13. Juni 2019 um 10:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
TOP 3Öffentlich

Vorstellung der überarbeiteten Wahl- und Geschäftsordnung durch Herrn Jennissen mit Aussprache

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Beratung

Die von der Arbeitsgruppe (dies waren Frau Bach sowie die Herren Jennissen und Kuckartz) überarbeitete Wahl- und Geschäftsordnung des Seniorenrates wird durch Herrn Jennissen vorgetragen.

In seinem Power-Point-Vortrag stellt er jeweils die alte Version dem neuen Vorschlag – in Rot gekennzeichnet - gegenüber.

Zur Vorbereitung dieses Tagesordnungspunktes war den Mitgliedern des gesamtstädtischen Seniorenrates der jeweilige Entwurf mit der Einladung zur heutigen Sitzung am 5.6.2019 durch die Leitstelle weitergeleitet worden.

Geschäftsordnung

In § 8 - Vorstand (Gesamtvorstand) - der Geschäftsordnung soll unter (2) Punkt 6. die/der Kassenwart/in und Punkt 7. die/der stellvertretende Kassenwart/in wegfallen.

15 Stimmen sind dafür, dass die Position Kassenwart/in im geschäftsführenden Vorstand verbleibt.

Mehrheitlich ist das Gremium dafür, dass die technische Abwicklung der Kasse des Seniorenrates durch die Stadt bzw. die Leitstelle zukünftig durchgeführt werden soll; damit würde die Position 7. entfallen.

Die Aufgabe der/die Kassenwart/in wäre dann, die Zahlungen mit der/dem Vorsitzenden des Seniorenrates abzustimmen und zur Bezahlung an die Leitstelle weiterzuleiten.

Mehrheitlich ist man dafür, dass bei der Position 8. 2 Beisitzer fortfallen können.

Bei § 22 – Abstimmungsverfahren – der Geschäftsordnung (2) sind 5 Stimmen dafür, auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Seniorenratsmitglieder ist geheim abzustimmen.

Mehrheitlich wird für eine geheime Wahl gevotet.

Wahlordnung

Zu § 2 – Wahlsystem und Zusammensetzung des Seniorenrates – wird der vorgeschlagene neue Punkt 2a. rege diskutiert, der da heißt:

2a. Jede/r Wahlberechtigte kann ihre/seine Stimme für so viele Personen abgeben, wie nach Absatz 2 in seinem Bezirk gewählt werden. Sie/Er hat also bei zwei Mitgliedern bis zu zwei Stimmen, bei drei Mitgliedern bis zu drei Stimmen u. s. w.

Alternativ: 2a. Jede/r Wahlberechtigte hat eine Stimme.

Mehrheitlich wird für Punkt 2. der jetzigen Fassung gestimmt.

Zu § 6 – Einreichung und Prüfung von Wahlvorschlägen – wird der vorgeschlagene Punkt 2 diskutiert, ob das vorgeschlagene Kandidatenprofil Pflicht – und/oder freiwillige Angaben enthalten soll.

Angeregt wird, den Wahltag von Sonntag auf einen Wochentag, z.B. Mittwoch zu verlegen.

Der derzeit amtierende Seniorenrat ist bis Ende 2022 gewählt, Neuwahlen finden im Oktober 2022 statt.

Eine Beschlussfassung über die Annahme der Wahl- und Geschäftsordnung war auf Grund der sehr umfangreichen Diskussionen zu den vorgeschlagenen Änderungen/Ergänzungen (hier insbesondere Kassenwart, geheime Wahl, Anzahl der abzugebenden Wahlstimmen) und uneinheitlichen Meinungen dazu nicht möglich.

Eine erneute Vorlage der Wahl- und Geschäftsordnung erfolgt in einer der nächsten Sitzungen des gesamtstädtischen Seniorenrates.

Auf Grund dessen wird Punkt 4 „Beschlussfassung über die Annahme der Wahl- und Geschäftsordnung“ und Punkt 5 Antrag gem. § 7 der GO des Seniorenrates der Stadt Aachen auf Weiterleiten der überarbeiteten Wahl- und Geschäftsordnung an den Rat der Stadt und Beschlussfassungder ursprünglichen Tagesordnung nicht behandelt und vertagt. Die Nummerierung der übrigen Tagesordnungspunkte ändert sich entsprechend.

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 3
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Seniorenrates
Gremium
Seniorenrat
Datum
Do., 13.06.2019
Uhrzeit
10:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Status
gemischt