13. Juni 2019 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
TOP 6Öffentlich

Zuschüsse zur Anschaffung von Sportgeräten

FB 52/0115/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Ohne Wortmeldungen erkennt der Sportausschuss den sportfachlichen Bedarf an und beschließt einstimmig die Anschaffung von folgenden Sportgeräten zu bezuschussen: TV Richterich 1885 e. V. 1 Tumblingbahn inkl. Transportwagen und 1 Bodenturnmatte 1.058,44 € Behinderten-Sportgemeinschaft e. V. 2 Bogenzielscheiben 208,50 €

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf an und beschließt die Anschaffung von folgenden Sportgeräten zu bezuschussen:

TV Richterich 1885 e.V. 1 Tumblingbahn inkl. Transportwagen

und 1 Bodenturnmatte 1.058,44 €

Behinderten-Sportgemeinschaft e.V. 2 Bogenzielscheiben 208,50 €

In Vertretung

(Schwier)
Beigeordnete

Erläuterungen

Erläuterungen:


Der Turnverein Richterich e.V. bietet bereits seit einiger Zeit für seine Turn- und Cheerleading-Showtanzgruppen Tumbling-Training an, bei dem Sprünge und Turnübungen auf einem federnden, gelenkschonenden Boden absolviert werden.

Mit den vorhandenen Matten ist dies aber nur sehr eingeschränkt möglich und der Verein möchte deshalb eine neue 12 m lange Tumblingbahn inklusive Transportwagen sowie eine große Bodenturnmatte anschaffen. Die Gesamtkosten betragen laut vorliegendem Angebot 4.233,77 € und der Zuschuss würde gemäß den Richtlinien 1.058,44 € (25% der Gesamtkosten) betragen.

Die Behinderten-Sportgemeinschaft Aachen e. V. betreibt für seine Bogenschützenabteilung an der Hitfelder Straße in Aachen eine Bogenschießanlage. Hier müssen dringend zwei Schaumstoff-Zielscheiben ausgetauscht werden, da die vorhandenen Zielscheiben weder für Training noch Wettkampf zu gebrauchen sind.

Der Einzelpreis pro Gerät liegt laut Angebot des Bogensportshops über 400,00 €. Bei Gesamtkosten von 834,00 € könnte der Behinderten-Sportgemeinschaft ein Zuschuss in Höhe von 208,50 € bewilligt werden.

Der Haushaltsansatz 2019 für die Anschaffung von Sportgeräten beträgt 10.000,00 €. Bisher wurde für einen Antrag ein Betrag in Höhe von 759,00 € bewilligt bzw. ausgezahlt. Für die beiden Anträge sind Mittel in Höhe von 1.266,94 € erforderlich, so dass dann die Gesamtsumme aller geförderten Anträge 2.025,94 € beträgt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschrie-bener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschrie-bener Ansatz 2020 ff.

Folge-

kosten (alt)

Folge-

kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

10.000 €

15.774,70 €

30.000 €

30.000 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2019-05-21 FB 52_0115_WP17 Zuschuesse zur Anscha SAO.pdf

30.4.2025

91.9 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sportausschusses
Gremium
Sportausschuss
Datum
Do., 13.06.2019
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 10:53