Ratsantrag der Fraktion Grüne im Rat der Stadt Aachen vom 08.04.2019´Arbeitsmarktintegrationsmaßnahmen in gemeinnützigen Einrichtungen´
FB 56/0269/WP17 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr Frankenberger erläutert die ausgelegte Tischvorlage (Anlage 1). Hieraus ergibt sich, dass die Stadt Bielefeld plant, zusätzliche Bundesmittel aus dem Teilhabechancengesetz zur Finanzierung von Fehlbeträgen des Jobcenters und der Stadt heranzuziehen. Die Förderung beinhaltet die Übernahme der tariflichen Lohnzahlungen an Langzeitarbeitslose in den ersten beiden Jahren einer neu aufgenommenen Beschäftigung. Im dritten Jahr werden noch 90 % der Lohnzahlung durch das Programm getragen, im vierten Jahr 80 % und im letzten Förderjahr noch 70 %. Über den fünfjährigen Förderzeitraum ergibt sich für Bielefeld eine Einsparsumme i.H.v. rund 4 Mio. €. Dabei geht die Stadt davon aus, im ersten Jahr 150 Stellen vermitteln zu können, im zweiten Jahr 300 Stellen und ab dem dritten Jahr je 400 Stellen. Herr Frankenberger betont, dass es sich hierbei um eine Kalkulation handelt, die in Aachen schon aufgrund der Größe der Stadt anders aussehen wird, das Programm aber aus Sicht der Verwaltun auch für Aachen grundsätzlich interessant ist.
Frau Eickholt-Schippers bedankt sich für die Tischvorlage und regt an, das Projekt auch in Aachen möglichst schnell anzuwenden. Sie schlägt vor, nicht prüfen zu lassen, ob das Modell umgesetzt werden kann, sondern gleich über die Einführung zu beschließen.
Frau Koentgens schlägt vor, Ausfühungsbestimmungen formulieren zu lassen und bittet dabei darauf zu achten, den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, damit es auch kleinen Verbänden möglich ist, sich zu beteiligen.
Herr Müller schließt sich für die Ausschussmitglieder der CDU den Ausführungen von Frau Koentgens an.
Die Vorsitzende fragt Herrn Frankenberger nach der Dauer einer Prüfung.
Herr Frankenberger weist darauf hin, dass das Förderprogramm im Haushalt 2019 nicht veranschlagt ist. Er sieht den Vorschlag von Frau Eickholt-Schippers hinsichtlich des Zeitplans daher kritisch. Er schlägt vor, über die Sommerpause zu prüfen, wieviele Personen in Aachen von der Förderung profitieren könnten. Die Verwaltung kann dazu in der nächsten Ausschusssitzung berichten. Bei positiver Entscheidung des Ausschusses für das Programm müssen Finanzausschuss, Rat, Städteregion und Jobcenter beteiligt werden.
Frau Brammertz ergänzt, dass bei Einsparungen von Trasferleistungen zuerst die Regelleistungen eingespart werden und danach erst die von der Stadt zu tragenden Kosten der Unterkunft, so dass die städtische Ersparnis unter Umständen geringer ist und vorab gut berechnet werden muss.
Frau Plum gibt zu bedenken, dass sich die Stadt finanziell in einer schwierigen Lage befindet und weist auf die Haushaltssperre und Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer hin. Eine Einführung des Programms vor dem Haushaltsjahr 2020 hält sie für nicht aussichtsreich.
Frau Seufert fragt nach, ob die eingesprarten Beträge zweckgebunden werden können.
Herr Frankenberger erwidert, dass dies haushaltstechnisch nicht möglich ist.
Herr Prof. Dr. Sicking spricht sich für den Vorschlag von Herrn Frankenberger aus. Er schlägt vor, die Verwaltung bis Jahresende prüfen zu lassen, ob das Modell wie in Bielefeld umsetzbar ist und ob davon ausgegangen werden kann, dass für den Bereich der Städteregion – in Anbetracht der etwa hälftigen Einwohnerzahl Aachens im Vergleich zu Bielefeld - Einsparungen i.H.v. 2 Mio. €möglich sind.
Die Vorsitzende schlägt vor, der Verwaltung den Auftrag zu erteilen, zu prüfen, ob eine Förderung möglich ist und ihr ferner den Auftrag zu erteilen, das Programm einzurichten, falls die Prüfung ergibt, dass eine Förderung möglich ist.
Frau Koentgens und Herr Müller sprechen sich dafür aus, der Verwaltung den Auftrag zu erteilen, zu prüfen, ob das Förderprogramm in die Haushaltsberatungen für das Jahr 2020 eingebracht werden kann.
Beschlussantrag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie bittet die Verwaltung zu prüfen, ob eine Finanzierung analog zum Bielefelder Modell in die nächsten Haushaltsberatungen eingebracht werden kann und dazu in der nächsten Ausschusssitzung zu berichten.
Die Vorsitzende lässt über den Beschlussantrag abstimmen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und bittet die Verwaltung, nach Ablauf eines Jahres einen Sachstandsbericht über die weitere Entwicklung der Auswirkungen des Teilhabechancengesetzes im Ausschuss vorzustellen und dann zu prüfen, ob weitere Fördermaßnahmen notwendig sind
Der Ratsantrag Nr. 471/17 der Fraktion GRÜNE vom 01.04.2019 gilt damit als erledigt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit vorliegendem Ratsantrag wird die Verwaltung beauftragt, bis zur Sommerpause „ein Konzept zu entwickeln, wie freie Träger und gemeinnützige Einrichtungen bei der Ko-Finanzierung des Eigenanteils in geförderten Arbeitsmarkt- Integrationsmaßnahmen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes(§16iSGBII) unterstützt werden können“ (siehe Anlage 1).
Erläuterungen
Die Förderungen des Teilhabechancengesetzes richten sich an alle Arbeitgeber, die langzeitarbeitslose Menschen beschäftigen wollen, ob in Teilzeit oder Vollzeit. Gefördert wird sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt. Einbezogen werden alle Arbeitgeber, unabhängig ihrer Art, Rechtsform, Branche oder Region. Die Förderkriterien Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse und Wettbewerbsneutralität entfallen.
Rechtliche Voraussetzungen:
Der Bund stellt zur Umsetzung des Gesamtkonzepts "MitArbeit" erhebliche zusätzliche Mittel durch die Aufstockung des Eingliederungstitels um insgesamt vier Milliarden Euro bereit. Außerdem ermöglicht er den Passiv-Aktiv-Transferauf Bundesebene.
Passiv-Aktiv-Transfer
Der Passiv-Aktiv-Transfer ist gesetzlicher Teil der Finanzierung. Grundgedanke: Mittel für "passive Leistungen" wie Arbeitslosengeld II, Kosten der Unterkunft und Heizung, die durch öffentlich geförderte Beschäftigung eingespart werden, fließen nicht an den Gesamthaushaltzurück, sondern können zusätzlich zur Finanzierung der geförderten Beschäftigung herangezogen werden. Der Bund hat festgelegt, dass im Bundehaushalt eingesparte Ausgaben für ALG II in Höhe 700 Mio. Euro für Beschäftigungsmaßnahmen verausgabt werden dürfen.
Mit dem neuen Regelinstrument "Teilhabe am Arbeitsmarkt" (Teil des Gesamtkonzepts "MitArbeit") werden auch die Kommunen bei den Kosten der Unterkunft und Heizung entlastet. Die Kommunen können diese Entlastung freiwillig in die Finanzierung von Maßnahmen nach dem Teilhabechancengesetz einbringen oder für zusätzliche kommunale Eingliederungsleistungen verwenden. Der Umfang bemisst sich dabei nach den in jedem konkreten Förderfall eingesparten Mitteln für passive Leistungen im Rahmen des ALGII.
Stadt Aachen
Nach § 46 Abs. 6 und 7 SGB II erstattet der Bund seit 2016 einen Teil der Unterkunftskosten. Nach mehrmaligen Erhöhungen werden derzeit ca. 41 % erstattet, der kommunale Anteil der Unterkunftskosten beträgt damit in 2019 ca. 59 %. Durch die Erstattung der Unterkunftskosten sollen die finanziellen Aufwendungen der Stadt für die Leistungen für Bildung und Teilhabe ausgeglichen werden.
Am 23.05.2019 führte der Fachbereich Wohnen, Soziales, Integration mit dem Vorstandsvorsitzendenden von Pro Arbeit Aachen e.V., Herrn Poquet, ein Gespräch bezüglich der Unterstützung der Trägerlandschaft bei der Umsetzung des Teilhabenchancengesetzes mit folgenden Ergebnissen:
- Mit der degressiven Förderung des Lohnkostenzuschusses für Arbeitgeber im Rahmen des Teilhabechancengesetzes über einen Zeitraum von 5 Jahren sind Finanzierungslücken bei kleineren gemeinnützigen Trägern möglich.
- Grundsätzlich wird die Bereitschaft seitens der Stadt Aachen signalisiert, die Förderung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse im 3.-5. Jahr, insbesondere für kleinere Träger, über eine mögliche Ko-Finanzierung der Personalkosten (keine sonstigen, über das monatliche Arbeitsentgelt hinausgehenden Leistungen) zu prüfen(aktuelles Beispiel Berliner Senat, siehe Anlage 2).
- Die Problematik soll in der nächsten Dezernatssitzung der StädteRegion thematisiert werden.
Unter Berücksichtigung des relativ kurzen Umsetzungszeitraumes des Teilhabechancengesetzes können bisher keine Aussagen sowohl zum Erfolg des Programms, zu zukünftigen Einsparpotentialen und damit zu möglichen kommunalen Entlastungen für die Stadt Aachen gemacht werden.
Damit schließt sich die Verwaltung der Bitte des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie vom 02.05.2019 an, nach Ablauf eines Jahres einen Sachstandsbericht über die weitere Entwicklung der Auswirkungen des Teilhabechancengesetzes im Ausschuss vorzustellen und dann zu prüfen, ob weitere Fördermaßnahmen notwendig sind.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||||||
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (2)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 93844
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=93844
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2019-06-05 FB 56_0269_WP17 Ratsantrag der Frakt SAO.pdf
20.11.2024
958.2 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie
- Gremium
- Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
- Datum
- Do., 27.06.2019
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Status
- öffentlich
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 10:58
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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