Nachhaltige Personalwirtschaft, Personalentwicklung und Personalförderung in städtischen Kindertageseinrichtungen und Offenen GanztagsschulenUmsetzung der praxisintegrierten dreijährigen Ausbildung im Erziehungsberuf bei der Stadt Aachen
FB 11/0335/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Beginnend erläutert Herr Dr. Kremer, dass die Verwaltung im letzten Jahr vor den Sommerferien in diesem Ausschuss das Gesamtkonzept der Strategie zur nachhaltigen Personalgewinnung und -bindung für die Verwaltung der Stadt Aachen vorgestellt habe. Vorher habe bereits im Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen und offenen Ganztagsschulen sowie im Bereich der Feuerwehr die Notwendigkeit bestanden, Teilkonzepte dieses Gesamtkonzeptes zu erarbeiten und einer entsprechenden Beschlussfassung zuzuführen. Er führt weiter aus, dass gerade der Bereich Kindertageseinrichtungen einer dynamischen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und damit einhergehend in der Rechtssituation unterliege, welche entsprechende Anpassungen im Tarifrecht nach sich zögen. Mit der nunmehr vorliegenden Vorlage werde die Entscheidung unterstrichen, als Stadt Aachen eine starke Rolle in diesem Handlungsfeld zu spielen. Eine Vielzahl der vorgelegten Maßnahmen des „Konzepts zur nachhaltigen Personalwirtschaft, Personalentwicklung und Personalförderung in städtischen Kindertageseinrichtungen und offenen Ganztagsschulen“ befände sich bereits in der Umsetzung und zeigten erste positive Auswirkungen bei der Besetzung der Erzieher/innen-Fachkräfte. So habe die Zahl der unbesetzten Vollzeitäquivalente im letzten Jahr bereits halbiert werden können. Die Verwaltung befinde sich demzufolge auf dem richtigen Weg und dürfe daher an dieser Stelle mit ihren Bemühungen nicht einfach aufhören. Die Umsetzung des in der Vorlage beschriebenen Modells biete der Stadt Aachen aktuell die Gelegenheit, sich auch zukünftig gut qualifizierte Nachwuchskräfte zu sichern. Abschließend bedanke er sich bei der Jugend- und Auszubildendenvertretung, dem Personalrat und dem Dezernat II, welche eine kurzfristige Einbringung der Vorlage unterstützend ermöglicht hätten.
Frau Plum führt aus, dass ihre Fraktion hinter dem Beschlussvorschlag stehe und ihn unterstütze. Dies auch mit Blick darauf, dass eine haushalterische Deckung gewährleistet sei. Mit Hinweis auf das neue „Bundesprogramm Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher: Nachwuchs gewinnen und Profis binden“ bitte sie die Verwaltung um Mitteilung, inwieweit städtischerseits die Möglichkeit bestehe, einen entsprechenden Fördermittelantrag zu stellen.
Frau Fischer berichtet, dass der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule für die Stadt Aachen die Einreichung einer entsprechenden Interessensbekundung beabsichtigte. Das Bundesprogramm umfasse finanzielle Zuschüsse des Bundes in den Jahren 2019,2020 und 2021. Insgesamt bestehe das Programm aus drei verschiedenen Elementen und gelte für das gesamte Bundesgebiet. Von einer Förderung aller Stellen könne jedoch nicht ausgegangen werden.
Frau Eschweiler führt aus, dass die Reduzierung der vakanten Stellen selbstverständlich ein definiertes Ziel bleibe. Auch die weitere Ausarbeitung der Rahmenbedingungen, dass Bewerbende bestrebt seien, zur Arbeitgeberin Stadt Aachen zu kommen, dürfe nicht aus den Augen verloren werden. Die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen stehe daher außer Frage und sollte in den eigenen Fraktionen entsprechende Unterstützung finden. Insgesamt befinde man sich auf einem guten Weg. Mit der sukzessiven Umsetzung des bestehenden Maßnahmenkataloges würde nunmehr die Möglichkeit geschaffen, die Mitarbeitenden langfristig an die Arbeitgeberin Stadt Aachen zu binden.
Herr Meyers weist an dieser Stelle darauf hin, dass an der Kindertageseinrichtung in der Bayernallee 2 die Parkplatzsituation sehr angespannt sei. Der tägliche Kauf eines Parktickets verursache zusätzlich Kosten in Höhe von monatlich ca. 120,- Euro. Diese Situation stehe seiner Einschätzung nach nicht im Einvernehmen mit der in Rede stehenden städtischen Strategie zur nachhaltigen Personalgewinnung und -bindung.
Herr Servos spricht der Verwaltung seinen Dank aus. DerHinweis von Herrn Meyers irritiere ihn jedoch, da er persönlich keine Verknüpfung zwischen einer möglichen Berufswahl und gegebenenfalls anfallenden Parkgebühren sehe. Bei vorliegendem Interesse für einen Beruf bei der Arbeitgeberin Stadt Aachen würden die Abwägungsgründe der Bewerbenden bzw. Mitarbeitenden sowohl im Zuge der Personalgewinnung als auch -bindung gänzlich an anderen Parametern festgemacht werden. Zum Inhalt der Vorlage zurückkehrend stelle er erfreut fest, dass trotz höherem Personalbedarf eine kontinuierliche Reduzierung der Stellenvakanz zu verbuchen sei. Auch diese Tatsache zeige, dass die Einbringung und konsequente Umsetzung des Konzeptes flankierend begleitet durch die Kampagne zum richtigen Zeitpunkt mit dem richtigen Schwerpunkt erfolgt sei. Die Verwaltung befinde sich auf einem guten Weg.
Herr Lübben bedankt sich bei der Verwaltung für die unbürokratische Vorgehensweise. Zur Einlassung von Herrn Meyers merkt auch er an, dass ja alle Werktätigen mit dem Themenfeld „Parkgebühren“ konfrontiert seien. Er gehe davon aus, dass diesem Thema nach einer gewissen Umstellungsphase keine große Aufmerksamkeit mehr geschenkt werde.
Frau Begolli erläutert, dass mit der Umsetzung der praxisintegrierten dreijährigen Ausbildung für den Erziehungsdienst eine weitere Möglichkeit sowohl zur Festigung des Bindungsgedanken als auch zur Steigerung der Wertschätzung des Erziehungsberufes geschaffen worden sei. Zudem stimme es sie positiv, dass nunmehr bereits zu Beginn der Ausbildung eine entsprechende Vergütung gezahlt werde und darüberhinaus eine Reduzierung der Stellenvakanzen herbeigeführt worden sei.
Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Umsetzung der praxisintegrierten Ausbildung im Erziehungsberuf für die Verwaltung der Stadt Aachen zur Kenntnis und empfiehlt auf Vorschlag des Oberbürgermeisters die Ausweitung der Ressourcen für die Ausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher.
Er empfiehlt dem Rat, die Zustimmung für die Gewährung von überplanmäßigen Mitteln für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von bis zu 288.333 €bei PSP-Element 1-060101-900-5, Sachkonten 5012000, 50220000 und 50320000, Finanzpositionen 70120000, 702200000 und 70320000 zu erteilen. Die Deckung wird dabei im Rahmen des bestehenden Personalkostenverbundes gewährleistet. Zudem empfiehlt er dem Rat, die Verwaltung zu beauftragen, die in den Jahren 2020 bis 2023 entsprechend anfallenden Kosten für die mittelfristige Haushaltsplanunganzumelden.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen auf Vorschlag des Oberbürgermeisters, für das Haushaltsjahr 2019 seine Zustimmung zur Gewährung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von bis zu 288.333 € bei PSP-Element 1-060101-900-5, Sachkonten 5012000, 50220000 und 50320000, Finanzpositionen 70120000, 70220000 und 70320000 zu erteilen. Die Deckung wird dabei im Rahmen des bestehenden Personalkostenverbundes gewährleistet. Zudem empfiehlt er dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung zu beauftragen, die in den Jahren 2020 bis 2023 entsprechend anfallenden Kosten für die mittelfristige Haushaltsplanunganzumelden.
Der Rat beschließt auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses sowie des Finanzausschusses, für das Haushaltsjahr 2019 überplanmäßige Mittel in Höhe von bis zu 288.333 € bei PSP-Element 1-060101-900-5, Sachkonten 5012000, 50220000 und 50320000, Finanzpositionen 70120000, 70220000 und 70320000zur Verfügung zu stellen. Die Deckung wird dabei im Rahmen des bestehenden Personalkostenverbundes gewährleistet. Zudem beauftragt er die Verwaltung, die in den Jahren 2020 bis 2023 entsprechend anfallenden Kosten für die mittelfristige Haushaltsplanung anzumelden.
Marcel Philipp
Oberbürgermeister
Erläuterungen
Erläuterungen:
Basierend auf der Vorlage für den Personal- und Verwaltungsausschuss vom 22.03.2018 zu den geplanten Maßnahmen im Rahmen des „Konzepts zur nachhaltigen Personalwirtschaft, Personalentwicklung und Personalförderung in städtischen Kindertageseinrichtungen und Offenen Ganztagsschulen“ ergibt sich die Notwendigkeit, nunmehr zusätzliche Mittel im nachstehend dargestellten Umfang anzumelden.
Zum damaligen Zeitpunkt wurden die Umsetzungsmöglichkeiten einer praxisintegrierten dreijährigen Ausbildung inklusive Ausbildungsvertrag und -vergütung noch geprüft und die finanziellen Auswirkungen für das KiTa-Jahr 2019/20 waren nicht bezifferbar. Insbesondere wurde aufgrund fehlender tariflicher Regelungen die Entwicklung einer eigenen voll praxisintegrierten Ausbildungskonzeption für den Erziehungsberuf verfolgt. Bis dahin kooperierte die Stadt Aachen bereits seit einigen Jahren mit der Käthe-Kollwitz-Schule im Rahmen eines eigenen Modells für eine anteilig praxisintegrierte Ausbildung.
Die Ausbildung für Fachkräfte im Erziehungsberuf erfolgte bislang schwerpunktmäßig über den zweijährigen nicht vergüteten Besuch einer Berufsfachschule mit einem sich daran anschließenden bezahlten einjährigen Berufspraktikum. Da der steigende Bedarf bereits erkannt war, wurde die Anzahl der Berufspraktikanten bei der Stadt Aachen in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. Dies resultierte auch aus der Erweiterung der Ausbildungskapazitäten der nahegelegenen Fachschulen. Bereits heute liegen jedoch schon weniger Bewerbungen für die bisherige Form des Berufspraktikums vor. Die weitere Entwicklung ist im Blick zu halten.
Rückwirkend zum 01.03.2018 wurde die Ausbildung zur/zum Erzieher/in in der praxisintegrierten Form (PiA) in den Geltungsbereich des Tarifvertrages für Auszubildende des öffentlichen Dienstes Allgemeiner Teil und Besonderer Teil Pflege (TVAöD-Pflege) aufgenommen. Hier besteht die Verpflichtung, bereits zu Beginn der Ausbildung für die Dauer von drei Jahren einen Ausbildungsvertrag mit entsprechender Ausbildungsvergütung zu schließen. Parallel bleibt die bisherige Ausbildungsmöglichkeit mit dem Abschluss über ein einjähriges Berufspraktikum erhalten. Es wird jedoch erwartet, dass die Bewerbungszahlen hierfür rückläufig sein werden, da die praxisintegrierte Ausbildung unter anderem aufgrund der Vergütung für den gesamten Ausbildungsverlauf attraktiver erscheint.
Deshalb wurden im letzten Jahr bereits erste Übergänge in diese neue Ausbildungsmöglichkeit vorgenommen. Der Prozess gestaltete sich langwierig, weil die notwendigen Ausführungshinweise nicht vorlagen. In der Übergangszeit wurde mit verschiedenen Ausbildungsvarianten operiert, da eine Einstellung bzw. Übernahme in die praxisintegrierte Ausbildung sowohl im ersten, im zweiten und im dritten Ausbildungsjahr erfolgte und auch in diesem Jahr noch erfolgen wird. Die Berufskollegs waren parallel gefordert, ihre schulischen Angebote anzupassen. Dieser Prozess begann im Dezember 2018 und soll unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Organisationsformen an den verschiedenen Berufskollegs in eine Kooperationsvereinbarung zwischen den beteiligten Trägern und den Berufskollegs münden. Auf dieser Grundlage wird die Stadt Aachen erstmals in der Lage sein, aktiv Ausbildungsplätze ab Sommer 2019 auszuschreiben und Auswahlverfahren durchführen zu können. Parallel wird bereits das zugrundeliegende Ausbildungskonzept angepasst. Die gesamte Entwicklung erfolgte mit einer Dynamik, welche so nicht vorhersehbar war.
Um den Herausforderungen der Fachkräftegewinnung für den Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen und Offenen Ganztagsschulen zu begegnen, wurde Anfang 2018 vom Fachbereich Personal und Organisation in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule das „Konzept zur nachhaltigen Personalwirtschaft, Personalentwicklung und Personalförderung in städtischen Kindertageseinrichtungen und Offenen Ganztagsschulen“ entwickelt und vom Personal- und Verwaltungsausschuss in der Sitzung am 22.03.2018 beschlossen. Bereits heute sind von den annähernd 1000 Fachkräften in diesem Bereich allein rund 700 Erzieherinnen und Erzieher bei der Stadt Aachen beschäftigt. Inzwischen ist durch den im Rat am 06.03.2019 vorgelegten Kindertagesstättenentwicklungsplan deutlich geworden, dass darüber hinaus weiterer Fachkräftebedarf besteht, da die Anzahl der Kinder im Stadtgebiet weiter gestiegen ist.
Von deninsgesamt vorgelegten 28 Maßnahmen im Konzept befinden sich bereits eine Vielzahl in Umsetzung und zeigen erste positive Auswirkungen bei der Besetzung der Erzieher/innen-Fachkraftstellen. Seit September 2017 ist die Zahl der unbesetzten Vollzeitäquivalentevon 30 bis 35 auf aktuell 15 bis 20 gesunken. Hierbei handelt es sich jeweils um eine Momentaufnahme,welche tagesaktuellen Schwanken unterworfen ist.
Bereits heute zeigt sichaufgrund des Fachkräftemangels, dass es immer weniger externe Bewerbungen von fertig ausgebildeten Erzieherinnen und Erziehern gibt. Da eineVerschärfung der Konkurrenzsituation mit den freien Trägern im Stadtgebiet vermieden werden soll, fokussieren sich die geplanten Marketingaktivitäten in diesem Feld insbesondere auf Zielgruppen außerhalb der Stadtgrenzen. Dennoch werden die aktuellen und weiterhin zu erwartenden Vakanzen auf diesem Weg nicht bedarfsorientiert zu besetzen sein.
Ein in der Gesamtwirkung für die Zukunft besonders erfolgversprechendesHandlungsfeld ist die Umsetzung der praxisintegrierten dreijährigen Ausbildung für den Erziehungsberuf bei der Stadt Aachen. Die Ausbildung von eigenem Fachkräftenachwuchs eröffnetin mehrfacher Hinsicht positive Wirkungsmöglichkeiten:
- Eine dreijährige Ausbildung schafft Identifikation mit der Stadt Aachen und gleichzeitig wird einpositives Arbeitgeberbild nach außen getragen.
-Nachwuchskräfte werden in der Region gehalten und die Möglichkeit des weiteren U 3 Ausbausgesichert.
- Durch Auszubildende können nach der Übernahme in der RegelVollzeitstellen besetzt werden. Dies schließt mehr Vakanzen und sichert den Betrieb in den einzelnen Einrichtung besser ab (insbesondere Organisation von Früh- und Spätdienst).
-In den Fachschulen werden neue Klassen für die praxisintegrierten Ausbildung (PiA) eingerichtet.Die Auszubildenden sind gleichzeitig auf praktische Ausbildungsplätze bei einem Träger angewiesen.
Hier kann sich die Stadt Aachen durch frühzeitige Positionierung in diesem neuen Ausbildungsformatgut qualifizierte Nachwuchskräfte sichern.
- Durch die eigene Ausbildung wird der demographischen Entwicklung aktiv entgegengewirkt.
Bei der schrittweisen Umstellung auf ein zunehmendes Angebot an praxisintegrierten Ausbildungsplätzen ist im Rahmen der Bedarfsplanung eine ausreichende Zahl von fertig ausgebildeten Absolventen sicherzustellen. Dies bedeutet bei einer Verlängerung der zu absolvierenden Ausbildungszeit auf drei Jahre in der praxisintegrierten Form eine Erhöhung der gleichzeitig vorzuhaltenden Ausbildungsplätze und der damit verbundenen Personalkosten.
Im Ergebnis erhöht sich damit bei gleichbleibenden Absolventenzahlen die benötigte Anzahl von praxisintegrierten Ausbildungsplätzen. Eine angenommene zahlenmäßige Entwicklung über die nächsten Jahre ist nachfolgend dargestellt.
Hinsichtlich der Bewerberlage ist die Wahl der Ausbildungsform und die mittelfristige Entwicklung des Angebots an Ausbildungsplätzen an den Berufsfachschulen sowie die Auswirkungen auf das Ausbildungsangebot der freien Träger noch nicht mit Bestimmtheit vorherzusagen. Mit den beteiligten Akteuren findet derzeit ein intensiver Austausch statt, da sich außerdem die Ausbildungsmodalitäten in Schule und Praxis sowie die zu adressierende Zielgruppe (Schulabgänger) verändern. Eine regelmäßige begleitende Überprüfung und Anpassung der Ausbildungsplanung wird deshalb in den nächsten Jahren erforderlich sein. Benötigt wird ein „atmendes System“, welches sich bedarfsorientiert anpassen kann.
Die beigefügte Finanzplanung bildet aus diesem Grund den zu legitimierenden Handlungsrahmen für die weiteren Ausbildungsaktivitäten im Erziehungsdienst. Hierdurch soll eine flexible Reaktion auf das Bewerbungsaufkommen für beide Ausbildungsformate sichergestellt werden, damit geeignete potentielle Kandidaten nicht verloren gehen oder sich in anderen Städten bewerben. In den nächsten Jahren ist der Handlungsrahmen abhängig von der Bedarfslage, den finanziellen Rahmenbedingungen und der Bewerbungsentwicklung fortzuschreiben.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
| |||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschriebener Ansatz 2019 | Ansatz 2020 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2020 ff. | |||||||||
Ertrag | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | |||||||||
Sachaufwand | |||||||||||||
Personalaufwand | 1.127.000,00 € | 1.415.333,00 € | 3.381.000,00 € | 5.946.833,00 € | |||||||||
Abschreibungen | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | |||||||||
Ergebnis | 1.127.000,00 € | 1.415.333,00 € | 3.381.000,00 € | 5.946.833,00 € | |||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -288.333,00 € | -2.565.833,00 € | |||||||||||
keine Deckung vorhanden* | keine Deckung vorhanden | ||||||||||||
*Die Deckung wird aus dem Personalkostenverbund gewährleistet. | |||||||||||||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Bei der Berechnung der Personalkosten für den Personalkostenverbund werden für Berufspraktikanten insgesamt 23.000,- € im Rahmen des Anerkennungsjahres veranschlagt. Für die praxisintegrierte Ausbildung werden Personalkosten in Höhe von 60.000,- € pro Ausbildungsplatz, verteilt über drei Jahre eingeplant, so dass diese Absolventen mit einer Differenz von 37.000,- € in die Gesamtplanung einfließen.
Die Datenbasis wird im Jahr 2019 im Rahmen einer umfassenden mittelfristigen Personalbedarfsplanung für den Bereich der Kindertagestätten und Offenen Ganztagschulen erarbeitet werden, so dass sichergestellt ist, dass alle Einstellungen bedarfsgerecht erfolgen. Es wird im Rahmen der kommenden Haushaltsplanung zu prüfen sein, inwiefern mit Blick auf Fluktuation und die demographische Entwicklung eine (haushalterische) Deckung geschaffen werden kann. Inwieweit eine Kostenübernahme durch das Land erfolgen kann und wird, bleibt abzuwarten.
Technische Details
ID: 92521
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=92521
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2019-03-08 FB 11_0335_WP17 Nachhaltige Personal SAO.pdf
12.11.2024
138.9 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
- Gremium
- Personal- und Verwaltungsausschuss
- Datum
- Do., 28.03.2019
- Uhrzeit
- 18:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 10:26