9. Juli 2019 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
TOP 7Öffentlich

Übernahme von Personalkostensteigerungen in den fördermittelfinanzierten Programmen plusKiTas und Sprachförder-KiTas

FB 45/0644/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Krott weist darauf hin, dass die Thematik zwar bereits im Kinder- und Jugendausschuss behandelt worden sei, allerdings sei nun eine erneute, konkrete Beschlussfassung für die städtischen Einrichtungen notwendig, da der Personalkostenansatz nicht mehr auskömmlich sei.

Herr Brötz bestätigt dies und ergänzt, dass die Fördermittel zur Deckung der Personalkosten aufgrund von Tarifsteigerungen nicht mehr ausreichen würden. Um keine Stellen abbauen zu müssen, sei eine Deckung aus kommunalen Mitteln notwendig.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, dass die städtischen Kindertageseinrichtungen die Förderungen Sprachförderkitas und plusKitas nach KiBiz in dem gleichem Stundenumfang - wie bisher - bis zur neuen Landesregelung fortführen sollen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, dassdie städtischen Kindertageseinrichtungen die Förderungen Sprachförderkitas und plusKitas nach KiBiz in dem gleichem Stundenumfang - wie bisher - bis zur neuen Landesregelung fortführen sollen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

In der aktuellen Fassung des Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) – normiert in den Vorschriften der §§ 16a, 16b und 21a und 21b – werden sogenannte plusKitas und zusätzliche Sprachförderung gefördert. Gemäß der KJA Vorlage Sprachförderung in Kindertagesstätten vom 01.07.2014 (Nr. FB 45/0004/WP17) und der KJA Vorlage plusKita (Nr FB 45/0002/WP17) wurden die Verteilung der Gelder, Kriterien und eine Dauer von zunächst 5 Jahren beschlossen. Gemäß der KJA-Vorlagen vom 05.02.2019 (FB 45/0582/WP17 und FB 45/0581/WP17) wurde zudem die Verlängerung der jeweiligen Förderungen bis zur landesseitigen Regelung beschlossen. Diese landesseitige (Neu-)Regelung ist mit der KiBiz-Novellierung für den Zeitraum ab dem 01.08.2020 geplant.

2. Auswirkungen für städtische Kindertageseinrichtungen

Die beiden Förderprogramme sind fester Bestandteil der Bildungsarbeit der städtischen Kindertageseinrichtungen. Die in den vorgenannten Umfängen dafür eingesetzten Mitarbeiter*innen erfüllen einen wichtigen Auftrag, um die Kinder bestmöglich zu fördern.

Die Beschlüsse des Kinder- und Jugendausschuss zu diesen beiden Förderprogrammen sind für die Verwaltung die notwendige Grundlage, um bis zur Neuregelung der Förderung, weiterhin Stellen im gleichen Umfang wie bisher einrichten zu lassen.

Die ursprünglich auskömmlich bemessenen Stundenumfänge werden aufgrund von verpflichtenden Tarifanpassungen nun nicht mehr vollumfänglich durch die Fördermittel, welche seit Jahren nicht indexiert sind refinanziert. Hier ist es zu einem Finanzierungsdelta gekommen. Um gleichbleibende Qualität in der pädagogischen Arbeit sicherzustellen, wird beabsichtigt, die Finanzierungslücke durch Mittel aus dem Personalkostenverbund der Stadt Aachen bis zum 31.07.2020 sicherzustellen. Alsdann werden ohnehin die neuen Regelungen im Rahmen der KiBiz-Novellierung bei einer Neuaufstellung der Förderprogramme Berücksichtigung finden müssen.

3. Aktuelle Verteilung der Förderung

3.1 Sprachförderung nach KiBiz - §§ 16b und 21b KiBiz

Verteilung der Förderung Sprachförderung nach KiBiz auf städtische Kindertageseinrichtungen:

KiTa

Stundenumfang

Stellenbewertung

Fördersumme (pro Jahr)

Passstraße 25

8 Stunden

S 8a TVöD-SuE

10.000 €

Königsbergerstraße

8 Stunden

S 8a TVöD-SuE

10.000 €

Reimser Straße

8 Stunden

S 8a TVöD-SuE

10.000 €

Stolberger Straße

8 Stunden

S 8a TVöD-SuE

10.000 €

Elsassstraße

8 Stunden

S 8a TVöD-SuE

10.000 €

Alfonsstraße

8 Stunden

S 8a TVöD-SuE

10.000 €

Wiesental

8 Stunden

S 8a TVöD-SuE

10.000 €

Albert-Maas-Straße

8 Stunden

S 8a TVöD-SuE

10.000 €

Matarestraße

8 Stunden

S 8a TVöD-SuE

10.000 €

Auf Überhaaren

8 Stunden

S 8a TVöD-SuE

10.000 €

Düppelstraße

8 Stunden

S 8a TVöD-SuE

10.000 €

Kronenberg

8 Stunden

S 8a TVöD-SuE

10.000 €

Am Pappelweiher

8 Stunden

S 8a TVöD-SuE

10.000 €

Johannstraße 15

6 Stunden

S 8a TVöD-SuE

7.500 €

Eibenweg

6 Stunden

S 8a TVöD-SuE

7.500 €

Johanniterstraße

6 Stunden

S 8a TVöD-SuE

7.500 €

Johannstraße 17

6 Stunden

S 8a TVöD-SuE

7.500 €

Reutershagweg

6 Stunden

S 8a TVöD-SuE

7.500 €

Stapperstraße

6 Stunden

S 8a TVöD-SuE

7.500 €

Jackstraße

6 Stunden

S 8a TVöD-SuE

7.500 €

Lochnerstraße

6 Stunden

S 8a TVöD-SuE

7.500 €

An der Rahemühle

6 Stunden

S 8a TVöD-SuE

7.500 €

Bunssumstraße

6 Stunden

S 8a TVöD-SuE

7.500 €

Mariabrunnstraße

4 Stunden

S 8a TVöD-SuE

5.000 €

Bergstraße

4 Stunden

S 8a TVöD-SuE

5.000 €

Lindenstraße

4 Stunden

S 8a TVöD-SuE

5.000 €

Weißwasserstraße

4 Stunden

S 8a TVöD-SuE

5.000 €

Bayersbusch

4 Stunden

S 8a TVöD-SuE

5.000 €

Richtericher Straße

4 Stunden

S 8a TVöD-SuE

5.000 €

Stettiner Straße

4 Stunden

S 8a TVöD-SuE

5.000 €

Schurzelter Straße

4 Stunden

S 8a TVöD-SuE

5.000 €

Gut-Knapp-Straße

4 Stunden

S 8a TVöD-SuE

5.000 €

Schagenstraße

4 Stunden

S 8a TVöD-SuE

5.000 €

In den Küpperbenden

4 Stunden

S 8a TVöD-SuE

5.000 €

Philipp-Neri-Weg 11

4 Stunden

S 8a TVöD-SuE

5.000 €

Passstraße 123

4 Stunden

S 8a TVöD-SuE

5.000 €

3.2 plusKitas - §§ 16a und 21a KiBiz

Kita

Stundenumfang

Stellenbewertung

Fördersumme

(pro Jahr)

Alfonsstraße 22-24

20 Stunden

S8a TVöD-SuE

25.000 €

Kronenberg 132

20 Stunden

S8a TVöD-SuE

25.000 €

Johanniterstraße 4a

20 Stunden

S8a TVöD-SuE

25.000 €

Wiesental 8

18 Stunden

S8b TVöD-SuE

25.000 €

Passstraße 25

20 Stunden

S8a TVöD-SuE

25.000 €

Matarestraße 9

20 Stunden

S8a TVöD-SuE

25.000 €

Weißwasserstraße 10

20 Stunden

S8a TVöD-SuE

25.000 €

Johannstraße 15

20 Stunden

S8a TVöD-SuE

25.000 €

Reimser Straße 63

20 Stunden

S8a TVöD-SuE

25.000 €

Stolberger Straße 126

20 Stunden

S8a TVöD-SuE

25.000 €

Albert-Maas-Straße 32

20 Stunden

S8a TVöD-SuE

25.000 €

Düppelstraße 5

20 Stunden

S8a TVöD-SuE

25.000 €

Eibenweg 16

20 Stunden

S8a TVöD-SuE

25.000 €

Elsaßstraße 64-72

18 Stunden

S8b TVöD-SuE

25.000 €

Gut-Knapp-Straße 1

20 Stunden

S8a TVöD-SuE

25.000 €

Am Pappelweiher 1

18 Stunden

S8b TVöD-SuE

25.000 €

Königsberger Straße 100

20 Stunden

S8a TVÖD-SuE

25.000 €

4. Finanzierungssituation

Die voraussichtliche Belastung verteilt sich folgendermaßen:

Bereich Sprachförderung

2019

2020

Summe

Einnahme Förderung Sprachförderung

112.500 €

157.500 €

270.000 €

Kosten der Gehälter (4-060101-933-2)

133.000 €

190.190 €*

323.190 €

Deckungslücke

20.500 €

32.690 €

53.190 €

*ab März 2020 wird eine verpflichtende Tarifsteigerung von 3% angesetzt

Bereich plusKitas

2019

2020

Summe

Einnahme Förderung plusKitas

177.083 €

247.917 €

425.000 €

Kosten der Gehälter (4-060101-932-4)

208.983 €

298.846 €*

507.830 €

Deckungslücke

31.900 €

50.930 €

82.830 €

*ab März 2020 wird eine verpflichtende Tarifsteigerung von 3% angesetzt

2019

2020

Summe

Gesamtdeckungslücke

52.400 €

83.620 €

136.020 €

Die konkrete haushaltstechnische Abwicklungdes Mehrbedarfes wird zwischen den Fachbereichen FB 11, FB 20 und FB 45 noch abgestimmt.

5. Empfehlung der Verwaltung

Die Verwaltung empfiehlt dem Kinder- und Jugendausschuss,

in den städtischen Kindertageseinrichtungen die Förderungen Sprachförderkitas und plusKita in dem gleichem Stundenumfang - wie bisher - bis zur neuen Landesregelung fortzuführen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Die entsprechend bei diesen Positionen entstehenden Mehrbedarfe werden in 2019 sowie anteilig (bis zum 31.07.2020) für 2020 über den Personalkostenverbund des FB 11 gedeckt. Darüber hinaus bleiben die durch Fördermittel refinanzierten Positionen für Sprachförderung und plusKita unverändert.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2019-06-17 FB 45_0644_WP17 Uebernahme von Person SAO.pdf

12.11.2024

134.6 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 09.07.2019
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 11:09

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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