Sachstand zur Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)
FB 45/0658/WP17 · Kenntnisnahme
Beratung
Frau Olbertz, Team Planung aus dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, stellt anhand einer Power-Point-Präsentation (als Anlage beigefügt) die relevanten Änderungen durch die Novellierung des Kinderbildungsgesetzes ab dem kommenden KiTa-Jahr 2020/2021 vor.
Frau Scheidt ergänzt, dass der vorliegende Gesetzesentwurf auch breit im Städtetag diskutiert worden sei. Mit der Einführung eines zweiten, elternbeitragsfreien KiTa-Jahres sollen die Familien zwar weiter entlastet werden, aber in Aachen würden einkommensschwächere Familien ohnehin von der Zahlung eines Elternbeitrages befreit. Zudem bedeute dies eine Mehrbelastung von rund 200 Millionen Euro für die Kommunen. Sie gehe davon aus, dass die Verwaltung die tatsächlichen Auswirkungen für Aachen betrachten und berechnen werde.
Herr Krott weist darauf hin, dass zu Beginn der Sitzung die Stellungnahme der Freien Wohlfahrtspflege NRW zum Gesetzesentwurf ausgeteilt worden sei (als Anlage beigefügt). Zwar würde der Trägeranteil der Stadt Aachen an seinen kommunalen Einrichtungen abgesenkt, gleichzeitig führe die Erhöhung der Kindspauschalen jedoch wieder zu einer Belastung für den kommunalen Haushalt, da diese hälftig von Land und Kommune geleistet würden. Dennoch sehe er es als positiv an, dass die Eltern durch das zweite beitragsfreie KiTa-Jahr entlastet werden sollen. Seiner Ansicht nach solle jedes Kind die Möglichkeit erhalten, eine KiTa besuchen zu können.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Am 9. Juli 2019 veröffentlichte die Landesregierung Nordrhein-Westfalen den Entwurf des „Gesetzes zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung“ welches am 1. August 2020 in Kraft treten und somit das bisher gültige Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ablösen soll.
Der Gesetzesentwurfhat zum Ziel, eine dauerhaft auskömmliche und zukunftssichernde Finanzierung der Kindertagesbetreuung zur Beseitigung der strukturellen Unterfinanzierung zu erreichen, mit einem zusätzlichen Investitionsvolumen von rund 750 Millionen Euro pro Jahr, je hälftig zu tragen vom Land und den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe ab dem KiTa-Jahr 2020/2021. Finanzierungsbasis bleiben die sog. Kindpauschalen, die zukünftig auf Basis von Tariflohn- und Sachkostensteigerungen indexiert werden. Diese Mittel sollen vorrangig für die Sicherung und ggfs. Aufstockung der Personalressourcen in den Einrichtungen eingesetzt werden. Fachberatung soll systematisch verankertund die Sprachförderung weiter qualifiziert werden. Zudem soll auch die Kindertagespflege gestärkt werden.
Weiterhin sollen Voraussetzungen für die Ausweitung flexibler Betreuungszeiten geschaffen werden mit dem Fokus auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf: explizit im Gesetzentwurf erwähnt ist die Möglichkeit der Ausweitung der Betreuung auf Morgen- und Abendstunden, an Wochenend- und Feiertagen sowie in den Ferien.
Zur weiteren Entlastung von Familien soll ein zweites KiTa-Jahr beitragsfrei werden.
Zusammen mit dem novellierten Kinderbildungsgesetz soll zudem das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kinderbetreuung“ umgesetzt werden.
Zu weiteren Details des Gesetzentwurfes wird auf die Ausführungen des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule verwiesen, die in der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 17.09.2019 mündlich vorgetragen werden.
Als Anlagen beigefügt sind eine Synopse der aktuellen Fassung des Kinderbildungsgesetzes im Vergleich zum Gesetzesentwurf vom 9. Juli 2019, der Gesetzesentwurf als Volltextfassung sowie die jeweiligen Anlagen zu § 19 KiBiz und § 33 des Gesetzesentwurfes über die Gruppenformen und Höhen der Kindpauschalen. Da die Anlage 2 eine Größe von über 100 Seiten aufweist, wird sie nicht im Rahmen der Einladung in Druckform versandt. Sie kann digital über das Ratsinformationssystem eingesehen und herunter geladen werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||||||
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (4)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 94948
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=94948
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2019-08-23 FB 45_0658_WP17 Sachstand zur Novell SAO.pdf
20.11.2024
1.9 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
- Gremium
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum
- Di., 17.09.2019
- Uhrzeit
- 16:30
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 11:26
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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