11. Juli 2019 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
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Bebauungsplan - Dammstraße / Michaelsbergstraße - zwischen Dammstraße, Kurbrunnenstraße, Michaelsbergstraße und dem Kurgartenhier: Aufstellungsbeschluss

FB 61/1195/WP17 · Entscheidungsvorlage

Bebauungsplan - Dammstraße / Michaelsbergstraße - zwischen Dammstraße, Kurbrunnenstraße, Michaelsbergstraße und dem Kurgartenhier: Aufstellungsbeschluss

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Baal schlägt vor, den Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses auf den gesamten Kurpark auszudehnen.

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung - Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung - städtebauliche Sicherung des Kur- und Heilwesens in Burtscheid - Erhalt und Weiterentwicklung des Kurgartens - Berücksichtigung der umweltbezogenen Schutzgüter, insbesondere Thermalwasserquellen und lokalen Kaltluftverhältnisse die Aufstellung des Bebauungsplanes – Dammstraße/Michaelsbergstraße - für den Planbereich zwischen Dammstraße, Kurbrunnenstraße, Michaelsbergstraße unter Einbeziehung des gesamten Kurgartens im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung

- Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

- städtebauliche Sicherung des Kur- und Heilwesens in Burtscheid

- Erhalt und Weiterentwicklung des Kurgartens

- Berücksichtigung der umweltbezogenen Schutzgüter, insbesondere Thermalwasserquellen und lokalen Kaltluftverhältnisse

die Aufstellung des Bebauungsplanes – Dammstraße/Michaelsbergstraße - für den Planbereich zwischen Dammstraße, Kurbrunnenstraße, Michaelsbergstraße und dem Kurgarten im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung

- Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

- städtebauliche Sicherung des Kur- und Heilwesens in Burtscheid

- Erhalt und Weiterentwicklung des Kurgartens

- Berücksichtigung der umweltbezogenen Schutzgüter, insbesondere Thermalwasserquellen und lokalen Kaltluftverhältnisse

die Aufstellung des Bebauungsplanes – Dammstraße/Michaelsbergstraße - für den Planbereich zwischen Dammstraße, Kurbrunnenstraße, Michaelsbergstraße und dem Kurgarten im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ziel und Zweck der Planung (Planungsanlass)

Bestandsbeschreibung

Das Plangebiet ist in Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses A 288 (Michaelsbergstraße/Friedrich-Ebert-Allee) zu sehen und schließt sich räumlich unmittelbar an. Es umfasst das Grundstück der Reha-Einrichtung Rosenquelle, große Teile des Kurgartens und den Bereich der Kurparkterrassen. Ebenfalls in diesem Kontext ist der Aufstellungsbeschluss A 281 –Jägerstraße/Dammstraße- zu sehen, dessen Ziel und Zweck einer vergleichbaren Planungsintention folgt.

Anlass der Plaunung

Anlass des Aufstellungsbeschlusses ist einerseits der Bedarf einer Neuausrichtung des Kur- und Bäderwesens in Burtscheid und andererseits Einzelplanungen der beiden verbliebenen Reha-Einrichtungen in Burtscheid. Isolierte Einzelbetrachtungen der jeweiligen Einrichtungen werden einer zukunftsorientierten Gesamtplanung nicht gerecht. Die Trägergesellschaft der Reha-Einrichtung Rosenquelle hat Entwicklungsabsichten geäußert und eine Erweiterungsplanung vorgelegt. Da derzeit eine Gesamtstrategie zur Zukunftsausrichtung des Kur- und Bäderwesens noch nicht vorliegt und grundsätzlich eine planungsrechtliche Zulässigkeit gem. den Einfügungskriterien des § 34 BauGB besteht, ist die Beschlussfassung eines Aufstellungsbeschlusses notwendig. Der Aufstellungsbeschluss dient der Stadt Aachen zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung und ermöglicht eine Anwendung der Sicherungsinstrumente der Bauleitplanung, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der städtebaulichen Ziele durch Vorhaben unmöglich gemacht wird oder wesentlich erschwert werden würde.

Ziel und Zweck der Planung

Dank seiner Thermalquellen ist die Geschichte der Stadt Aachen geprägt durch das Kur- und Bäderwesen. Gegenwärtig ist diese Ausrichtung primär im Stadtteil Burtscheid ablesbar. In dem ausgewiesenen Kurgebiet befinden sich nur noch zwei Kurkliniken, das Schwertbad und die Rosenquelle, die sich sowohl als ambulante als auch stationäre Reha-Einrichtungen besonderer Beliebtheit erfreuen. Beide Einrichtungen haben Modernisierungs- und Expansionsbedarf angemeldet. Wegen der weitgehend geschlossenen Bebauung im Kurgebiet Burtscheid und aufgrund der topographischen Verhältnisse durch die bebauten Bachtäler der Wurm und des Gillesbaches und den begleitenden Höhenrücken, ist die Suche nach einem geeigneten Grundstück stark eingeschränkt. Das Kur- und Bäderwesen ist für die Stadt Aachen von besonderer wirtschaftlicher und imageprägender Bedeutung. Insoweit haben die Belange der Gesundheitsbranche einen hohen Stellenwert und sollen bei der Stadtentwicklung besonders beachtet werden. Zur Prüfung der Rahmenbedingungen wird ein Zukunfts- und Handlungskonzept zum Kur- und Bäderwesen in Burtscheid durch ein Expertenbüro erarbeitet.

Zusätzlich sind bei einer Planung in diesem Bereich wesentliche Umweltbelange zu berücksichtigen, die Einfluss auf eine Planung haben werden. Die historische Bedeutung des Kurgartens als eine der ältesten Parkanlagen Aachens im ohnehin stark verdichteten Stadtteil Aachens und der Fortbestand der Grünflächen sowie der zahlreichen alten Bäume müssen berücksichtigt werden. Mit der Anerkennung als Kur- und Badestadt sind zahlreiche Auflagen verknüpft, die einen Erhalt der kurnützigen Freiflächen beinhaltet. Der Geltungsbereich liegt fast vollständig im Bereich des Thermalwasserschutzgebietes, was insbesondere zulässige Tiefenbegrenzungen bei Baumaßnahmen in den Boden mit sich bringt. Von besonderer Bedeutung ist die Kaltluftverbindung von Burtscheid, durch das Burtscheider Viadukt in das Frankenberger Viertel. Die Rosenquelle behindert in Teilen schon gegenwärtig den freien Durchfluss.

Der Aufstellungsbeschluss –Dammstraße/Michaelsbergstraße- dient somit im Kontext mit den o.g. Aufstellungsbeschlüssen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, mit dem Ziel das Kur- und Bäderwesen zukunftsorientiert –im Sinne einer Gesamtbetrachtung- zu steuern und alle relevanten Umweltbelange in einem ausreichenden Maße zu berücksichtigen.

  1. Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, einen Aufstellungsbeschluss für den Planbereich zu fassen. Ziel des Bebauungsplans ist eine Stärkung des Kur- und Bäderwesens in Burtscheid unter Einbeziehung der Ergebnisse des Handlungskonzeptes. Auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses ist eine Anwendung der Sicherungsinstrumente der Bauleitplanung möglich und schafft die zeitlichen Voraussetzungen zur Vorlage und Beratung des Zukunfts- und Handlungskonzeptes Burtscheid.

Abstimmungsergebnis

einstimmig

Weitere Dokumente (2)

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Übersicht
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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2019-05-15 FB 61_1195_WP17 Bebauungsplan - Damm SAO.pdf

9.11.2024

3.8 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 15
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 11.07.2019
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 11:12