25. Juni 2019 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 5Öffentlich

Kriterien zur Vergabe der Mittel aus dem Inklusionsfonds

FB 45/0622/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen und Empfehlungen des Kinder- und Jugendausschusses einstimmig zur Kenntnis und beschließt die Freigabe des Fonds zur Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte in Kitas und Tagespflege für Fortbildungen und Inklusionsmaßnahmen Produkt 060101.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss

  1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
  2. beschließt die Kriterien zur Vergabe der Mittel und beauftragt die Fachverwaltung entsprechend zu verfahren.
  3. empfiehlt dem Finanzausschuss eine Freigabe des Fonds zur Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte in Kitas und Tagespflege für Fortbildungen und Inklusionsmaßnahmen Produkt 060101.

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen und Empfehlungen des Kinder- und Jugendausschusses zur Kenntnis und beschließt die Freigabe des Fonds zur Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte in Kitas und Tagespflege für Fortbildungen und Inklusionsmaßnahmen Produkt 060101.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Ausgangslage

In seiner Sitzung vom 04.12.2018 hat der Kinder- und Jugendausschuss die Verwaltung beauftragt Vergaberichtlinien zur Bereitstellung des Inklusionsfonds zu erarbeiten. (FB 45/0566 WP 17).

Mit diesem Fonds sollen pädagogische Fachkräfte in Kitas und Tagespflege auf dem Weg zur Inklusion finanziell unterstützt werden.

Kriterien für die Vergabe der Mittel

Aus Sicht der Fachverwaltung ist es sinnvoll, die Förderung sowohl für Maßnahmen zur Unterstützung des pädagogischen Personals vorzusehen, die sich auf das einzelne Kind beziehen, als auch die Entwicklung zu einer inklusiven Einrichtung und die Vernetzung der Akteure im Sozialraum. Daher ergeben sich folgende Voraussetzungen:

Mittel können durch anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, die KiBiz-geförderte Tageseinrichtungen für Kinder betreiben, beantragt werden.

Zusätzlich antragsberechtigt ist der Verein für Familiäre Tagesbetreuung e.V..

Folgende Kriterien hält die Fachverwaltung für zielführend:

  1. Fortbildungsveranstaltungen in der Einrichtung (inhouse), Coaching durch eine Fachberatungsstelle und Vergleichbares mit dem Ziel sich in Bezug auf Inklusion weiter zu entwickeln.
  2. Maßnahmen, die zur inklusiven Vernetzung im Sozialraum beitragen.
  3. Maßnahmen zur Begleitung prozesshafter Entwicklung inklusiver Konzepte.

Mittelvergabe

Anträge, die den oben genannten Kriterien entsprechen, werdenbewilligt. Dabei werden die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Einrichtungsbezogen können maximal 1000 € für eine Maßnahme anerkannt werden.

Maßnahmen zur Vernetzung im Sozialraum werden mit bis zu 2500 € anerkannt.

Maßnahmen zur prozesshaften Entwicklung inklusiver Konzepte werden mit bis zu 2000 € anerkannt.

Die Höhe der Summen soll einerseits sicherstellen, dass mehrere Anträge unterstützt werden können und orientiert sich andererseits an den üblichen Referentenkosten für entsprechende Maßnahmen.

Eine Eigenbeteiligung von 10% durch den anerkannten Träger der freien Jugendhilfe wird vorausgesetzt, maximal 90% der Gesamtkosten einer Maßnahme werden durch den Inklusionsfondsbewilligt, so dass je nach Maßnahme zwischen 900 € und 1800 € zur Auszahlung an den Träger pro Maßnahme kommen können. Bei trägerübergreifender Vernetzung im Sozialraum entfällt der Eigenanteil.

Ausblick

Die Verwaltung wird über die Inanspruchnahme der Mittel dem Ausschuss einmal jährlich berichten.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Es handelt sich um eine Entscheidungsvorlage

Es stehen ausreichende Mittel auf der nachfolgenden Finanzposition zur Verfügung

Investive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

1) 4-060101-948-6, SK 53180000

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

1)35.000

35.000

105.000

105.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-35.000

-35.000

-105.000

-105.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2019-04-16 FB 45_0622_WP17 Kriterien zur Vergab SAO.pdf

8.11.2024

94.0 KB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 25.06.2019
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 10:56