Sicherheitsverbesserung Aachener Straße zwischen Walheim und NütheimAntrag SPD-Bezirksfraktion Aachen-Kornelimünster/Walheim vom 13.01.2019
FB 61/1261/WP17 · Kenntnisnahme
Beratung
Auf Nachfrage der SPD-BF zum Messverfahren antwortet Herr Havertz, dass geeichte Messgerät ist ein Kasten, der in der Innenkurve der Aachener Straße befestigt war und kilometergenaue Messdaten der aus beiden Fahrtrichtungen vorbeifahrenden Fahrzeuge liefert. Der Anteil von nur 0,4 % der Fahrzeugführer, die schneller als die erlaubten 70 km/h gefahren sind, stellt demnach einen sehr guten Wert dar.
Für die SPD-BF ist es aus der Kenntnis der Strecke kaum nachzuvollziehen, dass der Anteil der zu schnellen Fahrzeuge so gering ist. Dazu hat sicherlich auch der Effekt beigetragen, dass relativ kurze Zeit nach der Installation des Gerätes bereits in den Medien über die Geschwindigkeitsmessungen informiert worden ist.
Hierauf antwortet Herr Havertz, dass diese aus der Praxis gewonnen Eindrücke der empfundenen Fahrgeschwindigkeiten auch die Verwaltung veranlasst hat, zwei Messungen durchzuführen. Bereits im April dieses Jahres wurden Geschwindigkeitsmessungen mit diesem Gerät durchgeführt und kamen bereits damals zu einer minimalen Überschreitung der gefahrenen Geschwindigkeiten. Daraufhin wurde die zweite Messung im Juni über eine Woche lang durchgeführt und zeigte den gleichen Effekt einer ähnlichen minimalen Überschreitung der Geschwindigkeiten.
Frau Keller schlägt spontan vor, solche Geräte an den neuralgischen Punkten aufzustellen, wenn schon allein die bloße Anwesenheit des Gerätes dazu führt, dass die Fahrzeugführer die gebotenen Geschwindigkeiten annähernd einhalten.
Herr Havertz führt hierzu aus, in dem Moment in dem der Fahrzeugführer die Messanlage erkennt, ist er bereits gemessen worden. Man kann die Fahrgeschwindigkeit nach erkennen des Gerätes an dieser Stelle nicht mehr so reduzieren, dass das Fahrzeug im Messmoment unter der Toleranzgrenze ist.
Die CDU-BF bedankt sich für die Ausführungen und ist der Meinung, dass man auf die objektive Messtechnik vertrauen kann und nicht den subjektiven Gefühlen nachgeben sollte.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach weder von den polizeilich aufgenommen Verkehrsunfällen noch von den gemessenen Fahrgeschwindigkeiten her die Aachener Straße zwischen Walheim und Nütheim als Gefahrenstelle oder Unfallschwerpunkt einzustufen ist. Deshalb werden keine weiteren Maßnahmen in diesem Straßenstück ergriffen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Um den am 11.01.2019 geschehenen tödlichen Verkehrsunfall auf der Aachener Straße in der Senke zwischen Walheim und Nütheim bezüglich seiner Ursache richtig einschätzen zu können, musste die Verwaltung das Ergebnis des von der Polizei bei tödlichen Verkehrsunfällen üblicherweise in Auftrag gegebenen Verkehrsgutachtens abwarten. Hieraus resultiert die zeitlich stark verzögerte Verwaltungsvorlage, die aber ohne genaue Kenntnis der Unfallursache des tödlichen Verkehrsunfalls nicht sachgerecht möglich gewesen wäre.
Ausweislich des Gutachtens ist die verstorbene Fahrerin möglicherweise mit einer den Fahrbahn- und Witterungsverhältnissen nicht angepassten Geschwindigkeit in die Kurve eingefahren und dadurch ins Schleudern geraten, wobei nicht ausgeschlossen werden kann, dass dieses noch durch die am Fahrzeug festgestellten Mängel begünstigt wurde. Der entgegenkommende Geschädigte hatte wegen der vorhandenen Schutzplanken keine Möglichkeit, den Unfall zu vermeiden.
Die Verwaltung hat anschließend eine Geschwindigkeitserfassung in der Talsenke in der Zeit vom 18.06.2019, 11:00 Uhr bis 27.06.2019, 10:00 Uhr über einen Zeitraum von 143 Stunden durchgeführt. Von den in beiden Fahrtrichtung insgesamt erfassten 53.432 Fahrzeugen sind nur 226 Fahrzeuge = 0,4% schneller als die erlaubten 70km/h gefahren, was einen äußerst geringen Wert darstellt. Die Straße ist somit absolut keine Raserstrecke.
Eine Auswertung der polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfälle im Streckenabschnitt zwischen den Kreuzungen Albert-Einstein-Straße und Nütheimer Straße ergab für die letzten 3 Jahre insgesamt 4 Verkehrsunfälle, zu denen auch der in Rede stehende tödliche gehört. Einer der 3 übrigen Unfälle war wegen Betäubungsmitteln und überhöhter Geschwindigkeit im weiteren Bereich der Senke. Die beiden anderen Unfälle waren vor und hinter der Senke, wobei einer als Alleinunfall wegen überhöhter Geschwindigkeit und der andere als Auffahrunfall auf einen Abbieger entstanden ist. Gemessen an dem hohen Verkehrsaufkommen auf dieser Entlastungsstraße stellt dieses auch räumlich gestreute Unfallaufkommen absolut keine Auffälligkeit dar.
Aus diesem Grund teilen die Polizei, der Straßenbaulastträger und die Straßenverkehrsbehörde die gemeinsame Auffassung, dass der sicherlich bedauernswerte tödliche Verkehrsunfall kein Indiz für die gefährliche Gesamtsituation im dortigen Straßenstück darstellt, sondern auf eine unglückliche Verkettung persönlichen Fehlverhaltens sowie technischer Fahrzeugmängel zurückzuführen ist.
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 94505
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=94505
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2019-08-09 FB 61_1261_WP17 Sicherheitsverbesser SAO.pdf
20.11.2024
173.3 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Datum
- Mi., 04.09.2019
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 11:16