Anreize schaffen für klimafreundliche Vorgärtenhier: Ratsantrag Nr. 443/17 der GRÜNEN Fraktion vom 28.1.2019
FB 36/0373/WP17 · Entscheidungsvorlage
Anreize schaffen für klimafreundliche Vorgärtenhier: Ratsantrag Nr. 443/17 der GRÜNEN Fraktion vom 28.1.2019
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Ratsherr Neumann (Grüne) dankt der Verwaltung für die gute Vorlage. Unverändert würde seine Fraktion es begrüßen, wenn diesbezüglich eine Satzung für die Stadt Aachen erlassen würde. Eine Erhebung über die betroffenen Flächen sehe er als sinnvoll an. Innerstädische versiegelte Flächen hätten schädliche Auswirkungen auf das gesamte Stadtklima.
Herr Wiezorek (FB 36) sieht in diesem Thema einen wichtigen Baustein für den Klimaschutz. Um eine Satzung erlassen zu können müsse das Klimaschutzgesetz NRW erweitert werden. Die Möglichkeiten seien zur Zeit begrenzt. Momentan gebe es keine andere rechtliche Option als Gestaltungsregelungen über die gültige Bauleitplanung zu steuern. Die Öffentlichkeit müsste über die Problematik informiert und mit einbezogen werden.
Ratsfrau Dr. Wolf (SPD) bedauert das Fehlen einer entsprechenden Rechtsgrundlage.
Herr Szagunn (Piraten) schlägt vor, die Verwaltung könne versiegelte Flächen im Stadtgebiet ohne großen Aufwand über z.B. „Google-Maps“ ermitteln.
Ratsfrau Lürken (CDU) stimmt Herrn Szagunn bezüglich der Möglichkeit über eine Internetrecherche zu, erklärt aber, dass der Aufwand zu groß sei.Die Veränderung bei Bestandsvorgärten sei nicht steuerbar und nur bei Neubauten könne eingegriffen werden. Sie regt an, die Auswertung im Haushalt entsprechend mit einzuplanen.
Ratsherr Corsten (CDU) sieht die Möglichkeit einer Zielerreichung nur, indem man nicht Ge- bzw. Verbote aussprechen solle, sondern die Einwohner motivieren und begeistern müsse.
Herr Formen (BUND) fordert die Verwaltung auf, den Fahrradunterstand in der Reumontstraße 1 abzubauen und in den öffentlichen Parkraum zu verlegen. Als gutes Beispiel solle dann die aktuell versiegelte Fläche entsiegelt und erneut zur Grünfläche umgewandelt werden.
Herr Özbay (Integrationsrat) macht den Vorschlag, einen Wettbewerb auszuschreiben und regelmäßig den „Vorgarten des Jahres“ in Aachen zu prämieren.
Die Ausschussvorsitzende greift die beiden Ideen für einen späteren Zeitpunkt auf. Sie würden jedoch nicht in die Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt gehören.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, die in der Vorlage erläuterten Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit weiter zu bearbeiten und die Umsetzung vorzubereiten.
Der Antrag Nr. 443/17 "Anreize schaffen für klimafreundliche Vorgärten" vom 28.01.2019 gilt als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Auf Antrag der GRÜNEN Fraktion im Rat der Stadt Aachen soll die Verwaltung beauftragt werden, ein Konzept für den Erhalt und die Aufwertung von klimafreundlichen Vorgärten in der Stadt Aachen zu entwickeln. Als mögliche Bausteine eines solchen Konzepts werden eine intensive Öffentlichkeitsarbeit, Beratung und Information, sonstige Anreize für blühende und insektenfreundliche Vorgärten sowie der Erlass von Vorgartensatzungen aufgeführt.
Öffentlichkeitsarbeit, Beratung und Information
Negative klimatische Auswirkungen ergeben sich im städtischen Bereich vorwiegend durch die Versiegelung mit Gebäudekomplexen und baulichen Nebenanlagen, in geringerem Umfang auch durch Umwandlung von Vorgärten in Kies- und Steinflächen. Im Hinblick auf Bestäuberinsekten haben Gärten und Vorgärten allerdings eine hohe Relevanz.
Insektenfreundliches Gärtnern ist in der öffentlichen Diskussion derzeit sehr präsent, u.a. auch durch das erfolgreiche Volksbegehren in Bayern sowie den besorgniserregenden Bericht des Weltbiodiversitätsrats (IPBES), demzufolge ohne grundlegende Änderungen in den kommenden Jahren und Jahrzehnten weltweit eine Million Arten vom Aussterben bedroht sind. Für Deutschland hatte der Entomologische Verein Krefeld von 1989 bis 2017 bereits einen dramatischen Rückgang der Insektenmasse festgestellt. Im Sachgebiet Umweltbildung und Umweltinformation des Fachbereichs Umwelt gibt es bereits seit Beginn dieses Jahres die Idee, im kommenden Jahr 2020 das Thema Biodiversität und naturnahes Gärtnern in den Mittelpunkt von Veranstaltungen und öffentlichen Aktionen zu stellen. Das Ziel hierbei ist, für naturnahe und insektenfreundliche Gärten zu werben, den Bürgerinnen und Bürgern Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen und sie bei der Umsetzung zu beraten und zu unterstützen. Konkrete Vorschläge für die (Vor-)Gartengestaltung sind, Blühinseln mit regionalem Saatgut einzusäen, heimische ungefüllte und insektenfreundliche Kräuter und Blumen und – sofern es genügend Platz gibt - auch Sträucher und Bäume zu pflanzen, sowie Insektenhotels und Lebensräume für Tiere wie Igel, Frösche und Eidechsen anzubieten.
Das Thema 'klima- und insektenfreundliche Gärten' ist auf verschiedenen Ebenen bedeutsam:
- im Rahmen von privaten Flächen wie Gärten und Vorgärten, aber auch auf Balkonen,
- in Kleingartenanlagen, die größere Flächen zur Umsetzung bieten,
- auf öffentlichen Flächen wie Grünanlagen und Parks, die als wichtige Beispielflächen dienen und damit zur Nachahmung auf privaten Flächen einladen können,
- auf dem Gelände von Schulen und Kitas, durch die Kinder, Jugendliche und Eltern mit dem Thema in Kontakt kommen,
- sowie im Rahmen von Grünpatenschaften von Bürgerinnen und Bürgern für Straßenbäume/Baumscheiben und öffentliche Grünflächen.
Für die Öffentlichkeitsarbeit und die gesellschaftliche Verankerung des Themas gibt es aus anderen Städten bereits gute Beispiele zum Nachahmen, z.B. „Bonn blüht und summt“, oder auch „Kreis Paderborn blüht und summt“, wo Bürgerinnen und Bürger kostenlos regionales Saatgut für die Anlage von Blühinseln und eine Beratung zum Anlegen solcher Flächen erhalten. In Aachen ist es denkbar, mit einer Reihe von zivilgesellschaftlichen Initiativen und Organisationen zu kooperieren und Mitstreiterinnen und Botschafter für dieses Thema zu gewinnen und somit auch größere Kapazitäten für Beratung und Saatgutverteilaktionen bereitzustellen. Möglichkeiten zu derartigen Kooperationen sollen noch ausgelotet werden.
Außerdem planen die Mitarbeiterinnen im Bereich Umweltbildung/Umweltinformation für 2020 ein Veranstaltungsangebot zu naturnahem Gärtnern mit
- Vortragsveranstaltungen zum naturnahem Gärtnern,
- Exkursionen zu Beispielgärten, z.B. zu positiven Privatgärten, Kleingärten, Flächen auf Schulen und öffentlichen Flächen, sowie
- Workshops, um naturnahes und bienenfreundliches Gärtnern direkt auszuprobieren.
Es wird beabsichtigt, diesbezüglich mit der VHS Aachen zu kooperieren. Wo es sich anbietet, sollen auch Kooperationen mit Initiativen vor Ort eingegangen werden (z.B. mit Kleingartenvereinen, Schulgarteninitiativen, Stadtteilbüros). Außerdem wird angestrebt, in Kooperation mit dem Stadtbetrieb die naturnahe und insektenfreundliche Gestaltung von öffentlichen Flächen fortzuführen und auch für Baum- bzw. Grün-Patenschaftsflächen bei Bürgerinnen und Bürgern zu werben.
Es wird außerdem geprüft, in der zweiten Jahreshälfte 2020 als weiteren Anreiz einen Fotowettbewerb zu veranstalten, bei dem Bürgerinnen und Bürger eingeladen sind, naturnahe und insektenfreundliche Gärten zu porträtieren. Mit den schönsten Fotos soll dann – kombiniert mit entsprechenden Informationen – eine Wanderausstellunggestaltet werden, die in der Zukunft das Thema weiter präsent macht. Stadtbibliothek und Volkshochschule könnten dafür mögliche Ausstellungsorte sein.
Rechtsverbindliche Vorgaben
Im Antrag wird auch der "Erlass von Vorgartensatzungen" als denkbares Instrument genannt, um unbepflanzte und versiegelte Flächen zu verhindern. Bestehende Satzungen in Nordrhein-Westfalen, so auch in Aachen, gelten oft nur für kleinere Teilbereiche des Stadtgebiets. In der Regel ist der Erhalt eines charakteristischen Ortsbilds das Ziel der Satzung. Meist sind bei der Verpflichtung zur Begrünung der Flächen Ausnahmen formuliert. So können beispielsweise im Geltungsbereich der entsprechenden Satzung von Düsseldorf befestigte Flächen als Gestaltungselement einen Anteil von bis zu 50% einnehmen, in Oelde sind bei Doppel- oder Reihenhäusern bis zu 70% erlaubt. Geh- und Fahrflächen sind in der Regel ebenso ausgenommen wie Fahrradabstell- und Mülltonnenstandplätze.Generell ist beim Erlass von Satzungen immer auch der erhöhte Personalaufwand für die Kontrolle und die Ahndung von Verstößen zu beachten.
Nach den Bestimmungen der Landesbauordnung NRW sind die nicht überbauten Flächen bei einem genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sowohl wasseraufnahmefähig zu belassen bzw. herzustellen als auch zu begrünen. Dies gilt, soweit dem nicht eine andere zulässige Verwendung der Fläche entgegensteht. Diese Vorgaben finden keine Anwendung, wenn es in Bebauungsplänen Festsetzungen zu den nicht überbauten Flächen im betreffenden Bereich gibt.
Solche Festsetzungen in Bebauungsplänen sind möglich zum besonderen Nutzungszweck von öffentlichen und privaten Grünflächen, zur Versiegelung und zum Freihalten von Flächen sowie zum Erhalt und zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstiger Vegetation.
Da aus den oben genannten Gründen (u.a. zahlreiche Ausnahmen, Aufwand für Kontrolle und Ahndung) der Erlass von allgemeinen Satzungen meist nicht zielführend ist, werden für die Stadt Aachen die Anwendung der verbindlichen Bauleitplanung, die Festlegungen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren und insbesondere die oben dargestellten Arten von Öffentlichkeitsarbeit als geeigneteres Mittel angesehen, um die Bepflanzung von privaten Flächen zu fördern.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||||||
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 93783
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=93783
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2019-06-04 FB 36_0373_WP17 Anreize schaffen fuer SAO.pdf
20.11.2024
961.4 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
- Gremium
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum
- Di., 25.06.2019
- Uhrzeit
- 17:03
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 10:57