3. September 2019 um 17:00, Sitzungssaal im Fachbereich Umwelt
TOP 6Öffentlich

Fußgängerübergänge im Itertal Aachener Straße und Messweg

FB 36/0394/WP17 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Dr.Gleißner stellt die Vorlage anhand einer Power-Point-Präsentation ausführlich vor.

Herr Slevogt ist der Auffassung, dass die zur Hangabsicherung geplante Gabionenwand nicht in das Landschaftsbild passe. Darüber hinaus habe diese nur eine Standhaftigkeit von 20 – 30 Jahren. Er schlägt daher anstelle dessen die Errichtung einer Natursteinmauer vor, welche aus seiner Sicht besser in das Landschaftsbild passe und eine viel längere Standhaftigkeit aufweise. Herr Dr. Gleißner erwidert, dass man sehr schlecht an die Stelle, an welcher die Hangabsicherung erfolgen müsse, herankomme und man sich aus diesem Grund für die Gabionenwand entschieden habe. Er befürchtet, dass bei der Errichtung einer Natursteinmauer größere Gerätschaften erforderlich seien und man für diese keine Zuwegung habe. Herr Slevogt widerspricht dieser Meinung und ist der Auffassung, dass auch eine Natursteinmauer in kleinen Teilen herangeschafft werden könne und nicht unbedingt die Verwendung großer Gerätschaften erforderlich sei. Darüber hinaus weist er nochmals auf die längere Standhaftigkeit der Steinmauer hin.

Herr Herpertz erkundigt sich, ob die Haftung bei Unfällen gewährleistet sei. Herr Dr. Gleißner gibt dazu bekannt, dass es bereits bestehende Trittsteinüberwege im Bereich der Iter gebe und diese in der Form beschildert seien, dass die Benutzer darauf hingewiesen werden, dass die Benutzung „auf eigene Gefahr“ erfolge. Herr Meiners ist an dieser Stelle der Meinung, dass derartige Probleme nicht im Naturschutzbeirat besprochen werden sollen und dieser sich auf die naturschutzfachlichen Fragen beschränken solle.

Herr Mayr schlägt in diesem Zusammenhang vor, die Beschilderungen, auf denen Verbote für Fahrradfahrer und die Hundeanleinpflicht dokumentiert werden, entsprechend zu ergänzen und darauf hinzuweisen, dass keine Barrierefreiheit gegeben ist.

Beschluss

Der Naturschutzbeirat widerspricht der durch die untere Naturschutzbehörde beabsichtigen Befreiung zur Anlage eine Trittsteinübergangs anstelle der bisherigen Fußgängerbrücke Messweg sowie dem Einbau von Trittsteinen über die Feuchtrinne in der nördlich angrenzenden Weide bei 1 Nein-Stimme nicht.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Naturschutzbeiratwiderspricht nicht der durch die Untere Naturschutzbehörde beabsichtigten Befreiung zur Anlage eines Trittsteinübergangs anstelle der bisherigen Fußgängerbrücke Messweg sowie dem Einbau von Trittsteinen über die Feuchtrinne in der nördlich angrenzenden Weide.

Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die dauerhafte Ausweisung des Wanderwegs Nr. 5 zwischen Messweg und Aachener Straße auf der rechten Uferseite flussabwärts.

Sie beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der baulichen Maßnahmen zur Einrichtung eines sicheren Abgangs mittels einer Gabionenwandin Höhe der ehemaligen Fußgängerbrücke über die Iter nahe der Aachener Straße.

Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung, den Bau eines Trittsteinübergangs anstelle der bisherigen Fußgängerbrücke Messweg umzusetzen sowie den Einbau von Trittsteinen über die Feuchtrinne in der nördlich angrenzenden Weide. Dafür werden bei den nächsten Haushaltsberatungen entsprechende Mittel für 2024 eingeplant.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Verlauf des Wanderweges Nr. 5 im Itertal

Aus Gründen des Hochwasserschutzes soll der markierte Wanderweg Nr. 5 entlang der Iter (von Sief nach Kornelimünster) im Abschnitt Messweg - Aachener Straße dauerhaft auf der rechten Uferseite flussabwärts ausgewiesen werden. Seit 2010 galt diese Wegeführung nach Abbruch der Fußgängerbrücke in der Nähe der Aachener Straße als Übergangslösung (Anlage 1: Kartenausschnitt Wanderwege).

Das Gebiet ist als Geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Das Itertal ist ein Siedlungsgebiet für streng geschützte Tierarten wie Wildkatze und Biber und Nahrungsgebiet für seltene Wasservögel wie Schwarzstorch, Waldwasserläufer und Grünschenkel. Den von der Wanderwegeführung betroffenen Landwirten ist es wichtig, dass die Weidetiere nicht zu sehr gestört werden. Aus diesen Gründen soll im Itertal entlang der Wanderwege, die über private Wiesenflächen führen, eine Leinenpflicht für Hunde und ein Fahrradverbot ausgewiesen werden.

Des Weiteren sind die Wanderkarten entsprechend zu aktualisieren, vor allem die provisorische Wanderkarte auf dem Korneliusmarkt. Hierbei werden gleichzeitig Veränderungen durch neue Wanderwege nach Brand und im angrenzenden Belgien berücksichtigt.

Trittsteinübergang über die Iter nahe der Aachener Straße

Eine Fußgängerbrücke über die Iter wurde wegen Schäden in der Statik bereits in 2010 durch den Stadtbetrieb abgebaut. Ein zwischenzeitlich entstandener Trittsteinübergang wurde durch das Gemeindeforstamt abgesperrt, weil der Abgang aus Erosionsgründen nicht mehr verkehrssicher war. Nun ist geplant, den waldseitigen Abgang zu den Trittsteinen mittels einer Gabionenwand wieder verkehrssicher zu gestalten. Der Trittsteinübergang selber soll davon unberührt bleiben.Dabei wird der waldseitige Abgang entlang der steilen Uferböschung durch eine Gabionenwand von ca. 300 x 200 x 100 cm (L x H x B) unter Beachtung des Hochwasserschutzes langfristig gesichert. Zudem werden zusätzliche Treppenstufen eingebaut und eine Absturzsicherung auf der Oberkante der Gabionenwand angebracht. Am gegenüberliegenden ca. 80 cm hohem Ufer wird ebenfalls eine zusätzliche Treppenstufe aus vorhandenem Material angebracht. Die geschätzten Kosten für diese Maßnahme liegen - bei Durchführung der Arbeiten durch den Stadtbetrieb - bei ca.12.500 €.

Für die Unterhaltung dieses Übergangs werden 1100 € im Jahr angesetzt, davon 800 € für die Gabionenwand und 300 € für den Trittsteinübergang. Die laufende Kontrolle und Unterhaltung der Gabionenwand übernimmt der Stadtbetrieb. Weil ein künftiger Trittsteinübergang kein Bauwerk i.S. der Bauunterhaltung darstellt, ist noch zu klären, wer die künftige Unterhaltung der Trittsteine übernehmen kann. Über das Ergebnis wird in der Sitzung mündlich berichtet.

Zustand der Brücke Messweg und künftiger Trittsteinübergang

Die Brücke soll nach Angaben des Stadtbetriebs vermutlich noch in diesem Jahr gesperrt und dann abgerissen werden. Aufgrund der Kostenermittlung durch den Stadtbetrieb ergeben sichfür den Bau einer neuen Brücke Kosten in Höhe von ca. 80.000 €. Auf Grund der sehr hohen Kosten ist geplant, anstatt eines Brückenneubaus auch an dieser Stelle einen Trittsteinübergang in unmittelbarer Nähe des heutigen Brückenstandortesanzulegen.

Der geplante Trittsteinübergang besteht aus 6 Granitsteinquadern von 50 x 60 cm mit spaltrauer Oberfläche, die so in das Bachbett eingelassen werden, dass sie ca. 15 cm über dem Niedrig-Wasserspiegel liegen (Quaderhöhe 50 cm,je 480 kg, Anlage 3). Zugleich soll eine 7 m breite durchgängige Feuchtrinne in der nördlich angrenzenden Weide, in der fast immer Wasser steht und die ein erhebliches Hindernis für die Wanderer darstellt, durch die Verlegung von 9 Trittsteinen, auch 15 cm über Wasserhöhe, überbrückt werden. Die Maßnahme sollte bald umgesetzt werden, um zeitnah einen Ersatz bei Sperrung bzw. Abbruch der Brücke zu haben. Die Kosten für die geplanten Maßnahmen liegen aktuell bei insgesamt 11.500 €. Zurzeitsind im städtischen Haushalt keine Mittel für den Bau des Trittsteinübergangs am Messweg vorhanden. Eine Mitteleinstellung ohne Deckungsvorschlag ist für 2024 möglich.

Künftig werden pro Jahr ca. 500 € für das Freiräumen von angeschwemmten Ästen und ggfs. die Neuausrichtung der Trittsteine angesetzt. Auch in diesem Fall ist die künftige Unterhaltung mit dem Stadtbetrieb oder einem anderen Pflegebetriebneu zu regeln. Über das Ergebnis wird in der Sitzung mündlich berichtet.

Die geplanten Maßnahmen wurden mit der Unteren Naturschutzbehörde und der Unteren Wasserbehörde abgestimmt, mit dem Hinweis, dass das Gebiet für den Biber geeignet ist und entsprechende Veränderungen durch den Biber hier zu dulden sind.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

1. Produktion Wanderkarte Korneliusmarkt und Hinweisschilder

Investive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

3.500

0

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0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung : 3500 € im PSP 5-120102-900-04200-300-1 SK 78350000 Euregionale2008-Grenzrouten
(investive Deckung SK 52560000)

2. Trittsteinübergang nahe der Aachener Straße

Tiefbau Auswirkungen

Ansatz

2019

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

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0

0

0

0

0

Auszahlungen

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0

0

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0

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Ergebnis

12.500

0

0

0

0

0

Deckung : 8333,72 € im PSP 5-120102-900-04200-300-1 SK 78520000 (Tiefbau), Euregionale2008-Grenzrouten und 4166,28 € im PSP 5-130101-900-01900-300-1SK 78530000 (sonstige Baumaßnahmen)

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

3642

1100

1100

1100

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

3642

1100

1100

1100

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

2742

0

Deckung durch lfd. Unterhaltungsmittel bei E18/530

Für den Bau der Gabionenwand sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden.

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2019-08-14 FB 36_0394_WP17 Fussgaengeruebergaenge i SAO.pdf

20.11.2024

6.4 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Naturschutzbeirates
Gremium
Naturschutzbeirat
Datum
Di., 03.09.2019
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 11:14