Radweg Richterich-Laurensberg entlang der Roermonder Straße,Antrag der SPD-BF gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 GeschO vom 10.03.2019, lfd. Nr. 82
BA 6/0201/WP17 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr Bezirksvertreter Werner fragt in Bezug auf die Haftungsfrage, ob dem Landesbetrieb Straßen NRW die Schäden bekannt sind und ob der Landesbetrieb in diesem Fall nicht grob fahrlässig handelt. Die Längsrille sei nur provisorisch verschlossen. Er sieht den Antrag nicht als vollständig behandelt.
Frau Bezirksamtsleiterin Moritz informiert, dass nach Aussage von Straßen NRW in 2019 für die notwendigen größeren Reparaturen keine Mittel bereitstehen. Straßen NRW wird entsprechende Hinweisschilder aufstellen, um die Haftung auszuschließen.
Herr Bezirksvertreter Werner hält es unter diesen Umständen für erforderlich, die Benutzungspflicht des Radwegs für diesen Abschnitt aufzuheben.
Herr Bezirksvertreter Dautzenberg fordert entsprechenden Druck aufzubauen, damit Mittel durch die Landesregierung zur Verfügung gestellt werden. Auch die Straßensanierung der Roermonder Straße von Tittardsfeld bis zur Kreuzung in Richterich sei mit Nachdruck zu fordern.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag der SPD-BF vom 10.3.2019 lfd. Nr. 82 gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Antrag vom 12.09.2018 lfd. Nr. 72 wurde die Verwaltung beauftragt, die Baulastträgerschaft des Radwegs nach Laurensberg entlang der Roermonder Straße stadteinwärts zu klären und schnellstmöglich dafür Sorge zu tragen, dass der Belag zwischen der Einmündung Tittardsfeld und Laurentiusstraße in einen verkehrssicheren Zustand versetzt wird. Mit Antrag vom 10.03.2019, lfd. Nr. 82 wird hierzu ein Sachstandsbericht beantragt.
Die Baulastträgerschaft für den Radweg zwischen der Laurentiusstraße und Tittardsfeld entlang der Roermonder Straße befindet sich, je nach Abschnitt, in unterschiedlicher Trägerschaft.
Die Zuständigkeiten sind der als Anlage 3 beigefügten Skizze zu entnehmen. Die gelb markierten Bereiche liegen in der Zuständigkeit der Stadt Aachen.
Für den Radweg bedeutet dieses, dass die Stadt Aachen für das Teilstück zwischen der Einmündung Laurentiusstraße und der OD-Grenze zuständig ist. Der größte Teil des Radwegs in einer Länge von ca. 100 Metern zwischen der OD-Grenze und der Einmündung Tittardsfeld liegt in der Baulastträgerschaft von Straßen.NRW.
Der Aachener Stadtbetrieb prüft in regelmäßigen Abständen die Zustände der Fahrbahnoberflächen und der Radwege. Der o.g. städtische Teilbereich befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand.
Auf die Weiterleitung des schadhaften Zustands des in der Trägerschaft von Straßen.NRW befindlichen Teilstücks teilt Straßen.NRW mit, dass die Sanierung des Teilabschnitts einen größeren Aufwand bedeutet und hierzu in 2019 keine Mittel zur Verfügung stehen. Konkrete zeitliche Angaben zur Realisierung könnten noch nicht getroffen werden. Bis zur Sanierung werden entsprechende Hinweisschilder für die Nutzer des Radweges aufgestellt werden.
Nach Rücksprache mit dem Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Abteilung Verkehrsplanung und Mobilität, wird der Zustand des Radweges beim nächsten gemeinsamen Gesprächstermin mit Straßen.NRW ebenfalls thematisiert werden.
Auswirkungen
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (3)
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Technische Details
ID: 92588
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=92588
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2019-03-18 BA 6_0201_WP17 Radweg Richterich-La SAO.pdf
7.11.2024
1.0 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 9
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Datum
- Mi., 27.03.2019
- Uhrzeit
- 18:05
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- B 6 - Bezirksamt Aachen-Richterich
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 10:24