Anpassung der Nordstraße zwischen Gewerbepark Brand und Eilendorfer Straße - Vorstellung der Planung
FB 61/1200/WP17 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr Larscheid vom städt. Verkehrsmanagement stellt die verschiedenen Planungsvarianten anhand einer Powerpoint-Präsentation vor. Die Präsentation wird in Allris mit der Niederschrift zur Verfügung gestellt.
Herr Hellmann, Mitglied der Bezirksvertretung Aachen-Brand, gibt Hintergrundinformationen zur Historie der Planungen zur Kenntnis.
Herr M., Anwohner der vorderen Nordstraße, dankt der Politik sowie Herrn Larscheid und schlägt vor, die Mittelinseln auf Hochbordsteinhöhe aufzustocken, um u.a. ein Links-Abbiegen von LKW´s in die Nordstraße von der Trierer Straße aus kommend verhindern zu können. Die Stopstraßen-Regelung bittet er zu überdenken. Aus dem Gewerbegebiet sind der Stadt genügend Einnahmen zugeflossen, dass die Verkehrsregelungen und der Ausbau gut bestritten werden kann.
Herr C. kritisiert die Verschlechterung der Wohnqualität in der Nordstraße aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens. Viele Verkehrsteilnehmer nutzen die Nordstraße, da die Debyestraße unattraktiv wurde. Er fordert durch bauliche Maßnahmen und Beschilderung, die Übereckbeziehung des Gewerbegebietes über Nordstraße in Richtung Trierer Straße zu verhindern.
Herr S.-R. vermisst ein Gesamtkonzept des Gebietes, denn durch den Umbau wird die Nutzung der Nordstraße s.E. noch attraktiver. Er bittet hierbei das stetig wachsende Verkehrsaufkommen zu berücksichtigen.
Ein Bewohner der Brander Heide bemängelt, dass durch die einseitige Parkregelung, die Brander Heide nur schwer zu befahren ist. Es sollte über eine Einbahnstraßenregelung nachgedacht werden.
Herr Lux bittet ebenfalls darum, den stetig wachsenden LKW-Verkehr in der Nordstraße zu verhindern.
Frau Lürken weist darauf hin, dass im Bürgerforum die Argumentationen der Anwesenden aufgenommen werden. Eine Beschlussfassung erfolgt anschließend in der Bezirksvertretung. Der LKW-Verkehr wird hierbei sicherlich ein Schwerpunktthema sein.
Ein Bürger bemängelt die Beschilderung am Discounter LIDL, wodurch Zulieferer und Kunden aufgefordert sind, über die Eckener Straße den LIDL zu erreichen. Ebenso wird bemängelt, dass ein LKW-Verbot nicht kontrolliert wird und der Gewerbepark Brand mittlerweile als LKW-Parkplatz genutzt wird.
Herr Depenbrock weist auf einen Antrag der BV-Fraktion GRÜNE hin, der zum Ziel hat, den LKW-Verkehr in der Nordstraße unattraktiv zu gestalten.
Ein Anwohner der Nordstraße erkundigt sich im Hinblick auf diese baulichen Maßnahmen nach evtl. zu leistenden Anliegerbeiträgen nach dem KAG NRW.
Frau Z. weist hinsichtlich des hohen Verkehrsaufkommens in der Nordstraße auf die schützenswerten Belange der Kinder hin, welche besonders gefährdet sind. Im direkten Umfeld befindet sich eine Grundschule sowie ein Kindergarten.
Frau Vorsitzende Dr. Lassay schließt die Diskussion und lässt sodann über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand am 12.09.2018 hat die Verwaltung die Planung für die Nordstraße im Abschnitt zwischen Gewerbepark Brand und Eilendorfer Straße mit 4 unterschiedlichen Varianten für die Einmündung der Straße Gewerbepark Brand in die Nordstraße vorgestellt.
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand hat die Verwaltung beauftragt, eine Variante auf Basis der vorgelegten Varianten 1 und 4 zu entwickeln und diese in einer Sitzung des Bürgerforums in Brand vorzustellen.
Sachstand
Im Rahmen der Planungen für das Gewerbegebiet Gewerbepark Brand (Ehemals Camp Pirotte) und des zughörigen Bebauungsplans wurde den Anliegern der Nordstraße zugesagt, dass der Verkehr zum Gewerbegebiet nicht über den angebauten Bereich der Nordstraße zwischen Trierer Straße und Brander Heide abgewickelt werden soll.
In der Bürgerfragestunde der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand am 17.02.2016 wurde von einem Anwohner auf den – aus seiner Sicht – wachsenden Verkehr aufmerksam gemacht.
Die Verwaltung hat vor Beginn der Anbindung der Straße Gewerbepark Brand in die Nordstraße und nach Öffnung der Anbindung Verkehrszählungen durchgeführt. Die Auswertung der Verkehrszählung im Bereich der Einmündung der Straße Gewerbepark Brand auf die Nordstraße im Juni 2016 zeigt im Vergleich mit der Zählung im März 2013 (vor Baubeginn und Eröffnung der Straße Gewerbepark Brand) eine Zunahme des Verkehrs in der Nordstraße (im Bereich zwischen Brander Heide und Erftstraße) um etwa 12 %. Der Anteil des Schwerlastverkehrs blieb allerdings unverändert.
Bestand
In der Vorlage für die Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand am 12.09.2018 ist die Bestandssituation für alle Verkehrsarten ausführlich beschrieben (vgl. Anlage 1 – Lageplan Nordstraße Bestand und [http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=18764]).
Planung
Ziel der Planung ist, eine weitere Zunahme des Verkehrs im angebauten Teil der Nordstraße zwischen Trierer Straße und Brander Heide zu verhindern. Darüber hinaus soll sowohl eine verkehrssichere und kontinuierliche Führung des Radverkehrs von der Eilendorfer Straße zum Gewerbepark Brand als auch der Zulauf zum Vennbahnradweg als Lückenschluss gewährleistet werden.
In der Vorlage für die Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand am 12.09.2018 sind die 4 zunächst geplanten Varianten ausführlich beschrieben (vgl.[http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=18764]).
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand hat in ihrer Sitzung vom 12.09.2019 bekräftigt, dass eine vollständige Abbindung (siehe Variante 3 der Vorlage zum 12.09.2019) nicht gewünscht sei und eine Variante mit Linksabbiegespur von der Nordstraße (aus Richtung Eilendorf kommend) in die Nordstraße (Richtung Trierer Straße) mit einer Mittelinsel zur Erleichterung der Querung für Fußgänger und Radfahrer (Kombination der Varianten 1 und 4 der Vorlage zum 12.09.2019) erarbeitet werden soll. Dabei solle die Mittelinsel entweder im Bereich der Straße Gewerbepark Brand oder sowohl in der Straße Gewerbepark Brand als auch in der Nordstraße (im Bereich Richtung Eilendorfer Straße) eingeplant werden.
Variantenbetrachtung
Auch die beiden neu geplanten Varianten sehen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs eine Änderung der Vorfahrtssituation vor, d.h. die heute bestehende Vorfahrtsregelung (Vorfahrtsstraße Nordstraße, Unterordnung durch Stop-Schild der Straße Gewerbepark Brand) wird verändert. Zukünftig soll eine „abknickende Vorfahrt“ die Verbindung Gewerbepark Brand zur Nordstraße in Richtung Eilendorfer Straße bevorrechtigen. Zur Verdeutlichung wird eine bauliche Anpassung vorgesehen, die die Unterordnung der Nordstraße von der Trierer Straße kommend hervorhebt und eine zügige Durchfahrt durch den Einbau von Großpflaster in der direkten Fahrlinie unterbindet. Die Straße Brander Heide wird über eine Gehwegüberfahrt über einen Rundbord untergeordnet in die Nordstraße geführt, bevor diese in die neue Vorfahrtstraße Gewerbepark Brand Nordstraße einmündet. Dieser Teil der Nordstraße wird durch Zeichen 206 „STOP“ untergeordnet.
Unabhängig von dieser Knotenpunktgestaltung ist in beiden Varianten vorgesehen, einen 1,50 m breiten Schutzstreifen für Radfahrer auf der Nordstraße in Fahrtrichtung Eilendorfer Straße bei einer verbleibenden Restfahrbahnbreite von mindestens 5,20 m einzuplanen und eine kontinuierliche Führung in die Eilendorfer Straße zu ermöglichen (vgl. Anlage 3 – Lageplan Nordstraße Variante b).
Dazu muss die heutige Mittelmarkierung teilweise aufgehoben und angepasst werden.
Radfahrer auf der Nordstraße können auch zukünftig von der Eilendorfer Straße kommend wählen, ob sie auf der Fahrbahn oder auf dem für Radfahrer freigegebenen Gehweg fahren möchten. Für die Radfahrer, die den freigegebenen Gehweg wählen, wird zukünftig im Zulauf zur Einmündung Gewerbepark Brand eine Führung vom Seitenraum in die Fahrbahn angeboten.
Knotenpunktvariante a: Mittelinsel in der Nordstraße mit Spur für Linksabbieger und Mittelinsel in der Straße Gewerbepark Brand (vgl. Anlage 2)
Diese Variante sieht zweijeweils 2,50 m breite Mittelinseln in der Nordstraße im Bereich Richtung Eilendorfer Straße und in der Straße Gewerbepark Brand vor. Auf diese Weise können Fußgänger und auch Radfahrer sicher und besonders komfortabel an ihrer bevorzugten Stelle die Straßenseite wechseln und vom Wohngebiet zum Gewerbepark Brand gelangen. Im Schatten der Mittelinsel in der Nordstraße ist eine Linksabbiegespur vorgesehen, um auf der Nordstraße von der Eilendorfer Straße kommend in Richtung Trierer Straße weiter zu fahren. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse im Kurvenbereich kann der Schutzstreifen aus der Straße Gewerbepark Brand erst nach der Mittelinsel in der Nordstraße fortgesetzt werden.
Die Nordstraße im Bereich zwischen der Einmündung Brander Heide bis kurz vor der Eckener Straße soll in die bestehende Tempo-30-Zone einbezogen werden. Das bereits heute bestehende Durchfahrtverbot für Kfz mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (ausgenommen Kraftomnibusse) bleibt bestehen.
Knotenpunktvariante b: Spur für Linksabbieger in der Nordstraße und Mittelinsel in der Straße Gewerbepark Brand (vgl. Anlage 3)
Diese Variante sieht eine 2,50 m breite Mittelinsel in der Straße Gewerbepark Brand vor. Auf diese Weise können Fußgänger und auch Radfahrer sicher die Straßenseite wechseln und vom Wohngebiet zum Gewerbepark Brand gelangen. Außerdem ist in der Nordstraße eine Linksabbiegespur vorgesehen, um auf der Nordstraße von der Eilendorfer Straße kommend in Richtung Trierer Straße weiter zu fahren. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse im Kurvenbereich kann der Schutzstreifen aus der Straße Gewerbepark Brand erst nach dem Kurvenbereich in der Nordstraße fortgesetzt werden.
Die Nordstraße im Bereich zwischen der Einmündung Brander Heide bis kurz vor der Eckener Straße soll in die bestehende Tempo-30-Zone einbezogen werden. Das bereits heute bestehende Durchfahrtverbot für Kfz mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (ausgenommen Kraftomnibusse) bleibt bestehen.
Aufgrund der Kombination von Linksabbiegespur und Mittelinsel ergibt sich für beide Varianten ein etwas höherer Platzbedarf, der nach erneuter Prüfung aller Sichtbeziehungen dazu führt, dass ein etwa 13 qm großer Bereich des spitzwinkligen Grundstücks Gewerbepark Brand nicht verkauft werden soll, damit es nicht zu Beeinträchtigungen der Sichtbeziehungen kommen kann.
Baukosten
Die Baukosten werden im Rahmen der Vorplanung über die Fläche ermittelt. Diese wurden für die 4 in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand am 12.09.2018 vorgestellten Varianten auf bis zu knapp 140.000 € geschätzt. Für die beiden neu entwickelten Varianten würden sich aufgrund der größeren umzubauenden Fläche etwas höhere Kosten als bei den 4 zunächst geplanten Varianten ergeben.
Weiteres Vorgehen
Im Anschluss an die politische Beratung im Bürgerforum werden die angepassten Varianten gemeinsam mit den verwertbaren Ergebnissen der Diskussion in der Bezirksvertretung Aachen-Brand vorgestellt, da dort der Planungsbeschluss gefasst werden soll.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||||||
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (3)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 93192
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=93192
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2019-05-02 FB 61_1200_WP17 Anpassung der Nordst SAO.pdf
11.11.2024
736.9 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bürgerforums
- Gremium
- Bürgerforum
- Datum
- Di., 14.05.2019
- Uhrzeit
- 18:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Status
- öffentlich
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 10:40
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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