TOP 8Öffentlich

Harmonisierung der Wertgrenzen in Vergabeangelegenheiten

B 03/0110/WP17 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.

Beschluss

Beschlussvorschlag: Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt der Rat der Stadt einstimmig, die Wertgrenzen für die Information der Fraktionen über beabsichtigte Auftragsvergaben (Fraktionsinfo) wie folgt festzulegen: VOB/A (Bauleistungen) Verfahrensart: Freihändige Vergabe 15.000 Euro (netto) Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb 150.000 Euro (netto) Öffentliche Ausschreibung, Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb 200.000 Euro (netto) EU-Verfahren alle (unabhängig vom Auftragswert) UVgO / VgV (Liefer- und Dienstleistungen einschl. Freiberufliche Leistungen) Verhandlungsvergabe 8.000 Euro (netto) 40.000 Euro (netto)

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt der Rat der Stadt, die Wertgrenzen für die Information der Fraktionen über beabsichtigte Auftragsvergaben (Fraktionsinfo) wie folgt festzulegen:

VOB/A (Bauleistungen)

Verfahrensart:

  • Freihändige Vergabe

15.000 Euro (netto)

  • Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb

150.000 Euro (netto)

  • Öffentliche Ausschreibung,

Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb

200.000 Euro (netto)

  • EU-Verfahren

alle (unabhängig vom Auftragswert)

UVgO / VgV (Liefer- und Dienstleistungen einschl. Freiberufliche Leistungen)

Verfahrensart:

  • Verhandlungsvergabe

8.000 Euro (netto)

  • Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb

15.000 Euro (netto)

  • Öffentliche Ausschreibung,

Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb

40.000 Euro (netto)

  • EU-Verfahren

alle (unabhängig vom Auftragswert)

Erläuterungen

Erläuterungen:


Die beauftragenden Fachdienststellen haben die Fraktionen über beabsichtigte Auftragsvergaben ab festgelegten Wertgrenzen zu informieren. Die Wertgrenzen für diese sog. Fraktionsinfos wurden zuletzt im Juni 2008 angepasst.

Eine Anpassung ist erforderlich, da

  • die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) inzwischen durch die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ersetzt wurde,
  • der 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Vergabeverordnung (VgV) überarbeitet wurden,
  • der Runderlass „Kommunale Vergabegrundsätze“ neu in Kraft getreten ist.

Die freiberuflichen Leistungen sind jetzt in der UVgO enthalten.

Bei den Wertgrenzen in den vergaberechtlichen Vorschriften handelt es sich immer um Nettobeträge ohne Umsatzsteuer. Lediglich bei den Wertgrenzen für die Information der Fraktionen über beabsichtigte Auftragsvergaben handelt es sich um Auftragswerte (einschl. Umsatzsteuer).

Eine Umstellung der Wertgrenzen von Auftragswerten (einschl. USt.) auf Nettobeträge (ohne USt.) führt somit zu einer Vereinheitlichung und einer Vereinfachung der Abläufe bei den mit der Beschaffung und den Vergabeverfahren beauftragten Fachdienststellen.

In der folgenden Übersicht werden die bisherigen und die neuen Wertgrenzen gegenüber gestellt:

VOB/A

Verfahrensart:

bisher:

neu:

Freihändige Vergabe

15.000 Euro (brutto)

15.000 Euro (netto)

Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb

150.000 Euro (brutto)

150.000 Euro (netto)

Öffentliche Ausschreibung,

Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb

220.000 Euro (brutto)

200.000 Euro (netto)

UVgO / VgV (einschl. Freiberufliche Leistungen)

Verfahrensart:

bisher:

neu:

Verhandlungsvergabe

8.000 Euro (brutto)

HOAI: 6.000 Euro (brutto)

8.000 Euro (netto)

Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb

15.000 Euro (brutto)

15.000 Euro (netto)

Öffentliche Ausschreibung,

Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb

40.000 Euro (brutto)

40.000 Euro (netto)

EU-Verfahren

alle (unabhängig vom Auftragswert)

In der Vergangenheit wurden aufgrund der unterschiedlichen Wertgrenzen (netto/brutto) zum Teil beabsichtigte Vergaben ohne vorherige Prüfung durch den Fachbereich Rechnungsprüfung den Fraktionen vorgelegt. Diese Konstellation wird durch die vorgeschlagene Änderung vermieden.

Die Rechnungsprüfungsordnung wurde bereits angepasst.

Ebenso verbleibt die bisherige Frist für Einsprüche der Fraktionen von 8Kalendertagen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2019-04-10 B 03_0110_WP17 Harmonisierung der W SAO.pdf

12.11.2024

106.8 KB

Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 08.05.2019
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 10:36