FNP integriert. Es handelt sich um die Verfahren:

  • 128. FNP-Änderung – Richterich, Vetschauer Weg Süd
  • 131. FNP-Änderung – Richterich, Richtericher Dell
  • 118. FNP-Änderung – Aachen-Mitte, Campus West

Weitere zurzeit parallel laufende Änderungsverfahren wurden nicht aufgenommen, da ein früherer Abschluss des Verfahrens absehbar ist. Alle vorgesehenen Änderungen gehen konform mit den nun vorgesehenen Darstellungen des Flächennutzungsplans Aachen*2030.

Im Unterschied zur bisher im Rahmen von Bauleitplanverfahren durchgeführten Abwägungen mit einer direkten Antwort auf jede einzelne Eingabe sind alle vorgebrachten Aspekte thematisch gebündelt und zusammengefasst worden. Dadurch werden Wiederholungen vermieden und der Umfang des Abwägungsberichts bei gleichen Inhalten reduziert.

Um in Anbetracht des großen Umfangs der eingebrachten Schreiben eine nachvollziehbare Abwägung zu gewährleisten, erfolgte die Sortierung und Behandlung der durch Bürgerinnen und Bürger eingebrachten Aspekte entsprechend folgender Inhalte:

  • Teil C2 – Allgemeine Aspekte, die sich auf fachlich oder räumlich übergreifende Themenfelder beziehen
  • Teil C3 – Räumliche Aspekte, die einen unmittelbaren räumlichen Bezug auf eine konkrete Fläche oder Örtlichkeit haben

Der Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den Schriftstücken der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgt nach der bisher üblichen Vorgehensweise mit einer direkten Antwort ohne thematische und räumliche Bündelung der Aspekte in Teil C4.

Nach Fassung des Offenlagebeschlusses erhalten alle BürgerInnen, die eine Stellungnahme im Rahmen der Frühzeitigen Bürgerbeteiligung eingereicht haben, ein Schreiben mit allgemeinen Hinweisen zur Systematik der Abwägung, der Berücksichtigung ihrer eigenen Stellungnahme sowie zum weiteren Vorgehen.

Die Vielzahl der vorgebrachten Anregungen, Einwände und Bedenken zu einzelnen Flächen und Vorschläge für neu zu prüfende Flächen erforderten einen umfassenden Auswertungs – und Abwägungsprozess. Während dieses Planungsprozesses wurden Daten und Untersuchungen aktualisiert und aufbereitet. Die Ergebnisse sind in den weiteren Planungsprozess eingeflossen. Auch haben sich neue Prüfaufträge ergeben, die weitere Untersuchungen und Gutachten erforderlich machten.

Im Anschluss an die Auswertung der Eingaben wurden Entwurfsvorschläge für den FNP erarbeitet, welche zunächst intern mit den prozessbegleitenden Arbeitsgruppen aus Politik und Verwaltung (Verwaltungswerkstatt und interfraktionelle Gesprächsrunden) sowie der Bezirksregierung diskutiert und abgestimmt wurden. Hierbei ging es vor allem um die Variantendiskussion mehrerer Flächendarstellungen in sogenannten räumlichen Fokusbereichen. Dies beinhaltete insbesondere die Darstellungsvorschläge für die Varianten aus dem FNP-Vorentwurf, die aus abweichenden Beschlusslagen der Bezirksvertretungen hervorgegangen waren. Mit der Bezirksregierung Köln wurde intensiv über die Darstellung der Einzelhandelsthematik diskutiert. Hieraus ergibt sich neben der inhaltlichen Tiefe der Darstellung auch die Notwendigkeit einer Anpassung der „Sortimentsliste Aachen“. Hiernach muss zukünftig auch das Sortiment „Getränke“ als zentrenrelevant eingestuft werden. Dem trägt der Flächennutzungsplan Rechnung. Die Anpassung der „Sortimentsliste Aachen“ erfolgt parallel zur Aufstellung des Flächennutzungsplans in einem gesonderten Verfahren.

Anpassungs- und Überarbeitungsphase

Aufgrund der am 24.03.2017 beschlossenen Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) und im Zuge dessen auch angepassten anderen maßgeblichen Vorschriften musste eine substantielle inhaltliche Überarbeitung des Vorentwurfs des Flächennutzungsplans vorgenommen werden. Eine der wesentlichen Änderungen lag in der Einführung einer neue Gebietskategorie, die es ermöglicht, in bereits bestehenden verdichteten, nutzungsgemischten Bereichen wie z.B. dem Frankenberger Viertel ein so genanntes „Urbanes Gebiet (MU)“ festzusetzen. Da sich in der Logik der Baunutzungsverordnung (BauNVO) „Urbane Gebiete“ aus gemischten Bauflächen (M) entwickeln müssen, wurden die Darstellungen des Flächennutzungsplan-Entwurfs hieran angepasst. Daraus resultierte eine gezielte Überprüfung des Auswertungs- und Abwägungsprozesses der rund 1.560 Schriftstücke aus dem Beteiligungsprozess sowie der Anpassung der zu bewertenden Prüfflächen und der Dossiers. Diese stellen das „Herzstück“ des Flächennutzungsplans dar, da hiermit erstmals eine umfassende und transparente Flächenbewertung auf gesamtstädtischer Ebene möglich wird.

Der neue FNP soll unter anderem die planerischen Erfordernisse zur Anpassung von Siedlungs- und Infrastrukturen, Freiräumen und Gewässern an die Folgen des Klimawandels konkretisieren. Die im Vorentwurf des FNP zunächst vorläufigen Abgrenzungen eines „Schutzbereichs Stadtklima“, durch die Bereiche der Stadt mit erhöhtem Bedarf an Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel gekennzeichnet wurden, wurden im weiteren Prozess in die Schutzbereiche Stadtklima und Belüftungsbahn Stadtklima differenziert.

Aufgrund der Entscheidung des BVerwGs vom 13.12.2018, das die 117. Änderung des FNPs – Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen – für unwirksam erklärt hat, können die Inhalte dieser Änderung nicht wie ursprünglich vorgesehen in den FNP Aachen*2030 übernommen werden. Das Thema Windenergie wurde daher inhaltlich aus dem FNP Aachen*2030 herausgelöst. Es ist nun vorgesehen, ein Änderungsverfahren parallel zur Neuaufstellung des FNPs Aachen*2030 durchzuführen.

Im Jahr 2018 wurde der Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstellung des Landschaftsplans der Stadt Aachen gefasst. Mit der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im IV Quartal 2018 am Landschaftsplan liegt für geplante Naturschutzgebiete (§ 23 BNatSchG), Naturdenkmale (§ 28 BNatSchG) und geschützte Landschaftsbestandteile (§ 29 BNatSchG) ab dem Zeitpunkt der Beteiligung bis zum Inkrafttreten des Landschaftsplans als Satzung, längstens drei Jahre, gemäß § 48 LNatSchG NRW eine Veränderungssperre vor. Da mit der Neuaufstellung des Landschaftsplans auch die Grenzen der Natur- und Landschaftsschutzgebiete neu festgesetzt werden, sind die bislang rechtskräftigen NSG und LSG nachrichtlich nicht mehr in die Planzeichnung des FNP übernommen worden. Entsprechend § 5 Abs. 4 Satz 2 BauGB werden zum jetzigen Zeitpunkt lediglich die Abgrenzungen der geplanten NSG nachrichtlich dargestellt. Beide Planverfahren verlaufen derzeit parallel. Die nachrichtliche Darstellung der NSG-Abgrenzung wird sukzessiv bis zu Rechtskraft des Landschaftsplans im FNP nachrichtlich übernommen und der Plan somit fortgeschrieben.

Aus der oben beschriebenen Überarbeitungsphase resultiert nun der vorliegende FNP- Entwurf einschließlich der Entwurfsbegründung und des Umweltberichts.

Da der Flächennutzungsplan der Stadt Aachen abschließend von der Bezirksregierung Köln genehmigt wird, wurden frühzeitig und regelmäßig Abstimmungen mit der Regionalplanungsbehörde durchgeführt, um einzelne der o.g. Themenfelder inhaltlich so vorabzustimmen, dass im Rahmen der Genehmigungsphase die wesentlichen Fragestellungen als geklärt gelten können. Die Anfrage zur landesplanerischen Anpassung gem. §34 LPlG wird parallel zu den politischen Beratungen gestellt, so dass eine landesplanerische Einschätzung der Regionalplanungsbehörde vor Beginn der Offenlage erwartet werden kann.

Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Es wurden zahlreiche Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit zum FNP-Vorentwurf, Stand 26.05.2014, vorgebracht. Inklusive der oben genannten integrierten Parallelverfahren waren 876 Schriftstücke mit insgesamt 855 Aspekten in der Abwägung zu berücksichtigen.

Die Anregungen umfassten unterschiedliche Schwerpunkte. Teilweise bezogen sich die Einwendungen auf konkrete Flächenausweisungen, teilweise auf grundsätzliche und übergeordnete Themenfelder.

In der Gesamtschau bezogen sich zahlreiche Anregungen auf die Vermeidung einer unangemessenen Inanspruchnahme von Flächen und Ressourcen im Aachener Stadtgebiet. Es wurde die Berücksichtigung von Umweltbelangen und der Erhalt des Stadt- und Landschaftsbildes, aber auch der Erhalt wertvoller landwirtschaftlicher Flächen angemahnt. Diese Grundtendenz drückte sich auch in konkreten und zahlreichen Vorschlägen zum Verzicht auf einzelne Flächenausweisungen aus. Im Zusammenhang mit den Flächenausweisungen im FNP-Vorentwurf wurde der durch die Stadt prognostizierte Bauflächenbedarf (Gewerbe und Wohnen) in Frage gestellt.

Andererseits wurden auch Vorschläge zur Entwicklung von Bauflächen vorgebracht, bspw. um die Entwicklung der Aachener Wirtschaft zu fördern sowie ein differenziertes Wohnraumangebot in Aachen entwickeln zu können.

Die Stadt Aachen hat im Sinne des § 1 Abs.3 Baugesetzbuch (BauGB) alle eingebrachten Belange untereinander und gegeneinander abgewogen und im Sinne der geordneten städtebaulichen Entwicklung bewertet und gewichtet. Hierfür hat die Stadt zunächst grundsätzliche Fragen, Kritik und Zweifel an Bedarfsermittlungen aufgegriffen. Im Ergebnis wurde auf die vorgebrachten Bedenken mit einer umfassenden Fortschreibung und Aktualisierung der Ermittlung der abwägungsrelevanten Grundlagen reagiert. Diese aktualisierten und vollständigen Abwägungsgrundlagen dienten als belastbare Basis, um alle bisherigen Flächenausweisungen des Vorentwurfs für den FNP-Entwurf erneut auf den Prüfstand zu stellen und im Rahmen der Abwägung zu bewerten. Die Ergebnisse sind im Entwurf der Begründung und des Umweltberichts sowie in der Umweltprüfung und der städtebaulichen Eignungsprüfung transparent dokumentiert.

Im Rahmen der Gewichtung der sich konträr gegenüberstehenden Belange spielte der Zielkonflikt zwischen der Rücknahme von Bauflächen einerseits und der zumindest weitgehenden Deckung der für Aachen bestehenden Wohnbauland- und Gewerbeflächennachfrage eine tragende Rolle. In der Abwägung gewichtete die Stadt die Belange einer neuen Flächenausweisung zur Deckung bestehender Baulandbedarfe in unterschiedlichen Standorten höher als die Belange bspw. des Freiraumschutzes, des Erhalts des derzeitigen Siedlungsgefüges oder des Erhalts von landwirtschaftlichen Flächen.

Auf Basis der gesamtstädtischen Betrachtung sieht die Verwaltung insgesamt ein ausgewogenes Maß zwischen geordneter städtebaulicher Entwicklung durch Bauflächendarstellung und dem Schutz des Außenbereichs und Freiraum. Der Anregung, Flächen und Ressourcen zu schonen, wird in der Abwägung mit anderen Belangen – hier insbesondere der Bereitstellung von Wohnbauflächen und gewerblichen Bauflächen - so weit wie möglich und in einem in der Gesamtschau verträglichen Umfang gefolgt.

Weitere Stellungnahmen bezogen sich auf das Thema Mobilität und Verkehr. Diesbezügliche Anregungen wurden im Rahmen der Abwägung so weit wie möglich berücksichtigt; konnten jedoch aufgrund der groben Maßstäblichkeit und der gesetzlichen Aufgabe des FNP (Darstellung der Art der Bodennutzung – keine Darstellung von Einzelmaßnahmen) nicht auf der Ebene des FNP umgesetzt werden.

Weitere Stellungnahmen bezogen sich auf den Verfahrensablauf und die Art der Beteiligung sowie die Transparenz und Zugänglichkeit von Gutachten, das Verhältnis des FNP zur Landes- und Regionalplanung sowie auf diverse andere Themen.

Diese Stellungnahmen wurden soweit möglich im FNP berücksichtigt bzw. Fragen geklärt. Einige Themen bezogen sich auf detailliertere Planungsebenen und waren nicht für die Maßstabsebene des FNP maßgeblich. Hinsichtlich der Beteiligungsverfahren wurden Vorschläge und Anregungen zur Verbesserung der Beteiligung aufgenommen. Diese sollen soweit möglich für das weitere Verfahren berücksichtigt werden. Eine Transparenz und Zugänglichkeit zu relevanten Gutachten wird im Rahmen der Offenlage gewährleistet.

Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Auch von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden zahlreiche Stellungnahmen zum FNP-Vorentwurf, Stand 26.05.2014, vorgebracht. Inklusive der oben genannten integrierten Parallelverfahren waren 160 Schriftstücke mit insgesamt 461 Aspekten in der Abwägung zu berücksichtigen.

Die Eingaben der Behörden und Träger öffentlicher Belange enthielten Hinweise zu Leitungstrassen, zu Schutzabständen sowie Anregungen zu ergänzenden Fachgutachten und Darstellungen, bspw. zum Denkmalschutz oder zu Darstellungen im Umfeld der RWTH Aachen.

Die Nachbarkommunen begrüßten im Grundsatz die Entwicklung in Aachen und betonten den Wunsch nach Fortsetzung der laufenden Kooperationsgespräche.

Aufstellungs- und Offenlagebeschluss zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Aachen*2030

Die Verwaltung empfiehlt für die Neuaufstellung des FNP den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu fassen und den Entwurf des FNP in der vorliegenden Form gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Dabei soll die Dauer der Offenlage abweichend von der vom Gesetzgeber geforderten 4-wöchigen Auslegung aufgrund der Komplexität und der gesamtstädtischen Bedeutung des Planwerks 5 Wochen betragen, damit der Öffentlichkeit mehr Zeit zur Einsichtnahme sowie zur Erstellung der Eingaben gegeben werden kann.

Weitere Angebote zur Information der Öffentlichkeit

Aufgrund der Komplexität der inhaltlichen Zusammenhänge und des Verfahrens, der Verfahrensdauer und des hohen öffentlichen Interesses an der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ist eine transparente Kommunikation mit der Öffentlichkeit wichtig. Zur Information der Öffentlichkeit soll daher eine weitere öffentliche Veranstaltung durchgeführt werden. Diese soll dazu dienen, die wesentlichen Inhalte des Flächennutzungsplans und die ihm zu Grunde gelegten Prognosen zu erläutern. Weiterhin sollen hier Erläuterungen zu den Unterlagen gegeben werden, die in der parallel stattfindenden Offenlage ausliegen. Weiterhin ist vorgesehen, in allen Bezirken Bürgersprechstunden anzubieten. Hier stehen dann Vertreter des Büros BKR sowie der Verwaltung zur Erläuterung der Inhalte des Flächennutzungsplans für Rückfragen zur Verfügung. Jeder, der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eine Stellungnahme abgegeben hat, erhält ein Anschreiben, aus dem hervorgeht, an welcher Stelle in der Abwägung diese Stellungnahme berücksichtigt wurde. Mit diesem Angebot geht die Stadt Aachen weit über das gesetzlich verankerte Maß der Bürgerbeteiligung und –Information hinaus und trägt so dem hohen Informationsbedarf der Öffentlichkeit Rechnung.

Finanzielle Auswirkungen

Gemeinsam mit dem Büro BKR Aachen wurde der Masterplan Aachen*2030 zur strategischen Stadtentwicklung und zur Vorbereitung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Aachen erstellt. Der Rat der Stadt Aachen hat den Masterplan als Ausdruck eines gemeinsamen Grundverständnisses über die gesamtstädtische Zielkonzeption beschlossen. Die räumlich darstellbaren Zielaussagen sind in den neu aufzustellenden Flächennutzungsplan zu überführen.

Für die noch ausstehenden Schritte zur Fertigstellung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 stehen jährliche Mittel bei PSP-Element 4-090101-902-4 „Masterplan/Flächennutzungsplan“ im Haushalt bereit.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-090101-902-4 „Masterplan/Flächennutzungsplan“

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2019*

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019*

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

95.000

95.000

285.000

285.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

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Ergebnis

95.000

95.000

285.000

285.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

*zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2018

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (24)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2019-01-15 FB 61_1125_WP17 Neuaufstellung des F SAO.pdf

7.11.2024

70.3 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 27.03.2019
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 10:23

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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