Denkmalbereich Kornelimünsterhier: Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
FB 61/1170/WP17 · Entscheidungsvorlage
Denkmalbereich Kornelimünsterhier: Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
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Frau Ellenbeck stellt den geänderten Entwurf der Denkmalbereichssatzung Kornelimünster anhand einer Präsentation vor, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Sie erinnert an die Beratung in der Bezirksvertretung im Jahre 2014, in der der damalige Satzungsentwurf abgelehnt wurde. Zwischenzeitlich wurden die Jahre genutzt, um konstruktive Gespräche zwischen Mitgliedern der Bezirksvertretung und der Unteren Denkmalbehörde zu führen. Dadurch konnten die damals unterschiedlichen Positionen zwischenzeitlich angenähert werden.
Die SPD-BF bedankt sich für den Vortrag und stellt einige Verständnisfragen. Sie weist zunächst auf einen redaktionellen Fehler im I. Allgemeinen Teil, § 1 Abs. 1 des Satzungsentwurfes hin. Dort muss es richtig heißen, Bergkirche St. Stephan und nicht Pfarrkirche St. Gangolf.
Unter Hinweis auf das interfraktionelle Gespräch führt die SPD-BF aus, dass darin erwähnt wurde, dass Änderungen an Gebäuden in Abstimmung mit der Denkmalpflege möglich sind. Diese Art der Formulierung findet sie in dem Satzungsentwurf nicht wieder; ihr ist der Satzungstext im § 4 Abs. 2 diesbezüglich zu hart und nicht ausreichend flexibel formuliert. Hinsichtlich der angesprochenen Klauser Straße als Zufahrt zum alten Abteitor mit dem Erhalt der Wiesenflächen zur Klause hin weist sie darauf hin, dass in den Gesprächen ausgeführt wurde, dass in diesem Bereich und im Bereich des Pannackers künftige Planungen auf keinen Fall behindert werden dürfen. Diese Ausflüsse aus dem interfraktionellen Gespräch findet sie in dem Entwurf ebenfalls nicht wieder.
Hierzu merkt Herr von Thenen an und ergänzt, dass nach seinen schriftlichen Unterlagen sich die Teilnehmer während des interfraktionellen Gespräches auf eine Formulierung geeinigt haben, die sich wörtlich in der Präambel des Entwurfs wiederfindet. Darin heißt es: „Eine Weiterentwicklung des Ortes und eine Anpassung an moderne Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind in Abwägung mit anderen öffentlichen Belangen zu gewährleisten. Die Entwicklung des Ortes ist angemessen zu berücksichtigen.“ Er ergänzt weiter, dass die Verwaltungsvorlage in der Anlage 8 auch den Aktenvermerkt über das interfraktionelle Gespräch enthält, also Gegenstand der Vorlage ist. In diesem Aktenvermerk steht unter dem ersten Punkt der Satz: „Die Denkmalpflege unterstützt das Anliegen und wird einer Errichtung von Parkplatzflächen mit einer WC-Anlage nicht verhindern.“
Hierzu führt Frau Ellenbeck aus, auch wenn sie gesagt hat, dass z. B. die Achse Klauser Straße – Abteitor wichtig ist, so schließt dies künftige Veränderungen nicht aus. Dies auch im Hinblick darauf die Plätze Korneliusmarkt und Benediktusplatz weitestgehend zumindest von parkenden Fahrzeugen zu befreien. Um diesen Wunsch der Denkmalpflege überhaupt umsetzen zu können, müssen natürlich Ersatzflächen, wie z. B. an der Klauser Straße oder auf dem Pannacker, geschaffen werden. Gerade der Pannacker eignet sich dafür gut, weil es von dort eine enge fußläufige Anbindung an das Ortszentrum gibt. Die sog. erlaubnispflichtigen Maßnahmen sind für die Denkmalpflege Abstimmungen. Das Erlaubnisverfahren ist ein sehr niederschwelliges Verfahren, es ist gebührenfrei, außer der Denkmalbehörde ist keine weitere Behörde beteiligt und es kann kurzfristig mit einer Erlaubnis gerechnet werden. Aber es bedarf eben der Schriftform und der formalen Vorschriften, obwohl das Verfahren an sich nicht aufwändig und schwierig ist.
Auf die Ausführungen von Herrn von Thenen bezogen, führt die SPD-BF aus, dass der Aktenvermerk über das interfraktionelle Gespräch natürlich eine Anlage dieser Verwaltungsvorlage ist, aber sie wird nicht Anlage der künftigen Bereichssatzung sein. Was später inhaltlich in der Bereichssatzung enthalten sein wird, ist letztendlich Fakt.
Hierauf antwortet Frau Ellenbeck, dass die Inhalte aus dem Aktenvermerk so nicht in eine Satzung aufgenommen werden können. Eine Satzung muss allgemein gültige Formulierungen haben. Dadurch dass der Gesprächsvermerk als Anlage der Verwaltungsvorlage beigefügt ist, soll dies eine weitere Grundlage für die heutige Beratung darstellen. Damit möchte die Denkmalpflege auch deutlich machen, dass diese sich an die aufgeführten Absprachen halten wird. Die Satzung soll dazu die notwendige Rechtssicherheit geben.
Die CDU-BF geht auf die Ausführungen von Herrn von Thenen und Frau Ellenbeck ein, wonach deutlich geworden ist, dass den Besitzern der Häuser und Anlagen die Möglichkeiten gegeben werden in Absprache mit der Denkmalpflege Dinge zu ändern. Dies ist wichtig für den Ort um die denkmalgeschützten Objekte möglichst lange zu erhalten. Sie bedankt sich abschließend für die Ausführungen der Verwaltung und spricht sich für den Beschlussvorschlag aus.
Frau Keller zeigt sich sehr erfreut darüber, dass die Verwaltung einen Ersatzparkplatz auf dem Pannacker besonders befürworten würde. Sie spricht die Hoffnung aus, dass man mit der Denkmalbereichssatzung auf diese Weise ein Stück weiter als bisher kommt, was die Verwirklichung des Parkplatzes betrifft. Es wäre wünschenswert, wenn hierfür Fördergelder aufgetan werden könnten. Sie weist darauf hin, dass auf Seite 80 der Verwaltungsvorlage geschrieben steht, die Siedlungsanfänge in der unmittelbaren Umgebung werden in römische Zeit datiert. Richtig ist, dass bereits in keltischer Zeit hier gesiedelt worden ist.
Die SPD-BF bedankt sich nochmals für den vorgestellten Satzungsentwurf, weil dieser im Grunde alle im Jahre 2014 vorgetragenen Bedenken aufgegriffen hat. Sie begrüßt, dass die Verwaltung auch zukünftig Entwicklungsmöglichkeiten im Ort und insbesondere hinsichtlich der Parkplatzsituation in Kornelimünster zulässt. Sie sieht ebenfalls die Möglichkeiten der Förderung von Maßnahmen positiv. Die Denkmalbereichssatzung sollte daher möglichst zeitnah in Kraft treten.
Frau Opitz begrüßt die großzügige Art der Verwaltung die Probleme anzugehen. Sie sieht aber auch ein großes Problem für die Zukunft hinsichtlich der gewerblichen Nutzung im Kerngebiet. Ein Gewerbebetrieb, der weiter existieren muss, hat gesetzliche Auflagen zu beachten, die zu erfüllen sind. Bei einem Um- oder Ausbau eines Gewerbebetriebes kann der Gewerbetreibende in Konflikt mit der Denkmalbereichssatzung geraten. Sollte das Vorhaben dann nicht durchführbar sein, könnte dies für den Gewerbetreibenden existenzbedrohend sein. Hier sieht sie einen Konflikt zwischen dem Betroffenen und der Denkmalschutzbehörde und stellt die Frage, wie die Verwaltung mit einem solchen Fall umgeht. Sie verweist auf die Präambel, in der aufgeführt ist: „in Abwägung mit anderen öffentlichen Belangen zu gewährleisten“. Diese Aussage ist ihr sehr pauschal und für sie ergibt sich daraus die Frage, wie die Denkmalpflege mit einem solchen Einzelfall umgehen wird.
Frau Ellenbeck antwortet darauf, dass Einzelfallabwägungen in der Denkmalpflege fast täglich vorkommen. Die Notwendigkeit der Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Belangen trifft nicht nur auf den Denkmalbereich, sondern bei allen Baudenkmälern zu. Die Verpflichtung hierzu ist im Denkmalschutzgesetz festgelegt, auch die privaten Belange zu gewichten. Sie kann sich nicht vorstellen, dass von Seiten des Denkmalschutzes so stark auf öffentliche Belange bestehen würde, dass eine Existenzgefährdung auftritt. Als Beispiel hierfür führt sie die landwirtschaftlichen Betriebe an, deren alten Hofgebäude fast alle unter Denkmalschutz stehen. Dennoch hat die Denkmalbehörde hier die Verpflichtung, im Rahmen der Wirtschaftlichkeit dieser Betriebe, Rinderlaufställe und Erweiterungen zuzulassen, auch wenn sich diese auf das Erscheinungsbild der denkmalgeschützten Hofanlagen auswirkt. In diesen Fällen der deutlich hervortretenden privaten Belange müssen dann die öffentlichen Belange zurückstehen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufstellung und die öffentliche Auslegung der Denkmalbereichssatzung Kornelimünster in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Der Planungsausschuss beschließt die Aufstellung und die öffentliche Auslegung der Denkmalbereichssatzung Kornelimünster in der vorgelegten Fassung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Fraktionen der CDU und der GRÜNEN stellten am 28.02.2013 den Ratsantrag auf Erarbeitung einer Denkmalbereichssatzung für Kornelimünster. Am 11.04.2013 und 15.05.2013 wurden dem Planungsausschuss und der Bezirksvertretung Kornelimünster die Ergebnisse vorgestellt, welche die Denkmalpflege bereits über Jahre erarbeitet hatte.
Am 11.06.2014 wurde die erarbeitete Satzung der Bezirksvertretung Kornelimünster vorgestellt. Die Bezirksvertretung fasste den Beschluss, dass die Verwaltung die Arbeiten an dem Denkmalbereich einstellen sollte.
Die Veränderung des Geltungsbereiches bewirkte die Bereitschaft der Bezirksvertretung, einen Denkmalbereich erneut positiv zu begleiten. Am 15.03.2017 fand ein interfraktionelles Gespräch in Kornelimünster statt. Es wurde Zusagen der Verwaltung zu konkret anstehenden zukünftigen Planungen in Kornelimünster gegeben. Der Aktenvermerk ist als Anlage beigefügt.
Die reduzierte Satzung wurde mehrfach mit dem Landschaftsverband und der Bezirksregierung besprochen, geändert und abgestimmt. Die nun vorliegende Fassung entspricht den Änderungswünschen des Bezirks und wird von der Bezirksregierung und dem Landschaftsverband mitgetragen.
Der Ortskern ist geprägt durch seine historische Bausubstanz, die zu einem großen Teil auch als Einzelbaudenkmale in die Denkmalliste der Stadt Aachen eingetragen sind. Über den Schutz des einzelnen Gebäudes hinaus bietet ein Denkmalbereich auch die Möglichkeit, Einfluss auf die Gesamtheit der aufgehenden Bausubstanz, den öffentlichen Raum, die Freiflächen des Ortes, die charakteristischen Blickbezüge, den Stadtgrundriss und die Ortssilhouette zu nehmen. Das heutige Erscheinungsbild Kornelimünsters gibt auf Grund seiner historischen Substanz mit nur wenigen Um- und Erweiterungsbauten den baulichen Rahmen und Maßstab vor und wird insgesamt als erhaltenswert angesehen.
Der Denkmalbereich soll in zwei Zonen gegliedert sein. Die innere Kernzone umfasst die Abtei und den unmittelbaren Ausstrahlungsbereich mit der nachgeordneten Siedlung, den Bauten, die im Schutz des Klosters lagen. Der innere Bereich ist geprägt durch dichte Bausubstanz mit städtischem Charakter. Die äußere Zone soll einen Umgebungsschutz für den historischen Ortskern bieten. Die Hänge mit den terrassierten Gärten und Obstbaumwiesen umgeben den Ortskern. Sie sind wichtiger Bestandteil und bilden einen unverbauten Rand des deutlich sichtbar ablesbaren Ortskerns. Durch die Tallage von Kornelimünster kommt der noch weitgehend geschlossenen historischen Dachlandschaft eine besondere Bedeutung zu. Die Abgrenzung des äußeren Bereiches ergibt sich durch topographische Gegebenheiten.
Kornelimünster ist mit seiner weitestgehend vom 2. Weltkrieg verschonten mittelalterlichen Bausubstanz ein besonderes Kleinod, das es zu schützen gilt. Die Denkmalbereichssatzung zielt auf die Wahrung der geschichtlichen Kontinuität. Durch die Denkmalbereichssatzung wird eine Rechtsgrundlage geschaffen, um über deren Schutzwirkung Einfluss auf die verschiedenen schutzwürdigen Elemente nehmen zu können
Das Gutachten des Landschaftsverbandes, das gemäß § 5 Denkmalschutzgesetz der Satzung nachrichtlich als Anlage beigefügt ist, unterstreicht Umfang und baugeschichtliche Bedeutung und begründet die Unterschutzstellung.
Der Entwurf der Denkmalbereichssatzung ist gemäß § 6 Denkmalschutzgesetz für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Nach der Auslegungsfrist sind eventuell vorgebrachte Anregungen und Bedenken mit dem Landschaftsverband zu erörtern und den politischen Gremien zur weiteren Beratung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (18)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 92474
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=92474
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2019-03-11 FB 61_1170_WP17 Denkmalbereich Korne SAO.pdf
8.11.2024
62.0 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Datum
- Mi., 03.04.2019
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 10:28
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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