Kriterien zur Vergabe der Mittel aus dem Inklusionsfonds
FB 45/0622/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Frau Scheidt erkundigt sich nach den Auszahlungsmodalitäten sowie den Auszahlungsrhythmus für die Fördermittel aus dem Inklusionsfonds. Hinsichtlich der Mittelvergabe finde sie in der Vorlage lediglich die Angabe, dass Träger je nach Maßnahme zwischen 900 Euro und 1.800 Euro pro Maßnahme erhalten könnten. Hier fehle ihr allerdings eine konkretere Beschreibung dessen, für welche Maßnahmen und Angebote und in welchen Abständen Mittel abgerufen werden könnten.
Herr Krott ergänzt, dass der Inklusionsfonds in der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 04.12.2018 zunächst mit einem Sperrvermerk in den Haushalt eingestellt worden sei, da noch ein Gesprächsbedarf zwischen dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule und den freien Trägern bestanden habe. Er erkundigt sich daher nach dem aktuellen Stand.
Frau Fischer erläutert, dass die Fördermittel aus dem Inklusionsfonds grundsätzlich für drei Möglichkeiten abgerufen werden könnten: 1. für Fortbildungsveranstaltungen bzw. Coachings durch bspw. eine Fachberatungsstelle für Einrichtungen, insbesondere bei Neuaufnahme von Kindern mit einem entsprechenden Förderbedarf, 2. für Maßnahmen, die zur inklusiven Vernetzung im Sozialraum beitragen würden und 3. für Maßnahmen zur Begleitung prozesshafter Entwicklung inklusiver Konzepte. Für jede Maßnahme sei eine neue Antragstellung notwendig, es handele sich nicht um eine fortlaufende Förderung. Sofern der Ausschuss dem Beschlussvorschlag der Vorlage zustimme, würde umgehend nach der Sitzung eine entsprechende Information an die freien Träger erfolgen, dass ab sofort eine Antragstellung möglich sei. Im Herbst erfolge eine erste Evaluation von Seiten der Fachabteilung, ob und in welcher Höhe Mittel abgerufen worden seien. Auf Grundlage der Ergebnisse könne eine künftige Zielrichtung des Fonds überlegt werden. Sie berichtet weiterhin, dass zwischenzeitlich ein Gespräch zwischen der Verwaltung und Frau Prof. Seitz von der Universität Paderborn stattgefunden. Frau Prof. Seitz habe bereits in der Vergangenheit Projekte im Themenbereich Inklusion begleitet und der Verwaltung ihre Vorstellungen für eine mögliche Umsetzung in Aachen präsentiert. Von Seiten der eigens hierfür eingerichteten Unterarbeitsgruppe nach § 78 SGB VIII zur Inklusion sei jedoch der Wunsch nach Sichtung vergleichbarerAngebote zur Begleitung des Prozesses durch andere Universitäten geäußert worden, sodass derzeit entsprechende Terminabstimmungen im Gange seien.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss
- nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
- beschließt die Kriterien zur Vergabe der Mittel und beauftragt die Fachverwaltung entsprechend zu verfahren.
- empfiehlt dem Finanzausschuss eine Freigabe des Fonds zur Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte in Kitas und Tagespflege für Fortbildungen und Inklusionsmaßnahmen Produkt 060101.
Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen und Empfehlungen des Kinder- und Jugendausschusses zur Kenntnis und beschließt die Freigabe des Fonds zur Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte in Kitas und Tagespflege für Fortbildungen und Inklusionsmaßnahmen Produkt 060101.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ausgangslage
In seiner Sitzung vom 04.12.2018 hat der Kinder- und Jugendausschuss die Verwaltung beauftragt Vergaberichtlinien zur Bereitstellung des Inklusionsfonds zu erarbeiten. (FB 45/0566 WP 17).
Mit diesem Fonds sollen pädagogische Fachkräfte in Kitas und Tagespflege auf dem Weg zur Inklusion finanziell unterstützt werden.
Kriterien für die Vergabe der Mittel
Aus Sicht der Fachverwaltung ist es sinnvoll, die Förderung sowohl für Maßnahmen zur Unterstützung des pädagogischen Personals vorzusehen, die sich auf das einzelne Kind beziehen, als auch die Entwicklung zu einer inklusiven Einrichtung und die Vernetzung der Akteure im Sozialraum. Daher ergeben sich folgende Voraussetzungen:
Mittel können durch anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, die KiBiz-geförderte Tageseinrichtungen für Kinder betreiben, beantragt werden.
Zusätzlich antragsberechtigt ist der Verein für Familiäre Tagesbetreuung e.V..
Folgende Kriterien hält die Fachverwaltung für zielführend:
- Fortbildungsveranstaltungen in der Einrichtung (inhouse), Coaching durch eine Fachberatungsstelle und Vergleichbares mit dem Ziel sich in Bezug auf Inklusion weiter zu entwickeln.
- Maßnahmen, die zur inklusiven Vernetzung im Sozialraum beitragen.
- Maßnahmen zur Begleitung prozesshafter Entwicklung inklusiver Konzepte.
Mittelvergabe
Anträge, die den oben genannten Kriterien entsprechen, werdenbewilligt. Dabei werden die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Einrichtungsbezogen können maximal 1000 € für eine Maßnahme anerkannt werden.
Maßnahmen zur Vernetzung im Sozialraum werden mit bis zu 2500 € anerkannt.
Maßnahmen zur prozesshaften Entwicklung inklusiver Konzepte werden mit bis zu 2000 € anerkannt.
Die Höhe der Summen soll einerseits sicherstellen, dass mehrere Anträge unterstützt werden können und orientiert sich andererseits an den üblichen Referentenkosten für entsprechende Maßnahmen.
Eine Eigenbeteiligung von 10% durch den anerkannten Träger der freien Jugendhilfe wird vorausgesetzt, maximal 90% der Gesamtkosten einer Maßnahme werden durch den Inklusionsfondsbewilligt, so dass je nach Maßnahme zwischen 900 € und 1800 € zur Auszahlung an den Träger pro Maßnahme kommen können. Bei trägerübergreifender Vernetzung im Sozialraum entfällt der Eigenanteil.
Ausblick
Die Verwaltung wird über die Inanspruchnahme der Mittel dem Ausschuss einmal jährlich berichten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Es handelt sich um eine Entscheidungsvorlage Es stehen ausreichende Mittel auf der nachfolgenden Finanzposition zur Verfügung | ||||||||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschriebener Ansatz 2019 | Ansatz 2020 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||||||
1) 4-060101-948-6, SK 53180000 | ||||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschriebener Ansatz 2019 | Ansatz 2020 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 1)35.000 | 35.000 | 105.000 | 105.000 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | -35.000 | -35.000 | -105.000 | -105.000 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||||||||||
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 92873
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=92873
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2019-04-16 FB 45_0622_WP17 Kriterien zur Vergab SAO.pdf
8.11.2024
94.0 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
- Gremium
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum
- Di., 07.05.2019
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 10:35