TOP 7Öffentlich

Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen vom 13.12.2000hier: XIII. Nachtragssatzung

E 18/0178/WP17 · Kenntnisnahme

Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen vom 13.12.2000hier: XIII.Änderungssatzung

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Zu dieser Vorlage merkt der sachkundige Bürger Schmitz-Reiber an, dass die Erläuterungen zwar verständlich seien, in der Gebührenposition des Gebührentarifes die Formulierung jedoch missverständlich sei. Hier müsse vor dem Wort "ohne" noch das Wort "auch" eingefügt werden.

Beschluss

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen einstimmig, die vorgelegte XIII. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen mit der oben genannten Änderung, zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die vorgelegte XIII. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen zu beschließen.

2.Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener

Stadtbetrieb die vorgelegte XIII. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen.



Erläuterungen

Erläuterungen:

Die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen vom 13.12.2000 in der Fassung der XII. Änderungssatzung legt in ihrem Gebührentarif unter der Position 6.12 die Gebühr für die Übernahme der Pflege eines Urnengrabes nach Rückgabe des Nutzungsrechtes, bis zum Ablauf der Ruhefrist, fest. Diese dient dazu, die Pflege der durch das Abräumen eines Urnengrabes freiwerdenden Fläche, für die Dauer der laufenden Ruhefrist, zu vergüten. Die Gebühr wird demnach im Bedarfsfall gemeinsam mit der Gebühr für das Abräumen eines Urnengrabes in Ansatz gebracht.

Weiterhin enthält der Gebührentarif unter der Position 6.18 die Gebühr für die sogenannte "Unter-stützungsleistung für die Leichenschau eines durch die Staatsanwaltschaft freigegebenen Verstorbenen zwecks der Überführung“. Diese Position wurde seinerzeit analog zur Position 6.17 „Unterstützungsleistung für Leichenschau zur Überführung“ eingerichtet.

Es hat sich herausgestellt, dass in einigen wenigen Fällen, z. B. während des Entzugs des Nutzungs-rechtes bei verwahrlosten Urnengräbern, die Notwendigkeit besteht, ein Grab durch Friedhofspersonal säubern zu lassen. Hierdurch wird Beschwerden der Hinterbliebenen von Nachbargräbern entgegengewirkt, welche während des oft langwierigen Nutzungsrechtentzugsprozesses das Erscheinungsbild des Gräberfeldes beeinträchtigt sehen. Um die entstehenden Kosten zu decken, soll der Gebührentext der Position 6.12 dahingehend angepasst werden, dass die Gebühr auch ohne eine Rückgabe des Nutzungsrechtes und das darauf folgende Abräumen des Grabes heranzuziehen ist.

Die Position 6.17 „Unterstützungsleistung für Leichenschau zur Überführung“ dient der Deckung städtischer Aufwendungen, wenn Verstorbene ins Ausland überführt werden und daraufhin eine Leichenschau durchgeführt und ein Leichenpass ausgestellt werden muss. Allerdings ist bei Verstorbenen, welche zuvor von der Staatsanwaltschaft zur Beisetzung freigegeben wurden, keine weitere Leichenschau vor Ausstellung eines Leichenpasses notwendig, so dass der Text der Position 6.18 „Unterstützungsleistung für die Leichenschau eines durch die Staatsanwaltschaft freigegebenen Verstorbenen zwecks der Überführung“ unklar formuliert wurde. Die Gebührenposition soll somit künftig mit „Verwaltungsgebühr zum Ausstellen eines Leichenpasses“ bezeichnet werden.

Da der Gebührentarif als Anlage zur Friedhofsgebührenordnung beschlossen und bekannt gemacht wurde, ist er rechtlicher Bestandteil der Friedhofsgebührenordnung, weshalb eine Änderungssatzung ergeht.

Weitere Dokumente (4)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Anlage2
70.7 KB · PDF
Synopse
57.8 KB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2019-05-22 E 18_0178_WP17 Friedhofsgebuehrenord SAO.pdf

9.11.2024

343.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses für den Aachener Stadtbetrieb
Gremium
Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
Datum
Di., 18.06.2019
Uhrzeit
18:30
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 10:54

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

Öffnen