Verlegung der Stromkabel für die Windenergieanlagen 6 und 7 im MünsterwaldAntrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplans
FB 36/0375/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr von Frantzius gibt bekannt, dass der Antrag auf Befreiung zur Verlegung der Stromkabel bereits 2015 Thema im Beirat gewesen sei, dieser Antrag jedoch durch den Naturschutzbeirat ablehnt worden sei. Durch die Ablehnung solltegrundsätzlich die Errichtung der Windenergieanlagen im Wald verhindert werden sollen, mit dem Ziel, Alternativstandorte herauszuarbeiten.Dem Antrag auf Verlegung der Stromkabel sei 2015 letztendlich durch den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz stattgegeben worden und die Befreiung habe dadurch ausgesprochen werden können.
Herr Mayr ergänzt die Ausführungen des Herrn von Frantzius und gibt als Grund für die Ablehnung an, dass der Standort für nicht geeignet empfunden worden sei. Herr Mayr ist der Auffassung, dass man sich besser auf ein Repowering bestehender Anlagen, wie z.B. in Vetschau, konzentrieren solle.
Herr Klinkenberg kritisiert, dass bei der Verlegung der Stromkabelviele Biotope betroffen seien und der Wald „umgepflügt“ werden müsse. Er vermisst in der Vorlage die Kennzeichnung der Biotope. Auch ist er der Ansicht, dass die den Unterlagen beigefügte Fotodokumentation so fotografiert worden sei, dass der Fichtenwald den Eingriff verdecke und schließt sich der Meinung des Herrn Mayr an, dem Antrag nicht zuzustimmen. Er habe selber eine Kartierung der Biotope vorgenommen; entsprechendes Material händigt er anlässlich der Sitzung an die Anwesenden aus.
Herr Meiners weist darauf hin, dass eine genehmigte Anbindung der Windenergieanlagen vorliege; auch seien alle 7 Anlagen im Rahmen des BIMSCH-Verfahrens durch die Stadt Aachen genehmigt worden. Aus technisch- und wirtschaftlichen Erwägungen (u.a. dem Energieeinspeisegesetz), seien zunächst nur 5 Anlagen errichtet worden. Der nun zur Entscheidung vorliegende Trassenverlauf der Stromkabel sei eine naturverträglichere Version.
Herr von Frantzius verweist auf das Landesnaturschutzgesetz, nach welchem die Politik, anders als es noch 2015 war, den Beschluss des Naturschutzbeirates nicht mehr ohne Weiteres aushebeln könne. Sollte der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz einer eventuellen Ablehnung des Naturschutzbeirates nicht folgen, liege die endgültige Entscheidung über den Antrag bei der Bezirksregierung.
Frau Lohmann vermisst die Unterlagen zu dem alten Beschluss. Frau Dammers zeigt die ursprünglich geplante Trassenführung anhand einer Karte von 2015. Sie fügt an, dass es nicht zutreffend sei, dass der Wald umgepflügt werden müsse. Die Kabelverlegung erfolge überwiegend entlang vorhandener Wege. Bei Durchquerung von Biotopen erfolge dies mit Hilfe der Spülbohrung. Der Eingriff gehe „gegen Null“. Zur Anbindung der beiden weiteren Windenergieanlagen müsse ein 2. Kabel gelegt werden. Würde dieses entlang der bereits bestehenden Kabeltrasse gelegt werden, bestehe die Gefahr, dass die bereits verlegten Kabel zerstört werden. Darüber hinaus sei der Eingriff in diesem Fall größer als bei der neu gewählten Trasse.
Herr von Frantzius ist der Meinung, dass hier ein Planungsfehler vorliege, wenn das bereits verlegte Kabel nicht dazu in der Lage sei, alle 7 Windenergieanlagen zu bedienen.
Dazu gibt Herr Küpper von der STAWAG bekannt, dass es sich nicht um einen Planungsfehler handele. Aufgrund von Problemen bei der Finanzierung wäre das Konsortium Juvi/STAWAG anfangs dazu gezwungen gewesen, auf 5 Anlagen „zurückzuschrauben“; man habe sich dazu entschlossen, zunächst Kabel zu verlegen, die auch die nur die 5 errichteten WEA versorgen.
Herr von Frantzius empfindet die Situation sehr verzwickt; er findet es sehr bedenklich unter den genannten Gründen der Befreiung der neuen Trassenführung zuzustimmen.
Dazu fügt Herr Mayr an, dass auch er die rein kommerziellen Gründe zur Entscheidung nicht gelten lassen könne.
Darüber hinaus habe das OVG Köln zwischenzeitlich festgestellt, dass es zur Errichtung von WEA bessere Standorte als den Münsterwald gebe.
Er weist ebenfalls nochmals darauf hin, dass eine Ablehnung der Befreiung durch den Naturschutzbeirat nach dem Landesnaturschutzgesetz nicht mehr ohne Weiteres widersprochen werden könne. Er sehe nicht ein, dass jetzt etwas genehmigt werden solle, was vor 4 Jahren abgelehnt worden sei.
Herr Bündgens erkundigt sich danach, wo der Unterschied zwischen dem ursprünglichen Kabel und dem neu geplanten Kabel liege. Dazu gibt Herr Küpper bekannt, dass das bereits verlegte Kabel einen Durchmesser von 10 cm habe und die neu verlegten Kabel lediglich einen Durchmesser von 2,3 cm.
Herr Küpper führt weiterhin aus, dass bei der Neuplanung der Kabelverlegung versucht worden sei, die Trasse so kurz wie möglich zu halten und so wenig Gewässer wie möglich zu berühren, um so eine Verminderung des Eingriffs zu erreichen.
Herr Slevogt erkundigt sich danach, ob die Kabelverlegung mittig oder am Rand der Wege erfolgen soll. Dazu gibt Herr Küpper bekannt, dass geplant sei, mittig der Wege zu bleiben.
Herr von Frantzius erkundigt sich danach, ob der Forst beteiligt worden sei. Herr Küpper teilt mit, dass dies seitens der STAWAG erfolgt sei und ein Termin zwischen STAWAG und Forst stattgefunden habe. Von Seiten des Forstes seien keine Einwände gegen das Vorhaben erhoben worden. Forstwirtschaft könne nach Abschluss der Maßnahme wieder uneingeschränkt betrieben werden.
Herr Slevogt beantragt, dass die Entscheidung über die Vorlage verschoben wird, da seiner Meinung nach die eingereichten Unterlagen nicht vollständig seien. Er vermisst insbesondere die Vorlage des Landschaftspflegerischen Begleitplans.
Beschluss:
Der Antrag des Herrn Slevogt auf Verschiebung der Entscheidung über den Antrag wird mit
3 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen ablehnt.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Naturschutzbeirat widerspricht der durch die untere Naturschutzbehörde beabsichtigten Befreiung nicht.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Münsterwald steht die Errichtung der genehmigten Windenergieanlagen 6 und 7 (WEA 6 und 7) östlich derB 258 bevor. Bauherrin ist die STAWAG Energie GmbH. Die für die Netzanbindung aller WEA notwendige Verlegung von Erdkabeln war bereits im Jahr 2015 Gegenstand eines naturschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Im Laufe der Detailplanung der WEA 6 und 7 hat sich herausgestellt, dass deren Vernetzung nicht wie ursprünglich geplant umgesetzt werden kann bzw. mit größeren Eingriffen verbunden ist. Es liegt daher ein neuer Genehmigungsantrag für eine geänderte Kabeltrasse vor.
Hintergrund/Begründung:
Der erste Entwurf sah einen Netzanschluss bei der WAG (Wassergewinnungs- und Aufbereitungsgesellschaft) vor, welcher von der Gemeinde Roetgen verwehrt wurde. Daher wurde eine alternative Leitungsplanung angestrebt, die alle gegebenen Umstände berücksichtigt. Eine weitere Möglichkeit, die vorhandene Baustellenzufahrt zu nutzen, scheiterte an den Nutzungsrechten. Eigentümer ist hier nicht die Stadt Aachen.
Die Errichtung des Windparks Münsterwald erfolgt in zwei voneinander getrennten Bauabschnitten, fünf WEA westlich der B 258, zwei östlich der B 258.Die Kabelauslegung des Bestandsparks weist nicht die nötige Kapazität auf, um die beiden letzten WEA aufzunehmen. Es kann nur die Leistung einer WEA auf das Bestandskabel nach Krauthausen eingespeist werden, die zweite WEA sollan der K 40 an einem gesonderten Übergabepunkt an das Netz angeschlossen werden.
Die Möglichkeit, ein weiteres Kabel innerhalb der bereits genehmigten Trasse zu verlegen, wurde ebenfalls geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die parallele Verlegung in der begrenzten Trasse mit erheblichen Problemen verbunden ist. Bei Einsatz des Verlegepfluges besteht das Risiko, dass das vorhandene Erdkabel trotz aller Sorgfalt durch das Pflugschwert beschädigt werden kann. Um dies zu vermeiden, müsste mitdeutlichem Mehraufwand in Handschachtung vorgegangen werden. Außerdem hat sich herausgestellt, dass der Eingriff im Vergleich zur jetzigen Planung (s. u.) größer wäre. Es bedarf der Kreuzung von 10 Gewässern, die notwendige Station müsste im Wald platziert werden, und die Trassenlänge wäre um insgesamt 3,5 km länger. Von Vorteil ist zudem, dass die Trasse über größere Längen die vorhandenen Wege nutzt, so dass ein erneuter Eingriff in das Wegebankett reduziert werden kann.
Verlauf/Auswirkungen:
Bei der neuen Streckenführung wurde darauf geachtet, den jeweils kürzesten Weg mit den geringsten Beeinträchtigungen für die zu durchquerende Landschaft zu wählen. Zudem soll die Trassenführung auf dem Gebiet der Stadt Aachen liegen.
Die Kabeltrasse der WEA 6 besitzt eine Länge von etwa 1,3 km. Nördlich der Kreisstraße K40 wird siedurch eine Station (Muffe) an die vorhandene Verkabelung der bestehenden WEA angebunden. Ausgehendvon der WEA 7 bis zur geplanten Übergabestation im Nordosten weist die zugehörige Kabeltrasseeine Länge von ca. 2,4 km auf. Die Kabelverlegung erfolgt in einer Tiefe von
80 bis100 cm (offene Bauweise, Verlegepflug) bzw. von bis zu 200 cm (Bohrverfahren).
Die Kabeltrassen verlaufen überwiegend entlang von unbefestigten Waldwegen sowie geschotterten
oder versiegelten Wirtschaftswegen. Von der wegbegleitenden Verlegung sind weiterhin Saumflurebzw. Wegeseitenränder betroffen. Eine direkte Beanspruchung von Gehölz- oder Gewässerstrukturen wird durch die Trassenwahl sowie durch die Verlegeart (Spülbohrverfahren, Handschachtung) vermieden. In den Bereichen der Standorte der geplanten WEA werden dieTrassen zudem innerhalb der vorgesehenen Zuwegungen der Anlagen verlaufen. Der letzte Abschnitt derKabeltrasse der
WEA 7 verläuft über eine intensiv genutzte Wiese.Zur Errichtung der Kabeltrasse ist an einer Stelle die Unterquerung der K 40 mittels Spülbohrungvorgesehen.An insgesamt vier Stellen werden zudem Fließgewässer mit Hilfe von Spülbohrungen oderBodendurchpressungen unterquert. Die Unterquerung des Nebenarms des Fobisbachsdient an einer Stelle auch der Querung eines gesetzlich geschützten Biotops.Diese Trasse wurde gewählt, um Rodungen zu vermeiden und auf Aachener Stadtgebiet zu bleiben. Nördlich verläuft eine Wasserleitung, die aufgrund eines zu steilen Winkels nicht gequert werden kann. Von hier aus besteht die kürzeste Anbindung an eine vorhandene Rückegasse.
Die Kabeltrasse der WEA 6 wird südlich der K40 an die vorhandene Verkabelung der bereitsbestehenden fünf WEA angebunden. Für den Bau einer Station (Muffe) wird im Bereich eines lückigenFichtenbestands eine Fläche von ca. 2,4 m² dauerhaft beansprucht.Der Einspeisepunkt der Kabeltrasse der WEA 7 befindet sich nordöstlich des geplanten Windparks aufdem Gebiet der Gemeinde Roetgen.
Im vorliegenden landschaftspflegerischen Begleitplan wirdder Eingriff inNatur und Landschaft durch die Kabelverlegung bewertet und bilanziert. Ferner sind Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen benannt, die bei der Planung bzw. Durchführung des Vorhabens zu berücksichtigen sind.
Nach dem Begleitplan verursacht die Maßnahme keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden. InBereichen, in denen mit Beeinträchtigungen insbesondere schutzwürdiger Böden zu rechnen ist, wird eine bodenkundliche Baubegleitung durchgeführt.
An dem Standort der Muffe entsteht ein Biotopwertverlust von 1,2 Punkten. Die temporäre Beanspruchung von ökologisch sehr gering- bis mittelwertigen Biotopen (Waldwege,Kahlschläge/Lichtungen sowie wegbegleitende Saumgesellschaften) kann aufgrund der kurzen Dauer der Beanspruchung und der guten Regenerationsfähigkeit derbetroffenen Biotope als unerheblich eingestuft werden.
Artenschutz:
Im landschaftspflegerischen Begleitplan wurde die Möglichkeit von Verstößen nach § 44 BNatSchG geprüft. Bei Einhaltung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung wie z.B. Bauzeitenbeschränkung, Baufeldräumung und Baufeldkontrollesind für die potenziell vorkommenden, planungsrelevanten Arten diesbezügliche Konflikte nicht zu erwarten.
Die untere Naturschutzbehörde beabsichtigt, für die geplante Kabelverlegung eine naturschutzrechtliche Befreiung zu erteilen. Eine ökologische Baubegleitung ist zu stellen.
Weitere Dokumente (5)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 94208
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=94208
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2019-06-13 FB 36_0375_WP17 Verlegung der Stromk SAO.pdf
28.7.2025
9.4 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sondersitzung des Naturschutzbeirates
- Gremium
- Naturschutzbeirat
- Datum
- Di., 02.07.2019
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 11:03