Klimanotstand – Sachstand, Maßnahmenplanung und weitere Vorgehensweise im Klimaschutz, inklusive SolarenergienutzungRatsanträge Nr. 500/17 vom 04.06.2019, Nr. 514/17 vom 01.07.2019 und Nr. 473/17 vom 01.04.2019
FB 36/0398/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zu Sitzungsbeginn den Ausschussmitgliedern ein Beschlussentwurf der Grünen Fraktion vorgelegt.
Für die Verwaltung führt Herr Dr. Kremer in das Thema ein. Seit dem Beschluss des Rates hätten nur ein paar Wochen zur Verfügung gestanden. Im Fokus hätten die Fragen gestanden, was bislang gemacht worden sei, welche Potenziale erkennbar seien und was an Maßnahmen noch möglich sei. Die Verwaltungsvorlage bilde daher den Rahmen und den Auftakt für den anstehenden Prozess, in dem es um die Erarbeitung eines Maßnahmenplans gehe. Dies solle bis Dezember geschehen. Es solle mit der Politik und unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ein Paket geschnürt werden, das konkrete Einzelmaßnahmen und auch Kostenaussagen und eine Priorisierung enthalte.
Herr Dr. Kremer kündigt an, dass Herr Meiners vom Fachbereich Umwelt im Anschluss hierzu konkreteDetails vorstellen werde, was bislang geplant sei und was noch erarbeitet werden solle. Die Verwaltungsvorlage enthalte zudem bereits eine Bedarfsanmeldung für 3 zusätzliche Stellen und einen Finanzbedarf für Sachkosten von 350.000 € über fünf Jahre.
Abschließend merkt Herr Dr. Kremer an, dass zwar die tatsächlich wirksamen, konkreten Entscheidungen in anderen Gremien getroffen werden würden, wenn es beispielsweise um den Wohnungsbestand der GeWoGe oder die Förderung des ÖPNV gehe, dass aber der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz seinem Namen entsprechend in der wichtigen Rolle sein werde, hierzu Empfehlungen abzugeben.
In seiner Präsentation zum Thema, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, führt Herr Meiners in das konkrete Thema und die Verwaltungsvorlage ein.
Ausgehend von einer Grafik mit einem Vergleich von Prognosen für die globale Temperaturentwicklung in einem „Klimaschutz-“ und einem „Weiter-So-“ Szenario geht Herr Meiners auf die Ergebnisse einer Untersuchung des Geographischen Instituts der RWTH-Aachen ein, die für Aachen in den letzten 100 Jahren bereits einen Temperaturanstieg konstatiert hätte, der mit 1,5 °C etwas über dem globalen Durchschnitt von 1°C läge. Die Auswirkungen für die Stadt Aachen seien in Form zunehmender Extremwetterereignisse mit Sturm und Starkregen, aber auch Trockenheit und Hitze mit entsprechend negativen Folgen für die Land- und Forstwirtschaft spürbar.
Der Rat der Stadt habe bereits 2011 ein Klimaschutzziel zur CO2-Reduktion bis 2020 beschlossen, dieses könne aber nicht mehr erreicht werden. Zwar weise die Emissionsbilanz in Aachen für CO2seit 1990 einen Rückgang aus, der aber zu gering sei. In den Jahren 2016 und 2017 habe es sogar wieder eine leichte Erhöhung gegeben. Da der Trend im Zeitraum 2000 bis 2015 eigentlich ermutigend gewesen sei, müsse nun schnell und entschlossen gegengesteuert werden, um wenigstens bis 2030 eine Halbierung der Emissionen zu erreichen. Daher müssten nun schnellstens die Klimaschutz-Strategie in Aachen angepasst, Maßnahmenpläne schneller umgesetzt und weitere Maßnahmen entwickelt werden.
Hierzu müssten noch einmal Ursachen für die Zielverfehlung und grundsätzliche Handlungsoptionen betrachtet werden, um zielführend strategische Schwerpunktbereiche identifizieren zu können.
Sodann erläutert Herr Meiners anhand einer Grafik die Entwicklung der CO2-Emissionen aufgeteilt auf die Sektoren Wärme, Strom und Verkehr. Betrachtet wird der Zeitraum 1990 bis 2017. Es zeige sich, dass Wärme und Verkehr aktuell den größten Anteil an den Emissionen habe. Während im Vergleichszeitraum die Entwicklung bei Wärme und Strom rückläufig gewesen sei, habe es beim Verkehr einen Anstieg gegeben, so dass dieser den Stromsektor als zweitgrößte Ursache für CO2-Emissionen abgelöst habe, größter Verursacher sei nach wie vor der Wärmesektor. Somit seien bei diesen beiden Sektoren zunächst die Hauptansatzpunkte zur Identifizierung von Handlungsoptionen.
In einer weiteren Graphik stellt Herr Meiners die Verteilung der CO2-Emmissionen auf die Sektoren Gewerbe, Industrie, Haushalte, Verkehr und die Kommunalverwaltung dar, wobei der Anteil der Verwaltung bei insgesamt 1,8 % liege. Es müsse nun darum gehen, gemäß dieser Verteilung auf die Hauptverursacher zuzugehen, um diese zu zielführenden Maßnahmen zu motivieren.
Im Folgenden geht Herr Meiners auf konkrete Programme und Maßnahmen ein, die entweder bereits beschlossen und in Arbeit seien bzw. neu entwickelt werden müssten. Dazu verweist er auf das energiepolitische Arbeitsprogramm bis 2022, das als Pflichtteil des European Energy Awards bereits beschlossen worden sei. Dieses enthalte 129 Maßnahmen, die derzeit umgesetzt oder geplant würden. Herr Meiners weist darauf hin, dass es mit Blick auf eine notwendige Forcierung der Umsetzung weiterer Ressourcen bedürfe. Er nennt einige Beispiele aus den Bereichen Gebäude, Mobilität und Energieversorgung, die bereits umgesetzt seien oder sich in der Umsetzung befänden.
Des Weiteren verweist Herr Meiners auf die aktuelle Arbeit zur Weiterentwicklung der Klimaschutzstrategie 2013 und darin den Entwurf eines Handlungsprogramms bis 2024. In diesem habe man bislang 38 Schwerpunktmaßnahmen identifiziert, von denen Herr Meiners einige beispielhaft benennt. So sei beispielsweise ein wesentliches Ziel, den städtischen Wohnungsbestand nach dem auch für Schulen und Verwaltungsgebäuden angewandten Standard zu sanieren.
Gleichwohl habe sich gezeigt, dass die Handlungsmöglichkeiten der Verwaltung eingeschränkt seien, da viele Maßnahmen außerhalb des Verwaltungsbereichs durchgeführt werden müssten. Daher spiele der Bereich Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit eine bedeutende Rolle. Bevölkerung und Betriebe müssten informiert, beraten und unterstützt werden. Zu diesem Themenbereich stellt Herr Meiners einige Maßnahmenbeispiele vor und weist darauf hin, dass auch hier für die notwendige Intensivierung finanzielle und personelle Ressourcen unabdingbar seien. Dazu erläutert er, bei welchen anstehenden Aufgabenschwerpunkten die in der Verwaltungsvorlage genannten zunächst notwendigen drei Stellen eingesetzt werden sollten: Es gehe um die Ansprache und Beratung von Eigentümern, von Betrieben und um die Forcierung der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Damit könnten auch altbau plus, die Wirtschaftsförderung und das Presseamt beim Thema Klimaschutz unterstützt und diese Bereich noch intensiver in das Thema eingebunden werden.
In einer weiteren Darstellung erläutert Herr Meiners den geschätzten Mittelbedarf für einige Maßnahmen aus dem geplanten Programm bis 2024. Danach ergebe sich ein Bedarf von ca. 350.000 € bis 2024, also 70.000 € jährlich. Herr Meiners betont, dass somit hinter der in der Vorlage pauschal genannten Summe für den geschätzten Finanzbedarf durchaus konkrete Maßnahmen stünden.
Abschließend gab Herr Meiners einen Ausblick auf das geplante weitere Vorgehen. Kurzfristig sollten möglichst alle relevanten Vorlagen gesondert auf die Klimawirksamkeit der Beschlüsse geprüft werden. Des Weiteren solle möglichst bis November eine interne Abstimmung der Klimaschutzstrategie 2030 bzw. des Maßnahmenplans 2024 stattgefunden haben. Zudem bestehe die Option, etwa im Dezember eine interfraktionelle Werkstatt zu Strategie und Maßnahmenplan durchzuführen. Und schließlich seien parallel und darüber hinaus Maßnahmen zu Bürgerbeteiligung, sowohl der Fachöffentlichkeit als auch der allgemeinen Öffentlichkeit geplant.
Im Ergebnis betont Herr Meiners, dass das bereits heute breitgefächerte Klimaschutzprogramm durch weitere ambitionierte Maßnahmen ergänzt und weiterentwickelt werde. Hierzu bedürfe es unbedingt entsprechender politischer Entscheidungen und einer haushalterischen Absicherung.
Für die CDU-Fraktion dankt Ratsfrau Lürken für den Vortrag. Sie verweist darauf, dass die Stadt bereits über umfangreiche Grundlagen, Gutachten und Programme verfüge. Aufgabe sei es nun, auf dieser Basis herauszufiltern, was noch gemacht werden kann. Als besonders wichtig sieht sie es an, die Bürgerinnen und Bürger mit einzubeziehen und mitzunehmen. Einerseits gebe es hinsichtlich der Bedeutung des Klimaschutzes einen gesellschaftlichen Konsens, andererseits würden die Zulassungszahlen für Autos steigen. Es müsse nun deutlich gemacht werden, was konkret gemacht werden könne. Es fehle sicher nicht an Unterstützern, aber es müssten letztlich alle zusammengebracht werden, um die notwendigen Dingen umzusetzen. Dabei verweist sie auf das von Herrn Meiners erwähnte energiepolitische Arbeitsprogramm und das geplante Handlungskonzept mit den 38 Schwerpunktmaßnahmen.
Auch Herr Hildmann (Die Linke) sieht in den von Herrn Meiners vorgestellten Maßnahmen einen guten Start. Auch finde er die von der GRÜNEN-Fraktion vorgelegten Ergänzungen des Beschlussentwurfes sinnvoll. Die bevorstehenden Maßnahmen würden damit stehen und fallen, wie die Verwaltung aufgestellt sei. Kritisch merkt er an, dass das Thema Bäume und Grünanlagen in den vorgestellten Überlegungen etwas zu kurz kämen, dabei seien hier die Maßnahmen möglich, die am langfristigsten wirken würden. Mit Blick auf die Entwicklung der CO2-Emmissionen im Verkehrssektor betont er die unbedingte Notwendigkeit, konsequent an der Verkehrswende zu arbeiten und beispielsweise den ÖPNV günstiger zu machen, den Radverkehr zu stärken, aber auch das Zufußgehen als einzige wirklich CO2-neutrale Mobilitätsform nicht zu vergessen.
Insgesamt kritischer äußert sich Ratsherr Neumann für die GRÜNEN-Fraktion zur Vorlage und zum Vortrag der Verwaltung. Hier habe man nichts wirklich Neues erfahren. Zwar verkenne er nicht, dass in Aachen bereits viel passiert sei, das aber reiche nicht aus. Die genannten Vorschläge würden zwar sicher zur weiteren Reduktion der CO2-Emmissionen führen, die gesteckten Ziele würden aber dennoch verfehlt. Und über diese Ziele müsse nachgedacht werden: Auf nationaler Ebene werde zur Erreichung von Klimaneutralität über die Jahre 2040 oder 2050 diskutiert. Dies sei viel zu spät. Es gebe hier eine besondere Verantwortung der westlichen Industriestaaten, dort müsse dieses Ziel bereits 2030/2035 erreicht werden. Auch wenn dies vielleicht unrealistisch sei, solle sich auch die Stadt Aachen dieses Ziel setzen. Es müsse wenigstens versucht werden das zu erreichen. Seine Fraktion wolle, dass dieses Klimaziel in dieser Sitzung beschlossen werde.
Ratsfrau Dr. Wolf dankt für die SPD-Fraktion für den Vortrag und die bisher geleistete Arbeit. Auch für sie sei es wichtig, dass nun alles getan werde, was möglich sei. Daher halte sie auch die genannte personelle Ausstattung für richtig. Ihre Fraktion hoffe, dass diese bald zur Verfügung stehe. Den Forderungen von Ratsherrn Neumann die anzustrebenden Ziele betreffend stehe sie kritisch gegenüber. Sie halte es für besser, realistische Ziele zu benennen und nicht solche, an denen man sicher scheitern werde,um die Motivation aller Beteiligten aufrecht zu erhalten.
Für die Piraten betont Herr Szagunn, dass es ein „Weiter so“ nicht geben könne. Die vorgetragenen Zahlen könnten keine wirkliche Überraschung gewesen sein, da diese seit Jahren bekannt seien. Im Verkehrsbereich halte auch er eine Verkehrswende mit ÖPNV-Ausbau, Stärkung des Radverkehrs und Verdrängung des Autoverkehrs für absolut erforderlich. Auf kommunaler Ebene könne die Stadt das nicht alles regeln, sie könne jedoch auch auf dieser Ebene steuernd eingreifen. Das müsse nun ambitioniert und zügig angegangen werden.
Ratsfrau Lürken betont, dass der Beschluss zum Klimanotstand für ihre Fraktion nicht nur ein deklaratorischer Punkt sei und dass ihrer Fraktion das Signal, dass es nicht so weiter gehen könne wie bisher, sehr wichtig sei. Es sei richtig sich klar zu machen, wie sich künftige Entscheidungen auf das Klima auswirken werden. Dies sei für sie wichtiger, als jetzt irgendwelche Zahlen und Zeitziele zu beschließen.
Dem entgegnet Ratsherr Stettner, dass es nicht nur darum gehe, irgendwelche Ziele zu beschließen. Vielmehr hätte die Festlegung eines solch hochgesteckten Zieles Symbolkraft. Außerdem sei es ein weiteres Ziel des Beschlussentwurfes seiner Fraktion die Priorität, die dem Thema durch den Ratsbeschluss verliehen werden soll, in der Organisation und im Haushalt abzubilden. Daher beziehe sich der Vorschlag auf die notwendigen Mittel von 350.000 €, die drei zusätzlichen Stellen sowie die Abbildung der Themas Klimaschutz in der Organisation der Verwaltung.
Die Vorsitzende Ratsfrau Griepentrog weist darauf hin, dass der AUK hier zwar nur empfehlen könne, dies solle er aber auch tun.
Herr Hildmann unterstützt das im Vorschlag der GRÜNEN-Fraktion genannte Ziel zum Erreichen der Klimaneutralität in Aachen und weist darauf hin, dass dieses Ziel wissenschaftlich als Notwendigkeit angesehen werde. Alles andere sei somit fahrlässig.
Im Verlauf der weiteren Diskussion geht es zum einen um die Frage, ob und inwieweit es erforderlich sei, per Beschluss der Verwaltung eine bestimmte Organisation des Themas vorzugeben, wobei das grundsätzliche Erfordernis von zunächst drei zusätzlichen Stellen von keiner Fraktion in Frage gestellt wird. Zum anderen geht es um die Frage ob und inwieweit eine Zielanpassung zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund des Ratsbeschlusses geboten sei.
Einen weiteren Aspekt bringt für die CDU-Fraktion Ratsherr Corsten in die Diskussion: Aus seiner Sicht müssten Politik und Verwaltung sehr deutlich machen, dass die Aufgabe des Klimaschutzes jeden betreffe. Er zitiert aus der Verwaltungsvorlage, wonach die Senkung der Treibhausgase nicht nur eine Aufgabe der Verwaltung, sondern ein Herausforderung an die gesamte Stadtgesellschaft sei. Nur wenn jede und jeder einzelne, ob im privaten oder beruflichen Alltag die eigene Verantwortung erkenne und in dem ihm/ihr möglichen Rahmen Veränderungen herbeiführe, könnten die Auswirkungen des Klimawandels im wissenschaftlich überschaubaren Bereich bleiben. Es sei Aufgabe eines jeden in der Politik wo immer es gehe mit den Menschen zu reden, sie zu motivieren mitzumachen. Es könne nicht sein, dass dies allein auf der Basis politischer Beschlüsse geschafft werden solle, um dann im Falle des Scheiterns allein die Politik verantwortlich zu machen. Die Verantwortung für eine Veränderung liege bei allen, dafür müsste Politik gemeinsam und fraktionsübergreifend in der Öffentlichkeit werben.
Zur Beratung des von der GRÜNEN-Fraktion vorgelegten Textes für einen erweiterten Beschlussentwurf beantragt er eine kurze Unterbrechung der Sitzung.
Ratsherr Demmer (CDU) begründet die Bitte um Unterbrechung damit, dass der Textvorschlag erst zu Beginn der Sitzung vorgelegt worden sei. Zudem sei es doch eher ungewöhnlich auf die Übernahme des Wortlauts der eigenen Anträge in den Beschlusstext zu bestehen. Schließlich plädiere er dafür, bei den Zeitzielen keine Größen vorzugeben, sondern diese von der Verwaltung erarbeiten zu lassen.
Herr Stettner nennt noch einmal die Intention, die seine Fraktion mit dem Textvorschlage verfolge: Zum einen gehe es darum, dem Ratsbeschluss zum Klimanotstand entsprechend eine Zielanpassung sicherzustellen. Wenn sicher sei, dass die Verwaltung das wie von Ratsherrn Demmer vorgeschlagen für eine der nächsten Sitzungen erarbeiten könne, sei das aus seiner Sicht auch in Ordnung. Er stellt an dieser Stelle klar, dass mit dem Textentwurf keine Vorwürfe an die Verwaltung verbunden seien, deren Leistung man durchaus erkenne. Es sei gut, wenn auch schwierig, dass nun ein integriertes Konzept kommen solle. Der Textentwurf habe daher alle Vorschläge zu diesem sehr komplexen Thema aufgegriffen, damit alles vollständig sei. Im Übrigen habe er zu den allermeisten Punkten einen Konsens im Ausschuss wahrgenommen.
Herr Szagunn weist darauf hin, dass die Anregung, den Klimanotstand auszurufen von außen gekommen sei. Er glaube, dass die Menschen insgesamt schon weit seien, so dass man ruhig mutige Entscheidungen treffen könne. Er fürchte daher nicht, dass die Menschen dann nicht mitziehen würden.
Die Vorsitzende Ratsfrau Griepentrog betont noch einmal, dass es nach ihrer Ansicht zum Selbstverständnis des AUK gehören müsse, alle Aspekte zu diesem Thema in diesem Ausschuss zu diskutiert und entsprechend auch Empfehlungen auszusprechen.
Um 18:06 Uhr wird die Sitzung dem Antrag der CDU für 10 Minuten entsprechend unterbrochen.
Nach Fortsetzung der Sitzung um 18:15 Uhr erläutert Ratsfrau Lürkens, dass man sich mit dem Beschlussentwurf der GRÜNEN-Fraktion befasst habe. Sie betont, dass ihrer Fraktion die Formulierung realistischer Ziele sehr wichtig sei. Die Verwaltung möge klären, was das konkret bedeuten würde und dazu für die nächste Sitzung eine Vorlage erstellen.
Den Punkten die weitere Förderung des European Energy Awards sowie den 8-Punkte-Plan betreffend könne man ebenfalls zustimmen. Auch die Schaffung von drei zusätzlichen Stellen werde befürwortet, jedoch sei die Ausgestaltung der konkreten Organisation Sache der Verwaltung und des PUV. Auch den Aussagen zur Solarenergie könne man sich anschließen. Dies gelte für die große Koalition insgesamt. Gleichwohl bittet Ratsfrau Lürken darum, insbesondere derart umfangreiche Textvorschläge künftig früher zur Verfügung zu stellen, damit eine Beratung möglich sei.
Sodann formuliert die Vorsitzende Ratsfrau Griepentrog auf der Grundlage des Textentwurfes der Verwaltung, der GRÜNEN-Fraktion sowie des Diskussionsstandes einen Beschlusstext.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Ratsantrag Klimanotstand – Nr. 500/17 vom 04.06.2019: Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beauftragt die Verwaltung, den beschriebenen 8-Punkte-Plan in die Umsetzung zu bringen.
Ratsantrag Maßnahmenplanung „Klimaschutz" 2025 –Nr. 514/17 vom 01.07.2019: Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt, die Anwendung des Klimaschutzmanagementsystems European Energy Award über 2020 hinaus für einen weiteren Managementzyklus (4 Jahre).
Die Ratsanträge Nr. 500/17 vom 04.06.2019, Nr. 514/17 vom 01.07.2019 und Nr. 473/17 vom 01.04.2019 gelten als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1.Klimanotstand - Ratsantrag Nr. 500/17
Der Rat der Stadt Aachen hat am 19. Juni 2019 eine Resolution der Aachener Verbände verabschiedet und den Klimanotstand für die Stadt Aachen beschlossen. Er erklärt Klimaschutz und Anpassung an die Folgen des Klimawandels damit zu Aufgaben von höchster Priorität.
Dies basiert auf der Erkenntnis, dass die Stadt Aachen trotz des jahrzehntelangen Engagements (seit 1992 mit dem NRW-Projekt „Ökologische Stadt der Zukunft), vieler Vorreiterpositionen (Aachener Modell der Vergütung für EE-Strom u.a.) und preisgekrönter Modellvorhaben (Energieeffizienzkonzept u.a.) sowie eines professionellen Managements im Bereich Klimaschutz (seit 2009 Teilnahme am European Energy Award-System) ihre Klimaschutzziele, u.a. 40%ige Reduktion von Kohlendioxid bis 2020 (Basis 1990, Ratsbeschluss 12.10.2011), verfehlen wird.
1.1Verwaltungsrelevante Passagen des Beschlusses zum Klimanotstand
Im Folgenden wird verwaltungsseitig auf die einzelnen Passagen der Resolution sowie des Ratsantrages Nr. 500/17 (in Kursivschrift) Bezug genommen und damit gleichzeitig der derzeitige Sachstand erläutert.
1.1.1„…bei relevanten Vorlagen etwaige negative Auswirkungen auf das Klima und die Atmosphäre abzuschätzen, so dass Lösungen, die sich positiver auf das Klima auswirken, bevorzugt werden. / … beauftragt die Verwaltung, ab sofort bei relevanten Anträgen etwaige negative Auswirkungen auf Atmosphäre und Klima auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse abzuschätzen. Die Verwaltung bevorzugt Lösungen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken.“
Die Verwaltung wird hierzu einen Vorschlag ausarbeiten, wie eine Abschätzung mit vertretbarem Aufwand und mit möglichst viel Eigenleistung der jeweils zuständigen Dienststelle erfolgen kann. Eine pragmatische Lösung, die mit überschaubarem Aufwand eine belastbare Einschätzung möglich macht, muss erarbeitet werden. Die davon im Kern betroffenen Fachbereiche sollen in die Entwicklung eines übersichtlichen Beiblattes für Vorlagen/Anträge zur Einordung der Klimarelevanz einbezogen werden. Angestrebt wird ein beschlussreifer Vorschlag für Ende 2019/Anfang 2020.
1.1.2„… auf Basis der existierenden Maßnahmenpläne (z.B. Luftreinhalteplan, Klimaschutzkonzept, Energieeffizienzkonzept, „Strategiekonzept 2030 mit Handlungsprogramm 2020") und gemeinsam mit den kommunalen Beteiligungsgesellschaften ein integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK) fortzuschreiben. / … beauftragt die Verwaltung, zeitnah auf Basis der bereits existierenden Maßnahmenpläne (z.B. Luftreinhalteplan, Klimaschutzkonzept, Energieeffizienzkonzept, „Strategiekonzept 2030 mit Handlungsprogramm 2020") und gemeinsam mit den kommunalen Beteiligungsgesellschaften unter Einbeziehung der Öffentlichkeit ein integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK) fortzuschreiben, um sicherzustellen, dass die Klimaschutzziele künftig eingehalten werden.“
In den Jahren 2013/14 wurde durch einen externen Gutachter das Klimaschutz-Strategiekonzept 2030 unter Berücksichtigung aller zu diesem Zeitpunkt verabschiedeten klimarelevanten Konzepte entwickelt. Darin sind die CO2-Minderungspotenziale in den strategisch bedeutsamsten Handlungsbereichen bis 2020 und bis 2030 dargestellt. Darauf aufbauend enthält das Konzept ein Handlungsprogramm mit Maßnahmen, die umzusetzen sind, um die Potenziale bis 2020 zu erschließen. Ausgenommen war der Mobilitätssektor, da der parallel stattfindende Prozess zur Verkehrsentwicklungsplanung bereits eine eigene Strategieentwicklung beinhaltete.
Zurzeit wird das Klimaschutz-Strategiekonzept aktualisiert. Das Ergebnis wird den im Beschluss formulierten Ansprüchen an ein integriertes Klimaschutzkonzept entsprechen.
Die höchsten Potenziale zur Senkung von CO2 bzw. Treibhausgasen ergeben sich aus den größten Verursachern, Wärme, Verkehr und Strom (s. Abb.)
Abb. 1: Entwicklung der CO2-Emissionen in den Bereichen Wärme, Strom und Verkehr
Die zentralen Handlungsschwerpunkte für die Stadt Aachen liegen daher weiterhin in den Bereichen:
- Energieeinsparung und Energieeffizienz im Gebäudesektor (Wohn- und Nicht-Wohngebäude)
- Energieeinsparung und Energieeffizienz im Wirtschaftssektor
- Reduktion verkehrsbedingter CO2-Emissionen
- Nutzung erneuerbarer Energien und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
Zur Strategiefortschreibung wird einerseits abgeglichen, inwieweit die bei der Erstellung 2014 dargestellten Potenziale erschlossen werden konnten und was dies für die CO2-Minderungspotenziale mit Blick auf 2030 bedeutet. Außerdem wurde geprüft, welche der im Handlungsprogramm 2020 aufgeführten Maßnahmen bislang umgesetzt wurden. Nicht umgesetzte Maßnahmen wurden zusammen mit Maßnahmenplänen anderer Konzepte (Energiepolitisches Arbeitsprogramm mit 129 Maßnahmen, Luftreinhalteplan, Aachen MooVe, Green City Plan, VEP, Render Handlungsempfehlungen, Nachhaltigkeitsstrategie) gemäß ihrer CO2-mindernden Wirksamkeit, Finanzierbarkeit, personellen Leistbarkeit, d.h. Aufwand-zu-Nutzen-Bilanz priorisiert. Daraus entstand ein Entwurf für ein Handlungsprogramm mit Maßnahmen für die nächsten 5 Jahre (bis 2024). Insgesamt 38 Schwerpunktmaßnahmen sind identifiziert. Die Maßnahmenvorschläge, die durch das Energie-Team (European Energy Award) erarbeitet wurden, befinden sich in der verwaltungsinternen Abstimmung.
Diese in Arbeit befindliche Aktualisierung der Klimaschutzstrategie 2030 entspricht den im Beschluss formulierten Ansprüchen an die Erstellung eines „integrierten Klimaschutzkonzeptes“. Wie bei der Erstellung der Erstfassung 2014 ist auch im Rahmen der Fortschreibung ein Beteiligungsprozess vorgesehen.
Das Energieeffizienzkonzept (EEK), das im Klimanotstandsbeschluss genannt wird, war ein 5-Jahre-Handlungsprogramm, 2006-2010, das 2011 abgeschlossen und evaluiert wurde. Die Untersuchung der Wirksamkeit des EEK, insbesondere der Fördermaßnahmen, kann im Strategiekonzept noch berücksichtigt werden.
Das im Dezember 2018 und Januar 2019 in drei Ausschüssen (Umwelt, Planung, Mobilität) verabschiedete Energiepolitische Arbeitsprogramm mit 129 Maßnahmen, das auf 4 Jahre angelegt ist, wird fachlich auch als Klimaschutzkonzept anerkannt. Auf dieser Grundlage erhält die Stadt Aachen beispielsweise 15 Mio. Euro für Maßnahmen auf dem Weg zur „Emissionsfreien Innenstadt“ (Landes-Wettbewerb Klimaschutz 2017).
1.1.3„… die Aachener Klimaschutzziele dem Stand der Wissenschaft entsprechend anzupassen, so dass sie mit dem Klimaziel (Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius) kompatibel sind. Ferner sollen Zwischenziele sowie ein Zieldatum für die Erreichung der C02-Neutralität erarbeitet werden. / … verpflichtet sich, die Aachener Klimaschutzziele dem Stand der Wissenschaft entsprechend anzupassen, sodass sie mit dem 1,5 Grad-Ziel kompatibel sind. Dabei werden konkrete Zwischenziele und ein Datum für die angestrebte C02-Neutralität gesetzt.“
Im Rahmen der Aktualisierung der Klimaschutz-Strategie 2030 wird zurzeit überprüft, welche CO2-mindernden Potenziale inzwischen erschlossen wurden und inwieweit vom Zielerreichungspfad abgewichen wurde. Der Zielpfad in Richtung 40%iger CO2-Reduktion von 1990 bis 2020 wird absehbar verfehlt. Seit dem als Basisjahr definierten Jahr 1990 stiegen die CO2-Emissionen zunächst weiter an, waren dann ab 2000 rückläufig. Seit 2016 steigen die CO2-Emissionen wieder an: Nach einer maximalen Reduktion von 25 Prozent im Jahr 2015 lag diese 2017 wieder bei nur gut 22 Prozent. Während im Strom- und Wärmebereich seit 1990 deutliche Emissionsminderungen erkennbar sind, ist im Verkehrsbereich eine Verschlechterung zu verzeichnen.
Abb. 2: Entwicklung der CO2-Emissionen und städtische Emissionsziele
Um das 40%ige Reduktionsziel bis 2020 zu erreichen, wurde 2014 ein Handlungsprogramm 2020 erarbeitet. Dieses Maßnahmenpaket wurde jedoch nur zum Teil umgesetzt, teils mangels erforderlicher Beschlüsse, teils wegen fehlender Kapazitäten. Für die Umsetzung der damaligen Maßnahmenvorschläge aus der Akteursbeteiligung wurde z.B. ein zusätzlicher Finanzbedarf von 318.500 Euro sowie von 1,5 Mitarbeiteräquivalenten ermittelt. Diese Ressourcen wurden in der Folgezeit nicht bereitgestellt und aufgrund dessen nur die Hälfte dieser Vorschläge umgesetzt. Sowohl hinsichtlich des Maßnahmenpaketes als auch der Bereitstellung von Ressourcen ist folglich nachzusteuern, um das nächste Zwischenziel zur Klimaneutralität zu erreichen.
Die Klimaschutz-Strategie 2030 sieht als nächstes Zwischenziel eine Halbierung der einwohnerbezogenen CO2-Emissionen (bezogen auf 1990) vor. Diese Zieldefinition basiert auf der Mitgliedschaft der Stadt Aachen im europäischen Klima-Bündnis (Ratsbeschluss 30.1.1991), zu dessen Ziele sich die Stadt durch ihren Beitritt verpflichtet hat. Bezogen auf den Basiswert 1990 von 10,8 Tonnen CO2 je Einwohner, werden somit 5,4 Tonnen angestrebt; 2017 betrug die Pro-Kopf-Emission an CO2 in der Stadt Aachen 8,35 Tonnen. Die Handlungsempfehlungen im derzeitigen Entwurf des Handlungsprogramms 2024 orientieren sich daran, dieses Zwischenziel für 2030 zu erreichen.
Zudem kann bereits jetzt darauf hingewiesen werden, dass bestimmte Anteile zur Zielerreichung auf kommunaler Ebene nicht leistbar sind, wenn einige Rahmenbedingungen durch übergeordnete Gesetze und Verordnungen nicht verändert werden. Die Verwaltung sieht sich im Klimaschutz auf kommunaler Ebene mit manchen Hürden durch politische und rechtliche Rahmenbedingungen auf landes- und bundespolitischer Seite konfrontiert. So wären die zurzeit noch in Bau befindlichen beiden Windkraftanlagen im Münsterwald beispielsweise unter den neuen Abstandsregelungen der Landesregierung zur Wohnbebauung nicht mehr genehmigungsfähig. Ein weiterer Ausbau von Windenergienutzung auf dem Stadtgebiet wird nun schwieriger. Trotz STAWAG-Förderprogramm für PV-Anlagen nehmen die Anlagen in der Stadt kaum zu, denn die Rahmenbedingungen durch das EEG bieten wenig Anreiz, eine PV-Anlage zu errichten. Der im EEG verankerte 52-Gigawatt-Deckelfür PV wird den Anlagenbau im kommenden Jahr zum Erliegen bringen. Von steuerlichen Anreizen, wie in der letzten Legislaturperiode der Bundesregierung zunächst angekündigt, wurde abgesehen. Der erhoffte Schub bei der Gebäudesanierung blieb somit aus.
Die Bundesregierung hat als Zwischenziel für 2030 eine 55%ige, für 2040 mindestens 70%ige Treibhausgasreduktion auf dem Weg zu 80 bis 95 Prozent „als weitgehend klimaneutral“ bis 2050 festgelegt. Das Fernziel einer CO2-Neutralität, sehen Wissenschaftler bei CO2-Emissionen von maximal 2 Tonnen pro Einwohner als erfüllt.
Ob darüber hinaus gehende Ambitionen, wie sie beispielsweise Düsseldorf mit einer Klimaneutralität bis 2035 formuliert, realistisch sind und ein Vorbild für die Stadt Aachen sein können, bleibt im Zuge der Fortschreibung der Klimaschutzstrategie zu diskutieren.
1.1.4„… regelmäßig (min. jährlich) über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Senkung von Emissionen zu berichten. / … fordert den Oberbürgermeister auf, dem Stadtrat und der Öffentlichkeit halbjährlich über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Reduktion der Emissionen Bericht zu erstatten.“
Die Stadt Aachen wendet seit 2009 ein internationales, kommunales Managementsystem im Bereich Klimaschutz an, den European Energy Award (eea). Im Zuge dieses Klimaschutzmanagements wird der Fortschritt des Verwaltungshandelns jährlich überprüft. Seit 2010 wurden die entsprechenden Berichte über die Maßnahmenentwicklung in den relevanten Bereichen Stadtplanung, Mobilität, Energieversorgung, eigene Gebäude und Kommunikation veröffentlicht:
http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/energie/konzepte_veranstaltungen/european_energy_award/index.html
Neben den eea-Berichten hat die Verwaltung der Politik bis 2016 ebenfalls jährlich eine Beschreibung der wichtigsten Maßnahmen des vorangegangenen Jahres vorgelegt.
http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/energie/konzepte_veranstaltungen/klimaschutzkonzept/index.html
Im Herbst wird der nächste eea-Bericht veröffentlicht, der das Ergebnis des externen Re-Audits im Sommer einschließt.
Die Ausweitung des Berichtswesens von jährlich auf halbjährlich ist mit den derzeitigen Ressourcen nicht leistbar. Die klimarelevanten Tätigkeiten sind breit in der Verwaltung verankert, diese zusammenzutragen, zu analysieren und zu bewerten ist aufwändig. Dies wird im Rahmen des im eea vorgeschriebenen jährlichen Turnus geleistet.
Zur Evaluation der Klimaschutzziele wird außerdem seit 2011 jährlich eine CO2-Bilanz erstellt. Der jährliche Aufwand wird verwaltungsintern zurzeit aufgrund der Personalverfügbarkeit einerseits und der minimalen Unterschiede des Ergebnisses von Jahr zu Jahr in Frage gestellt.
1.2 Weitere Vorgehensweise
Um zumindest die nächste Zielmarke gemäß Klimaschutzstrategie, die Halbierung der Pro-Kopf-Emissionen bis 2030, zu erreichen, sind folgende Schritte notwendig, die als Punkteplan in einem Sofort-Programm zu verstehen sind:
- Forcierung der Umsetzung bestehender Maßnahmenpläne
- Fertigstellung der fortgeschriebenen Fassung der Klimaschutz-Strategie 2030 inklusive Maßnahmenplan 2024 im Sinne eines integrierten Klimaschutzkonzeptes - unter Berücksichtigung von Beteiligungen
- Neue Entscheidungskultur im Umgang mit Zielkonflikten zugunsten des Klimaschutzes sowie der Anpassung an den Klimawandel (Darstellung der Klimarelevanz in Vorlagen)
- Bereitstellung von personellen und finanziellen Ressourcen (s.o. Finanzierungslücke, Personalbedarf).
Im Mobilitätsbereich wurde 2017 im Rahmen des NRW-Klimaschutzwettbewerbes ein Maßnahmenpaket zur Stärkung der emissionsarmen Nahmobilität und des Ausbaus der Elektromobilität geschnürt, welches mit einem Fördervolumen von 15 Mio. Euro ausgewählt wurde. Darin sind Personalanteile enthalten. Allein zur Umsetzung der insgesamt 38 Schwerpunktmaßnahmen besteht jedoch eine Finanzierungslücke von mindestens 350.000 Euro in 5 Jahren und ein Personalbedarf von bis zu weiteren drei Mitarbeiteräquivalenten. Ein Bedarf an Personal besteht insbesondere im Bereich Information, Motivation unter Nutzung unterschiedlichster Medien. Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen, Kampagnen und Wettbewerbe, beispielsweise für Schulen, sind mit den derzeit verfügbaren Kapazitäten nicht im erforderlichen Maß leistbar. Im Handlungsprogramm vorgeschlagene Kampagnen dienen z.B. der Information über die Bedeutung von Grün in der Stadt und der Motivation zur Nutzung von Sonnenenergie zur Strom- oder Wärmeerzeugung für das eigene Gebäude. Die Stromerzeugung mittels PV soll verknüpft werden mit der Ansprache von Elektroautokäufern. Für die solare Wärmeerzeugung ist eine Kooperation mit dem Handwerk vorgesehen. In all diesen Fällen ist Informationsmaterial unter Nutzung diverser Medien zu verbreiten, geschätze Kosten ca. 25.000 Euro je Kampagne. Um den strategischen Handlungsschwerpunkt Emissionsminderung im Gebäudebereich, also vor allem die Gebäudesanierung (Wohnen und Gewerbe), zu forcieren ist ebenso eine personelle Verstärkung nötig wie zur Unterstützung von Betrieben zwecks Nutzung von Energieeinspar- und -effizienzpotenzialen.
Die Senkung der Treibhausgase ist nicht nur eine Aufgabe der Verwaltung, sondern eine Herausforderung an die gesamte Stadtgesellschaft. Nur wenn jeder und jede einzelne, ob im privaten oder beruflichen Alltag die eigene Verantwortung erkennt und in dem ihm/ihr möglichen Rahmen Veränderungen herbeiführt, werden die Auswirkungen des Klimawandels – im Sinne der Vereinbarung der internationalen Staatengemeinschaft auf der UN-Klimakonferenz in Paris 2015 - im wissenschaftlich überschaubaren Bereich bleiben. Darum ist es seitens der Verwaltung erforderlich, folgende Aspekte ebenfalls in den Punkteplan aufzunehmen:
- Die Bevölkerung stärker zu informieren über Ursachen für Treibhausgasemissionen, klimarelevantes Handeln und mögliche Veränderungen
- Betriebe – im Kleinen wie im Großen – stärker zu informieren, zu beraten und für betriebliche Maßnahmen zu motivieren. Die Anwendung der KWK-Technik gehört z.B. zu den Maßnahmen, die in diesem Bereich noch ausbaufähig sind (s. Abb. 3).
- Die Rahmenbedingungen für Verhaltensänderung zu verbessern, z.B. bei der Nahmobilität (Infrastruktur für klimafreundliche Fortbewegung)
- Die Unterstützung für Veränderungen auszubauen, z.B. im Bereich Gebäudesanierung (Beratung)
Abb. 3: Entwicklung der Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung und Potenzial laut Studie 2013
2Maßnahmenplanung „Klimaschutz" 2025 – Ratsantrag 514/17
Gemäß o.g. Ratsantrag wird die Verwaltung beauftragt:
2.1„… ein konkretes Maßnahmenpaket „Klimaschutz" für die verschiedenen Bereiche wie Ausbau Erneuerbarer Energien, Energieeffizienz und Mobilität zu entwickeln“
Wie oben unter 1.1.2 und 1.1.3 erläutert liegt ein solches Maßnahmenpaket in Form des Energiepolitischen Arbeitsprogramms sowie des Entwurfs Handlungsprogramm 2024 vor. Die Fortschreibung der Klimaschutzstrategie 2030 ist derzeit in Arbeit.
2.2„… eine Organisationsstruktur zu erarbeiten, die Verwaltung in die Lage versetzt, die konkrete Umsetzung des Maßnahmenpakets zu gewährleisten.“
Mit dem Managementsystem European Energy Award (eea) und der kontinuierlichen Zusammenarbeit im eea/Energie-Team, dem alle klimarelevanten Fachbereiche angehören, ist eine solche Organisationsstruktur gegeben. Im jährlichen Turnus werden die Umsetzungserfolge kontrolliert, in das Management-Tool übernommen, ausgewertet und in die Berichtsfassung übernommen. Ggf. werden Hemmnisse analysiert und es wird möglichst entsprechend nachgesteuert. Der Prozessablauf im eea verläuft in den Schritten Analyse, Maßnahmenplanung, Umsetzung, Controlling. Zur Bearbeitung dieser Schritte steht ein online-Tool zur Verfügung. Darin sind der Maßnahmenkatalog, das Arbeitsprogramm und Indikatoren erfasst. Jährliche Berichte und alle 4 Jahre die Aufstellung eines Energiepolitischen Arbeitsprogramms sind Voraussetzung für die Zertifizierung, die alle 4 Jahre stattfindet.
Die Stadt Aachen hat auf Grundlage einer Landesförderung Vereinbarungen zur Durchführung der Aufgaben im Management-Zyklus des eea-Systems bis einschließlich 2020 mit der Bundesgeschäftsstelle eea sowie einem externen, zugelassenen eea-Berater getroffen. Das Land NRW hat kürzlich bekannt gegeben, die eea-Förderung in Zukunft nicht weiter zu fördern. Es ist somit zu entscheiden, ob die Stadt Aachen dieses kommunale Klimaschutzmanagement ab 2021 ohne Landesförderung weiterführen soll (Kosten 12.500 Euro in 4 Jahren bzw. 3.125 jährlich).
3Förderung der Solarenergie in Aachen – Ratsantrag 473/17
Wie oben bereits unter 1.1.2 beschrieben verfolgt die Stadt Aachen zur Umsetzung ihrer Klimaschutzstrategie als einen der zentralen Handlungsschwerpunkte den Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien.
Die Stadt Aachen hat im Jahr 2011 bereits ein Solardachkataster erarbeiten lassen und der Öffentlichkeit im September 2011 online zur Verfügung gestellt. Parallel wurde seitens der STAWAG Dienstleitungsangebote und Fördermöglichkeiten weiterentwickelt. Nach der restriktiveren Handhabung der Einspeisevergütung (Änderungen im EEG) brach die Installation von PV-Anlagen jedoch – gemäß dem bundesweiten Trend – ein, s. Abb. 4. Gegen diesen bundesweiten Trend an konnten weder regelmäßige Informationsveranstaltungen (altbau plus, Verbraucherzentrale, Solarenergieförderverein), noch ein Solar-Pachtmodell und Beratung (STAWAG) oder Anschreiben an Besitzer von Flachdächern über 200 Quadratmeter (Auswertung Solardachkataster inklusive individueller Potenzialangaben bei einem Ertrag von min. 1100 kW/a) wirken.
Eine Fläche von 490 Fußballfeldern ist laut Solardachkataster theoretisch für die solare Nutzung geeignet (245 ha). PV-Anlagen auf diesen Flächen würden theoretisch den Strombedarf aller Haushalte der Stadt Aachen decken (360 GWh für 134.300 Haushalte) und 225.000 Tonnen CO2 vermeiden können. Im Klimaschutz-Strategiekonzept 2030 wird ein realistisches Potenzial zum Ausbau solarbasierter Stromerzeugung von 120 GWh bzw. 67500 Tonnen CO2 bis 2030 angenommen. Das bei Konzepterstellung ermittelte Potenzial von rund 20 GWh bis 2020 wurde nur in etwa zur Hälfte erschlossen. Das Potenzial von 120 GWh bis 2030 wurde zuletzt 2017 im städteregionalen Projekt Render bestätigt. Neben Dachflächen-PV-Anlagen wurde hier auch ein Potenzial an Freiflächenanlagen, z.B. entlang von Bahntrassen und Autobahnen ermittelt.
Abb. 4: Entwicklung von wind- und solar-basierter Stromerzeugung in der Stadt Aachen
Die Kosten für PV-Kollektoren sind in der Zwischenzeit kontinuierlich weiter gesunken. In Folge ebenfalls steigender Strompreise und vor dem Hintergrund inzwischen verfügbarer Speichersystememacht die Bewerbung von Photovoltaik-Anlagen, insbesondere bei zunehmender Anschaffung von Elektro-Fahrzeugen, (Sektorenkopplung) durchaus Sinn.
Im Rahmen der Entwicklung der Klimaschutzstrategie 2030 wurden Vereine und Institutionen, die rund um erneuerbare Energien aktiv sind, im Herbst 2013 in die Entwicklung des Maßnahmenplanes einbezogen. Im Rahmen der Fortschreibung der Strategie und der Entwicklung des Handlungsprogramms 2024 ist wieder die Einbeziehung der Akteure vorgesehen. Im Sinne des Ratsantrages soll in diesem Zusammenhang die Installation einer ständigen Arbeitsgruppe vorgeschlagen werden.
Maßnahmen zur Mobilisierung des Solar-Potenzials sind im Entwurf des Maßnahmenplanes enthalten, u.a. eine Kampagne, aber auch rechtliche und planerische Instrumente (vergl. Ratsantrag Rahmenbedingungen für den Ausbau von Solarenergie schaffen - Antrag 474/17) und die Nutzung von Sonnenenergie im Wärmesektor. Die Mobilisierung von Solarpotenzialen auf den Dächern von Landes- und Bundesimmobilen wird gemäß Ratsantrag im Maßnahmenplan ergänzt.
Auswirkungen
Finanzielle AuswirkungenPSP 4-140101-932-1, 52790000, Klimaschutz
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschriebener Ansatz 2019 | Ansatz 2020 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschriebener Ansatz 2019 | Ansatz 2020 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 8.100 | 0 | 8.100 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||||||
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (3)
Technische Details
ID: 94828
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=94828
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2019-08-15 FB 36_0398_WP17 Klimanotstand _ Sach SAO.pdf
13.11.2024
2.7 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
- Gremium
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum
- Di., 10.09.2019
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 11:18
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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