Annahme einer Schenkung für die Städt. Katholische Grundschule Höfchensweg - Ergänzung
FB 45/0591/WP17-1 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Brötz erläutert, dass die Verwaltung die Vorlage in der letzten Sitzung zurückgezogen habe, um zum einen die Genese nochmals nachzuvollziehen und zum anderen zu prüfen, ob es in diesem Fall eine besondere Privilegierung gegenüber anderen Grundschulen gegeben habe. Die Schenkung sei damals zustande gekommen, da die Schule über eine große Übermittagsbetreuung verfügt habe, welche durch den Förderverein geführt worden sei. Die Stadt Aachen stehe als Schulträger nicht in der Verpflichtung in nennenswertem Umfang Räume und Ausstattung für eine Übermittagsbetreuung anzubieten. So seien Spenden des Fördervereins angenommen worden, um in erster Linie die multifunktionale Nutzbarkeit der Räumlichkeiten zu gewährleisten. Es habe sich dabei nicht um eine originäre Aufgabe des Schulträgers gehandelt. Zudem sei der Raumbestand der Schule mit dem Raumbestand anderer Grundschulen abgeglichen worden. Ergebnis dieses Abgleiches sei, dass die Grundschule Höfchensweg sogar eher einen unterdurchschnittlichen Raumbestand verbunden mit umfangreicher Übermittagsbetreuung habe. Auch mit der Baumaßnahme ändere sich hieran trotz leichter Verbesserung grundsätzlich nichts, sodass keine Privilegierung der Schule festzustellen sei.
Herr Sahm berichtet, dass eine Anfrage an das Rechtsamt vor gut einem Monat zur allgemeinen Höhe von Schenkungen und speziell auch zu dem Antrag der Grundschule Höfchensweg, bisher zu keinem Ergebnis geführt habe. Bedauerlicher Weise habe auch mit der vorgelegten Ergänzungsvorlage keine kritische Auseinandersetzung mit der Thematik stattgefunden. Durch die Ausführungen sei lediglich der Bedarf der Schule erneut definiert worden, dieser sei jedoch nie durch die Politik bestritten worden. Für ihn werde aktuell der Eindruck geweckt, dass der Schulträger nur seinen Verpflichtungen nachkomme, wenn keine anderen finanziellen Mittel, wie beispielsweise Spenden, zur Verfügung stünden. Dies sei nicht tragbar und daher könne er die Vorlage und die Annahme der Schenkung nicht unterstützen. Darüber hinaus sei in der Vergangenheit stets die Rede von Bildungsgerechtigkeit gewesen, nie aber von Bildungsgleichheit. Für die Höhe von Schenkungen müsse daher ein Prozess und Regeln entwickelt werden, damit diese nicht derart abweichen wie in dem vorliegendem Fall. Im Rat sei daher eine Auflistung aller Schenkungen der letzten zehn Jahre vorgelegt worden, welche nun genauer analysiert werden müsse, um entsprechende Schlüsse daraus ziehen zu können.
Herr Brötz ergänzt seine Aussage im Hinblick auf die möglicherweise missverständlichen Aussagen in der Vorlage. Wenn die Grundschule Höfchensweg eine OGS gehabt hätte, wäre selbstverständlich der Schulträger für die Ausstattung verantwortlich. Er bestätigt, dass es eine Ratsanfrage zum Thema „Schenkungen an Grundschulen“ gegeben habe, welche durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule für die gestrige Ratssitzung beantwortet worden sei.
Herr Krott ist dankbar für die weitergehenden Erläuterungen durch die Verwaltung. Auch wenn seine Fraktion der Vorlage nun zustimme, bleibe ein ungutes Gefühl bezüglich der unterschiedlichen Verteilung der Spenden an den Aachener Grundschulen. Die dem Rat vorgelegte Liste zeige deutlich die großen Unterschiede zwischen den Schulen und besonders vor dem Hintergrund, dass knapp 40% der Kinder nicht an der nächstliegenden Grundschule angemeldet werden, müsse eine Regulierung für die Höhe der Spenden gefunden werden. Ein entsprechender Ratsantrag werde derzeit vorbereitet.
Herr Giancoli ist ebenfalls der Meinung, dass ein Kriterienkatalog entwickelt werden müsse. Die Grundschule Höfchensweg hätte den Bedarf an zusätzlicher finanzieller Unterstützung nur gehabt, da sie sich dem System der OGS bisher verweigert habe. Es müsse darauf geachtet werden, dass sich eine städtische Schule nicht zu einer Art Privatschule entwickele.
Frau Griepentrog sieht das Dilemma noch lange nicht gelöst. Natürlich sei es zu begrüßen, wenn Eltern die Schule ihres Kindes unterstützen, allerdings schwanke die Höhe der Spende pro Schülerin oder Schüler sehr stark zwischen Null und 1.500 €. Es müsse außerdem darauf geachtet werden, dass Eltern keine öffentlichen Aufgaben übernehmen, denn dies sei eine Entwicklung in die falsche Richtung. Auch könnten die Grundschulen ohne finanzstarken Förderverein nicht in selber Höhe durch kommunale Mittel unterstützt werden, da die aktuelle Haushaltsplanung hierfür keine Mittel vorgesehen habe. Ihre Fraktion werde sich daher bei der Abstimmung enthalten, unterstütze aber weiter den Wunsch nach einer weitergehenden Diskussion hinsichtlich der grundsätzlichen Spendenproblematik.
Frau Opitz begrüßt die Eigeninitiative der Eltern und plädiert dafür, diesen Elan nicht durch zu starke Regulierungen einzuschränken. Dennoch unterstützt auch sie die Entwicklung eines Kriterienkataloges, um vergleichbare Bedingungen für alle Schulen schaffen zu können.
Herr Fischer berichtet, dass auch seine Fraktion einen entsprechenden Antrag vorbereite. Bei der Aufstellung von Kriterien könne seiner Meinung nach der Sozialindex herangezogen werden, ähnlich wie bei der Ermittlung des Grundschulfonds. Jedoch müsse die Bewertung der Spenden umfangreicher ausfallen und auch auf die Schulen der Sekundarstufe I ausgeweitet werden. Parallel könne die Quote der Familien, welche Transferleistungen erhalten, und die OGS-Quote in die Bewertung mit einbezogen werden.
Herr Brantin dankt der Verwaltung für die ausführlichen Erläuterungen und warnt gleichzeitig vor einer zu starken Regulierung des Engagements der Eltern. Diese würden auch oft ehrenamtlich in der Schule arbeiten. Auch das jeweilige pädagogische Konzept der Schule müsse beachtet werden.
Herr Winkler vertrete als Mitglied der Stadtschulpflegschaft sowohl die Sicht der Eltern, als auch die Sicht der Schule. So solle in erster Linie die Frage gestellt werden, warum Eltern der Meinung seien, an der Schule müsse eine Verbesserung herbeigeführt werden. Ziel solle daher sein, die Zufriedenheit der Kinder und Eltern herzustellen und zwar unabhängig von der Finanzkraft der jeweiligen Klientel.
Herr Sahm merkt an, dass Eltern die Notwendigkeit einer Spende sehen würden, wenn der Schulträger nicht ausreichend Sorge für eine bedarfsgerechte Ausstattung der Schule trage. Bildung dürfe kein Wettbewerb zwischen den Schulen sein. Auch die Mittel aus dem Grundschulfonds könnten die bestehenden Ungleichheiten nicht ganzheitlich finanzieren. Schenkungen dürften jedoch keine Überhand nehmen und daher müsse ein Konzept zur Deckelung der Fördervereine entwickelt werden um gerechte Bedingungen für alle Schulen zu schaffen.
Herr Auler merkt an, dass eine reine Vergleichbarkeit der Zahlen nicht zielführend sei. Die Fördervereine würden unterschiedliche Dinge an der jeweiligen Schule unterstützen, die dem Rat vorgelegte Liste zeige lediglich einen Teilauszug der Maßnahmen. So würden die Unterstützungen weit über Schenkungen im eigentlichen Sinne hinausgehen, wie beispielsweise die Anschaffung von Bastelmaterial, soziale Aktivitäten, Elternmitarbeit, etc.
Frau Schwier erläutert abschließend, dass der Schulträger durchaus eine zeitgerechte und bildungsrelevante Ausstattung an allen Schulen zur Verfügung stelle. Es sei eine Unterstellung, dass der Schulträger sich seiner Verantwortung entziehe.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat die Annahme der Schenkung.
Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Annahme der Schenkung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Bereits zur Sitzung des Schulausschusses am 04.04.2019 hat die Verwaltung eine entsprechende Empfehlungsvorlage für den Schulausschuss übersandt (FB 45 45/0591/WP17).
Die Vorlage ist zur Information als Anlage nochmals beigefügt.
Darüber hinaus macht die Verwaltung folgende ergänzende Ausführungen:
Bei der KGS Höfchensweg handelt es sich um eine räumlich sehr beengte Grundschule.
Im Bereich der unterrichtsrelevanten Räumlichkeiten (Klassenräume, Mehrzweckräume, Lehrmittelräume, Verwaltungsräume, Aula, OGS-Räume und Mensen) ergibt sich ein Verhältnis von 5,6 qm je Schüler. Bei vergleichbaren Schulen liegen die Werte derzeit im Bereich von 7 qm bzw. 8,7 qm je Schüler. Vor dem Hintergrund des gleichzeitig vorhandenen großen Angebots der Übermittagsbetreuung bedeutete dies eine hohe Anforderung im Bereich der multifunktionalen Nutzung der Räumlichkeiten.
Im Rahmen des Ersatzes für den abgängigen Pavillon hat sich daher die Möglichkeit ergeben, durch einen zweigeschossigen Ersatzbau einen zusätzlichen Raum und einen Raumgewinn von rund 74 qm zu generieren. Hierdurch konnte im Bereich der unterrichtsrelevanten Flächen das Verhältnis auf rund 5,9 qm je Schüler leicht verbessert werden.
An der hohen Anforderung im Bereich der multifunktionalen Nutzung ändert dies jedoch nichts. Vor dem Hintergrund, dass die KGS Höfchensweg zum Schuljahr 2019/2020 mit 5 Gruppen in die OGS-Betreuung einsteigen wird und gleichzeitig noch weitere drei ÜMI-Gruppen beibehält (somit über 200 Kinder in der Übermittagsbetreuung), wird dies auch zukünftig so bleiben. Aus diesem Grunde war es erforderlich, die Neueinrichtung der drei neuen Räume des Ersatzneubaus multifunktional auszurichten. Seitens der Verwaltung wird jedoch festgestellt, dass damit verbunden keine „gehobene“ Ausstattung erfolgt ist, sondern die jetzige Ausstattung vergleichbar ist, mit Neubauten, die im Rahmen der OGS seitens der Stadt geplant/eingerichtet werden und einer multifunktionalen Nutzung unterliegen. Die verwendeten Schulmöbel entsprechen in Qualität und Lieferant den auch von der Schulverwaltung in Anspruch genommenen Standardschulmöbeln.
Hinsichtlich der angeschafften Einrichtung für das bereits bestehende Betreuungshaus ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund von Wasserschäden und Feuchtigkeit die bis dahin vorhandene Einrichtung beschädigt und nicht mehr nutzbar war.
Die entsprechenden Feuchtschäden haben letztlich auch zu einer Sanierung des Betreuungshauses im Jahre 2017 im Rahmen des Schulsanierungsprogramms geführt. Die Ersatzbeschaffung der Einrichtung erfolgte dann, wie bereits ausgeführt, aus der Sachspende des Fördervereins. Auch hier wurden Standardmöbel analog der Ausstattung durch den Schulträger verwendet.
Zusammengefasst ist daher festzustellen, dass der Ersatzbau aufgrund der räumlichen Situation der Schule dringend erforderlich war, die Möblierung vergleichbar ist mit Ersteinrichtungen durch den Schulträger bei Neubauten und gleichzeitiger hoher Anforderung der Multifunktionalität.
Letztlich wäre vor dem Hintergrund der Raumsituation und des jetzigen Übergangs in die OGS-Betreuung zeitversetzt eine entsprechende vergleichbare Einrichtung über den Schulträger zu beschaffen gewesen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| ||||||||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||||||
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 92970
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=92970
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2019-04-23 FB 45_0591_WP17-1 Annahme einer Schenk SAO.pdf
9.11.2024
126.3 KB
Betroffene Straßen
Karte wird geladen…
Metadaten
- TOP
- Ö 9.1
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
- Gremium
- Schulausschuss
- Datum
- Do., 09.05.2019
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 10:37