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Situation im Frauen- und Kinderschutzhaus Aachen – Sachstandsbericht

FB 56/0253/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Braun-Kurzmann führt ergänzend zur der Vorlage aus, dass es seit der letzten ausführlichen Präsentation der Frauen- und Kinderschutzhäuser Aachen im letzten Jahr keine wesentlichen Veränderungen gegeben hat und stellt den Ausschussmitgliedern die Übersicht „Fachstellen gegen häusliche Gewalt in der StädteRegion Aachen“ zur Verfügung (Anlage 1). Die vor einem Jahr präsentierten Ausführungen wurden mit der Vorlage um die Statistikdaten des Jahres 2018 aktualisiert.

Sie betont, dass, auch wenn rechnerisch viele Plätze in den Aachener Frauenhäusern fehlen, der Fokus nicht auf der Schaffung neuer Plätze, sondern auf der Verkürzung der Aufenthaltsdauer der Frauen in den Frauenhäusern gelegt werden muss. Die Wohnungssuche gestaltet sich aufgrund der allgemein angespannten Wohnungsmarklage sehr schwierig. Seitens der gewoge hat sie in der Vergangenheit kaum Wohnungen angeboten bekommen. Sie wünscht sich, dass sich dies zukünftig bessert und sowohl von der gewoge als auch vom Wohnungsamt mehr Wohnungen für Notfälle des Frauenhauses vorgehalten werden.

Frau Koentges bittet die Verwaltung, zu prüfen, ob dem Frauenhaus mehr Wohnungen zur Verfügung gestellt werden können.

Frau Seufert regt an, den Beschlussvorschlag dahingehend zu erweitern, dass die Verwaltung beauftragt wird, zu überprüfen und darzustellen, welche Möglichkeiten es seitens der Kommune gibt, diesem Personenkreis Wohnungen zur Verfügung zu stellen.

Herr Müller kann nachvollziehen, dass es gerade für alleinstehende Mütter mit mehreren Kindern schwierig ist, eine Wohnung zu finden.

Bezugnehmend auf einen Zeitungsartikel weist er darauf hin, dass auch „Männerhäuser“ errichtet werden müssten.

Herr Schäfer dankt für die wichtige Arbeit der Mitarbeiter der Frauenhäuser. Er regt an, die Stadt dringend zu bitten, die Frauen bei der Wohnungssuche zu unterstützen, z.B. indem von der Stadt angemietete Wohnungen vorrangig an diese vermittelt werden und Einfluss auf die gewoge genommen wird. Unter Bezugnahme auf die Statistik über die Belegungen in Übergangsheimen auf S. 29 der Einladung fragt er nach, ob es nicht möglich wäre, ein Übergangsheim durch Umzüge von Wohnungslosen oder Flüchtlingen„frei zu machen“ und dieses anschließend in Wohnungen für Frauen aus dem Frauenhaus umzubauen.

Frau Piana schließt sich ihren Vorrednern an und fragt nach, was mit den in der Vorlage genannten abgewiesenen Frauen passiert.

Frau Braun-Kurzmann erklärt, dass im Jahr 2018 insgesamt 58 Frauen wegen Überbelegung nicht aufgenommen werden konnte. Diese Frauen bekommen alternative Möglichkeiten aufgezeigt, z.B. durch eine Vermittlung in ein Frauenhaus in eine andere Stadt. Bei den 58 abgewiesenen Frauen waren auch Frauen dabei, die ursprünglich nicht aus Aachen stammten und dann an andere Städte vermittelt werden konnten, ohne dass das für diese einen Nachteil darstellte.

Frau Höller-Radtke schätzt den vorgeschlagenen Umbau eines Übergangswohnheims als kritisch ein.

Herr Frankenberger erklärt, dass seitens des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration

bereits sog. „Wohnungsnotfälle“ priorisiert werden, es aber trotzdem aufgrund des allgemein angespannten Wohnungsmarktes zu Wartezeiten kommen kann.

Des Weiteren erläutert er, dass es drei Kategorien von Übergangswohnen gibt: 1. Übergangsheime mit Gemeinschaftsräumen (gemeinsam genutzte Küche, Aufenthaltsbereiche), 2. Übergangsheime mit abgeschlossenen einzelnen Wohneinheiten und gemeinschaftlichen Sozialräumen und 3. von der Stadt angemietete Wohnungen, die an Wohnungssuchende weitervermittelt werden. Er nimmt die Anregung mit, Übergangswohnungen der 3. Kategorie stärker an Frauen aus dem Frauenhaus zu vermitteln.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Beschluss

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Verwaltung wird gebeten, zu überprüfen, ob es bei den städtisch angemieteten Wohnungen die Möglichkeit gibt, diese vorrangig an Frauen aus Frauenhäusern zu vermieten.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.


Erläuterungen

Erläuterungen:

2016 bis 2018

Im Frauen- und Kinderschutzhaus Aachen stehen 10 Plätze für Frauen und 10 Plätze für Kinder zur Verfügung. Die Frauenhäuser in Aachen und Alsdorf haben einen Kooperationsvertrag. Die Frauenhäuser sind rund um die Uhr telefonisch erreichbar und aufnahmebereit.

Anzahl der aufgenommenen Frauen und Kinder

Jahr

Frauen

Kinder

Gesamt

2016

42

44

86

2017

54

50

104

2018

53

49

102

Belegungsquote

Jahr

Belegungsquote

2016

94,78 %

2017

74,38 %

2018

91,79 %

Aufenthaltsdauer der Bewohnerinnen

Jahr

Bis zu 7 Tage

Bis zu 1 Monat

Bis zu 3 Monaten

Bis zu 6 Monaten

Bis zu 1 Jahr

Länger als 1 Jahr

2016

8

7

9

14

2

2

2017

9

7

17

17

3

1

2018

9

14

10

16

4

0

Abgewiesene Frauen - Gründe

Jahr

Überbelegung

Fehlende Kostenzusage

Sonstige Gründe

insgesamt

2016

44

0

53

97

2017

30

0

45

75

2018

58

0

51

109

Sonstige Gründe sind psychische Erkrankungen, Obdachlosigkeit, Suchterkrankungen, keine Selbstversorgung möglich, ältere Söhne, Haustiere usw.

Es ist statistisch nicht erfasst, aus welchem Wohnort die wegen Überbelegung abgewiesenen Frauen kommen. Anfragen kommen aus allen Teilen Deutschlands. Mit Hilfe von online zugänglichen Plattformen- wie z.B. die Online Plattform „Frauen-Info-Netze.de“ - die eine Übersicht über freie Frauenhausplätze gewähren, wird den schutzsuchenden Frauen und den Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser das Auffinden eines Schutzplatzes erleichtert. Auch einige andere Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern oder Hessen und Rheinland-Pfalz haben entsprechende online Plattformen. Die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser informieren zudem die schutzsuchenden Frauen über die Rechte, mit denen sich Frauen gegen häusliche Gewalt wehren und sich und ihre Kinder vor weiterer Gewalt schützen können. Zum einem sind dies die Möglichkeiten der Polizei zum Schutz für Betroffene und gegen Gewalt. Zum anderen sind es zivilrechtliche Möglichkeiten zum Schutz vor weiteren Gewalttätigkeiten, z.B. Wegweisung des Täters und weitere rechtliche Maßnahmen im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes. Selbstverständlich werden zur wohnortsnahen Unterstützung und Begleitung die Kontaktdaten von Fachberatungsstellen vermittelt. Die vorübergehende Unterbringung in der Notaufnahmestelle bei häuslicher Gewalt des Elisabeth-Fry-Hauses Köln in der Trägerschaft der Diakonie bietet zudem kurzfristigen Schutz bis zur Aufnahme in einem Frauenhaus.

Neue eigene Wohnung nach Frauenhausaufenthalt

Jahr

Anzahl Frauen

Anteil in %

2016

20

47,62 %

2017

29

53,7 %

2018

24

45,28 %

Im Jahr 2018 bezogen 45,28 % der Frauen nach dem Frauenhausaufenthalt eine neue eigene Wohnung. In den meisten Fällen gestaltete sich die Suche nach einer Wohnung sehr schwierig und langwierig. Zu Verbesserungen kam es im Jahr 2018 in der Vermittlung von Wohnungen an Frauenhausbewohnerinnen durch das Wohnungsamt der Stadt Aachen. Dagegen kam es nicht zur Vermittlung von Wohnungen durch die Gewoge.

Situation in Frauenhäusern bundesweit

Gemäß der Istanbul-Konvention soll ein Frauenhausplatz je 7.500 Einwohnern zur Verfügung stehen. In Deutschland gibt es 6.400 Plätze für Frauen, es müssten 21.000 Betten sein. Es stehen also nur 1/3 der benötigten Plätze zur Verfügung. Die Versorgung mit Frauenhausplätzen ist in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich.

Berechnung für die Stadt Aachen/ für die StädteRegion Aachen

Würde man diese Berechnung auf die Stadt Aachen anwenden, fehlen 23 Plätze für Frauen. In der StädteRegion würden nach dieser Berechnung 56 Plätze fehlen.

Handlungsbedarf Ausweitung von Frauenhausplätzen

Trotz dieser Berechnungen und der hohen Anzahl der wegen Überbelegung abgewiesenen Frauen sehen die beiden Träger der Frauenhäuser SkF und Diakonisches Werk zur Zeit den größten Handlungsbedarf in der Versorgung der Frauenhausbewohnerinnen und deren Kinder mit Wohnraum im Anschluss an den Frauenhausaufenthalt und nicht in der Ausweitung der Frauenhausplätze, die übrigens in beiden Häusern räumlich und finanziell nicht möglich ist.

Aufgrund der stark angestiegenen Aufenthaltsdauer von Frauen und Kindern muss über neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit kommunaler Wohnungsvermittlung nachgedacht werden. Eine Bereitstellung passender und bezahlbarer Wohnungen würde die Aufenthaltsdauer in den Frauenhäusern verkürzen und damit zu mehr Kapazitäten zur Aufnahme von Frauen und Kindern führen.

Die Schaffung von Übergangslösungen (Second-Stage-Wohnen, Projekt Wohnraumbeschaffung durch Kooperation, Schutzwohnungen, Wohngemeinschaften) könnte eine Option zur Entspannung der Situation in den beiden Frauenhäusern Aachen und Alsdorf sein.

Für die Frauen und Kinder muss allerdings der Umzug aus dem Frauenhaus in eine eigene Wohnung die erste Option bleiben.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

Abstimmungsergebnis

Siehe Anlage.

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

TOP 4 - Anlage 1
921.5 KB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2019-04-11 FB 56_0253_WP17 Situation im Frauen- SAO.pdf

26.11.2024

100.9 KB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie
Gremium
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Datum
Do., 02.05.2019
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 10:35

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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