Dr. Josef-Lamby-Straße/Am Hoerfeld - Straßenerneuerung
FB 61/1231/WP17-1 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns begrüßt Frau Pauls und Herrn Larscheid vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen.
Frau Pauls nimmt Bezug auf die Vorlage. In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand vom 03.07.2019 habe sich die Bezirksvertretung für Variante 1 a (verkehrsberuhigter Bereich mit Bäumen)
ausgesprochen und den Wunsch geäußert, möglichst viele Parkplätze zu erhalten. Bei Ausweisung der Straße „Am Hoerfeld“ als Einbahnstraße (Einfahrt von der Kolpingstraße in Richtung Dr.-Josef-Lamby-Straße) könnten fünf zusätzliche Parkplätze eingeplant werden. Der Radverkehr könne trotzdem in beide Richtungen fahren. Die Frage, ob die Straße in Asphalt oder in Betonpflaster ausgebaut werden sollte, sei offen geblieben. Es sollte eine Gegenüberstellung der Kosten nach dem gültigen Kommunalabgabengesetz (KAG) und der Kosten einer möglichen Anpassung des Gesetzes erfolgen.
Ratsfrau Lürken von der CDU-BF bedankt sich bei Frau Pauls und Herrn Larscheid für die aussagekräftige Vorlage, der man die Auswirkungen der Änderung des KAG mit einer Beitragsreduzierung von ca. 45 % entnehmen könne. Dies führe zu einem Kostenunterschied in Höhe von 1,40 €/qm zwischen Asphalt und Betonpflaster. Aus der Bürgerinformation habe sie mitgenommen, dass eine kostengünstige Lösung gefunden werden solle. Es gebe jedoch Aspekte, die für einen Ausbau in Betonpflaster sprechen. Daher könne sie sich unter Berücksichtigung der geringeren Beitragssätze einen Ausbau der Straßen gemäß Variante 2 in Betonpflaster vorstellen.
Herr Hellmann von der SPD-BF schließt sich dem Lob von Ratsfrau Lürken an. Er verweist auf den letzten Satz der Vorlage, wonach darauf geachtet werden solle, dass der Untergrund fachgerecht ausgeführt werde. Bei solch einer guten Vorlage und den guten Erfahrungen mit dem Umbau des Brander Marktplatz vertraue er auf die fachgerechte Ausführung. Seine Fraktion tendiere dazu, die Einbahnstraßenregelung für die Straße „Am Hoerfeld“ mit Einfahrt aus der Kolpingstraße weiter zu verfolgen.
Herr Hußmann von der GRÜNEN-BF bedankt sich für die Vorlage und stellt fest, dass er daraus nicht eindeutig ableiten könne, dass Betonpflaster die bessere Variante darstelle. Es sei Vorgabe gewesen, dass es für die Anwohner möglichst kostengünstig werde und möglichst wenige Parkplätze wegfallen sollen. Er sei außerdem für die Berücksichtigung der Bäume und plädiere deshalb für die Variante 1 a, weil er dies für die günstigere Lösung hält. Das Votum der Anwohner aus der Bürgerinformation solle beachtet werden.
Ratsherr Blum von der FDP hebt die Zusammenarbeit zwischen den Bürgern, der Verwaltung und der Politik im bisherigen Planungsprozess als positives Beispiel hervor. Auch wenn man nicht immer einer Meinung sei, müsse ein Kompromiss mit der Bevölkerung gefunden werden. Der Zustand der Straßen sei unbestritten schlecht und eine Erneuerung dringend erforderlich. Da nun die aktuelle Änderung des Kommunalabgabengesetzes hinzukomme, spreche er sich für Variante 2 aus.
Herr Hellmann von der SPD-BF bestätigt, dass sich seit der Bürgeranhörung die Bedingungen geändert hätten. Die Verwaltungsvorlage mache deutlich, dass sich die zunächst angesetzten Kostenbeiträge halbieren würden. Dies ermögliche einen Kompromiss mit den Anwohnern, denen unter diesen Bedingungen die Beiträge einer gepflasterten Fläche zugemutet werden könnten. Schließlich gebe es in Brand gute Beispiele für gepflasterte Straßen, wie z. B. die Bonhoefferstraße. Er halte diese Ausbauweise für optisch ansprechender und für technisch besser, da nach Aufbrüchen kein Flickwerkentstehe. Da die Bürgersteige zugunsten einer Mischfläche wegfielen, erhöhe eine Pflasterung die Aufenthaltsqualität.
Ratsfrau Lürken von der CDU-BF entgegnet Herrn Hußmann, dass der moderierte Prozess entscheidend sei und in Brand ein transparentes Verfahren stattgefunden habe. Den betroffenen Bürgern könne in Gesprächen vermittelt werden, dass sich die Fahrgeschwindigkeit im Bereich der Mischfläche durch eine Pflasterung reduzieren würde. Durch die Beitragsreduzierung würde die damit verbundene Mehrbelastung verträglich. Außerdem sehe die Gesetzesnovelle die Inanspruchnahme von Ratenzahlungen vor.
Herr Depenbrock von der GRÜNEN-BF würde persönlich Betonpflaster wählen. Da sich die Bürger in der Bürgeranhörung gegen eine finanzielle Mehrbelastung ausgesprochen hätten, sollte dennoch in Asphalt ausgebaut werden.
Herr Larscheid vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen verweist auf die aufgezeigten Fakten. Eine Abwägung und Entscheidung stehe nun der Politik zu.
Die Gestaltung der beiden Straßen habe sich aus den Anregungen aus der Bürgerinformation ergeben. Die Kostenkalkulation orientiere sich an der möglichen Anpassung des KAG. Bei den Belägen für die Straßen gebe es aus technischer Sicht keine klare Vorgabe. Erfahrungsgemäß werde der verkehrsberuhigte Bereiche durch Verwendung von Betonpflaster deutlicher kenntlich gemacht. Man spreche von einer Einheit zwischen Bau und Betrieb, d. h. der Verkehrsteilnehmer solle erkennen können, dass er in einen anderen Verkehrsbereich komme.
Herr Hußmann von der GRÜNEN-BF verweist darauf, dass die Bürger befragt worden seien und sich für die kostengünstigere Variante entschieden hätten. Diesem Votum solle nun gefolgt werden.
Herr Sanders erklärt, dass in einem verkehrsberuhigten Bereich nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden dürfe und Kinder in diesem Bereich überall spielen könnten. Die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung setzten für die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs voraus, dass die Straße den Eindruck vermitteln müsse, dass die Aufenthaltsqualität überwiege und dass der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Rolle spiele. Dieser Eindruck werde seiner Erfahrung nach am besten bei einer Straße vermittelt, die mit Pflastersteinen und mit weiteren gestalterischen Elemente, wie z. B. Bäumen ausgebaut sei. Verkehrszeichen allein beeinflussten das Verhalten der Verkehrsteilnehmer nicht so nachhaltig, wie der mit dem Ausbauzustand verbundene Charakter einer Straße. Deshalb würden verkehrsberuhigten Bereiche in aller Regel in Pflaster ausgebaut.
Ratsfrau Lürken von der CDU-BF ist nach wie vor der Auffassung, dass Betonpflaster nachhaltiger aufgenommen und eingebaut werden könnte. Da die Entscheidung nicht einfachsei, schlägt sie eine kurze Unterbrechung der Sitzung vor.
Sodann unterbricht Herr Bezirksbürgermeister Tillmann die Sitzung für 5 Minuten.
Nach der Sitzungsunterbrechung verweist Ratsfrau Lürken darauf, dass die Gesetzesnovelle erst später im September verabschiedet werde und daher deren Auswirkungen noch spekulativ seien.
Herr Hußmann von der GRÜNEN-BF befürwortet eine erneute Bürgerinformation, um die Entscheidung vorzubereiten.
Herr Larscheid bittet zu bedenken, dass am nächsten Tag der Mobilitätsausschuss tage und Regionetz starten müsse. Deshalb solle die Entscheidung nicht zu lange herausgezögert werden. Auf Nachfrage von Ratsfrau Lürken, ob die Ausschreibung für den Straßenbelag von den anderen Arbeiten abgetrennt werden könne, um Zeit für eine erneute Bürgeranhörung zu gewinnen, antwortet Herr Larscheid, dass bereits zu Beginn der Ausschreibung die Materialfrage geklärt werden müsse.
Herr Hellmann von der SPD-BF spricht sich gegen eine erneute Bürgeranhörung aus, da nur sehr wenige Anwohner des Ellergebietes zur Sitzung gekommen seien und zu einer Informationsveranstaltung der SPD-BF trotz Einladung über die Tagespresse niemand erschienen sei.
Nach weiterer Diskussion zwischen Ratsfrau Lürken und Herrn Hußmann wird nachfolgender Beschluss gefasst.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Ergänzung der Vorlage FB 61/1231/WP17 „Erneuerung der Dr.-Josef-Lamby-Straße und der Straße Am Hoerfeld“ zur Kenntnis.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Ergänzung der Vorlage FB 61/1231/WP17 „Erneuerung der Dr.-Josef-Lamby-Straße und der Straße Am Hoerfeld“ zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ergänzungen zur Vorlage FB 61/1231/WP17
KAG-Beiträge
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand hat sich in der Sitzung am 03.07.2019 für Variante 1a (Verkehrsberuhigter Bereich mit Bäumen) ausgesprochen. Offen blieb die Frage, ob die Straße in Asphalt oder in Betonpflaster ausgebaut wird. Hierzu forderte die Bezirksvertretung eine Gegenüberstellung der Kosten nach dem gültigen Kommunalabgabengesetz (KAG) und der Kosten, die nach einer möglichen Anpassung des Gesetzes entstehen. Eine mögliche Gesetzesänderung hatte die Landesregierung am 03.07.2019 angekündigt. Ggf. könnte sich der Anteil der Beitragspflichtigen am Aufwand von 80auf 40 % reduzieren (vgl. Tab. 1). Dementsprechend würden sich die Beiträge, die die Anwohner für die Straßenerneuerung zahlen müssen halbieren (vgl. Tab. 2 und 3).
Kalkulation nach gültigem KAG | Kalkulation nach möglichen KAG-Anpassungen | |||||
Verkehrsberuhigter Bereich | Verkehrsberuhigter Bereich | Verkehrsberuhigter Bereich | Verkehrsberuhigter Bereich | |||
geplante Ausbaukosten | 1.116.000 € | 900.500 € | 1.116.000 € | 900.500 € | ||
nicht umlagefähiger Aufwand | -294.060 € | -195.980 € | -294.060 € | -195.980 € | ||
betragsfähiger Aufwand | 821.940 € | 704.520 € | 821.940 € | 704.520 € | ||
Anteil Beitragspflichtiger | 80% | 80% | 40% | 40% | ||
beitragsfähiger Aufwand | 657.552 € | 563.616 € | 328.776 € | 281.808 € | ||
Maßstabseinheiten | 33.361 m² | 33.361 m² | 33.361 m² | 33.361 m² | ||
gerundeter Beitragssatz je m² anrechenbare Grundstücksfläche | 19,71 €/m² | 16,89 €/m² | 9,86 €/m² | 8,45 €/m² | ||
Tab. 1: Vorläufige Ermittlung des Beitragssatzes als Grobkalkulation
Kalkulation nach gültigem KAG | |||||
anrechenbare Fläche | Nutzungsfaktor | Maßstabs-einheit | Verkehrsberuhigter Bereich | Verkehrsberuhigter Bereich | |
1-geschossig | 200 m² | *1,25 | 250 m² | 4.930 € | 4.220 € |
600 m² | *1,25 | 750 m² | 14.780 € | 12.670 € | |
2-geschossig | 200 m² | *1,50 | 300 m² | 5.910 € | 5.070 € |
400 m² | *1,50 | 600 m² | 11.830 € | 10.130 € | |
3-geschossig | 900 m² | *1,75 | 1.575 m² | 31.040 € | 26.600 € |
Beträge jeweils gerundet | |||||
Tab. 2: Beispiele als mögliche Referenz zur Eigenkalkulation - Kalkulation nach gültigem KAG
Kalkulation nach möglichen KAG-Anpassungen Stand: 03.07.2019 | |||||
anrechenbare Fläche | Nutzungsfaktor | Maßstabs-einheit | Verkehrsberuhigter Bereich | Verkehrsberuhigter Bereich | |
1-geschossig | 200 m² | *1,25 | 250 m² | 2.470 € | 2.110 € |
600 m² | *1,25 | 750 m² | 7.400 € | 6.340 € | |
2-geschossig | 200 m² | *1,50 | 300 m² | 2.960 € | 2.540 € |
400 m² | *1,50 | 600 m² | 5.910 € | 5.070 € | |
3-geschossig | 900 m² | *1,75 | 1.575 m² | 15.530 € | 13.310 € |
Beträge jeweils gerundet | |||||
Tab. 3: Beispiele als mögliche Referenz zur Eigenkalkulation - Kalkulation nach möglichen KAG-Anpassungen
Straßenbelag
Verkehrsberuhigte Bereiche verfügen über eine hohe Aufenthalts- und Erschließungsfunktion und werden ohne Fahrbahn und Gehweg angelegt. Dies drückt sich typischerweise auch im Bodenbelag aus. In der Regel wurde bisher Betonsteinpflaster für Verkehrsberuhigte Bereiche verwendet. Durch einen von der Standardausbauweise in Asphalt abweichenden Oberflächenbelag wird den Verkehrsteilnehmern verdeutlicht, dass sie sich nicht in einem üblichen Verkehrsraum mit Tempo 30 km/h aufhalten. Dies kann zur Geschwindigkeitsdämpfung beitragen.
Der Ausbau der beiden Straßen in Asphalt wäre dagegen die kostengünstigere Lösung. Bei (nachträglichen) Aufbrüchen einer Asphaltdecke entstehen sichtbare Flicken. Erfolg die Wiederherstellung zudem nicht ordnungsgemäß, kann die Straße für weitere Schäden anfälliger werden. Durch dort eindringendes Wasser können Frostschäden begünstigt werden. Trotzdem sind Asphaltfahrbahnen, insbesondere in Nebenstraße langlebiger. Dies gilt vor allem deswegen, da zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen wird, dass die Regionetz in 2020 alle Leitungen erneuert und daher mittelfristig keine Aufbrüche nötig werden.
Dagegen können Betonsteine für Baumaßnahmen ausgebaut und wieder eingebaut werden. Ein Eingriff in die Straße ist dadurch anschließend kaum sichtbar. Deswegen bleibt der ursprüngliche optische Eindruck in Straßen mit Betonsteinen länger erhalten. Doch auch bei Pflaster bilden Aufbruchstellen zusätzliche Schwachstellen. Des Weiteren können gepflasterte Straßen bei nicht fachgerechter Ausführung zur Spurbildung und damit zur Instabilität der gesamten Fläche neigen.
Parkplätze
Des Weiteren besteht der Wunsch möglichst viele Parkplätze zu erhalten. Deswegen sollte geprüft werden, wie viele zusätzliche Parkplätze eine Ausweisung der Straße Am Hoerfeld als Einbahnstraße bewirken würde. Bei Ausweisung als Einbahnstraße (Einfahrt von der Kolpingstr. in Richtung Dr.-Josef-Lamby-Str. möglich) würden 5 Parkplätze mehr zur Verfügung stehen (vgl. Tab. 4 und Anlage 1 und 2).
Straße | Verkehrsberuhigter Bereich | ||
Beidrichtungs-verkehr mit Bäumen Variante 1a | Einbahnstraße Am Hoerfeld V1, Einfahrt von der Dr.-Josef-Lamby-Str. in Richtung Kolpingstr. möglich; mit Bäumen | Einbahnstraße Am Hoerfeld V2, Einfahrt von der Kolpingstr. in Richtung Dr.-Josef-Lamby-Str. möglich; mit Bäumen | |
Dr.-Josef-Lamby-Str. | 37 | 37 | 37 |
Am Hoerfeld | 12 | 16 | 17 |
gesamt | 49 | 54 | 53 |
Tab. 4: Anzahl Parkplätze
Baumplanung
Bei der weiteren Detaillierung der Planung hat sich herausgestellt, dass der geplante Baumstandort an der Dr.-Josef-Lamby-Str. 22 nicht aufrechterhalten werden kann. Dieser muss entfallen.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (2)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 94546
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=94546
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2019-08-21 FB 61_1231_WP17-1 Dr. josef-lamby-stra sao
14.11.2024
401.5 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 10
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum
- Mi., 11.09.2019
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 11:19