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Münsterstraße - Ausbau zwischen BAB 44 und Vennbahn

FB 61/1157/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Pauls erklärt anhand einer Power-Point-Präsentation den geplanten Ausbau der Münsterstraße.

Die Fahrbahn der Münsterstraße sei erneuerungsbedürftig und müsse zwischen Grauenhofer Weg und Vennbahnkreuzung für den Begegnungsverkehr mit Bussen und landwirtschaftlichen Fahrzeugen an die aktuellen Standards angepasst werden. Aktuell bestehe eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h. Bei einer Verkehrszählung im Jahre 2015 seien 1.220 Fahrzeuge pro Richtung am Tag ermittelt worden. Auch auf der Vennbahn seien viele kreuzende Radfahrer und Fußgänger gezählt worden, wobei die Zahl voraussichtlich noch steigen werde. Mit einer Fahrbahnbreite von 5,90 bis 6,40 m werde das erforderliche Maß für den Begegnungsverkehr mit Bussen nicht erreicht. Die Entwurfsplanung ermögliche eine Radverkehrsführung auf einem 3,4 m breiten gemeinsamen Geh-/ Radweg mit oder ohne Benutzungspflicht.

Frau Pauls stellt die einzelnen Varianten mit ihren jeweiligen Querschnitten vor und beziffert die geschätzten Baukosten im Rahmen der Vorplanung entsprechend der Fläche für Variante 1 mit 1.185.000 € und Variante 2 mit 1.250.000 €.

Die Einplanung der notwendigen Mittel erfolge mit der zukünftigen Haushaltsplanung. Die Umsetzung sei für 2020 vorgesehen. Die Verwaltung empfehle Variante 2 mit einer durchgehenden Fahrbahnbreite von 6,50 m, um den Begegnungsverkehr von Bussen, Lkw oder landwirtschaftlichen Fahrzeugen zu gewährleisten. Der Sicherheitsgewinn würde die etwas höheren Baukosten der Variante 2 rechtfertigen.

Herr Auler von der CDU-BF plädiert für eine ausreichende Breite des Rad-/Gehwegs, die auf keinen Fall geringer als 3,40 m breit sein dürfe. Am Grauenhofer Weg bestehe keine Radwegbenutzungspflicht. Ein benutzungspflichtiger linksseitiger Radweg in der Münsterstraße zwinge den aus der Innenstadt kommenden Radfahrer zu einem Wechsel von der rechten Fahrbahnseite auf die linke Seite. Dort sei die Querung an dieser Stelle an der BAB-Brücke besonders schwierig und gefährlich. Er bitte daher die Fachverwaltung, die Radverkehrsführung zu prüfen und das Ergebnis der Bezirksvertretung Brand vorzustellen.

Frau Pauls merkt an, dass zunächst ein Planungsbeschluss beim Mobilitätsausschuss einzuholen sei, um die Querschnitte für die weitere Planung vorzugeben. Die Anregungen aus der Diskussion könne sie in die weitere Beratung mitnehmen. Es könne aber auch ein vom Verwaltungsvorschlag abweichender Beschluss zur Radverkehrsführung gefasst werden.

Herr Hußmann von der GRÜNEN-BF sieht den Rad- und Fußwegbereich kritisch. Es solle keine Radwegbenutzungspflicht festgesetzt, sondern die Fahrbahn auch für die Fahrradfahrer freigegeben werden. Hierzu sei die Anlage von Schutzstreifen denkbar.

Herr Hellmann von der SPD-BF schließt sich der Auffassung von Herrn Hußmann an und kündigt an, dass seine Fraktion für Variante 2 mit 6,5 m Fahrbahnbreite stimmen werde.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der vorliegenden Planung (Plan Nr. 2017/08-03 L1 und 2017/08-03 L2) der Variante 2, den Planungsbeschluss für die Erneuerung der Münsterstraße zu fassen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der vorliegenden Planung (Plan Nr. 2017/08-03 L1 und 2017/08-03 L2) der Variante 2, den Planungsbeschluss für die Erneuerung der Münsterstraße zu fassen.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und fasst

auf Grundlage der vorliegenden Planung (Plan Nr. 2017/08-03 L1 und 2017/08-03 L2) der Variante 2 den Planungsbeschluss für die Erneuerung der Münsterstraße.

Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Anlass

Seit mehreren Jahren wird durch die Bezirksvertretung Aachen-Brand der Neuausbau der Münsterstraße zwischen BAB 44 und Vennbahn gefordert, da sie sich seit langem in einem erneuerungsbedürftigen Zustand befindet. Zudem genügt die Breite der Fahrbahn nicht mehr den Ansprüchen eines sicheren Begegnungsverkehrs für Busse und Lkw.

Mit dem Umbau soll außerdem die Lücke zwischen dem bereits umgebauten Grauenhofer Weg und der umgebauten Vennbahnkreuzung geschlossen werden.

2. Heutige Situation

Die Münsterstraße befindet sich im Süden von Brand und schließt sich östlich an den Grauenhofer Weg an. Die zweistreifige Straße ist im Trennprinzip ausgebaut. Auf der nordöstlichen Seite verläuft ein Gehweg (Gehweg - Radfahrer frei), der durch einen parallel verlaufenden Seitengraben von der Fahrbahn getrennt wird. Auf der südwestlichen Seite verläuft ebenfalls ein Seitengraben parallel zur Fahrbahn. Einen Gehweg gibt es auf dieser Seite lediglich im Bereich von Hausnr. 373.

Im Abschnitt zwischen BAB und Vennbahnweg münden die Schagenstraße und die Dr.-Bernhard-Klein-Straße in die Münsterstraße. Es gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

An die Straße grenzen im Norden überwiegend die rückwärtigen Gärten der anliegenden Wohnbebauung; auf der Südseite wird ein Wohngebäude durch die Münsterstraße erschlossen.

Eine Verkehrserhebung an der Kreuzung zum Vennbahnweg im August 2015 ergab für den Zählzeitraum von 7:00 bis 21:00 Uhr eine Belastung von 1.220 Kfz in Richtung Wilhelm-Ziemons-Straße. In Fahrtrichtung Dr.-Bernhard-Klein-Straße wurden 1.171 Kfz gezählt. Auf dem Vennbahnweg werden 1.358 kreuzende Radfahrer und 263 Fußgänger erfasst.

Im Abschnitt zwischen BAB und Schagenstraße verkehrt der Buslinienverkehr der Linien 5 und 45. In der Schagenstraße wird die Haltestelle „Brander Feld“ angefahren. Die beiden Linien verkehren dort pro Fahrtrichtung jeweils zweimal pro Stunde. Zusätzlich bedient die Linie 73/173 den Abschnitt Schagenstraße bis Wilhelm-Ziemons-Straße dreimal täglich und fährt dort die Haltestelle „Vennbahnbogen“ an.

Die Breite der Fahrbahn beträgt im Abschnitt BAB bis Schagenstraße, in dem regelmäßig Linienverkehr fährt, 5,90-6,40 m. Damit wird das erforderliche Maß für den Begegnungsverkehr zweier Busse (6,50 m) nicht erreicht. In dem Abschnitt misst der nord-östlich verlaufende Gehweg 2,40-2,80 m und erfüllt damit das in der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) definierte Mindestmaß für den Begegnungsfall zweier Fußgänger. Der Gehweg ist in beiden Richtungen für den Radfahrer freigegeben. Südöstlich der Fahrbahn ist entlang eines kleinen Teilabschnitts ein ca. 2,50 m breiter Gehweg an Haus 373 vorhanden.

Zwischen Schagenstraße und Vennbahn ist die Fahrbahn 5,20-5,30 m breit. Auch auf diesem Abschnitt erfüllt die Fahrbahn nicht das erforderliche Maß für den Begegnungsverkehr zweier Busse, jedoch wird dieser Abschnitt deutlich seltener durch Linienverkehr befahren. In diesem Abschnitt ist der Gehweg (Gehweg - Radfahrer frei) 1,50-2,40 m breit.

Der Gehweg zwischen BAB und Vennbahnradweg kann von den Radfahrern im Beidrichtungsverkehr mitgenutzt werden.

3. Planung

Grundlagen der Planung sind die aktuellen Regelwerke. Bei der Abwägung aller Planungselemente gilt grundsätzlich, dass die Verkehrssicherheit der Verkehrsteilnehmer über die Leistungsfähigkeit und den Komfort zu stellen ist (VwV-StVO, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, Abschnitt A, zu § 39-43).

Im Rahmen der Planung wurde zunächst geprüft, ob durch den Einbezug der Gräben der Geh-/Radweg an die Fahrbahn gelegt werden kann, um die soziale Sicherheit zu erhöhen. Die dazu notwendige Überbauung der Gräben wäre bauchtechnisch sehr anspruchsvoll. Die daraus resultierenden Kosten wären so hoch, dass diese Planungsvariante nicht weiterverfolgt wird.

Zwischen BAB und Vennbahn ist vorgesehen den Gehweg entlang des Seitengrabens auf 3,40 m zu verbreitern und ihn damit an das Maß im Bereich der Vennbahnquerung anzupassen, welche ebenfalls umgestaltet wird (vgl. Vorlage: FB 61/0809/WP17). Im Rahmen der Ausführungsplanung wird geprüft, ob der Gehweg durchgehend auf 3,40 m verbreitert werden kann. Um den Abschluss des Oberflächenwassers zu gewährleisten, muss ein mindestens 0,50 cm breiter Böschungsstreifen zwischen Gehweg und Seitengraben erhalten bleiben. Außerdem sollen möglichst viele Bäume erhalten werden.

Der Gehweg wird als gemeinsamer Geh- und Radweg (Zeichen 240) ausgezeichnet. Dadurch kann der Radverkehr von der Fahrbahn auf einen benutzungspflichtigen und richtlinienkonformen Weg in die Nebenanlagen verlagert und die Radfahrer vor dem fließenden Verkehr geschützt werden. Aufgrund der ausreichenden Breite können sich Radfahrer und Fußgänger konfliktfrei begegnen.

In Bezug auf die Planung der Fahrbahn wird die Münsterstraße in zwei Abschnitte eingeteilt und getrennt betrachtet.

A)Abschnitt BAB - Schagenstraße

Um den Begegnungsfall zweier Busse oder LKW durchgehend zu ermöglichen, ist vorgesehen, die Fahrbahn in diesem Abschnitt auf durchgehend 6,50 m zu verbreitern. Dies gewährleistet einen richtlinienkonformen Ausbau. Dabei bleibt beidseitig ein mindestens 0,50 cm breiter Böschungsstreifen zwischen Fahrbahn und Seitengraben erhalten, um den Oberflächenabfluss zu gewährleisten.


B)Abschnitt Schagenstraße - Vennbahnradweg

Da in diesem Abschnitt kein regelmäßiger Linienverkehr verkehrt und somit mit weniger Begegnungsverkehr zwischen Bussen gerechnet werden muss, ergeben sich für diesen Abschnitt zwei Planungsvarianten.

Variante 1:

Die Fahrbahn wird auf durchgängig 5,50 m verbreitert, um den Begegnungsverkehr von Pkw und Lkw bzw. Pkw und Bus zu ermöglichen. Dabei bleibt beidseitig ein mindestens 0,50 cm breiter Böschungsstreifen zwischen Fahrbahn und Seitengraben erhalten, um den Oberflächenabfluss zu gewährleisten.

Variante 2:

Die Fahrbahn wird auf 6,50 m verbreitert damit sich zwei Busse oder zwei Lkw begegnen können. Dazu muss der nordöstliche Graben deutlich stärker überbaut werden. Dabei soll nach Möglichkeit beidseitig ein mindestens 0,50 cm breiter Böschungsstreifen zwischen Fahrbahn und Seitengraben erhalten bleiben, um den Oberflächenabfluss zu gewährleisten.

4. Beleuchtung

Zum jetzigen Zeitpunkt ist keine Straßenbeleuchtung auf diesem Abschnitt der Münsterstraße vorhanden. Sie wird für den geplanten Straßenabschnitt sowohl für die Fahrbahn als auch für den Geh- und Radweg entsprechend ergänzt.

5. Fazit und Empfehlung

Im Ergebnis der Abwägung wird empfohlen die vorgeschlagene Variante für Abschnitt A und die Variante 2 für Abschnitt B weiter zu verfolgen. Zwar wird die Münsterstraße im zweiten Abschnitt nur mäßig durch Busse, Lkw oder landwirtschaftliche Fahrzeuge befahren, jedoch benötigen diese für den Begegnungsverkehr eine 6,50 m breite Fahrbahn.

6. Baukosten und Finanzierung

Die Baukosten werden im Rahmen der Vorplanung über die Fläche ermittelt. Die Baukosten für die Variante 1 belaufen sich auf rund 1.185.000 €, für Variante 2 auf 1.250.000 €.

Der Sicherheitsgewinn rechtfertigt die erhöhten Baukosten für Variante 2.

Die Einplanung der notwendigen Mittel zur Umsetzung der Maßnahme erfolgthaushaltsneutralmit der zukünftigen Haushaltsplanung.

Ob die Baumaßnahme eine Beitragspflicht nach Kommunalabgabengesetz NRW auslöst, wird derzeit noch abschließend geprüft. In diesem Bereich der Münsterstraße wird lediglich ein Grundstück direkt mit einer Zufahrt erschlossen. Daher ist die Prüfung der Beitragspflicht besonders aufwendig und dauert derzeit noch an. Eine detaillierte Erläuterung folgt in der Vorlage zum Ausführungsbeschluss.

7. weitere Vorgehensweise

Die Umsetzung der Maßnahme durch die Abteilung Straßenbau ist für 2020 vorgesehen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

PSP-Element 5-120102-100-00400-300-1 Münsterstraße, Erneuerung

Investive Auswirkungen

Ansatz

2019*

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019*

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

50.799,44

50.799,44

0

0

0

0

Ergebnis

50.799,44

50.799,44

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120102-112-7 Münsterstraße, Erneuerung

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2019*

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019*

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

13.400

13.400

0

0

0

0

Abschreibungen

6.800

6.800

0

0

0

0

Ergebnis

20.200

20.200

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

*aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2018

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (8)

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2019-02-25 FB 61_1157_WP17 Muensterstrasse - Ausb SAO.pdf

7.11.2024

5.3 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 11
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 27.03.2019
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Zusätze
Die Vorlage wird nachgereicht.
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 10:23

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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