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Sachstandsbericht zur Sicherstellung der Erreichbarkeit der Ortsteile in Richterich durch Einheiten der nichtpolizeilichen Gefahreabwehr (Feuerwehr und Rettungsdienste) bei kurzfristig durchzuführender Sperrung der Brücke Horbacher StraßeAntrag derSPD-BF gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 GeschO vom 09.06.2019, lfd. Nr. 93

BA 6/0216/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne begrüßt Herrn Wolff, Leiter der Berufsfeuerwehr Aachen und Herrn Krings, Löschzugführer der Freiwilligen Feuerwehr Richterich.

Herr Wolff erläutert die Vorlage und betont, dass bei einer Vollsperrung der Brücke ein Rettungswagen ortsnah stationiert wird. Dieser sei nach Neubau des Feuerwehrgerätehauses sowieso für Richterich vorgesehen. Er weist nochmals auf die Dringlichkeit des Neubaus eines Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Richterich hin. Die jetzigen Zustände am alten Standort seien nicht haltbar. Die Planungen müssten von denen für den Recyclinghof und die Umgehungsstraße entkoppelt werden. Seitens der Feuerwehr sei die Planung fertig und Haushaltsmittel eingeplant.

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne sagt die Unterstützung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu.

Herr Bezirksvertreter Dautzenberg (SPD)sieht die Feuerwehr auf eine mögliche Sperrung gut vorbereitet.

Er verweist auf seinen Vorschlag in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich am 22.05.2019, die Bauabschnitte der Erschließungsstraße ggfls. zu trennen.Dann hätte man bei einer Sperrung zwei Standorte für die Feuerwehr.

Herr Wolff beantwortet eine Frage von Herrn Bezirksvertreter Feil (Bündnis 90/ die Grünen) zur möglichen Versorgung des Ortsteils Horbach durch den niederländischen Rettungsdienst.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Im vierten Quartal 2018 wurde der Fachbereich Feuerwehr durch den Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen über die notwendige Erneuerung der Brücke Horbacher Straße und die damit einhergehenden möglichen verkehrlichen Auswirkungen informiert. Ein genauer Zeitpunkt der bevorstehenden Baumaßnahmen konnte zu diesem Zeitpunkt nicht mitgeteilt werden.

Im Rahmen einer ersten Analyse der möglichen Auswirkungen einer Vollsperrung der Brücke Horbacher Straße wurde festgestellt, dass die Bereiche des Stadtgebietes, die nördlich der betroffenen Bahnüberquerung liegen und derzeit im Einsatzfall maßgeblich über diese erschlossen werden, im Einsatzfall nicht sicher in den in Brandschutz- und Rettungsdienstbedarfsplan definierten Hilfsfristen erreicht werden können. Weiterhin wurde festgestellt, dass auch aus den benachbarten Kommunen keine Einheiten im zeitlich hinreichenden Rahmen herangezogen werden können.

Aus diesem Grunde sind aus Sicht von Feuerwehr und Rettungsdienst verschiedene Ausgleichsmaßnahmen zur Sicherstellung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr erforderlich.

Als mögliche Maßnahmen kommen hier u.a. die Stationierung eines zusätzlichen Rettungswagens im betroffenen Bereich (im Rettungsdienstbedarfsplan 2019 ohnehin auch als Regelvorhaltung gefordert), die Aufteilung des Löschzuges Richterich der Freiwilligen Feuerwehr auf zwei Standorte (mit logistischem Aufwand und zusätzlichen erforderlichen Beschaffungen), die Anpassung der Alarm- und Ausrückeordnung (zusätzliche Alarmierung von Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr (z.B. LZ Laurensberg)) oder eine Kooperation mit Feuerwehr und Rettungsdiensten aus dem benachbarten Ausland (Zuid Limburg) in Betracht.

Einzelne der vorstehend benannten Ausgleichsmaßnahmen können teilweise binnen weniger Tage umgesetzt werden, andere benötigen größeren zeitlichen Vorlauf und sind u.a. an die Verfügbarkeit von geeigneten Liegenschaften gebunden. Weitere wesentliche Einflussgrößen auf die notwendigen Maßnahmen sind auch der jeweilige Fortschritt bei den Projekten Ortsumgehung, Neubau Gerätehaus und Stationierung eines Rettungswagens (gem. Rettungsdienstbedarfsplan 2019), der erst zum konkreten Zeitpunkt der geplanten Vollsperrung in die einsatzplanerischen Betrachtungen einfließen kann.

Da bis dato noch keine hinreichend genauen Aussagen zum möglichen Beginn der Baumaßnahmen getroffen werden konnten, wurden durch FB 37 auch noch keine konkreten

Maßnahmen initiiert. Der Landesbetrieb Straßen.NRW wurde jedoch schriftlich durch FB 61 über die zwingend notwendige, rechtzeitig Information und Abstimmung mit den betroffenen Fachbereichen der Stadt Aachen informiert. Darüber hinaus werden in naher Zukunft auch Abstimmungen zur möglichen (auch kurzfristigen) Unterstützung im Rahmen der euregionalen Zusammenarbeit stattfinden.

Für den möglichen Fall einer kurzfristigen Vollsperrung der Brücke Horbacher Straße muss in Einzelfällen mit einer längeren Anfahrzeit für Feuerwehr und Rettungsdienst gerechnet werden.


Abstimmungsergebnis

Abstimmung: einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2019-06-26 BA 6_0216_WP17 Sachstandsbericht zu SAO.pdf

24.11.2024

74.8 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Datum
Mi., 03.07.2019
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 11:07