2. April 2019 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 9Öffentlich

Ratsantrag der Grüne Fraktion im Rat der Stadt Aachen (353/17) „Für die Gesundheit der Menschen – für mehr Artenvielfalt: Kein Glyphosat auf städtischen Flächen“

FB 23/0515/WP17 · Kenntnisnahme

Ratsantrag der Grüne Fraktion im Rat der Stadt Aachen (353/17) „Für die Gesundheit der Menschen – für mehr Artenvielfalt: Kein Glyphosat auf städtischen Flächen“

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Dr. Breuer sagte, dass seine Fraktion nicht nachvollziehen könnte, warum ein Verzicht von Glyphosat auf städt. Flächen nicht möglich sei. Der gesundheitliche Aspekt sei wichtiger als der wirtschaftliche Vor- oder Nachteil.

Frau Begolli teilte mit, dass Glyphosat zunächst ein legales Mittel sei. Sie plädierte jedoch dafür, dass in neu abzuschließenden Pachtverträgen vereinbart werden solle, auf Glyphosat zu verzichten.

Auch der Ausschussvorsitzende erklärte, dass ein Verzicht auf allen bereits verpachteten Flächen nicht möglich sei. Er schlug deshalb vor, Flächen zukünftig nur noch an „Bio-Landwirte“ zu verpachten.

Herr Bussen teilte mit, dass die Verwaltung Pachtflächen prioritär an „Bio-Landwirte“ vergeben würde.

Herr Baal betonte, dass es sich hier um ein Reizthema handele. Innerhalb der EU sei das Mittel erlaubt, außerhalb der EU würden jedoch Prozesse gegen den Hersteller geführt. Es sei daher grundsätzlich festzustellen, dass der Einsatz zulässig sei. Seine Fraktion könne sich jedoch vorstellen, bei Neuverpachtungen einzelvertragliche Vereinbarungen für einen Verzicht auf Glyphosat mit den Landwirten zu treffen.

Aufgrund der geführten Diskussion schlug der Ausschussvorsitzende eine Ergänzung des Beschlussvorschlages zu. Folgender Beschluss wurde gefasst:

Beschluss

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Ausführungen zur der Verwaltung mehrheitlich mit einer Gegenstimme zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, für zukünftige Pachtverträge die Verhandlungen dahin zu führen, dass auf den Einsatz von Glyphosat auf städtischen Flächen verzichtet wird.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Zum Ratsantrag „Für die Gesundheit der Menschen – für mehr Artenvielfalt – kein Glyphosat auf städtischen Flächen“ (353/17) wird wie folgt Stellung genommen:

Die Stadt Aachen hat bei der Landwirtschaftskammer NRW eine Stellungnahme zum Einsatz von Glyphosat eingeholt, die mit folgendem Tenor schließt:

Die Landwirte werden beim Einsatz von Glyphosat intensiv von der Landwirtschaftskammer begleitet.

Alternativen zu Glyphosat lösen ggf. höhere Mengen und Mehrfachanwendungen anderer Herbizide in der Folgekultur aus.

Mögliche Alternativen zu Glyphosat können nicht uneingeschränkt eingesetzt werden, da sie z. B. wetterabhängig oder durch diese die Gefahr von Bodenerosionen erhöht werden.

Seit 2014 wurde der Einsatz von Glyphosat weiter stark eingeschränkt.

Aus Sicht der Verwaltung ist die Erlaubnis oder ein Verbot von Pflanzenschutzmitteln bzw. deren Wirkstoffen keine kommunale Aufgabe, sondern eine Aufgabe übergeordneter Instanzen. So hat beispielsweise die EU-Kommission erst kürzlich die Zulassung von Glyphosat, nach der mehrheitlichen Zustimmung der EU-Agrarminister, für weitere 5 Jahre verlängert. In ca. 4 Jahren läuft die Zulassung auf EU-Ebene aus. Dann wird über das Verbot von Glyphosat neu abgestimmt.

Eine dauerhafte Lösung dieser hochkomplexen Gemengelage kann nach Auffassung der Verwaltung nur auf Ebene der Europäischen Union erfolgen.

Eine erfolgreiche Umsetzung des neuen Landschaftsplanes soll in guter Kooperation mit den Landwirten erfolgen. Die Stadt Aachen als private Grundstückseigentümerin hätte vom Grundsatz her die Möglichkeit, die Ausbringung von Glyphosat auf Ihren verpachteten Flächen durch Änderung der Pachtverträge zu verbieten. Dies macht aber derzeit keinen Sinn, wenn andere Landwirte sich anders entscheiden können. Ein Verbot von Glyphosat auf städtischen Flächen würde die städtischen Pächter zum jetzigen Zeitpunkt enorm benachteiligen.

Vor diesem Hintergrund spricht sich die Verwaltung derzeit gegen das Verbot zum Einsatz von Glyphosat auf städtischen landwirtschaftlich genutzten Flächen aus.

Der Ratsantrag gilt damit als bearbeitet.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

RA_353_17
593.7 KB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-11-22 FB 23_0515_WP17 Ratsantrag der Gruene SAO.pdf

7.11.2024

686.0 KB

Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses
Gremium
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
Datum
Di., 02.04.2019
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 10:26